Streit mit Mieter

Diskutiere Streit mit Mieter im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe seit Anfang August etwas Stress mit meinem Mieter. Grund die Garage.. im Mietvertrag mit vermietet ( leider aus Unwissenheit,).. mit mündl. Absprache, ...


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  1. Streit mit Mieter #1

    Streit mit Mieter

    Hallo,
    ich habe seit Anfang August etwas Stress mit meinem Mieter. Grund die Garage.. im Mietvertrag mit vermietet ( leider aus Unwissenheit,).. mit mündl. Absprache, dass meine Sachen in der Garage sind...

    Es folgte im Dezember ein Schreiben vom Mieterbund.
    Er will die Garage allein, er will den Garten nicht mehr nutzen und Pflegen, nicht mehr Winterdienst über nehmen...usw.. wurde alles mündl. vereinbart..(lt Vermieterbund kann ich da nichts machen, wenn er nicht mehr will).
    Vorher wechselte er einach das Schloss der Garage..

    Ich beantragte eine einstweilige Verfügung.. mir wurde bei Gericht recht geegeben, wegen Besitzstandsrecht.
    Wir einigten uns auf einen Vergleich..
    Wir sollten ein Regal umräumen und meine Sachen drauf lagern, dann sillte es zur Schlüsselübergabe kommen.
    Kams nicht..

    Er meinte, alles sollte aufs regal oder raus.. ich war anderer Meinung.
    Folge: der Vergleich könne so oder so ausgelegt werden...
    Mein Mieter kippte die Vereinbarung... vergleich also im Nachhinein gescheitert.

    Was ist die Folge ?
    Kann ich die Garage kündigen ?
    Kann er die Miete mindern ?
    Kann ich einfach das Schloss austauschen und seine Sachen raus stellen bwz in seinen Kellerraum ?
    Kann ich ihm auf Grund der Streitigkeiten kündigen ?

    Vielen Dank, Gruß Casi

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  2. Streit mit Mieter #2
    gastr

    Garage

    Um eine Garage dem mieter zu kündigen bedarf es keinem Kündigungsgrund. Es kann mit einer Fristsetzung von 3 Monaten, die Garage ordentlich gekündigt werden.

  3. Streit mit Mieter #3
    Gastr

    Garage

    Ich würde dem die garage kündigen unter festlegung einer ordentlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten. Man benötgt zur Garagenkündigung keine Angabe des Kündigungsgrundes. Ich würde aber angeben Eigenbedarf wegen Handwerkszeug.

  4. Streit mit Mieter #4
    Wenn die Garage separat vermietet ist, kann man sie recht einfach kündigen. Man braucht dafür auch keinen Eigenbedarf.

    Ist die Garage aber Teil des Mietvertrages, so kommt eine Kündigung nicht in Frage. Teilkündigungen sind nicht zulässig.
    Und wenn der Mieter die Garage gemietet hat, dann haben deine Sachen darin auch nichts zu suchen (außer es wäre vorher schriftliuch so vereinbart worden). Wenn die Garage für euch beide hätte sein sollen, hättest du ihm nur die Mitnutzung gestatten können.
    Ich würde eine Garage, für die ich Miete zahle, auch nicht teilen wollen.

    Was die anderen Punkte, wie Winterdienst etc. angeht, auch da kommt es auch die Regelungen im Mietvertrag an. Wenn der das nicht selbst machen muss und will, ist das sein gutes Recht. Ich gehe aber mal davon aus, dass du im Vertrag hast, dass solche Dinge über die Nebenkosten abgerechnet werden können...

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