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Kündigung

Diskutiere Kündigung im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Ein Pärchen hat bei uns eine Wohnung gemeinsam gemietet. Sie zieht über Nacht aus, er will weiter in der Wohnung bleiben. Sie will weiter 3 ...

  1. Kündigung #1

    Kündigung

    Ein Pärchen hat bei uns eine Wohnung gemeinsam gemietet. Sie zieht über Nacht aus, er will weiter in der Wohnung bleiben. Sie will weiter 3 Monate die Hälfte der Netto- Miete zahlen, er die andere Hälfte. Nach der 2 Mietrate will sie die 3. Rate nicht mehr zahlen, weil sie behauptet ihr Ex sei ja ein Nachmieter. Wer weiß in diesem Fall wie es sich genau verhält?

  2.   

    Kündigung


  3. Kündigung #2
    Zitat Zitat von Freelander Beitrag anzeigen
    Ein Pärchen hat bei uns eine Wohnung gemeinsam gemietet. Sie zieht über Nacht aus, er will weiter in der Wohnung bleiben.
    der ausdruck "mietrate" lässt mich tippen dass es hier nicht um deutsches mietrecht geht?

    falls doch:
    die beiden können die wohnung nur gemeinsam kündigen (zumindest wenn sie beide den mietvertrag unterschrieben haben, aber das setze ich jetzt mal voraus, sonst gäb's das problem ja nicht).
    solange man den mietvertrag nicht in beiderseitigen verständnis (also in diesem fall mit 3 leuten) entsprechend ändert, bleiben beide mieter in der haftung. sprich: wenn der "ex" zahlungsunfähig wird, muss die "ex" dann für ihn die miete bezahlen.

    Zitat Zitat von Freelander Beitrag anzeigen
    ... weil sie behauptet ihr Ex sei ja ein Nachmieter.
    warum behauptet sie das? weil sie ursprünglich die alleinmieterin war und der ex dazugekommen ist? und sie noch allein im mietvertrag steht? dann wäre das 'ne völlig andere dimension...

  4. Kündigung #3

    Kündigung

    Vielen Dank, lostcontrol, die beiden haben gemeinsam gemietet, weil er aber wohnen bleiben will, sieht sie in ihm den Nachmieter und will deshalb nicht zahlen. ( 171,00€)
    Wahrscheinlich will sie ihm eins auswischen weil er eine "Neue" hat. Aber es sind ja beide im Mietvertrag und beide auch für die Miete verantwortlich oder sehe ich das falsch?
    Wir jedenfalls verzichten nicht auf die Miete!!!

  5. Kündigung #4

    Legal korrekte Lösung meist nicht möglich

    ...................................

  6. Kündigung #5
    Zitat Zitat von Freelander Beitrag anzeigen
    Aber es sind ja beide im Mietvertrag und beide auch für die Miete verantwortlich oder sehe ich das falsch?
    Hi,

    also ich sehe das auch so. Im Vertrag stehen beide, also sind auch beide Vertragspartner. Was die untereinander wie regeln kann dir sowas von wurscht sein, hauptsache die Miete wird pünktlich bezahlt.

    Und ziehmlich genauso würde ich denen beiden Streithähnen das auch mitteilen ......

    "Albert1955" hat`s ja auch geschrieben, wie man es eigentlich richtig als Mieter machen müsste. Nur das ist nicht dein Problem als Vermieter deine Mieter darauf hinzuweisen wie es richtig gehen würde. Du hälst erstmal an dem bestehenden Vertrag fest und da stehen eben beide drinen.

  7. Kündigung #6
    Hallo,

    hat "sie" denn gekündigt? Solange "sie" nicht kündigt, besteht das Mietverhältnis natürlich noch - und dementsprechend ist "sie" verpflichtet, im Rahmen des Mietverhältnisses zu zahlen.
    "Sie" alleine kann nicht kündigen, es könnten höchstens beide gemeinsam kündigen. Danach könntest du mit "ihm" alleine einen neuen Mietvertrag abschließen.

    Gruß,
    Christian

  8. Kündigung #7
    Hallo,
    ich kenne das Probleme zu Genüge.
    Einer oder Eine zieht aus und beide sprechen nicht mehr miteinander und sind auch menschlich nicht in der Lage, ein gemeinsames Kündigungsschreiben zu verfassen.
    Außerdem verlangt die oder der Ausziehende vom Vermieter seinen Anteil der Kaution zurück.
    In diesem Fall habe ich die Kündigung vorformuliert und versucht, von beiden eine Unterschrift zu bekommen.
    Das nächste Problem ist, wer ist für die Mängel in der Wohnung verantwortlich.
    Sind die Mängel während der gemeinsamen Nutzung oder erst nach dem Auszug entstanden?
    Die Situation ist nicht immer einfach zu klären.
    Grüße
    Peter

  9. Kündigung #8
    Das nächste Problem ist, wer ist für die Mängel in der Wohnung verantwortlich.
    Sind die Mängel während der gemeinsamen Nutzung oder erst nach dem Auszug entstanden?
    Die Situation ist nicht immer einfach zu klären.
    Deshalb ist es meiner Ansicht nach sehr problembehaftet beide Parteien kündigen zu lassen und mit dem verbleibenden Partner einen neuen Mietvertrag zu machen. Ein Aufhebungsvertrag dem alle Parteien zustimmen ist für alle Parteien günstiger.
    Beispiel:
    Wohnung wurde vor 6 Jahren komplett renoviert an ein Pärchen vermietet. Nach diesen 6 Jahren trennt sich das Pärchen, kündigt und man macht mit dem verbleibenden Mieter einen neuen Mietvertrag. Über was? Über eine unrenovierte Wohnung, die der verbleibende Mieter dann auch irgendwann unrenoviert zurückgeben kann. Die Wohnung wurde ihm schliesslich auch unrenoviert übergeben.
    Nicht zu vergessen, dass der bleibende Mieter natürlich auch seine verlängerten Kündigungsfristen verliert.

  10. Kündigung #9
    "Nicht zu vergessen, dass der bleibende Mieter natürlich auch seine verlängerten Kündigungsfristen verliert. "

    Nein. Denn bei der Berechnung der Kündigungsfrist (für den Vermieter) kommt es darauf an, wie lange man tatsächlich schon in der Wohnung wohnt. Man "verliert" also nichts, auch wenn zwischendurch mal - warum auch immer - neue Mietverträge gemacht werden.


Kündigung

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