Eigenbedarfskündigung zulässig trotz stark renovierungsbedürftigen im Haus vorhande

Diskutiere Eigenbedarfskündigung zulässig trotz stark renovierungsbedürftigen im Haus vorhande im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; ...vorhandener Wohnung? Hallo zusammen! Trotz ausgiebiger Internetrecherche konnte ich leider kein Fallbeispiel finden und deshalb folgendes: Meine Mutter hat ein Haus vor ca. vier Jahren ...


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  1. Eigenbedarfskündigung zulässig trotz stark renovierungsbedürftigen im Haus vorhande #1

    Eigenbedarfskündigung zulässig trotz stark renovierungsbedürftiger, im Haus ...

    ...vorhandener Wohnung?
    Hallo zusammen!
    Trotz ausgiebiger Internetrecherche konnte ich leider kein Fallbeispiel finden und deshalb folgendes:

    Meine Mutter hat ein Haus vor ca. vier Jahren geerbt.
    Es steht in einer Stadt ca. 50 km von unserem Wohnsitzt entfernt.
    Dieses Haus beinhaltet zwei Wohnungen, wobei eine davon seit ca. 8 Jahren vermietet ist.

    Die zweite Wohnung ist stark renovierungsbedürftig, wobei Küche und Schlafzimmer bereits renoviert und bewohnbar sind. Bei den restlichen Zimmern ist der Bodenbelag entfernt worden und befinden sich quasi im Rohzustand. Die Toilette befindet sich in einem separatem Zimmer (von der Größe her eher als Abstellkammer zu bezeichnen). Das Bad besteht aus einer Fertigdusche welche in einem unrenovierten Zimmer steht. Aus Zeit und Geldmangel kann die Renovierung nicht fortgesetzt werden.

    Nun möchte ich mit meiner Freundin nach unserem Weiterbildungsende (in ca. 6 Monaten) in diese Stadt zusammenziehen um dort zu Arbeiten (es besteht momentan noch kein Arbeitsvertrag). Die Kündigung soll in nächster Zeit erfolgen.
    Meine Überlegung wäre nun, um Geld zu sparen, Überbrückungsmäßig in der teilweise renovierten Wohnung zu wohnen, bis der Vermieter ausgezogen ist, um dann in dessen renovierten Wohnung einzuziehen.

    Meine Fragen nun:

    Kann ich bzw. meine Mutter Anspruch auf Eigenbedarf geltend machen und wie gut sind die Chancen?

    Kann der vorrübergehende Einzug in die teilrenovierte Wohnung, im Falle eines Rechtsstreits, gegen mich verwendet werden?

    Ich habe gehört dass ein arbeitsloser Mieter (trifft in meinem Fall zu) im Falle eines Rechtstreits die Gerichts u. Anwaltskosten vom Staat erstattet bekommt --> Ist das wahr und ergibt sich daraus ein erhöhtes Risiko eines Rechtsstreits?

    Auf welche Zeitspanne zwischen Kündigung und wirklichem Auszug werde ich mich min. bzw. max. Einstellen müssen?


    Im Voraus möchte ich mich schon mal für die Antworten sehr herzlich Bedanken!

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  2. Eigenbedarfskündigung zulässig trotz stark renovierungsbedürftigen im Haus vorhande #2
    Meine Fragen nun:
    Kann ich bzw. meine Mutter Anspruch auf Eigenbedarf geltend machen und wie gut sind die Chancen?
    -> Klar könnt ihr wegen Eigenbedarf kündigen. Wie gut allerdings die Chancen sind, dass ihr damit den Mieter auch rausbekommt, kann ich nicht beurteilen. Grundsätzlich müsstet ihr erklären, warum es diese Wohnung und nicht die andere sein soll. Renovierungsbedarf halte ich für Zweifelhaft, denn ihr müsst dem Mieter, falls vorhanden, eine Ersatzwohnung anbieten.
    Eine Ersatzwohnung wäre vorhanden - nur müsste diese in dem Fall ja sowiso renoviert werden.

    Kann der vorrübergehende Einzug in die teilrenovierte Wohnung, im Falle eines Rechtsstreits, gegen mich verwendet werden?
    -> Ob vorüber gehend oder nicht. Ihr müsst ja den Bedarf begründen. Und wenn du schon im Haus wohnst, wird es schwer den Bedarf an der anderen Wohnung zu begründen. Ob der Grund "ich brauche die andere Wohnung, weil die schöner ist" reicht?

    Ich habe gehört dass ein arbeitsloser Mieter (trifft in meinem Fall zu) im Falle eines Rechtstreits die Gerichts u. Anwaltskosten vom Staat erstattet bekommt --> Ist das wahr und ergibt sich daraus ein erhöhtes Risiko eines Rechtsstreits?
    -> Korrekt. Du könntest in dem Fall z.B. Prozesskostenbeihilfe beantragen. Aber was für einen Rechtstreit willst du denn führen? Bist du der Mieter der gekpndigt werden soll? Ich dachte, du bist der Sohn der Vermieter, der die Wohnung braucht. Du hättest also mit einem Rechtstreit garnichts zu tun.

    Auf welche Zeitspanne zwischen Kündigung und wirklichem Auszug werde ich mich min. bzw. max. Einstellen müssen?
    -> Kommt auf die Kündigungsfristen an. Aber eine Räumungsklage kann dann noch gut und gerne bis zu einem Jahr dauern.

  3. Eigenbedarfskündigung zulässig trotz stark renovierungsbedürftigen im Haus vorhande #3
    hm, das ganze hört sich wirklich sehr schwierig und Kosten- bzw. Zeitintensiv an.
    Zum Thema arbeitsloser Mieter (hab ich viellecht ein bisschen schlecht erklärt), ich habe das so gemeint: Der Mieter in dem besagten Haus ist Arbeitslos, nicht ich.

    --Renovierungsbedarf halte ich für Zweifelhaft, denn ihr müsst dem Mieter, falls vorhanden, eine Ersatzwohnung anbieten.
    --> müsste diese Wohnung dann nicht gleichwertig sein?

    --Und wenn du schon im Haus wohnst, wird es schwer den Bedarf an der anderen Wohnung zu begründen.
    --> darf ich nicht die "bewohnbare" Wohnung für mich beanspruchen? (

    Noch ne Info zum Haus: Es wurde 1945 gebaut, und in der momentan unbewohnten Wohnung schaut es auch noch so aus (ausser Küche und Schlafzimmer), sprich Fenster und Stromleitungen sind noch die alten. Um normal darin zu Wohnen müsste noch sehr viel Geld investiert werden, aber das haben wir zur Zeit nicht. Das Bad besteht übrigens aus einer Dusche, welche einen Boiler und Pumpe integriert hat, also keine Fließen, kein Waschbecken usw.

    Gäbe es Alternativen zur Eigenbedarfskündigung? Würden Vorteile entstehen wenn z.B. mir das Haus überschrieben würde, im Bezug auf Kündigung.

    Kann ich mich eventuell auf den § 573a berufen?

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