Mieter bricht vereinbarungen aus Miet-Vertrag... Eigenbedarfkündigung ????

Diskutiere Mieter bricht vereinbarungen aus Miet-Vertrag... Eigenbedarfkündigung ???? im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo ich habe einen Mieter welcher die Vertraglichen veinbarungen bricht (Rauchen in der Wohnung, Abmontieren der Rauchmelder, Lautstarke Partys etc. etc.). Zu guter letzt droht ...


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  1. Mieter bricht vereinbarungen aus Miet-Vertrag... Eigenbedarfkündigung ???? #1
    rbg-4-vote

    Mieter bricht vereinbarungen aus Miet-Vertrag... Eigenbedarfkündigung ????

    Hallo ich habe einen Mieter welcher die Vertraglichen veinbarungen bricht (Rauchen in der Wohnung, Abmontieren der Rauchmelder, Lautstarke Partys etc. etc.). Zu guter letzt droht er noch das man es sich nicht wagen sollte Ausländer in die Obere wohnung zu lassen. Sonst würde er andere seiten aufziehen. In Miet-Vertrag ist festgehalten das ich im fall der fälle kündigen könnte auf Eigenbedarf. Der eigen bedarf ist allerdings nicht akkut bzw. nicht gewollt..... was kann ich tuhen ????....

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  2. Mieter bricht vereinbarungen aus Miet-Vertrag... Eigenbedarfkündigung ???? #2
    Abmahnen, wegen rauchen in der Wohnung und wegen des Lärms, bei Wiederholung mit der gesetzlichen Frist ordentlich kündigen.

  3. Mieter bricht vereinbarungen aus Miet-Vertrag... Eigenbedarfkündigung ???? #3
    Also das Rauchverbot in der eigenen Wohnung ist m. E. ein unzulässiger Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte ... da lacht der Mieter sich krumm.

    Aber die baulichen Veränderungen (Rauchmelder) ohne Genehmigung des Eigentümers könnten ein Argument sein.

    Wg. Lärmbelästigung solltest Du ein Protokoll führen - und bei Verstößen gegen die Hausordnung innerhalb von 14 Tagen abmahnen.

  4. Mieter bricht vereinbarungen aus Miet-Vertrag... Eigenbedarfkündigung ???? #4
    rbg-4-vote
    hmmm ja das mit dem mitbekommen des rauchens ist ein problem!... wohnen selbst ja nicht in der nähe !!!... einweiteres problem ist ja auch das er sich gegen jegliche kontakt aufnahmne verweigert!!!... zusätzlich hatt er seine freundin aus ffm einziehen lassen ohne es zu melden bei uns oder dem Amt !!!... Auf briefe jeglicher art kommt keine Antwort und das befeuern der Holzheizung und des Kamins wird mit alten gammligen bananen kisten und feutem holz gemacht... der Schornstein feger hat aber noch keinen Glanzruß gefunden !!!!... wie verhält sich das mit dem Eigenbedarf eigentlich wenn ich kündige wegen verstoß gegen vertragliche vereinbarungen und Eigenbedarf der Wohnfläche.... muss ich dorf irgendetwas bachten (mit erwähnung der Abmahnungen) z.b. fristen.... und wie lange sollte ich dann diese wohnung "bewohnen"... ?????
    mfg

  5. Mieter bricht vereinbarungen aus Miet-Vertrag... Eigenbedarfkündigung ???? #5
    rbg-4-vote
    pappabär: aber stellt das rauchen in einer Wohnung nicht auch eine Wohnungsminderung dar ???.... zumahl ein seher großer überdachter Balkon mit Aschenbecher zur verfügung steht !!!!....

  6. Mieter bricht vereinbarungen aus Miet-Vertrag... Eigenbedarfkündigung ???? #6
    Was ist DAS denn?

    Zitat Zitat von rbg-4-vote Beitrag anzeigen
    hmmm ja das mit dem mitbekommen des rauchens ist ein problem!...
    Was hat das den mit "mitbekommen" zu tun? Es geht um Persönlichkeitsrechte ... Grundgesetz ... schon mal davon gehört?


    Zitat Zitat von rbg-4-vote Beitrag anzeigen
    ... wohnen selbst ja nicht in der nähe !!!...
    Und woher weißt Du dann etwas von der Lärmbelästigung? Wenn der eine Geburtstagsparty gefeiert - und vlt. zu Sylvester auch noch Krach gemacht hat, dann kannste´s knicken ... da lacht Dich doch jeder Richter aus.


    Zitat Zitat von rbg-4-vote Beitrag anzeigen
    ... einweiteres problem ist ja auch das er sich gegen jegliche kontakt aufnahmne verweigert!!!...
    Was darf man denn darunter verstehen? Briefkasten zugeschweißt?


    Zitat Zitat von rbg-4-vote Beitrag anzeigen
    ... zusätzlich hatt er seine freundin aus ffm einziehen lassen ohne es zu melden bei uns oder dem Amt !!!...
    Auch das ist sein Privatvergnügen. Erstens geht es Dich überhaupt nichts an, was der Mieter welchem Amt meldet und was nicht ... und zweitens wirft sich da doch sofort die Frage auf, über welchen illegalen Weg Du an diese Information gekommen bist.


    Zitat Zitat von rbg-4-vote Beitrag anzeigen
    ... befeuern der Holzheizung und des Kamins wird mit alten gammligen bananen kisten und feutem holz gemacht... der Schornstein feger hat aber noch keinen Glanzruß gefunden !!!!...
    das liegt sicherlich daran, daß der Mieter zwischen den
    Zitat Zitat von rbg-4-vote Beitrag anzeigen
    ... alten gammligen bananen kisten und feutem holz ...
    hin und wieder auch ein paar Briefe verbrennt.
    Nee, im Ernst: Ich habe keine Ahnung, ob es eine wie auch immer geartete Rechtsverpflichtung gibt, nur bestimmte Hölzer zu verbrennen.



    Zitat Zitat von rbg-4-vote Beitrag anzeigen
    ... und wie lange sollte ich dann diese wohnung "bewohnen"... ?????
    Das wird Dir im Zweifelsfall der Richter sagen.

  7. Mieter bricht vereinbarungen aus Miet-Vertrag... Eigenbedarfkündigung ???? #7
    rbg-4-vote
    Ja es geht hier bei aber auch um eine Vertraglicheregelung zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Und der verstoß stellt einen Vertragsbruch dar wie bei jedem anderem Vertrag auch.

    2. weil wir bis vor kurzen noch einen Mieter in einer wohnung drüber hatten welcher mehrfach die Polizie rufen musste weil die Lährmbelästigung unterder woche auf 135 db anstieg.

    3. Kotaktaufnahme: Nicht einer von 12 Geschrieben briefen wurde Beantwortet. Weder Telphonische kotakt aufnahme noch Persönliche (Klingeln) wurde beantwortet. Sollte man ihn antreffen wird eine Reflexartige flucht angereten.

    4. Nein dieser Vetrag wurde auf eine Person Ausgestellt und berechnet. Selbet bei den neben kosten sellt sich in 99% die frage wieviel Personen das haus bewohnen (andere vermietungen). Desweiteren ist die Berechnung der Miete und der Wohnung Festgelegt auf eine bestimmt anzahl von Personen (hat was mit der Abnutzung zu tuhen).

    5. Die Meldung des Wohnortes ist insovern wichtig weil für die Eine steuer berechnet wird und diese sich anhand der Steuersätze der Gemeldeten Wohnung erechnen.

    6. Eine unsachgemäße behandlung einer Hausalage (auch heizung z.b.) würde einen Verstoß darlegen da der defekt einer Heizung durch unsachgemäße behandlung weder Haft Pflicht noch irgendeine andere Versicherung abdekt und die Kaution schon garnicht).

    6.

  8. Mieter bricht vereinbarungen aus Miet-Vertrag... Eigenbedarfkündigung ???? #8
    Zitat Zitat von rbg-4-vote Beitrag anzeigen
    Ja es geht hier bei aber auch um eine Vertraglicheregelung zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Und der verstoß stellt einen Vertragsbruch dar wie bei jedem anderem Vertrag auch.
    Wenn Du das so genau weißt, wie es sich beim Mietrecht verhält, warum fragst Du denn dann noch?

    Zitat Zitat von rbg-4-vote Beitrag anzeigen
    2. weil wir bis vor kurzen noch einen Mieter in einer wohnung drüber hatten welcher mehrfach die Polizei rufen musste weil die Lährmbelästigung unterder woche auf 135 db anstieg.
    Wo wurde das gemessen? Mit welchen Geräten? Wurde Anzeige (Ordnungswidrigkeit) erstattet? Wurde ansonsten ein Lärmprotokoll geführt?

    Zitat Zitat von rbg-4-vote Beitrag anzeigen
    3. Kotaktaufnahme: Nicht einer von 12 Geschrieben briefen wurde Beantwortet. Weder Telphonische kotakt aufnahme noch Persönliche (Klingeln) wurde beantwortet. Sollte man ihn antreffen wird eine Reflexartige flucht angereten.
    Bei wichtigen Sachen wie Abmahnung etc. mit Zeugen im Briefkasten einwerfen oder per Boten bringen lassen (der auch den Inhalt bestätigen kann)

    Zitat Zitat von rbg-4-vote Beitrag anzeigen
    4. Nein dieser Vetrag wurde auf eine Person Ausgestellt und berechnet. Selbet bei den neben kosten sellt sich in 99% die frage wieviel Personen das haus bewohnen (andere vermietungen). Desweiteren ist die Berechnung der Miete und der Wohnung Festgelegt auf eine bestimmt anzahl von Personen (hat was mit der Abnutzung zu tuhen).
    Die Höhe der Miete bei Neuvermietung ist allein Deine Sache. Alles was dann kommt, hättest Du mit einplanen müssen in Deine Mietberechnung (hat dann auch was mit Abnutzung zu tun:-)). Was würdest Du denn machen, wenn Mieter Nachwuchs bekommen? Wenn der Mieter seine Freundin einziehen lässt, die Sache des Mieters. Er müsste es nur bei Dir melden. Verweigern kannst Du es aber nicht.
    Kannst Du es denn beweisen, dass die Freundin bei ihm wohnt und nicht nur oft zu Besuch ist? Dann könntest Du 2 Personen bei den Nebenkosten abrechnen.
    Ansonsten käme ja auch eine Mieterhöhung in Betracht, falls Die Vorraussetzungen dafür gegeben sind.

    Zitat Zitat von rbg-4-vote Beitrag anzeigen
    5. Die Meldung des Wohnortes ist insovern wichtig weil für die Eine steuer berechnet wird und diese sich anhand der Steuersätze der Gemeldeten Wohnung erechnen.
    Um es mit einem Nordhessischen Fragewort zu beantworten: Häh?

    Zitat Zitat von rbg-4-vote Beitrag anzeigen
    6. Eine unsachgemäße behandlung einer Hausalage (auch heizung z.b.) würde einen Verstoß darlegen da der defekt einer Heizung durch unsachgemäße behandlung weder Haft Pflicht noch irgendeine andere Versicherung abdekt und die Kaution schon garnicht).
    Die Begründung verstehe ich zwar nicht ganz, aber woher weißt Du, das der Mieter feuchtes Holz verbrennt? Hast Du Beweise? Falls ja, wende Dich ans Ordnungsamt.
    Kisten und sonstiges, unbehandeltes, trockenes Holz darf man im Kamin jederzeit verbrennen!

  9. Mieter bricht vereinbarungen aus Miet-Vertrag... Eigenbedarfkündigung ???? #9
    Zitat Zitat von rbg-4-vote Beitrag anzeigen
    Ja es geht hier bei aber auch um eine Vertraglicheregelung zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Und der verstoß stellt einen Vertragsbruch dar wie bei jedem anderem Vertrag auch...
    Das Papier, auf dem Verträge geschrieben werden, ist geduldig. Letztendlich kann man da reinschreiben was man will, nur sollte man sich darüber im Klaren sein, dass vertragliche Regelungen bei nicht gegebener Gesetzeskonformität wirkungslos sind.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

  10. Mieter bricht vereinbarungen aus Miet-Vertrag... Eigenbedarfkündigung ???? #10
    hm, aber ich darf doch die nebenkosten bei zuzug/geburt bedarfsgerecht erhöhen! und soweit ich weiß: zieht der lebenspartner mit ein, darf ich wohl nichts dagegen unternehmen, (es sei denn die wohnung würde damit definitiv überbewohnt, und das ist ziemliche auslegungssache) aber: der partner darf mit in die vertragliche pflicht genommen werden!

  11. Mieter bricht vereinbarungen aus Miet-Vertrag... Eigenbedarfkündigung ???? #11
    Irgendwie komme ich gerade durcheinander ... der Mieter aus dem Eingangsthread lässt seinen Lebenspartner bei sich einziehen und droht jetzt noch mit der Geburt seines Kindes ... was wird das? Die unbefleckte Empfängnis des 21. Jahrhunderts?



    Die Anpassung der Nebenkosten darf generell nur nach einer BK-Abrechnung erfolgen (§ 560 (4) BGB).

    Bei einer Überlassung eines Teils des Wohnraumes an Dritte ist die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Der Vermieter wiederum kann diese Genehmigung aber von einer angemessenen Mieterhöhung abhängig machen (§ 553 BGB).

    Allerdings möchte ich mal stark anzweifeln, daß es zur Geburt eines Kindes der Zustimmung des Vermieters überhaupt bedarf.

  12. Mieter bricht vereinbarungen aus Miet-Vertrag... Eigenbedarfkündigung ???? #12
    überbewohnt, und das ist ziemliche auslegungssache
    Wie kommst du zu der Behauptung (die übrigens vorne und hinten nicht stimmt)?
    Kennst du die Suchfunktion dieses Forums?
    Hast du schon mal ausprobiert, was die Taste mit dem Pfeil nach oben, von der es auf jeder Seite deiner Tastatur eine gibt, bewirkt?

    Gruß,
    Christian

  13. Mieter bricht vereinbarungen aus Miet-Vertrag... Eigenbedarfkündigung ???? #13
    ??????????????

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