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Untermieter Kündigen

Diskutiere Untermieter Kündigen im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Vermieter-Forum User , ich habe ein dickes Problem in meiner Wohngemeinschaft. Vorgeschichte : Und zwar, die letzte Zeit konnte ich den Mitbewohner nicht erreichen ...

  1. Untermieter Kündigen #1

    Untermieter Kündigen

    Hallo Vermieter-Forum User ,

    ich habe ein dickes Problem in meiner Wohngemeinschaft.
    Vorgeschichte :
    Und zwar, die letzte Zeit konnte ich den Mitbewohner nicht erreichen und er hat auch nicht auf SMS reagiert.
    Als sich ein Techniker ankündigte und in dem Raum von meinem Mitbewohner eine techniche Anlage reparieren musste, konnte ich nach mehrfachen Kontaktversuchen meinen Mitbewohner nicht erreichen.
    Also gut, es gibt eine Zwischentüre von Küche bis in seinen Raum und die habe ich versucht zu öffnen.
    Er hatte sie zugestellt und somit konnte ich den Raum nicht betreten.
    Dies mit der Zwischentür machte ich unter Zeugen so das mir jemand bezeugen kann das ich nicht im Raum war.
    Nunja er hat wahrscheinlich irgendwie dann gesehen das ich an der Türe war und hat daraufhin die Tür zugenagelt.

    Mein Problem :

    Ich will den Untermieter loswerden, da es in letzter Zeit vermehrt zu problemen kamm, jedoch habe ich die Sorge das wenn ich ihn mit Einhaltung der Frist kündige, das einfach die Zahlung der Miete einstelllt.
    Und belangen kann man ihn dann auch nicht mehr weil soweit er sagte, demnächst in eine Privatinsolvenz geht.

    Kann ich ihn Fristlos kündigen weil :
    1. der Untermieter wurde von meiner eigentlichen Mietgeselschaft abgelehnt vor 1 Monaten, daher ist ja der Untermietvertrag nichtig ??
    2. er eine Veränderung(Zunageln der Türe) des Wohnraumes ohne Zustimmung getätigt hat und das Verhältniss(Streitigkeiten er hat einfach Lebensmittel von mir vernichtet) zwischen ihm und mir für mich unzumutbar ist.


    Ich habe nun das Problem detailiert geschildert und hoffe, mir kann jemand helfen

  2.   

    Untermieter Kündigen


  3. Untermieter Kündigen #2
    Daniel1988:

    "ich habe ein dickes Problem in meiner Wohngemeinschaft."
    Was denn nun? WG oder wie unten geschrieben (Unter-)Mietvertrag?

    "Also gut, es gibt eine Zwischentüre von Küche bis in seinen Raum und die habe ich versucht zu öffnen."
    Also versuchter Hausfriedensbruch: ist strafbar.

    "Ich will den Untermieter loswerden,
    der Untermieter wurde von meiner eigentlichen Mietgeselschaft abgelehnt vor 1 Monaten, daher ist ja der Untermietvertrag nichtig ??"
    Nein. Er hat denselben Schutz wie "normale" Mieter. Bis jetzt konnte ich noch keinen rechtssicheren Grund für eine Kündigung erkennen.

    "er eine Veränderung(Zunageln der Türe) des Wohnraumes ohne Zustimmung getätigt hat"
    Beschädigung der Mietsache wird erst Thema bei Beendigung des Mietverhältnisses.

    "das Verhältniss(Streitigkeiten er hat einfach Lebensmittel von mir vernichtet)"
    Ist Privatrecht.

    "zwischen ihm und mir für mich unzumutbar ist."
    Ist subjektiv und unerheblich.

  4. Untermieter Kündigen #3
    berny, ernsthaft - wann lernst du endlich das richtige zitieren in foren?
    so langsam wird's stressig.

    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Was denn nun? WG oder wie unten geschrieben (Unter-)Mietvertrag?
    WG-mietverträge gibt's in unterschiedlichen varianten.
    2 davon sind typisch:
    a) ein hauptmieter, der untervermietet
    b) mehrere mieter, die alle im mietvertrag stehen, was WG-spezifische flkuktuationen erschwert.

  5. Untermieter Kündigen #4
    Zitat Zitat von Daniel1988
    .... der Untermieter wurde von meiner eigentlichen Mietgeselschaft abgelehnt vor 1 Monaten, daher ist ja der Untermietvertrag nichtig ??"
    Hi,

    also erstmal wäre wirklich Interessant: "was für ein Mietverhältnis besteht hier zum Mitbewohner ?".

    Was mich allerdings stützig macht: du schreibst ja hier indirekt, das du deinen Vermieter vorab gefragt hast (ob der Vermieter zustimmen muss oder nicht, das lasse ich jetzt mal aussen vor). Aber warum hast du bitte schön dann dieses Zimmer vermietet, obwohl du ja keine Erlaubnis dazu bekommen hast ? Theoretisch könnte m.E. der Vermieter jetzt auf Unterlassung klagen ect. ......

    Und belangen kann man ihn dann auch nicht mehr weil soweit er sagte, demnächst in eine Privatinsolvenz geht.
    Tja, so ist das eben, wenn man auf einmal selber Vermieter ist .......

    Allerdings ist es meines Wissen nicht möglich in eine Privatinsolvenz zu gehen, wenn neue Schulden dazu kommen. Dein Ausfall wird sich also bestimmt im schlimmsten Fall in Grenzen halten (denke ich mal).

  6. Untermieter Kündigen #5
    Also das mit der Mietgesellschaft , die haben ein mündliches Okay gegeben ... daraufhin ließen wir den Mitbewohner einziehen und etwa 2-3 Monate danach, haben die uns in Brief geschickt das es nicht gehen würde.

    Also besteht keine direkte Möglichkeit den Mitbewohner loszuwerden ?

    Im Prinzip jetzt einfach fristgercht Kündigen (Grund: Wir wolllen die WG auflößen :-) ) und dann einfach hoffen das der Mitbewohner zahlt ?

  7. Untermieter Kündigen #6
    Zitat Zitat von lostcontrol Beitrag anzeigen
    berny, ernsthaft - wann lernst du endlich das richtige zitieren in foren?
    so langsam wird's stressig.
    Nöö, Loschdi, für wen stressig? Nach bisherigen (Nicht-)Reaktionen zu schliessen, lediglich für Dich...
    Meinst Du, dass ich mit meinen neunundachtzig Jährchen das noch schaffe, zumal ich noch nicht mal Lust dazu habe...?

  8. Untermieter Kündigen #7
    Zitat Zitat von Daniel1988 Beitrag anzeigen
    Also das mit der Mietgesellschaft , die haben ein mündliches Okay gegeben ... daraufhin ließen wir den Mitbewohner einziehen und etwa 2-3 Monate danach, haben die uns in Brief geschickt das es nicht gehen würde.
    Hi,

    gibt es evtl auch eine Begründung für die Ablehnung ? Immerhin muss ggf der Vermieter hier zustimmen .....

    Also besteht keine direkte Möglichkeit den Mitbewohner loszuwerden ?

    Im Prinzip jetzt einfach fristgercht Kündigen (Grund: Wir wolllen die WG auflößen :-) ) und dann einfach hoffen das der Mitbewohner zahlt ?
    Also ich gehe mal davon aus, das du der alleinige Hauptmieter bist und mit dem besagten Mieter nur ein Untermietverhaltnis mit dir besteht.

    Ich bin mir hier leider jetzt nicht ganz sicher, aber greift hier nicht evtl auch der § 573a BGB ?

    Weiter bin ich der Meinung, das wenn ihr beide (Hauptmieter & Untermieter) zusammen wohnt und die überwiegenden Möbel der Wohnung von dir stammen, das hier auch keine Begründung für eine Kündigung gebraucht wird und ganz normal gekündigt werden kann.

  9. Untermieter Kündigen #8
    also eine Begründung gab es nicht ..

    Zu den Mietverhältnissen ...

    ich und mein Bruder sind Hauptmieter ... (wir wollen beide den UM raus haben)

    der vermeindliche Mitbewohner hat einen Untermietvertrag ...

    Das Zimmer war blank ...nichts war darin ... wo er es angemietet hat !

    Allgemeinräumlichkeiten : Möbel gehören den Hauptmietern

  10. Untermieter Kündigen #9
    der vermeindliche Mitbewohner hat einen Untermietvertrag ...
    ... mit wem?

  11. Untermieter Kündigen #10
    Hast du eine Kaution genommen?


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