Kündigungsfrist Eigenbedarf bei neuem Besitzer

Diskutiere Kündigungsfrist Eigenbedarf bei neuem Besitzer im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Leute! Folgende Situation: Ich bin Vermieter und will meine Wohnung verkaufen. Jetzt hat sich vielleicht ein Käufer gefunden, der will die Wohnung aber nicht ...


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  1. Kündigungsfrist Eigenbedarf bei neuem Besitzer #1

    Kündigungsfrist Eigenbedarf bei neuem Besitzer

    Hallo Leute!

    Folgende Situation:
    Ich bin Vermieter und will meine Wohnung verkaufen. Jetzt hat sich vielleicht ein Käufer gefunden, der will die Wohnung aber nicht weiter vermieten, sondern selbst nutzen.
    Voreilig hab ich erstmal gesagt, daß die Mieter erst 1,5 Jahre dort wohnen, keine Sonderwohnrechte haben und daher kann ihnen mit einer 3-Monats-Frist wegen Eigennutzung gekündigt werden kann.
    Jetzt hat ein Arbeitskollege gesagt, daß das aber gar nicht so einfach wäre bei einem Vermieter-Wechsel.

    Wie ist das? Wenn ich die Wohnung verkaufe, wie kann der neue Besitzer die Mieter kündigen?


    LG
    Birger

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  2. Kündigungsfrist Eigenbedarf bei neuem Besitzer #2
    Hallo BirgerS,

    "Voreilig hab ich erstmal gesagt, daß die Mieter erst 1,5 Jahre dort wohnen, keine Sonderwohnrechte haben und daher kann ihnen mit einer 3-Monats-Frist wegen Eigennutzung gekündigt werden kann."
    Diebezüglich hilft der grosse Freund weiter: Google

  3. Kündigungsfrist Eigenbedarf bei neuem Besitzer #3
    Hilft mir nur bedingt weiter...
    Daß ich selbst wegen Eigenbedarf kündigen kann, weiß ich, darum gehts aber nicht.
    Hab da aber was gelesen: Kündigung wegen Eigenbedarf nach Kauf | Sperrfrist beachten!
    Da heißt es bei einem neuen Besitzer und der Sperrfrist: "Diese Sperrfristen treten allerdings immer nur in Kraft, wenn eine Mietwohnung zu einer Eigentumswohnung wird." Und das versteh ich nicht!
    Ist eine Wohnung immer eine Mietwohnung, wenn Sie vermietet wird? In dem Fall ist doch klar daß es in einer Eigentumswohnung keine Fristen gibt...
    Ich blick echt nicht durch!


    Nachtrag:
    Und an anderer Stelle heißt es wieder, es gibt gar keine Probleme für den neuen Vermieter, das Mietverhältnis zu kündigen, oder 3-Jahres-Frist... Kurz: Überall steht was anderes!

    Hat nicht jemand richtig Ahnung davon, wie es mit genau meiner Situation abläuft?

  4. Kündigungsfrist Eigenbedarf bei neuem Besitzer #4
    Zitat Zitat von BirgerS Beitrag anzeigen
    Und an anderer Stelle heißt es wieder, es gibt gar keine Probleme für den neuen Vermieter, das Mietverhältnis zu kündigen, oder 3-Jahres-Frist... Kurz: Überall steht was anderes!
    Hat nicht jemand richtig Ahnung davon, wie es mit genau meiner Situation abläuft?
    Hast Du wirklich zwingenden Bedarf oder nur Lust?

  5. Kündigungsfrist Eigenbedarf bei neuem Besitzer #5
    Ich hab weder Bedarf noch Lust... ich will die Wohnung nur verkaufen!
    Um mich geht es hier ja gar nicht! Wenn ich einziehen wollte, dann wüsste ich ja wiedie rechtliche Lage ist.
    Also zum dritten mal: Wenn ich die Wohnung verkaufe und der neue Besitzer in die Wohnung selbst einziehen will, wie schaut das dann mit den Fristen aus?

  6. Kündigungsfrist Eigenbedarf bei neuem Besitzer #6
    Zitat Zitat von BirgerS Beitrag anzeigen
    Ich hab weder Bedarf noch Lust... ich will die Wohnung nur verkaufen!
    Pardon, hatte Dich jetzt als Käufer .... ;-(

  7. Kündigungsfrist Eigenbedarf bei neuem Besitzer #7
    Also der Käufer wohnt jetzt wohl zur Miete und möchte ein Eigenheim.
    Er entscheidet sich für meine Wohnung, kauft sie und möchte dann selbst einziehen. Dazu muß er die Mieter natürlich kündigen... Welche Frist muß er da einhalten?
    Ob man das "zwingenden" Bedarf nennt weiß ich nicht... Einfach nur aus Lust und Laune kauft man sich auch keine Wohnung.

  8. Kündigungsfrist Eigenbedarf bei neuem Besitzer #8
    Hi BirgerS

    war vor kurzem in der gleichen Situation wie dein potentieller Käufer...
    hab mir eine vermietete Eigentumswohnung gekauft die ich selbst nutzen möchte!

    Zunächst hast du kein Recht wegen eines Verkaufs zu kündigen, aber das ist dir bestimmt schon klar!

    Der Käufer kann dann nach den normalen Kündigungsfristen auf Eigenbedarf kündigen!

    Die Sperrfrist greift hier nicht, da die Wohnung ja schon vorher eine Eigentumswohnung war!

    Aufpassen muss der Käufer nur beim Mietvertrag! Hier kann eine Eigenbedarfskündigung für max. 4 Jahre ausgeschlossen werden, aber das weist du sicher selbst am besten was im Mietvertrag steht!

    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!!


    Gruß Flo

  9. Kündigungsfrist Eigenbedarf bei neuem Besitzer #9
    Die Sperrfristen gelten nur, wenn ein Haus mit mehreren Wohnung erstmals in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird.
    Wenn deine Wohnung schon eine Eigentumswohnung ist, gelten die normalen gesetzlichen Regelungen.

    Wenn mit deinem Mieter also nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, kann der Käufer denen ganz normal wegen Eigenbedarf kündigen, sobald er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

  10. Kündigungsfrist Eigenbedarf bei neuem Besitzer #10
    Danke Flo884 und Mieter1962!
    Das klingt logisch und nachvollziehbar. Die Mieter haben sonst kein Sonderwohnrecht, also wird der neue Besitzer (also wenn er die Wohnung denn kauft) die Mieter dann entsprechend kündigen können.

  11. Kündigungsfrist Eigenbedarf bei neuem Besitzer #11
    Hallo Leute!

    Ich habe da noch eine Frage - im Mietvertrag steht:
    "Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an, deshalb sind Eigenbedarf- und Verwertungkündigungen des Vermieters für 3 Jahr(e) ausgeschlossen."
    Das wäre am 31. August 2013 so weit...
    Der neue Käufer möchte die Wohnung aber früher beziehen.
    Weiter im Mietvertrag heißt es jedoch "Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen."

    Das ist ja quasi Paragraph gegen Paragraph...
    Kann der neue Eigentümer vor dieser 3-Jahres-Frist kündigen oder nicht? An einem langfristigen Mietverhältnis ist er ja nicht interessiert, das war ja eher ich...

  12. Kündigungsfrist Eigenbedarf bei neuem Besitzer #12
    Zitat Zitat von BirgerS Beitrag anzeigen
    im Mietvertrag steht:
    "Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an, deshalb sind Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters für 3 Jahr(e) ausgeschlossen."
    Das wäre am 31. August 2013 so weit...
    Der neue Käufer möchte die Wohnung aber früher beziehen.
    Weiter im Mietvertrag heißt es jedoch "Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen."
    Kann der neue Eigentümer vor dieser 3-Jahres-Frist kündigen oder nicht?
    Nein, kann er nicht.

  13. Kündigungsfrist Eigenbedarf bei neuem Besitzer #13
    Das ist genau die Sache auf die ich weiter oben schon hingewiesen habe, der Vermieter kann eine Eigenbedarfs (und Verwertugnskündigung) bis zu 4 Jahren ausschließen!

    Hier wurde eine Eigenbedarfskündigung für 3 Jahre ausgeschlossen, daran muss sich auch der neue Käufer halten!!

    Die Kündigungsfrist des Mieters bleibt unverändert bei 3 Monate, es verpflichtet sich ja nur der Vermieter dass er für die nächsten 3 Jahre nicht auf Eigenbedarf kündigt!

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