mieter kündigen mit eigenbedarf

Diskutiere mieter kündigen mit eigenbedarf im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; hallo, ich möchte einem mieter kündigen wegen eigenbedarf. wir haben vor 3 jahren ein 5 -parteien ( je 60 m2) haus gekauft. der mieter hat ...


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  1. mieter kündigen mit eigenbedarf #1

    mieter kündigen mit eigenbedarf

    hallo,

    ich möchte einem mieter kündigen wegen eigenbedarf. wir haben vor 3 jahren ein 5 -parteien ( je 60 m2) haus gekauft. der mieter hat bis jetzt die miete immer gezahlt bzw das arbeitsamt.
    als grund würde ich angeben,dass mein sohn zur schule gehen muss ( 20 ) und ausziehen möchte , oder dass
    ich und meine frau ausziehen möchten weil unsere 4 zimmer wohnung für 7 personen langsam zu eng wird ( dass ich das nicht jetzt detailierter hier ausführen muss ).
    es ist nicht so , dass ich den mieter 100 % raushaben möchte oder nur vorgeschoben aussieht. wir müssen uns langsam "trennen" . es wird zu eng. ich suche nur nach dem richtigen grund, dass das nicht alles den bach runtergeht.
    was ratet ihr mir ?

    danke euch im voraus

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  2. mieter kündigen mit eigenbedarf #2
    Zitat Zitat von baka Beitrag anzeigen
    was ratet ihr mir ?
    Zur Ehrlichkeit, denn sonst kann es sehr sehr teuer werden.

  3. mieter kündigen mit eigenbedarf #3
    wir haben vor 2 monaten die wohnung im 2 stock neu vermietet. könnte das zu einem problem werden ?

  4. mieter kündigen mit eigenbedarf #4
    Zitat Zitat von baka Beitrag anzeigen
    ich möchte einem mieter kündigen wegen eigenbedarf. wir haben vor 3 jahren ein 5 -parteien ( je 60 m2) haus gekauft. der mieter hat bis jetzt die miete immer gezahlt bzw das arbeitsamt.
    was ist mit den anderen 4 parteien?

  5. mieter kündigen mit eigenbedarf #5
    ..die sind alle vermietet.

  6. mieter kündigen mit eigenbedarf #6
    Zitat Zitat von baka Beitrag anzeigen
    ..die sind alle vermietet.
    und warum wollt ihr ausgerechnet DIESEM mieter kündigen?

  7. mieter kündigen mit eigenbedarf #7
    Zitat Zitat von baka Beitrag anzeigen
    als grund würde ich angeben,dass mein sohn zur schule gehen muss ( 20 ) und ausziehen möchte , oder dass
    ich und meine frau ausziehen möchten weil unsere 4 zimmer wohnung für 7 personen langsam zu eng wird ( dass ich das nicht jetzt detailierter hier ausführen muss ).
    das wusstet ihr alles vor 2 monaten schon. und eben drum könnte es da entsprechende probleme geben.

  8. mieter kündigen mit eigenbedarf #8
    @lostcontrol : und warum wollt ihr ausgerechnet DIESEM mieter kündigen?

    ist halt dieser, könnte auch ein anderer sein.

    Zitat Zitat von lostcontrol Beitrag anzeigen
    das wusstet ihr alles vor 2 monaten schon. und eben drum könnte es da entsprechende probleme geben.
    meinst du die neu vermietete wohnung ? warum könnte es da probleme geben , wird denn jemand fragen wann ausgerechnet diese wohnung vermietet wurde, sie ist vermietet und "basta". kann man das so sagen ? und wer soll danach fragen ?

  9. mieter kündigen mit eigenbedarf #9
    Der Richter beim Prozess und da kann es dann wirklich zu Problemen führen.

    Dein Mieter könnte der Kündigung wegen wirtschaftlicher Härte widersprechen und wird sehr wahrscheinlich damit durchkommen.

  10. mieter kündigen mit eigenbedarf #10
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Der Richter beim Prozess und da kann es dann wirklich zu Problemen führen.

    Dein Mieter könnte der Kündigung wegen wirtschaftlicher Härte widersprechen und wird sehr wahrscheinlich damit durchkommen.
    So läuft das aber nicht...

    Es ist die freie und nicht durch ein Gericht nachprüfbare Entscheidung des Vermieters, welche Wohnung er selbst bewohnen will und wann er das will.
    Ob der Vermieter sich auch für eine andere Wohnung hätte entscheiden können, ist kein relevantes Kriterium. Bei Einhaltung der Vorschriften liegt eine wirksame Kündigung vor.
    Ein möglicher Grund für eine Unzulässigkeit der Kündigung nach kurzer Mietzeit könnte vorliegen, wenn der Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrags vorhersehbar war. Dies scheint, auch wenn es im Sachverhalt keine Angabe zur Dauer des zu kündigenden Mietverhältnisses gibt, nicht der Fall zu sein.

    Zum Widerspruchsrecht des Mieters wäre ein Blick ins Gesetz angebracht. In § 574 Abs. 1 BGB ist als Voraussetzung für einen Widerspruch und den Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses genannt, dass "die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, ...eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist".

    Wie man erkennen kann, reicht einfach nur "wirtschaftliche Härte" keineswegs aus. Jeder Umzug kostet schließlich Geld und ist damit mit einer wirtschaftlichen Härte verbunden. Es sind zwingend die Härtegründe des Mieters gegen die Interessen des Vermieters abzuwägen.

    Sollte man in der Interessenabwägung zum Ergebnis kommen, dass das Mieterinteresse überwiegt und die Beendigung des Mietverhältnisses wegen einer besonderen Härte nicht zu rechtfertigen ist, ergeben sich die Rechtsfolgen aus § 574 a Abs. 1 Satz 1 BGB. Demnach "kann der Mieter verlangen dass das Mietverhältnis so lange fortgesetzt wird, wie dies unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist". Wie man erkennen kann, ist die Kündigung auch bei einem für den Mieter erfolgreichen Widerspruch keineswegs endgültig erledigt. Die Dauer der Fortsetzung des Mietverhältnisses hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

  11. mieter kündigen mit eigenbedarf #11
    Hallo RMHV,

    wie du sicherlich gesehen hast, habe ich kann geschrieben.

    Selbstverständlich steht es dem VM frei sich eine Wohunng auszusuchen und dessen Mieter dann auf Eigenbedarf zu kündigen.

    Du weist aber selbst wie oft die Richter hier Entscheidungen pro Mieter treffen. Und diesem Fall würde ich persönlich davon ausgehen, dass es so kommt aber nicht muss.

    Der Ersteller kann uns ja berichten wie das ganze dann ausgegangen ist.

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