Auszugstermin wird nicht eingehalten

Diskutiere Auszugstermin wird nicht eingehalten im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Mein Mann und ich haben ein Eigenheim erworben, welches vermietet ist. Nach Umschreibung im Grundbuch haben wir den Mietern fristgerecht gekündigt, doch diese wollten nicht ...


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  1. Auszugstermin wird nicht eingehalten #1

    Auszugstermin wird nicht eingehalten

    Mein Mann und ich haben ein Eigenheim erworben, welches vermietet ist. Nach Umschreibung im Grundbuch haben wir den Mietern fristgerecht gekündigt, doch diese wollten nicht ausziehen und wir gingen vor Gericht. Dort einigten wir uns auf das Auszugsdatum spätestens am 29. Februar 2012. Allerdings dürfen sie auch früher ausziehen, wenn sie uns rechtzeitig darüber informieren. Dazu ist es jetzt gekommen, sie kündigten uns zum 31. Januar. Wir bestätigten ihnen schriftlich diesen Termin und schlugen für diesen Tag einen Übergabetermin vor. Heute haben wir wieder ein Schreiben vom gegnerischen Anwalt erhalten, dass sie den Übergabetermin erst in der ersten Februarwoche machen möchten, da der Ehemann auf Geschäftsreise ist. Sie weigern sich, die Übergabe rechtzeitig zu machen. Allerdings ist die Ehefrau nicht auf Geschäftsreise. Wir haben auch schon die Handwerker bestellt und können uns einen späteren Termin nicht erlauben.
    Kann ich auf den Übergabetermin bestehen oder muss ich mich nach meinen Mietern richten und einen späteren Termin akzeptieren? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da meine Nerven mittlerweile echt blank liegen.

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  2. Auszugstermin wird nicht eingehalten #2
    Hallo Maisi,
    wenn die Gegner schon einen Anwalt haben, würde ich mir auch einen nehmen.
    Glaubst Du das Argument mit der Geschäftsreise...?

  3. Auszugstermin wird nicht eingehalten #3
    Ich stimme Berny zu, nehmt Euch schnellstmöglich einen Fachanwalt für Mietrecht (nicht irgendeinen befreundeten, der sonst nur mit Scheidungen oder so zu tun hat)!

    Wenn die Mieter einen Job und damit ein geregeltes Einkommen haben (bei vorgeschobenen Geschäftsreisen sogar evtl. ein recht gutes?!), dann stehen die Aussichten auf Schadenersatz nicht schlecht, falls Euch durch den nicht eingehaltenen Übergabetermin ein Schaden entsteht.

    Ob es eine Geschäftsreise ist, ein Friseurtermin oder eine wichtige Kegelveranstaltung, es kann Euch egal sein, wie die Mieter es schaffen, die Wohnung zum 31. Januar zu räumen! Gekündigt ist gekündigt!

    Euer Anwalt soll mal ein nettes Briefchen schreiben und die Gegenseite dezent darauf hinweisen!

  4. Auszugstermin wird nicht eingehalten #4
    Kann ich auf den Übergabetermin bestehen oder muss ich mich nach meinen Mietern richten und einen späteren Termin akzeptieren?
    Hi,

    zwingen zum Auszug bzw zur Wohnungsabnahme könnt ihr den Miete nicht D.h zwangsweise müsst ihr wohl ggf einen späteren Termin akzeptieren. Ob man dann Schadensersatz, ect fordern kann, dazu äußere ich mich mal nicht.

    Ich empfehle euch aber auch dringend hier einen Anwalt einzuschalten, gerade weil die gegerische Seite hier auch mit Anwalt schon auftrumpft.

  5. Auszugstermin wird nicht eingehalten #5
    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    zwingen zum Auszug bzw zur Wohnungsabnahme könnt ihr den Miete nicht D.h zwangsweise müsst ihr wohl ggf einen späteren Termin akzeptieren.
    Ob man dann Schadensersatz, ect fordern kann, dazu äußere ich mich mal nicht.
    Alles in allem ist es eine tolle Leistung, mit so wenig Text so weit daneben zu liegen. :-(

    Der Mieter wird ohnehin bei Beendigung des Mietverhältnisses keine Abnahme machen können. Es geht einfach nicht. Eine Abnahme kann allenfalls der Vermieter machen, ist aber dazu keineswegs verpflichtet. Eine Abnahme ist eine Willenserklärung. Der Empfänger erkennt mit der Abnahmeerklärung an, dass er die Mietsache vertragsgemäß bzw. mit aufgelisteten Mängeln zurückerhalten hat.

    Der Vermieter hat Anspruch auf die Rückgabe. Rückgabe ist leicht erkennbar etwas völlig anderes als eine Abnahme. Rückgabe darf man durchaus wörtlich verstehen. Der Mieter gibt dem Vermieter die Mietsache zurück.

    Auch wenn der Vermieter eine verspätete Rückgabe nicht verhindern kann, muss er dies keineswegs akzeptieren. Hier liegt eine ähnlicher Fall vor wie bei Abnahme/Rückgabe. Er kann auf Räumung und Herausgabe klagen und selbstverständlich Nutzungsentschädigung und Schadenersatz fordern.

    Ich weiß, genau das hattest du auch gemeint...

  6. Auszugstermin wird nicht eingehalten #6
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Alles in allem ist es eine tolle Leistung, mit so wenig Text so weit daneben zu liegen. :-(
    Entschuldigung das ich mich hier so laienhaft Ausgedrückt habe bzw der Begriff Wohnungsabnahme falsch gewählt war

  7. Auszugstermin wird nicht eingehalten #7
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    ... Er kann auf Räumung und Herausgabe klagen ...
    Worüber dann wann entschieden wird ... so Pi mal Fensterkreuz?

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