Hilfe! Mieter legt Wiederspruch gegen Kündigung trozt allen Verstoßen senerseits ein!

Diskutiere Hilfe! Mieter legt Wiederspruch gegen Kündigung trozt allen Verstoßen senerseits ein! im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Zusammen, ich bitte euch um einen hilfreichen Rat, denn wir sind am verzweifeln. Wir haben problematische Mieter : eine ausländische Familie mit 4 Kindern. ...


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  1. Hilfe! Mieter legt Wiederspruch gegen Kündigung trozt allen Verstoßen senerseits ein! #1

    Hilfe! Mieter legt Wiederspruch gegen Kündigung trozt allen Verstoßen senerseits ein!

    Hallo Zusammen,

    ich bitte euch um einen hilfreichen Rat, denn wir sind am verzweifeln.
    Wir haben problematische Mieter : eine ausländische Familie mit 4 Kindern. Sie verstoßen andauernd gegen den Vertrag:
    - Schulden uns Restkaution von 300Euro seit 2 Jahren
    - NK 350 Euro seit 9 Monaten
    - 3 weitere unbekannte Erwachsene wohnen auch dort seit Monaten
    - NK Anpassung verweigert
    -der gemeinnützige Hof parken sie zu, dass andere Mieter sich oft beschweren
    -Polizei war auch paar Mal wegen Streitigkeiten mehrmals bei denen
    - Hund ohne Erlaubniss zugelegt etc...

    Wir waren beim Anwalt er hat sie mehrmals abgemant, hat kaum geholfen. Wir haben sie fristgerecht wegen diversen Vorstoßen und dem Eigenbedarf gekündigt. Da mein Bruder dort einziehen würde.

    Nun haben sie durch ihren Rechrsanwalt Wiederspruch angelegt.
    Die Wgh:122 m², deren Anwalt meint:"Nicht nachvollziehbar für 1 Person", die restliche Vorfürfe sehen sie nicht ein" :-(

    Was sollen wir am bessten machen?
    Räumungsklage? Die kostet ein Vermögen und dauert bis 1 Jahr, oder?
    Ist es der einzige Weg sie rauszukriegen? Gibt es keine Alternativen im grauen Bereich?
    Haben wir damit Erfolg oder werden sozialle Gründe überwiegen - 4 Kinder etc.?

    Herzlichen Dank für eure Hilfe im Voraus

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  2. Hilfe! Mieter legt Wiederspruch gegen Kündigung trozt allen Verstoßen senerseits ein! #2
    Hi,

    warum besprichst du das nicht am besten mit deinem Rechtsanwalt ? Ich mein, wenn der nicht weiter weis ....... vielleicht mal einen holen der sich dann mit Mietrecht auskennt ?

    Im ürbigen lese ich das ja so raus, das die Kündigung sich jetzt nicht nur ausschliesslich wegen Eigenbedarf bezieht, sodass auch wenn 120m2 für eine Person zu groß wäre, immer noch die anderen Punkt da sind, unabhängig ob die das einsehen oder nicht.

    Und warum darf man bitte als Einzelperson keine 120m2 bewohnen ? Wo steht das ? Solltest du mal den gegnerischen Anwalt fragen.
    Gibt es keine Alternativen im grauen Bereich?
    Ach da gibt es einiges, aber ob man dir das anraten sollte ?

  3. Hilfe! Mieter legt Wiederspruch gegen Kündigung trozt allen Verstoßen senerseits ein! #3
    Wenn ich so etwas ...
    Zitat Zitat von Susanne2011 Beitrag anzeigen
    ... eine ausländische Familie ...

    ... und so etwas ...
    Zitat Zitat von Susanne2011 Beitrag anzeigen
    ... Gibt es keine Alternativen im grauen Bereich?
    ...
    ... lese, dann krieg ich ´ne Schwellung am Hals.


    Also meinetwegen kann dieser Thread ersatzlos gelöscht werden!

  4. Hilfe! Mieter legt Wiederspruch gegen Kündigung trozt allen Verstoßen senerseits ein! #4
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Wenn ich so etwas ...
    Papabär,

    was war jetzt daran falsch ? Nimm`s mir bitte nicht übel, aber "ausländische Familie" finde ich eine korrekte Beschreibung ohne das ich dies jetzt in irgendeiner Weise abwertend meinen würde.

    Zitat Zitat von Susanne2011
    Gibt es keine Alternativen im grauen Bereich?
    Hand auf`s Herz Papabär: Mal angenommen du hättest solche Mieter mit denen es NUR Probleme gibt, sagt mir jetzt bitte nicht, das du hier nicht auch mal daran gedacht hättest, gerade wenn du weist wie lange sich sowas hinziehen kann.

    Also je nachdem sind das ja auch keine Kleinigkeiten hier und wie soll`s erst in der Zukunft werden, wenn sie jetzt schon auf mehrmalige Mahnungen nicht reagiert haben ?
    • Schulden uns Restkaution von 300Euro seit 2 Jahren
    • NK 350 Euro seit 9 Monaten
    • 3 weitere unbekannte Erwachsene wohnen auch dort seit Monaten
    • NK Anpassung verweigert
    • der gemeinnützige Hof parken sie zu, dass andere Mieter sich oft beschweren
    • Polizei war auch paar Mal wegen Streitigkeiten mehrmals bei denen
    • Hund ohne Erlaubniss zugelegt etc...

  5. Hilfe! Mieter legt Wiederspruch gegen Kündigung trozt allen Verstoßen senerseits ein! #5
    guter Rat
    Hallo,

    ich würde auf jeden Fall auf Räumung klagen. Ansonsten wirst du deine Wohnung nicht frei bekommen.

    Wenn du Sie "ärgern" willst, dann bitte nur auf legale Art alles andere spielt Ihnen nur in die Karten.
    Ich an deiner Stelle würde folgendes tun:
    Beantragung eines Mahnbescheides für die ausstehenden Zahlungen. So bald ich den Titel hätte, würde ich gegenüber seiner Bank ein Zahlungsverbot aussprechen. Anschließend wirklich Pfänden.
    So bald der Mieter mit der Mitzahlung im Rückstand ist Abmahnen und wenn 2 Mieten zusammen sind
    fristlos Kündigen.
    Weiterhin würde ich die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen. Da Sie ja offensichtlich nicht ausreicht. Auch hier, wenn er die Erhöhung nicht zahlt so bald 2 Monatsmieten zusammen sind kündigen.

  6. Hilfe! Mieter legt Wiederspruch gegen Kündigung trozt allen Verstoßen senerseits ein! #6
    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    ... was war jetzt daran falsch ? Nimm`s mir bitte nicht übel, aber "ausländische Familie" finde ich eine korrekte Beschreibung ohne das ich dies jetzt in irgendeiner Weise abwertend meinen würde.
    Mag ja sein, daß es anders gemeint ist ... aber einen Menschen auf seine Herkunft zu reduzieren geht mir nunmal gegen den Strich - egal ob Mieter oder nicht.



    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    ... Hand auf`s Herz Papabär: Mal angenommen du hättest solche Mieter mit denen es NUR Probleme gibt, sagt mir jetzt bitte nicht, das du hier nicht auch mal daran gedacht hättest, gerade wenn du weist wie lange sich sowas hinziehen kann.
    Ich HABE Mieter bei denen es nur Probleme gibt. Wenn ich das nicht anders gelöst kriege, stelle ich mir doch selber ein Armutszeugnis aus - und ja, ich habe geschmunzelt, als hier das Bild von den freundlichen Umzugshelfern mit den Baseballkeulen reingestellt wurde - aber ich mache daraus weder eine Frage, noch habe ich soetwas jemals ernsthaft in Erwägung gezogen.

  7. Hilfe! Mieter legt Wiederspruch gegen Kündigung trozt allen Verstoßen senerseits ein! #7
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Ich HABE Mieter bei denen es nur Probleme gibt. Wenn ich das nicht anders gelöst kriege, stelle ich mir doch selber ein Armutszeugnis aus
    Hi Papabär,

    wieviele Wohnung betreust du bzw ist davon dein Eigentum ? Da ist evtl der ein oder andere Ärger sehr gut verkraftbar. Wenn aber du als Eigentümer nur 1-2 Wohnungen hat, kann ein längerer Mietausfall, ect schnell an die finanziellen Grenzen geht. Und es wäre nicht das erste mal, das Eigentümer ihr Haus aufgrund Mietschulden des Mieter verkaufen mussten.

    Normal ist das Ami-Land nicht mein Vorbild, aber dort regeln die das ziehmlich schnell & unproblematisch, wenn ein Mieter im Rückstand ist.

    Schau mal, ich ärgere mich nun seit 2 Jahren mit einem Ex-Mieter rum, obwohl die Forderungen völlig eindeutig berechtigt sind und hoffe nun endlich, das es mal vor Gericht geht. Mittlerweile hat der Ex-Mieter wohl auch seine Aussichtslosigkeit erkannt (obwohl er das vorab auf Grund seines Berufes wissen hätte müssen !), denn er würde nun endlich die Forderungen bezahlen, aber eben nicht die Anwaltskosten die mittlerweile dazugekommen sind.

    und ja, ich habe geschmunzelt, als hier das Bild von den freundlichen Umzugshelfern mit den Baseballkeulen reingestellt wurde
    Hab ich hier was verpasst ?

  8. Hilfe! Mieter legt Wiederspruch gegen Kündigung trozt allen Verstoßen senerseits ein! #8
    Ich denke die Kündigung wegen Eigenbedarf wurde zurecht angefochten. Du schreibst ja selbst "Mein Bruder würde hier einziehen". Somit ist der Einzug wohl eher eine Gefälligkeit, damit es nicht rauskommt, dass der Bedarf vorgeschoben ist. Wie wurde der BEDARF denn begründet?

    Zu den anderen Sachen gibt es jede Menge Möglichkeiten, mit denen du dich nicht in den gefährlichen Graubereich begibst und deinen Mieter trotzdem zeigen kannst, wie es zu laufen hat. Einiges wurde ja bereits aufgezählt.

    - Schulden uns Restkaution von 300Euro seit 2 Jahren
    -> Mit Fristsetzung anmahnen, dann Mahn- und später Vollstreckungsbescheid erlassen. Konto- und Lohnpfändungen starten. Ein Kündigungsgrund ist dies nicht.
    - NK 350 Euro seit 9 Monaten
    -> Mit Fristsetzung anmahnen, dann Mahn- und später Vollstreckungsbescheid erlassen. Konto- und Lohnpfändungen starten. Ein Kündigungsgrund ist dies nicht.
    - 3 weitere unbekannte Erwachsene wohnen auch dort seit Monaten
    -> Wer ist es? Besuch oder Familienangehörige? Vermutlich kannst du da garnichts gegen machen. Überbelegt wäre die Wohnung erst ab 13 Personen.
    - NK Anpassung verweigert
    -> Wenn die NK-Abrechnung eine Nachzahlung ergab, kannst du die Vorauszahlung erhöhen. Da gibt es nichts zu verweigern. Wenn seitdem nur der "alte" Betrag gezahlt wird, läuft hier die Rechung. Wenn der Rückstand groß genug ist, kannst du deswegen fristlos kündigen.
    -der gemeinnützige Hof parken sie zu, dass andere Mieter sich oft beschweren
    -> Abmahnen. Aber einen Kündigungsgrund sehe ich da noch nicht - da braucht es wohl mehr als nur eine Abmahnung.
    -Polizei war auch paar Mal wegen Streitigkeiten mehrmals bei denen
    ->Betraf es dich?
    - Hund ohne Erlaubniss zugelegt etc...
    -> Kannst du ebenfalls abmahnen. Um eine Kündigung zu rechtfertigen, bedarf es aber auch besser mehrerer Abmahnung - jeweils mit Fristsetzung, die dann verstrichen sein muss.

    Wie viele Abmahnungen haben die Mieter schon bei dir gesammelt? Sollange du nämlich garkeinen echten Kündigungsgrund hast, wird es auch mit der Räumungsklage schwer. Der Eigenbedarf wird nämlich in der Tat schwer zu beweisen sein, denn das Gericht wird natürlich feststellen, dass es andere Probleme gar. Da ist die Vortäuschung recht wahrscheinlich. Und du müssten dann ja auch belegen, wie sich der Bedarf deines Bruders begründet. Warum kann er nicht da bleiben wo er wohnt? Warum muss er ausgrechnet dort hin ziehen, wie deine Wohnung liegt etc.? Das wird das Gericht fragen.

  9. Hilfe! Mieter legt Wiederspruch gegen Kündigung trozt allen Verstoßen senerseits ein! #9
    Zitat Zitat von Mieter1962
    - 3 weitere unbekannte Erwachsene wohnen auch dort seit Monaten

    --> Wer ist es? Besuch oder Familienangehörige? Vermutlich kannst du da garnichts gegen machen. Überbelegt wäre die Wohnung erst ab 13 Personen.
    ,

    wie kommst du auf diese Personenzahl ?

    Sorry, aber als Faustregel gibt hier: max 1 Person pro Zimmer. Und bei einer 122 m2 Wohnung gehe ich jetzt mal von ca 5-6 Zimmern aus, wo ein Zimmer den Eltern zu zuschreiben wäre, je nach alter der Kinder würde ich jetzt mal 2 Zimmer für jeweils 2 Kinder ansetzen, sodass max noch 2-3 fremde Personen einziehen dürften bevor Überbelegung greifen würde.

  10. Hilfe! Mieter legt Wiederspruch gegen Kündigung trozt allen Verstoßen senerseits ein! #10
    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    ... wie kommst du auf diese Personenzahl ?

    Sorry, aber als Faustregel gibt hier: max 1 Person pro Zimmer. Und bei einer 122 m2 Wohnung ...
    Ich glaub´, eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es hier nicht.

    Gem. §7 des Wohnungsaufsichtsgesetzes (Berlin), müssen einem Erwachsenen 9m² zur Verfügung stehen. Demnach wären hier bei 122m² z.B. 13 Erwachsene noch kein Problem.

    Drück mich!

  11. Hilfe! Mieter legt Wiederspruch gegen Kündigung trozt allen Verstoßen senerseits ein! #11
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Ich glaub´, eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es hier nicht.
    Papabär,

    ja, hier hast du Recht. Eine wirkliche einheitliche Regelung gibt es nicht, deswegen war bei mir ja auch nur was von Faustregel zu lesen. Näheres findet man ggf im Wohnungsaufsichtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

    Zum Beispiel ist in Hessen auch was von 9 m2 die Rede pro Person. Allerding ist nicht unentscheiden hierbei, wieviele Zimmer in der Wohnung sind. Auch wenn ein Zimmer 40 m2 hat, so sagen die meisten hier aber trotzdem dann max 2 Personen. Auch nicht unerheblich dürfte sein (gerade bei Untervermietung) in welcher Bindung die Personen zueinander stehen.

    Aber ist ja egal, denn auch mit meiner Faustregel käme ich auch auf den Entschuß, das noch keine Überbelegung herschen würde, wenn nun 2-3 weitere Personen in die Wohnung jetzt einziehen würden.

    Nachtrag:
    Allerdings gibt es auch einige Bundesländer wo dieses Wohnungsaufsichtsgesetz verabschiedet worden ist, zB 2004 in Bayern.

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