...vorhandener Wohnung?
Hallo zusammen!
Trotz ausgiebiger Internetrecherche konnte ich leider kein Fallbeispiel finden und deshalb folgendes:
Meine Mutter hat ein Haus vor ca. vier Jahren geerbt.
Es steht in einer Stadt ca. 50 km von unserem Wohnsitzt entfernt.
Dieses Haus beinhaltet zwei Wohnungen, wobei eine davon seit ca. 8 Jahren vermietet ist.
Die zweite Wohnung ist stark renovierungsbedürftig, wobei Küche und Schlafzimmer bereits renoviert und bewohnbar sind. Bei den restlichen Zimmern ist der Bodenbelag entfernt worden und befinden sich quasi im Rohzustand. Die Toilette befindet sich in einem separatem Zimmer (von der Größe her eher als Abstellkammer zu bezeichnen). Das Bad besteht aus einer Fertigdusche welche in einem unrenovierten Zimmer steht. Aus Zeit und Geldmangel kann die Renovierung nicht fortgesetzt werden.
Nun möchte ich mit meiner Freundin nach unserem Weiterbildungsende (in ca. 6 Monaten) in diese Stadt zusammenziehen um dort zu Arbeiten (es besteht momentan noch kein Arbeitsvertrag). Die Kündigung soll in nächster Zeit erfolgen.
Meine Überlegung wäre nun, um Geld zu sparen, Überbrückungsmäßig in der teilweise renovierten Wohnung zu wohnen, bis der Vermieter ausgezogen ist, um dann in dessen renovierten Wohnung einzuziehen.
Meine Fragen nun:
Kann ich bzw. meine Mutter Anspruch auf Eigenbedarf geltend machen und wie gut sind die Chancen?
Kann der vorrübergehende Einzug in die teilrenovierte Wohnung, im Falle eines Rechtsstreits, gegen mich verwendet werden?
Ich habe gehört dass ein arbeitsloser Mieter (trifft in meinem Fall zu) im Falle eines Rechtstreits die Gerichts u. Anwaltskosten vom Staat erstattet bekommt --> Ist das wahr und ergibt sich daraus ein erhöhtes Risiko eines Rechtsstreits?
Auf welche Zeitspanne zwischen Kündigung und wirklichem Auszug werde ich mich min. bzw. max. Einstellen müssen?
Im Voraus möchte ich mich schon mal für die Antworten sehr herzlich Bedanken!

