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Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche

Diskutiere Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo liebe Leute, in der Wohnung, die wir ab Mai mieten wollen, ist (noch) eine Einbauküche von Bauknecht installiert. Im Mietvertrag haben wir vereinbart, dass ...

  1. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #1

    Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche

    Hallo liebe Leute,

    in der Wohnung, die wir ab Mai mieten wollen, ist (noch) eine Einbauküche von Bauknecht installiert. Im Mietvertrag haben wir vereinbart, dass wir diese Küche für 50€ monatlich mieten (Ohne Details, wie Küchenmarke, Ausstatung, etc. festzuhalten)

    Jetzt sagt die Vermieterin, sie habe die Küche doch nicht vom Vermieter übernommen und wir müssten uns selbst eine Küche einbauen.

    Nicht nur, dass es eine Frechheit ist, sowas 3 Wochen vor Einzug zu sagen, sondern der Küchenraum hat Schrägen, sodass nur teure maßgeschneiderte Küchen passen. Außerdem war uns bei der Wohnungssuche eine bereits installierte Einbauküche sehr wichtig, da wir halt schnell und ohne viel Arbeitsaufwand hätten ausziehen können.

    Kann ich verlangen, dass Sie eine Ersatzküche einbauen muss?

    Ich habe im Moment weder die Zeit noch das Know-how selbst eine Küche einzubauen, Von den hohen Kosten mal abgesehen.

    Kann die Vermieterin eigentlich kündigen, wenn ich jetzt Ersatz verlange?


    Meine Vermieterin hat uns echt das Wochenende versaut.

    Liebe Grüße und schöne Ostertage!

  2.   

    Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche


  3. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #2
    Bierson,

    ich würde mich auf den Mietvertrag stützen.

    a) wurde die Wohnung im Inserat sicherlich mit einer Küche geworben und
    b) wird das auch als Ausstattung der Wohnung im Mietvertrag genannt. Da die Küchenmiete im Mietvertrag vereinbart worden ist, kann nachträglich nicht nur eins von beiden gekündigt werden und für gemeinsam dürfte es wohl nicht ausreichend genug sein.

    Jetzt sagt die Vermieterin, sie habe die Küche doch nicht vom Vermieter übernommen und wir müssten uns selbst eine Küche einbauen.
    Das ist doch nicht dein Problem, sondern das Probelm deines Vermieters wie er jetzt eine Küche herbei schafft. In meinen Augen stellt das ein Mietmangel dar, wenn jetzt keine Küche in der Wohnung vorhanden ist, sodass man sich mal Informieren müsste, ob man hier eine Mietkürzung dann vornimmt.

    Kann die Vermieterin eigentlich kündigen, ..... ?
    Jein.

    Normaler weise nicht, da der Vermieter einen Grund nennen muss dem ihn das Gesetz vorschreibt (§573 BGB). Allerdings gibt es eine Ausnahme (§573a BGB) bei Wohnungen mit nur 2 Wohneinheiten und wo der Vermieter selber mit drinen wohnt. Hier benötigt der Vermieter keinen Grund, muss allerdings dann zu den Kündigungsfristen im Mietvertrag noch zusätzlich 3 Moante dazu geben.

  4. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #3
    Klar ist schonmal, dass der TE hier fristlos kündigen könnte, da eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Für den Vermieter ist das kein Kündigungsgrund.

    In meinen Augen stellt das ein Mietmangel dar, wenn jetzt keine Küche in der Wohnung vorhanden ist, sodass man sich mal Informieren müsste, ob man hier eine Mietkürzung dann vornimmt.
    Tja aber ob da die 50€, die ja dann nicht mehr bezahlt werden müssen, nicht schon die Minderungsgrenze sind? Und was wenn der Vermieter partout keine neue Küche einbauen will? Dann hilft der Klageweg. Auf diesem dürfte durchaus die Möglichkeit bestehen, dass der Vermieter verpflichtet wird eine Küche einzubauen, allerdings sitzt der TE dann halt locker mal bis Herbst ohne Küche in der neuen Wohnung.

    So wenn jetzt aber die fehlende Küche wie ein ganz normaler Mangel behandelt wird und davon ausgegangen werden darf, dass ein Mieter nach wiederholtem erfolglosem Anmahnen des Vermieters, den Mangel zu beheben, zur Selbstvornahme greifen darf, dann müsste es theoretisch möglich sein hier die Küche selber zu kaufen und einbauen zu lassen und die Kosten mit den nächsten Mieten zu verrechnen.
    Da das natürlich ein ganz schöner Klopper ist in ne Wohnung einzuziehen und erstmal ein paar Monate keine Miete zu zahlen, würd ich sowas nie tun ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben.

  5. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #4
    Zitat Zitat von kathi Beitrag anzeigen
    Klar ist schonmal, dass der TE hier fristlos kündigen könnte ....
    Hi,

    also 3 Wochen vor dem geplanten Einzugstermin die neue Wohnung aufgeben ? Hmm, und wer zahlt dann die Folgekosten, falls man schon die alte Wohnung gekündigt hat oder falls man auf die schnelle jetzt keine neue Wohnung findet ?

    Wenn der Fragesteller nicht in Geld schwimmt, dann ist doch auch bei dem Ansatz der Streit schon vorprogrammiert mit dem Vermieter.

    Tja aber ob da die 50€, die ja dann nicht mehr bezahlt werden müssen, nicht schon die Minderungsgrenze sind?
    Warum nur die Küchenmiete ? Wenn eine zugesagte Küche fehlt beeinträchtigt das doch das Wohnen gewaltig oder wie willst du in einer leeren Küche kochen ? Außerdem wenn im Winter die Heizung ausfällt, machst du ja auch mehr geltend als nur die anfallenden Heizkosten, oder ? Und wenn ich mir eine Wohnung suche mit Küche, dann hat das ja auch einen Grund, oder nicht ?

    Natürlich sollte man sich aber vorab Beraten lassen, bevor man selber wild das kürzen vornimmt, zB bei einem Mieterverein oder einen Anwalt. Aber das wird wohl auch nötig werden, wenn man jetzt vom Mietvertrag zurück treten will und entstandene Folgekosten gelten machen will.

    Dann hilft der Klageweg. Auf diesem dürfte durchaus die Möglichkeit bestehen, dass der Vermieter verpflichtet wird eine Küche einzubauen, allerdings sitzt der TE dann halt locker mal bis Herbst ohne Küche in der neuen Wohnung.
    Vielleicht erkundigt sich der Vermieter ja auch vorab mal nach der Rechtslage, sodass es evtl garnicht soweit kommt. Das dies natürlich kein schöner start in ein Mietverhältnis ist, das ist wohl unstrittig, aber ich empfinde das ja schon fast als "reinlegen", wenn man mit Eigenschaften wirbt die frei erfunden sind um jemanden damit dann zu ködern. Ich mein, 3 Wochen vor Einzug einem das so lapidar mitzuteilen ist schon ein starkes Stück und das in die Küche keine "normale" Einbauküche reinpasst, das macht es nicht besser ....

    Da das natürlich ein ganz schöner Klopper ist in ne Wohnung einzuziehen und erstmal ein paar Monate keine Miete zu zahlen, würd ich sowas nie tun ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben.
    Wie schon geschrieben, ich empfinde es auch ziemlich arg was der Vermieter hier versucht .....

  6. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #5
    Bierson:

    "in der Wohnung, die wir ab Mai mieten wollen, ist (noch) eine Einbauküche von Bauknecht installiert. Im Mietvertrag haben wir vereinbart, dass wir diese Küche für 50€ monatlich mieten"
    Ist der Mietvertrag bereits unterschrieben und darin die Küche explizit genannt?

    "Jetzt sagt die Vermieterin, sie habe die Küche doch nicht vom Vermieter übernommen"
    Ist wohl der Vormieter gemeint?
    Ich würde mich nochmals mit der Vermieterin in Verbindung setzen und, falls keine Lösung gefunden werden "kann", einen Fachanwalt konsultieren.

  7. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #6
    Das dies natürlich kein schöner start in ein Mietverhältnis ist, das ist wohl unstrittig, aber ich empfinde das ja schon fast als "reinlegen", wenn man mit Eigenschaften wirbt die frei erfunden sind um jemanden damit dann zu ködern. Ich mein, 3 Wochen vor Einzug einem das so lapidar mitzuteilen ist schon ein starkes Stück und das in die Küche keine "normale" Einbauküche reinpasst, das macht es nicht besser ....
    Kommt drauf an wieso plötzlich die Küche entfernt wird.
    Wir hatten bei der letzten Vermietung einen ähnlichen Fall. Der Mieter wollte seine Küche drinlassen. Der Nachmieter wollte die Küche dann auch gerne übernehmen und der Preis, den der Mieter für seine Küche wollte, war auch ok. Als der Mietvertrag dann unterschrieben war (ohne Küche weil das Nochmieter und Nachmieter unter sich ausmachen sollten), hat dann der Nochmieter einen Preis genannt, der 5x so hoch war, wie der ursprünglich genannte.
    Hätte man das mit uns als Vermieter gemacht, hätt ich dem Mieter gesagt er soll sich seine Küche sonstwohin...
    Und wer weiss, vielleicht wars in diesem Fall ähnlich.
    Wie auch immer ich glaub auf keinen Fall, dass es die freie Entscheidung des Vermieters war plötzlich zum Nochmieter zu gehen und ihn aufzufordern seine Küche, die der Vermieter ja schon mitvermietet hat, zu entfernen. Unlogisch für mich.

  8. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #7
    kathi,

    naja, normal würde ich als Vermieter vom Vormieter auch nie eine Küche abkaufen, da entweder (m.E. sehr oft) die Küche schrott ist oder der "noch-Besitzer" einfach zuviel dafür haben will. Entweder ich selber setze eine rein, die ich dann mitvermiete oder der Mieter muss sich eben selber eine Küche mitbringen. Ab einer gewissen Wohnungsgröße will die Mehrheit der Mietinteressenten auch lieber ihr eigene Küche mitbringen. Wenn überhaupt dann vermittele ich nur Telefon-Nummern (und sogar das mache ich auch sehr ungerne), sodass Vorbesitzer und neuer Mieter sich selber einigen können, wenn`s um eine Ablöse geht. Aus meiner Erfahrung klappt das aber selten.

    Wie auch immer ich glaub auf keinen Fall, dass es die freie Entscheidung des Vermieters war plötzlich zum Nochmieter zu gehen und ihn aufzufordern seine Küche, die der Vermieter ja schon mitvermietet hat, zu entfernen. Unlogisch für mich
    Natürlich wäre das unlogisch. Und auch ich glaube, das der Vorbesitzer hier einfach jetzt zuviel für die alte Küche haben will, was evtl der Vermieter jetzt nicht bereit ist zu zahlen.

    Aber das kann dem neuen Mieter doch jetzt egal sein, wenn der Vermieter ihm das Vertraglich zugesichert hat, das die Wohnung mit einer Küche vermietet wird. Das ist eben jetzt dann das Problem des Vermieters, wo er nun eine Küche auftreibt bis zum Einzugstermin bzw wie er sich mit dem neuen Mieter einigt. Und als neue Mieter wäre ich (falls mir das passiert wäre), ziemlich angepi**t 3 Wochen vor dem geplanten Einzugstermin ...... (um es mal etwas deutlicher zu sagen). Auf jeden Fall würde ich mich mit einem "Sorry, du musst dir jetzt selber eine Küche zulegen" nicht zufrieden geben.

  9. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #8
    Aber das kann dem neuen Mieter doch jetzt egal sein, wenn der Vermieter ihm das Vertraglich zugesichert hat, das die Wohnung mit einer Küche vermietet wird. Das ist eben jetzt dann das Problem des Vermieters, wo er nun eine Küche auftreibt bis zum Einzugstermin bzw wie er sich mit dem neuen Mieter einigt. Und als neue Mieter wäre ich (falls mir das passiert wäre), ziemlich angepi**t 3 Wochen vor dem geplanten Einzugstermin ...... (um es mal etwas deutlicher zu sagen). Auf jeden Fall würde ich mich mit einem "Sorry, du musst dir jetzt selber eine Küche zulegen" nicht zufrieden geben.
    Ich hab nie behauptet, dass es jetzt Mietersache ist, nur hab ich was dagegen, dass hier gleich wieder der Vermieter der Böse sein soll, der den Mieter absichtlich reinlegen und ihm was vermieten wollte, was von Anfang an nicht da war. Der Vermieter ist schliesslich jetzt selber der Gears****, denn Lieferzeiten für Küchen liegen idR deutlich über 3 Wochen.

  10. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #9
    Zitat Zitat von kathi Beitrag anzeigen
    .... nur hab ich was dagegen, dass hier gleich wieder der Vermieter der Böse sein soll, der den Mieter absichtlich reinlegen und ihm was vermieten wollte, was von Anfang an nicht da war
    Hi,

    ich will dem Vermieter hier ja garnichts bösartiges unterstellen, trotzdem sehe ich keine Schuld beim Fragesteller, warum der deswegen jetzt das nachsehen haben sollte. Ich mein, ich muss mich doch auf zugesicherte Eigenschaften verlassen können, wenn ich Verträge abschließe. In meinen Augen ist das eben jetzt das Problem des Vermieters, wie er das Regelt mit dem Fragesteller. Ich würde eben nur auf dem Vertrag behaaren, denn es hatte ja einen Grund, warum ich ggf. eine Wohnung mit Küche gesucht habe.

  11. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #10
    ich will dem Vermieter hier ja garnichts bösartiges unterstellen
    Das hier:
    aber ich empfinde das ja schon fast als "reinlegen", wenn man mit Eigenschaften wirbt die frei erfunden sind um jemanden damit dann zu ködern.
    liest sich da aber anders

    trotzdem sehe ich keine Schuld beim Fragesteller, warum der deswegen jetzt das nachsehen haben sollte.
    Gibt es hier irgendjemand, der das tut?

  12. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #11
    kathi,

    das ich es als "reinlegen" empfinde, bedeutet nicht zwangsläufig das ich dem Vermieter hier eine Absicht unterstelle bzw ihn als "den Böse" darstellen will. Trotzdem hat er in meinen Augen diese Eigenschaft zugesichert (nämlich damit geworben & im Mietvertrag aufgeführt), also ist es jetzt auch das Problem vom Vermieter wie er das löst bzw wo er nun eine Küche auftreibt.

    Lediglich finde ich es als keine Lösung, hier lapidar dem Mieter nur mitzueilen: "Tja, musst dir halt jetzt 3 Wochen vor Einzug selber eine Küche einbauen" a`la Sorry, kann ja auch nix dafür.

    Sorry, das ich den Standpunkt hier vertreten würde, ich habe die Wohnung extra mit Küche angemietet, weil ich aus was für Gründe auch immer keine eigene Küche einbauen will, also hat jetzt der Vermieter auch dafür zu sorgen, das die Wohnung eine Küche hat. Warum es mit der Küche vom Vorbesitzer nichts geworden ist, das wäre mir als Mieter nun wirklich wurscht.

    Lediglich hätte ich hier Verständnis für den Vermieter, wenn es nun zu Verspätungen kommt bis die neue Küche eingebaut ist, weil eben in diesen Raum laut Fragesteller keine Standartküche hineinpasst. Denn billige Standartküchen sind in der Regel sofort Lieferbar und eine Luxus-Küche würde ich als Vermieter nie in eine Mietswohnung einbauen.

    Gibt es hier irgendjemand, der das tut?
    Naja, bei dir Klingt das so: Tja lieber Mieter, damit hättest du rechnen müssen. Also bezahle mal schön selber die Küche, weil der Vermieter ja auch nichts dafür kann .....

  13. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #12
    Für 50 EUR/Monat Küchenmiete lässt sich übrigens eine ganz ordentliche Küche seitens des Vermieter finanzieren.
    Das wären 600 EUR/a auf - sagen wir einmal - 8 Jahre gerechnet, wäre eine Küche im Wert von fast 5.000 EUR gut machbar.

    Die Standzeit einer EBK ist deutlich höher (mind. 20 Jahre bei einer Küche durchschnittlicher Größe für 5.000 EUR), so dass der Vermieter damit seine Vorhaltekosten, den Gewinn und das Vermieterrisiko locker darstellen kann.

    Ich kann euch nur den Rat geben, mit dem Vermieter in dieser Richtung zu verhandeln.

    Vielleicht ist der Vermieter aber auch ein ganz schlauer, der dem Vormieter die Küche für "nen Appel und nen Ei" abschwätzen wollte, um sie dann teuer an den nächsten Mieter vermieten zu können. So ließe sich der Gewinn natürlich maximieren. Blöde nur, dass der Mieter dieses Spiel offensichtlich nicht mitgespielt hat und die Küche einfach mitnimmt, wenn er auszieht.

    Vertrag ist Vertrag: Euer Vermieter hat an euch mit Küche vermietet - ihr habt die Küche bei der Wohnungsbesichtigung bestimmt gesehen - und ist nun dazu verpflichtet, den Vertrag auch von seiner Seite aus zu erfüllen. Das ist euer Argument.

    Gute und vor allem schnell verfügbare Kücheneinrichtungen findet man in Ausstellungsstücken oder sehr günstig (teilweise sogar noch neuwertig) in der Bucht. Solche Küchen lassen sich leicht umbauen, wichtig ist nur, dass ihr keine Teile - ausgenommen Arbeitsplatten - nachkaufen müsst.

    Auch beim unmöglichen Möbelhaus aus Schweden lassen sich Systemküchen schnell zusammenstellen und liefern.

    Die Kosten hätte lt. Mietvertrag natürlich der Vermieter zu tragen. Redet mit ihm und achtet darauf, dass er euch nicht übervorteilt, denn für 50 EUR/Monat Küchenmiete kann man schon auch etwas an Gegenwert verlangen.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

  14. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #13
    Ich würde den VM mal fragen, ob ihm daran gelegen ist, ein (gedeihliches) Mietverhältnis mit einem Rechtstreit zu beginnen.

  15. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #14
    ich würde mich mal mit dem vormieter (und nochbesitzer) der einbauküche in verbindung setzen.
    da erfährt man bestimmt interrassantes - und vielleicht kann man die einbauküche ja auch selber käuflich (günstig) erwerben.

  16. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #15
    Zitat Zitat von wilhelmine Beitrag anzeigen
    ich würde mich mal mit dem vormieter (und nochbesitzer) der einbauküche in verbindung setzen.
    da erfährt man bestimmt interrassantes - und vielleicht kann man die einbauküche ja auch selber käuflich (günstig) erwerben.
    Das wäre indeed eine Possibility... ;-)

  17. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #16
    Zitat Zitat von Kitzblitz Beitrag anzeigen
    Für 50 EUR/Monat Küchenmiete lässt sich übrigens eine ganz ordentliche Küche seitens des Vermieter finanzieren.
    Das wären 600 EUR/a auf - sagen wir einmal - 8 Jahre gerechnet, wäre eine Küche im Wert von fast 5.000 EUR gut machbar.
    naja - leider halten die geräte heute nimmer so lange...

  18. Vermieter übergibt Wohnung ohne vereinbarte Küche #17
    Zitat Zitat von Bierson Beitrag anzeigen
    in der Wohnung, die wir ab Mai mieten wollen, ist (noch) eine Einbauküche von Bauknecht installiert.
    ich wusste garnicht dass bauknecht auch küchenmöbel macht? ich dachte die machen nur geräte?
    und von letzteren hat mir neulich mein elektriker ausdrücklich abgeraten - die würden nichts mehr taugen...


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