Mieter kündigt (ohne Unterschrift) läuft das mietverhältnis weiter?

Diskutiere Mieter kündigt (ohne Unterschrift) läuft das mietverhältnis weiter? im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Mein Mitbewohner (ich bin eigentümerin der wohnung, bewohne 1 zimmer selber und habe das andere zimmer vermietet), hat mir heute seine kündigung überreicht. dieses ist ...


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  1. Mieter kündigt (ohne Unterschrift) läuft das mietverhältnis weiter? #1

    Mieter kündigt (ohne Unterschrift) läuft das mietverhältnis weiter?

    Mein Mitbewohner (ich bin eigentümerin der wohnung, bewohne 1 zimmer selber und habe das andere zimmer vermietet), hat mir heute seine kündigung überreicht. dieses ist allerdings nicht handschriftlich unterschrieben.
    ich sollte ihm dann auf einem separaten zettel eine bestätigung unterschreiben, "ich bestätige den erhalt des Kündigungsschreibens ...", dies habe ich auch getan.
    meine frage ist nun, ob die kündigung wirksam ist?! und im fall, dass sie es nicht ist, ob ich den mieter darauf aufmerksam machen muss? wenn der mieter in 3 monaten auszieht, könnte ich ja sonst weiter miete verlangen, da das mietverhältnis nicht gekündigt wurde und somit weiterbesteht.
    oder kommt es rechtlich nicht darauf an, dass die kündigung nicht die form erfüllt, sondern darauf, dass ich seine absichten kannte, bzw ihn hätte daraufhinweisen müssen?
    Ich bin zur Zeit im totalen Klausuren-/examensstress und möchte mich ungern nebenbei noch um einen neuen mieter kümmern müssen, zumal ich vorher auch das zimmer noch renovieren müsste, da ich netterweise in den mietvertrag geschrieben habe, dass das zimmer nur leer und geputzt übergeben werden muss.

    Falls jemand also weiß, ob die Form der Kündigung in solchen Fällen entbehrlich ist, wäre ich für jeden hinweis dankbar!

    Lady M.

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  2. Mieter kündigt (ohne Unterschrift) läuft das mietverhältnis weiter? #2
    Zitat Zitat von Lady_M
    .... dieses ist allerdings nicht handschriftlich unterschrieben.
    Hi,

    eine Kündigung ist eine einseitige, zugangsbedürftige Willenserklärung. Allerdings muss meines Wissens die Schriftform gewahrt bleiben und das bedeutet, das zB das Wort "Kündigung" nicht auftauchen muss, sondern es muss nur herausgehen das man was Beenden will. Allerdings muss eine Kündigung eigenhändig Unterschrieben seinen.

    Somit wäre die Kündigung nicht wirksam wegen Formfehler.
    Zitat Zitat von Lady_M
    ich sollte ihm dann auf einem separaten zettel eine bestätigung unterschreiben, "ich bestätige den erhalt des Kündigungsschreibens vom 30.01.2012 über die beendigung des mietverhältnisses gemäß vertrag vom 23.02.2011", dies habe ich auch getan.
    Eine Kündigung muss nicht bestätigt werden, da diese Willenerklärung nur "einseitig & zugangsbeürftig" ist !

    Zitat Zitat von Lady_M
    wenn der mieter in 3 monaten auszieht, könnte ich ja sonst weiter miete verlangen, da das mietverhältnis nicht gekündigt wurde und somit weiterbesteht.
    Hier zitiere ich mal was aus dem BGB: "Die Anfechtung muss .... ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist."

    Wenn du also erst in 3 Monaten damit kommst, dann tust du dich sehr schwer zu Belegen, das dir dieser Fehler erst da aufgefallen ist. Ausserdem wäre das wirklich sehr sehr "Link", wenn du erst in 3 Monaten damit ankommst !!!

    Du bist selber Student und weist wieviel Geld man da hat. Wenn überhaupt, dann zögerst du die Kündigung einen Monat nach hinten. Fraglich aber, ob sich das dein Mitbewohner schon leisten kann.
    Ich bin zur Zeit im totalen Klausuren-/examensstress und möchte mich ungern nebenbei noch um einen neuen mieter kümmern müssen,
    Öhmm ? Prüfungszeit ist jetzt gerade ! Und dann hast du ja auch erstmal Semesterferien bis das SS wieder anfängt. Also diesen Grund von dir lasse ich nicht gelten !!!

  3. Mieter kündigt (ohne Unterschrift) läuft das mietverhältnis weiter? #3
    diese und nächste woche schreibe ich meine klausuren an der uni, danach geht es direkt für ein praktikum nach schweden. somit wäre es für mich extrem umständlich einen neuen mieter zu finden. Dass ich mich, wenn ich im April wiederkomme neben der examensvorbereitung um einen neuen mieter kümmern kann, sehe ich auch so, doch meist dauert das länger als einen monat. und dass es 'link' wäre, meinen mieter erst am 30.04. darauf hinzuweisen, dass der mietvertrag weiterbesteht, da gebe ich dir auch recht, allerdings ist es genauso unfair von seiner Seite, jetzt zu kündigen, da er um meinen lernstress für meine klausuren und das praktikum weiß! und er mir noch vor kurzem versichert hat, dass er bis oktober hier wohnen bleibt, damit ich eben keinen stress mit der mitbewohner suche währenddessen habe! (ohne mitbewohner wird es finanziell für mich nämlich sehr sehr knapp). Solcherlei mündliche abreden sind allerdings leider nicht viel wert, wie man sieht. Deshalb wollte ich mich nun mal nach der rechtslage erkundigen...

    Und vielen Dank für deinen Hinweis mit der Anfechtung und dass man diese sofort anzeigen muss! Aber muss man in meinem Fall überhaupt anfechten? Muss nicht für eine Anfechtung erstmal überhaupt ein rechtsgeschäft wirksam zustande gekommen sein? Ich würde da eher denken, dass mangels formeinhaltung, die kündigung nicht wirksam zustandegekommen ist, es somit auch kein rechtsgeschäft gibt, welches ich anfechten könnte... es wundert mich, dass dies im mietrecht anscheinend nicht geregelt ist....habe jetzt alles 3x durchgelesen...
    Also trotzdem danke vielmals für deine antwort!
    Lady_M

  4. Mieter kündigt (ohne Unterschrift) läuft das mietverhältnis weiter? #4
    Zitat Zitat von Lady_M
    .... doch meist dauert das länger als einen monat.
    Hi,

    das ist eindeutig dein Problem. Sorry, aber das ist eben so, wenn man was Vermietet.
    Zitat Zitat von Lady_M
    und dass es 'link' wäre, meinen mieter erst am 30.04. darauf hinzuweisen, dass der mietvertrag weiterbesteht, da gebe ich dir auch recht, allerdings ist es genauso unfair von seiner Seite, jetzt zu kündigen, da er um meinen lernstress für meine klausuren und das praktikum weiß!
    Deine Ansichtsweise ist total falsch hier !!!

    Laut Vertrag darf dein Untermieter zu den angegebenen Fristen kündigen, ganz unabhängig ob dir das in dem Zeitraum passt oder nicht !

    Wenn du das bei mir Probieren würdest, dann würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen ! Denn immerhin hast du hier die Kündigung auch bestätig bzw die Kündigung würde ja persönlich abgegeben, sodass ich mir nicht vorstellen kann, das du damit auch so durchkommen würdest.

    Sorry, du willst hier auf Kosten deines Mietbewohners dich eindeutig Bereichern ! Und meinst hier auch noch tatsächlich das dies gerechtfertig ist ????

    Sorry, aber ich werde dir deine weiteren Fragen sicherlich nicht Beantworten, da du dies hier eindeutig zum Missbrauch benutzen willst und meiner Meinung ist dafür ein Forum NICHT da !

  5. Mieter kündigt (ohne Unterschrift) läuft das mietverhältnis weiter? #5
    Ruhig Brauner ...

  6. Mieter kündigt (ohne Unterschrift) läuft das mietverhältnis weiter? #6
    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    Deine Ansichtsweise ist total falsch hier !!!

    Laut Vertrag darf dein Untermieter zu den angegebenen Fristen kündigen, ganz unabhängig ob dir das in dem Zeitraum passt oder nicht !
    Selbstverständlich muss ein Mieter bei einer ordentlichen Kündigung keine Rücksicht darauf nehmen, ob der Zeitpunkt dem Vermieter zufällig passt. Trotzdem ist die Sichtweise keineswegs total falsch sondern, zumindest unter rechtlichen Aspekten, durchaus zutreffend und vernünftig.

    Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf nun mal der Schriftform und zur Einhaltung der Schriftform ist nun mal eine eigenhändige Unterschrift erforderlich. Soweit war der Sachverhalt durchaus zutreffend erkannt. Ohne eigenhändige Unterschrift ist die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses nach § 125 BGB nichtig. So einfach ist das.

    Mit einer Anfechtung hat das nicht das geringste zu tun. Eine Anfechtung betrifft die eigene Willenserklärung, nicht die Willenserklärung eines anderen.

    Wann man einen Mieter auf die Nichtigkeit einer Kündigung hinweist, muss jeder mit sich sebst ausmachen.

    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    Wenn du das bei mir Probieren würdest, dann würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen !
    ... und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren.


    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    Denn immerhin hast du hier die Kündigung auch bestätig bzw die Kündigung würde ja persönlich abgegeben, sodass ich mir nicht vorstellen kann, das du damit auch so durchkommen würdest.
    Mit der hier wiedergegebenen Empfangsbestätigung wird der Erhalt eines Kündigungsschreibens bestätigt. Nicht mehr und nicht weniger. Weder der Erhalt noch die Bestätigung macht die nichtige Willenserklärung des Mieters wirksam. Nichtig ist und bleibt nichtig.

  7. Mieter kündigt (ohne Unterschrift) läuft das mietverhältnis weiter? #7
    Papabär,

    nee wirklich, da bekomm ich sooooo einen Hals.

    Gerade als Student sollte man etwas solidarischer Denken. Ich bin hier auch ganz ehrlich und wünsche der Fragestellerin, das SIE auch mal so über den Tisch gezogen wird von jemand anderem (vielleicht von ihrem eigenem jetzigen Vermieter, wenn sie mal kündigt .....).

  8. Mieter kündigt (ohne Unterschrift) läuft das mietverhältnis weiter? #8
    Du Pharao ähm ... Sie ist Eigentümerin der Wohnung, da wird das mit der Kündigung durch den eigenen Vermieter ´n bissel ... schwierig.

    Im übrigen habe ich selber gehadert, ob diese Kündigungsbestätigung jetzt eine reine Empfangsbestätigung ist - oder ob dadurch nicht vlt. doch der Mangel der fehlenden Unterschrift geheilt wird ... aber der genannte Wortlaut lässt ziemlich deutlich auf eine reine Empfangsbestätigung schließen.

    Trotzdem Pharao, Deine soziale Ader ehrt Dich.

    Steht in dem Mietvertrag denn irgendein Passus, wonach der Mitbewohner seinerseits nicht evtl. ein Semester Musik - Fachrichtung Schlagzeug - studieren darf?

  9. Mieter kündigt (ohne Unterschrift) läuft das mietverhältnis weiter? #9
    Wie der Name schon sagt "Unterschrift", nicht nur, dass die Kündigung unterschrieben sein muss, nein auch die Unterschrift muss unter dem Text stehen, daher der Name Unterschrift.
    Es gibt ein interessantes Urteil des BGH. Auf einem Testament stand die Unterschrift nicht unter dem Text sondern darüber. Das Testament war insoweit dann ungültig.

    So eng sind Formvorschriften zu beachten.

  10. Mieter kündigt (ohne Unterschrift) läuft das mietverhältnis weiter? #10
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Steht in dem Mietvertrag denn irgendein Passus, wonach der Mitbewohner seinerseits nicht evtl. ein Semester Musik - Fachrichtung Schlagzeug - studieren darf?
    Hi Papabär,

    das finde ich mal einen tollen Tipp für den Untermieter, gerade wenn die Fragestellerin dann für ihre Examensvorbereitung üben darf

    Aus reinen protest würde ich mir irgendein Instrument ausleihen, denn nichts ist schlimmer als wenn "Frischlinge" üben und keinen Ton treffen .....

    @ RMHV

    Recht haben bedeuet noch lange nicht vor Gericht Recht bekommen .....

    Und ob der Fall hier so eindeutig ist, kann ich nicht sagen. Trotzdem dauert das ja in der heutigen Zeit etwas bis was vor Gericht landet und auch wenn man Recht bekommen sollte, heißt das noch lange nicht das sie dann Ihr Geld sieht. Gerade in Zeiten wo Topverdienste rar sind und Pfändungsgrenzen hoch .......

  11. Mieter kündigt (ohne Unterschrift) läuft das mietverhältnis weiter? #11
    Witzig wäre natürlich wenn das so läuft mit der fehlenden Unterschrift und der Mieter dann google bemüht und hier auf diesem Beitrag landen würde, das wäre dann mal ein Spass da dann genau belegt ist, das die fehlende Unterschrift sofort bemerkt wurde.

  12. Mieter kündigt (ohne Unterschrift) läuft das mietverhältnis weiter? #12
    Vielen Dank für eure Antworten!
    und @ Pharao: ich finde es etwas einseitig wie du die Sache betrachtest!

    [QUOTE=Pharao;78584]Hi,

    das ist eindeutig dein Problem. Sorry, aber das ist eben so, wenn man was Vermietet.

    Genau, mein Problem! Und das versuche ich ja zu lösen! Wir hatten vorher abgesprochen, dass er bis Oktober wohnen bleibt (leider nicht schriftlich im Mietvertrag). Und das ist nicht link, sich daran nicht zu halten?

    Sorry, du willst hier auf Kosten deines Mietbewohners dich eindeutig Bereichern ! Und meinst hier auch noch tatsächlich das dies gerechtfertig ist ????

    Und ich will mich auch nicht bereichern, ein Mietvertrag ist ja schließlich nicht nur einseitig. er kann ja die wohnung weiter nutzen!...und ein armer student ist er sicher auch nicht!

  13. Mieter kündigt (ohne Unterschrift) läuft das mietverhältnis weiter? #13
    Zitat Zitat von Lady_M Beitrag anzeigen
    und ein armer student ist er sicher auch nicht!
    Hi,

    wenn`s zum Rechtssteit kommt, dann dauert das ja auch seine Zeit. 1-2 Jahre Wartezeit ist nichts ungewöhnliches und sichergestellt ist dann auch noch nicht, ob er dann zahlen wird oder kann, denn immerhin sind die Pfändungsgrenzen nicht so niedrig.

    Sorry, mag sein das du hier zwar im Recht bist, aber ich persönlich finde dein Verhalten nun wirklich mehr als bedauerswert, gerade weil du ihm das nicht jetzt sagen willst, sondern erst in 3 Monaten !

    Ich sag`s wie`s ist, ich wünsch dir nix gutes und hoffe wirklich das du auch mal so verarscht wirst von jemand anderem.

    Im übrigen: nur weil du was in den Mietvertrag reinschreibst, muss dies noch lange nicht Gültigkeit besitzen .....

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