Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid

Diskutiere Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Ihr Fachkundigen, wir haben unsere Wohnung seit knapp 3 Jahren vermietet. Inzwischen belaufen sich Ausstände der Nebenkosten auf ca. 1500 Euro (Mieter hat zu ...


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  1. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #1
    Unregistriert

    Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid

    Hallo Ihr Fachkundigen,

    wir haben unsere Wohnung seit knapp 3 Jahren vermietet. Inzwischen belaufen sich Ausstände der Nebenkosten auf ca. 1500 Euro (Mieter hat zu Zweit einen höheren Wasserverbrauch als Nachbar zu Viert - nur als Bsp.). Wir sind rechtlich bzgl. der Einforderung des Geldes bereits durch alles Instanzen und der Offenbarungseid wurde geleistet. Leider ohne Erfolg da Mieter nichts hat.

    Wir haben bereits vor 1 Jahr fristlos gekündigten wegen Unzumutbarkeit. Daraufhin hat Mieter einen Rechtsanwalt eingeschaltet und es ging den Weg Richtung Offenbarungseid, etc.

    Nun möchten wir gerne noch eine weitere Versuch starten, da dass Vertrauensverhältnis derart zerrüttet ist, da ein Miteinander nicht mehr möglich ist. Auch mit den Nachbarn (Eigentümer bewohnt selbst Immobilie) ist der Mieter bereits im Streit.

    Gebt mir Input welche Möglichkeiten, Begründungen wir haben bzw. Nutzen können. Oder auch Erfahrungswerte wären klasse.

    Vielen Dank
    J.S.

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  2. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #2

    Hallo J.S.,

    das hört sich ja fast an wie bei mir Leider kann ich hier auch nicht weiterhelfen, vielleicht kennt sich ja sonst jemand aus? Würde mich auch brennend interessieren.

    Ostfriese

  3. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #3
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    ...
    Wir haben bereits vor 1 Jahr fristlos gekündigten wegen Unzumutbarkeit. Daraufhin hat Mieter einen Rechtsanwalt eingeschaltet
    ...
    Ähem, warum habt ihr nicht wegen Mietrückstand gekündigt ?

  4. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #4
    Weils wohl keine Mietrückstände gibt, sondern nur die Nebenkostennachzahlungen nicht beglichen werden.

    Ich würde hier einen Fachanwalt hinzuziehen um die Möglichekiten einer Kündigung auszuloten.

    Desweiteren würde ich die Betreibskostenvorauszahlungen nach der nächsten Abrechnung nach oben anpassen.

  5. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #5
    Was bitte ist denn ein "Offenbarungseid"?

    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    ... Desweiteren würde ich die Betreibskostenvorauszahlungen nach der nächsten Abrechnung nach oben anpassen.
    Dafür brauchst Du aber eine Begründung ... einfach pauschal xx% wegen zu erwartender Kostensteigerung geht nicht.

    Das mit dem Fachanwalt kann ich nur befürworten - ich sehe hier z.Zt. keinen Kündigungsgrund.

  6. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #6
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Was bitte ist denn ein "Offenbarungseid"?


    Dafür brauchst Du aber eine Begründung ... einfach pauschal xx% wegen zu erwartender Kostensteigerung geht nicht.

    Das mit dem Fachanwalt kann ich nur befürworten - ich sehe hier z.Zt. keinen Kündigungsgrund.
    Mit "Offenbarungseid" ist wahrscheinlich die eidesstattliche Versicherung gemeint.

    Wied er Themenersteller geschrieben hat, bestehen Ausstände in Höhe von 1500 EUr aus der BEtreibskostenabrechnung. Wenn das kein Grund zur Anpassung ist, was dann?

  7. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #7
    Unregistriert:

    "Wir haben bereits vor 1 Jahr fristlos gekündigten wegen Unzumutbarkeit."
    Was war unzumutbar? Ich kann noch keinen Kündigungsgrund, vor allem noch fristLOS, erkennen.

  8. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #8
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Wied er Themenersteller geschrieben hat, bestehen Ausstände in Höhe von 1500 EUr aus der BEtreibskostenabrechnung. Wenn das kein Grund zur Anpassung ist, was dann?
    Das Ergebnis der Abrechnung kann nicht pauschal der Maßstab für eine Anpassung sein - zumindest nicht bei einer Ist-Abrechnung.

    Wenn ein Mieter z.B. 1.200,- € Heizkosten verbraucht hat und anstatt der vereinbarten 125,- € monatliche Heiz-VZ nur 50,- € tatsächlich gezahlt hat, dann ist die sich daraus ergebende Nachzahlung von 600,- € kein ausreichender Grund, um die HeizkostenVZ um 50,- € auf 175,- € zu erhöhen.

  9. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #9
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Das Ergebnis der Abrechnung kann nicht pauschal der Maßstab für eine Anpassung sein - zumindest nicht bei einer Ist-Abrechnung.

    Wenn ein Mieter z.B. 1.200,- € Heizkosten verbraucht hat und anstatt der vereinbarten 125,- € monatliche Heiz-VZ nur 50,- € tatsächlich gezahlt hat, dann ist die sich daraus ergebende Nachzahlung von 600,- € kein ausreichender Grund, um die HeizkostenVZ um 50,- € auf 175,- € zu erhöhen.
    Okay Papa, wir gehen hier von verschiedenen Annahmen aus.
    Ich habe es so verstanden, dass die 1.500,00 EUR Aussenstände aus diversen Nachzahlungen aufgrund der jährlichen Betriebskostenabrechnungen beruhen.
    Wenn ich Dich richtig versteheh, gehst Du davon aus, dass der Mieter nicht die vollen vereinbarten Vorauszahlungen leistet.

    Müsste sich der TE mal dazu äußern, wer hier von uns richtig verstanden hat :-)

    Sollte der Mieter wirklich mit 1,500,00 EUR bei den Vorauszahlungen im Rückstand sein, wäre m.E. hier eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug möglich.

  10. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #10
    Ja, das denke ich auch, daß das möglich wäre.

    Soweit ich weiß, kann eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug NUR ausgesprochen werden, wenn die Zahlungsrückstände aus Mietrückständen (2 Monatsmieten) bzw. Nebenkosten-Vorauszahlungen zustande gekommen sind.

    Wenn der Zahlungsrückstand aus nicht gezahlten (Jahres-)Nebenkostenabrechnungen zustande gekommen ist, dann hilft nur eine Zahlungsklage. Und da der Mieter ja schon einen Offenbarungseid geleistet hat, ist bei dem leider nichts zu holen und der Vermieter würde auf den kompletten Kosten für die Klage sitzenbleiben und da bei dem Mieter ja nichts zu holen ist, auf den Nebenkostennachzahlungen auch. Das gleiche Spiel wie bei uns

    Ein Hoch auf die (deutsche) Bürokratie, die immer auf der Seite der Mieter ist

  11. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #11
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Okay Papa, wir gehen hier von verschiedenen Annahmen aus.
    Ich habe es so verstanden, dass die 1.500,00 EUR Aussenstände aus diversen Nachzahlungen aufgrund der jährlichen Betriebskostenabrechnungen beruhen.
    Wenn ich Dich richtig versteheh, gehst Du davon aus, dass der Mieter nicht die vollen vereinbarten Vorauszahlungen leistet.
    Das ist doch kein Widerspruch. Ich habe Dich schon richtig verstanden, aber mann muss schauen, wie sich die offenen BK-Nachzahlungen (in meinem Zahlenbeispiel 600,- €) zusammensetzen.

    Wenn nur VZ offen wären, dann sollte die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung tatsächlich geprüft werden ... aber ich gehe hier von offenen Forderungen aus einer/mehrerer Abrechnungen aus.

  12. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #12
    Zitat Zitat von Ostfriese Beitrag anzeigen
    Und da der Mieter ja schon einen Offenbarungseid geleistet hat, ist bei dem leider nichts zu holen ...
    Wenn ich meinem Haus- und Hofanwalt Glauben schenken kann (und für gewöhnlich mache ich das), dann bedeutet die Abgabe einer EV nicht zwingend, daß der Schuldner zahlungsunfähig ist.


    Zitat Zitat von Ostfriese Beitrag anzeigen
    Ein Hoch auf die (deutsche) Bürokratie, die immer auf der Seite der Mieter ist
    Wir freuen uns schon alle auf das "Mietrechtsänderungsgesetz" (oder so ähnlich), welches 2012 verabschiedet werden soll.

  13. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #13
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Wenn ich meinem Haus- und Hofanwalt Glauben schenken kann (und für gewöhnlich mache ich das), dann bedeutet die Abgabe einer EV nicht zwingend, daß der Schuldner zahlungsunfähig ist.

    was bedeutet es dann? Ich war immer der Meinung, eine EV bedeutet, das derjenige vor Gericht "schwört" daß er nichts hat, was gepfändet werden kann. Bitte entschuldigt meine Formulierungen, aber irgendwie fällt mir grad nichts besseres ein


    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Wir freuen uns schon alle auf das "Mietrechtsänderungsgesetz" (oder so ähnlich), welches 2012 verabschiedet werden soll.

    Muß ich mal nachschauen, was sich da ändert, danke für den Tipp.

  14. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #14
    Zitat Zitat von Ostfriese Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß, kann eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug NUR ausgesprochen werden, wenn die Zahlungsrückstände aus Mietrückständen (2 Monatsmieten) bzw. Nebenkosten-Vorauszahlungen zustande gekommen sind.
    Wenn der Zahlungsrückstand aus nicht gezahlten (Jahres-)Nebenkostenabrechnungen zustande gekommen ist, dann hilft nur eine Zahlungsklage. Und da der Mieter ja schon einen Offenbarungseid geleistet hat, ist bei dem leider nichts zu holen und der Vermieter würde auf den kompletten Kosten für die Klage sitzenbleiben und da bei dem Mieter ja nichts zu holen ist, auf den Nebenkostennachzahlungen auch.
    Du sagst es...

    "Das gleiche Spiel wie bei uns "
    Tut mir leid...

  15. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #15
    Wenn Herr XY um 12 Uhr 45 die eidesstattliche abgibt, bedeutet das meines Wissens nach, das er um 12:45 zahlungsunfähig war.
    Wenn Herr XY danach beim rausgehen auf der Strasse einen 100,- Euro Schein findet, hat er zwar immer noch die E.V. abgegeben, aber seine Zahlungsfähigkeit reicht schon mal zu einem neuen Jacket ... nur mal so als Beispiel.

  16. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #16
    Pfeifdireins:
    "Wenn Herr XY um 12 Uhr 45 die eidesstattliche abgibt, bedeutet das meines Wissens nach, das er um 12:45 zahlungsunfähig war."
    Aber nur, wenn die Zahlungsunfähigkeit in der E.V. vermerkt ist. (Muss dabei sagen, dass ich Texte von E.Vs. nicht kenne.)

    "Wenn Herr XY danach beim rausgehen auf der Strasse einen 100,- Euro Schein findet, hat er zwar immer noch die E.V. abgegeben, aber seine Zahlungsfähigkeit reicht schon mal zu einem neuen Jacket ... nur mal so als Beispiel."
    Nöö, denn den Hunni wird er erst mal beim Fundbüro abgeben.

  17. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #17
    Unregistriert

    Nebenkostenrückstände

    Kündigung: ordentlich kündigen unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, wegen Verstoß gegen den Mietvertrag.
    Wenn Rückstände im Wert von 2 Monatsmieten offen sind, dann kann fristlos gekündigt werden.
    Aber immer zusätzlich noch ordentlich kündigen, wegen Verstoß gegen den Mietvertrag

  18. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #18
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    "Wenn Herr XY danach beim rausgehen auf der Strasse einen 100,- Euro Schein findet, hat er zwar immer noch die E.V. abgegeben, aber seine Zahlungsfähigkeit reicht schon mal zu einem neuen Jacket ... nur mal so als Beispiel."
    Nöö, denn den Hunni wird er erst mal beim Fundbüro abgeben.
    Hi Berni,
    nöö, beim Fundbüro braucht er den Hunni nicht abgeben, den hat er ja grad erst beim reingehen hingelegt

    Schöne Weihnachten,
    Gruss,
    P.

  19. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #19
    J.S.

    Vielen dank

    Mensch Leute vielen Dank für die zahlreichen Antworten (ich bin der Threatstarter). Ich war aus gesundheitlichen Gründen einige Wochen ausgefallen und komme erst jetzt wieder dazu mich diesem sehr unangenehmen Thema zu stellen.

    Ich habe mir jetzt alles durchgelesen und werfe mal noch folgende INfos in die Runde:

    - Mieter hat seit über 1 Jahr 1500 Euro Nebenkosten aus den vorangegangenem Jahr offen. Daraufhin haben wir auch die NK erhöht (also Anfang 2010). Die NK-Erhöhung hat sie nie beglichen. Also eigentlich Nichteinhaltung des Mietvertrags, oder?

    - Mittlerweile belaufen sich die Ausstände auf fast 3000 Euro

    Euren Infos nach zu Folge, müsste ich doch eine Kündigung schreiben können, da der Mieter die "neuen" Nebenkostenvorauszahlung nicht bestreitet, oder?

    Bin schon auf Euere Antworten gespannt....

    - Einen Fachanwalt haben wir, aber mein Vertrauen ist nicht mehr all zu groß :-(

  20. Kündigung Mieter nach erfolglosem Offenbarungseid #20
    Hallo J.S.,

    habe jetzt keine Lust, mir alles durchzulesen.
    Mache mal bitte eine tabellarische Aufstellung Eurer Forderungen.
    Habt Ihr schon gekündigt?
    Habt Ihr scho auf Räumung geklagt?

    "haben wir auch die NK erhöht (also Anfang 2010). Die NK-Erhöhung hat sie nie beglichen. Also eigentlich Nichteinhaltung des Mietvertrags, oder?"
    Sehe ich anders, aber dazu später mehr.

    "- Einen Fachanwalt haben wir, aber mein Vertrauen ist nicht mehr all zu groß :-("
    Weshalb?

    •   



       


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