Mündliche Kündigung des Mietverhältnisses
Diskutiere Mündliche Kündigung des Mietverhältnisses im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, wer kann mir helfen? ich habe vor zwei Monaten mein Mietverhältniss gekündigt. Der Vermieter hat auf ein schriftliche Kündigung verzichtet. Bei einer Besichtigung hat ...
- 15.03.2012 12:33 Mündliche Kündigung des Mietverhältnisses #1
Mündliche Kündigung des Mietverhältnisses
Hallo,
wer kann mir helfen?
ich habe vor zwei Monaten mein Mietverhältniss gekündigt. Der Vermieter hat auf ein schriftliche Kündigung verzichtet.
Bei einer Besichtigung hat er dies gegenüber einer evtl. Mieterin auch bestätigt. Diese Person würde dies auch vor Gericht aussagen.
Jetzt verlangte er eine schriftliche Kündigung und besteht darauf das das Mietverhältnis erst in 3 Monaten beendet ist.
Habe ich eine Chance das vor Gericht diese Mündliche Kündigung anerkannt wird? auch mit einer Fremden person als Zeugin?
Ist das verhalten des vermieters nicht "arglistig" da er so nochmals 3 Monate Miete kassieren kann??
wäre über hilfe sehr dankbar
mfg
Ralf
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Mündliche Kündigung des Mietverhältnisses
- 15.03.2012 13:20 Mündliche Kündigung des Mietverhältnisses #2
Ralf k.,
es war natürlich deinerseits sehr gutgläubig sich hier auf eine mündliche Kündigung zu verlassen. Andererseits eine sehr fiese Masche deines Vermieters.
Eine Kündigung ist eine einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung, sie theoretisch auch mündlich durchgeführt werden kann. Nur Belgen lässt sich das eben schriftlich sehr viel leichter als mündlich, da hier ja immer Zeiten eingehalten werden müssen. Zudem stehen in vielen Miet- oder Arbeitsverträgen, das eine Kündigung immer der schriftform bedarf. Siehe hierzu auch den § 568 BGB.
Bestätig was ? Wann du genau gekündigt hat oder wann die Wohnung bezugsfrei wäre ?Bei einer Besichtigung hat er dies gegenüber einer evtl. Mieterin auch bestätigt. Diese Person würde dies auch vor Gericht aussagen.
- 16.03.2012 13:07 Mündliche Kündigung des Mietverhältnisses #3
Hallo Ralf,
ich würde eine schriftliche Kündigung mit dem Datum an dem du die Kündigung mündlich ausgesprochen hast erstellen. Auf jeden Fall würde ich ganz klar auf die mündliche Kündigung und genau auch das Ende des Mietverhätlnisses reinschreiben. Da Schreiben würde ich dem Vermieter übergeben und von Ihm gegenzeichnen lassen. Sollte er sich querstellen (vermutlich) hol Dir rechtsbeistand.
Jobo
- 16.03.2012 13:31 Mündliche Kündigung des Mietverhältnisses #4
Jobo45,
ich habe aber so das dumme Gefühl, der der Vermieter hier im Recht ist. Der Mieter kann nicht Belegen, das der Vermieter die mündliche Kündigung akzeptiert hat. Das bei einer Wohnungsbesichtigung evtl ein Wort dazu gefallen ist, das Belegt leider nicht, wann die Kündigung war, ob die Kündigungsfristen eingehalten worden sind, ect.
Laut §§ und laut Mietvertrag muss eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen und der Kündigungsform erfolgen.
Mündliche Kündigung des Mietverhältnisses
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