Rest-WG zieht nicht aus

Diskutiere Rest-WG zieht nicht aus im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe ein Haus mit einer Wohnung gekauft, in welcher sich mehrere Mieter in einer WG befinden. Von 6 Mietern sind bereits 4 Mieter ...


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  1. Rest-WG zieht nicht aus #1

    Rest-WG zieht nicht aus

    Hallo,
    ich habe ein Haus mit einer Wohnung gekauft, in welcher sich mehrere Mieter in einer WG befinden. Von 6 Mietern sind bereits 4 Mieter ausgezogen. Die anderen Mieter verweigern einen Auszug (ich möchte das Gebäude aufwändig sanieren und gewerblich nutzen) und behaupten mdl. Einzelmietverträge mit der inzwischen verstorbenen Voreigentümerin zu haben.
    Die übrigen Räume sind nicht nutzbar und eine Sanierung im bewohnten Zustand unmöglich. Ersatzwohnung und Abfindung wurden abgelehnt.
    Welches Recht habe ich jetzt?

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  2. Rest-WG zieht nicht aus #2
    Zitat Zitat von wianha Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich habe ein Haus mit einer Wohnung gekauft, in welcher sich mehrere Mieter in einer WG befinden. Von 6 Mietern sind bereits 4 Mieter ausgezogen. Die anderen Mieter verweigern einen Auszug (ich möchte das Gebäude aufwändig sanieren und gewerblich nutzen) und behaupten mdl. Einzelmietverträge mit der inzwischen verstorbenen Voreigentümerin zu haben.
    Die übrigen Räume sind nicht nutzbar und eine Sanierung im bewohnten Zustand unmöglich. Ersatzwohnung und Abfindung wurden abgelehnt.
    Welches Recht habe ich jetzt?
    Da hilft nur eine Räumungsklage. Und die mündlichen Verträge ...... können die sich ........................

  3. Rest-WG zieht nicht aus #3
    Hallo,

    m.E. sind mündliche Verträge erst mal genau so viel wert wie schriftliche. Daß man mündliche Verträge schlecht nachweisen kann, ändert ncihts daran, daß mündliche Verträge genau so gültig sind wie schriftliche.

    Wenn du das Haus gekauft hast, hast du die bestehenden Mietverträge so wie sie sind übernommen.
    Wenn du diese Mietverträge nciht mehr willst, musst du sie kündigen. Dazu brauchst du einen Kündigungsgrund. Damit die Kündigung rechtlich okay ist, muss der Kündigungsgrund gültig sein.
    Der Grund "Ich will sanieren" ist m.E. idr kein gültiger Kündigungsgrund.

    Gruß,
    Christian

  4. Rest-WG zieht nicht aus #4
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Hallo,

    m.E. sind mündliche Verträge erst mal genau so viel wert wie schriftliche. Daß man mündliche Verträge schlecht nachweisen kann, ändert ncihts daran, daß mündliche Verträge genau so gültig sind wie schriftliche.
    Das Vorhandensein eines solchen Vertrages lässt sich hier, da der angebliche Vetragspartner versorben ist, wohl nicht belegen.
    Dann könnten die ja auch behaupten das sie mündlich zu Alleinerben erklärt worden seien.

    Geh zum Fachanwalt für Mietrecht und erklär dem den Sachverhalt.

  5. Rest-WG zieht nicht aus #5
    Naja, die Mieter werden doch wohl einen Schlüssel zur Wohnung haben, welcher ihnen von der Vermieterin überlassen wurde. Und wenn die nun noch nachweisen (z.B. durch Kontoauszüge), dass monatlich Miete gezahlt wurde, dürfte das Vorhandensein eines Mietvertrages unstrittig sein.
    Die Frage ist nur, ob wirklich ein mündlicher Vertrag vorliegt, oder ob doch mal was schriftliches abgeschlossen wurde. Wenn der neue Eigentümer aber nicht das Gegenteil, z.B. durch Vorlage seiner Vertragsausfertigung, beweisen kann, kann man wohl von einem mündlichen Vertrag ausgehen.

    Danach gehts weiter, wie bereits geschrieben wurde. Wenn du kündigen willst, brauchst du einen vernünpftigen Grund. Davon ausgehend, dass die Kündigung korrekt erfolgt ist, wäre dann der nächste Schritt die Räumungsklage.

  6. Rest-WG zieht nicht aus #6
    Zitat Zitat von Mieter1962 Beitrag anzeigen
    Naja, die Mieter werden doch wohl einen Schlüssel zur Wohnung haben, welcher ihnen von der Vermieterin überlassen wurde.
    Also wenn ich einen Nachschlüssel zu meiner Wohnung anfertige und diesen meiner Freundin gebe - dann hat die einen Mietvertrag??????

    Selbst wenn die zudem Zahlungen an die ehemalige Vermieterin nachweisen können wäre zu klären welchen angeblichen mündlichen Mietvertrag die haben/hatten? War der evtl. befristet oder unbefristet?



    Nochmals meine Empfehlung - FACHANWALT für Mietrecht.

  7. Rest-WG zieht nicht aus #7
    Hallo zusammen


    Zitat Zitat von wianha Beitrag anzeigen
    ...
    Von 6 Mietern sind bereits 4 Mieter ausgezogen.
    ...
    ich würde gerne wissen ob und wie den ausgezogenen Mietern gekündigt wurde.
    Bestand mit jedem einzelnen ein Mietvertrag oder nur mit einem Mieter?

    VG Syker

  8. Rest-WG zieht nicht aus #8
    An sich müsstest Du denen doch "nur" formell kündigen.
    Zur Not gibst Du Eigenbedarf an, da können die doch eigentlich nix gegen machen...

  9. Rest-WG zieht nicht aus #9
    Zitat Zitat von ImmoChecker Beitrag anzeigen
    An sich müsstest Du denen doch "nur" formell kündigen.
    Zur Not gibst Du Eigenbedarf an, da können die doch eigentlich nix gegen machen...
    Toller Tip!
    Stehst Du dann für evtl. Schadenersatzansprüche grade, wenn die Mieter bemerken, dass die Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben war?

  10. Rest-WG zieht nicht aus #10
    Zitat Zitat von BarneyGumble2 Beitrag anzeigen
    Toller Tip!
    Stehst Du dann für evtl. Schadenersatzansprüche grade, wenn die Mieter bemerken, dass die Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben war?
    Hi,

    Eigenbedarf wäre durchaus denkbar, allerdings müssten da einige Voraussetzungen erfüllt sein damit man damit durchkommen sollte, auch wenn man dann nicht selber drinnen wohnt. Dies schliesse ich hier aber auch eher mal aus, das hier diese Voraussetzungen gegeben wären.
    Zitat Zitat von wianha
    ich habe ein Haus mit einer Wohnung gekauft, in welcher sich mehrere Mieter in einer WG befinden.
    Ohne eine Antwort von dir, ob du hier auch "alte" Mietverträge bei Kauf bekommen hast, ist alles weitere eine echte Raterei.

    Sobald du einen schriftlichen Mietvertrag hier nachweisen kannst, haben die müdlichen Aussagen von den Mietern keine Chance. Ohne schriftlichen Mietvertag kann man wirklich davon ausgehen, gerade wenn die Mieter nachweisen das sie regelmässig vorab ihre Miete gezahlt haben, das hier was mündlich Vereinbart worden ist.
    Die übrigen Räume sind nicht nutzbar
    Das könnte ein Ansatzpunk sein. Betonung aber auf "könnte", da du das auch nicht näher beschrieben hast.
    und eine Sanierung im bewohnten Zustand unmöglich
    Schade, denn ansonsten hätte man ja mit dem gedanken spielen können, das hier irgendwann die Miete für die WG zu teurer wird.
    Welches Recht habe ich jetzt?
    Ich würde dir in der Sache auch einen Anwalt empfehlen, da alle anderen Lösungswege von mir sehr grenzwertig wären, sodass ich diese wohl schlecht hier posten kann oder werde.
    ich habe ein Haus mit einer Wohnung gekauft, in welcher sich mehrere Mieter in einer WG befinden.
    Was man hier dir aber mal eindeutig anrechnen muss: Das hättest du besser mal vorab abgeklärt bzw dich Informiert, wenn man so große Pläne mit dem neuen Eigentum hat !

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