Hilfe! Brauche dringend Hilfe - Ostimmobilie - Kündigung von DDR-Verträgen

Diskutiere Hilfe! Brauche dringend Hilfe - Ostimmobilie - Kündigung von DDR-Verträgen im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Wir haben in Weimar das 3-Parteien-Haus unserer Großerltern zuückbekommen. Kurz die Fakten: Das Objekt ist Baujahr 1908 und seitdem nie wirklich renoviert. Substanz nocht gut, ...


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  1. Hilfe! Brauche dringend Hilfe - Ostimmobilie - Kündigung von DDR-Verträgen #1

    Hilfe! Brauche dringend Hilfe - Ostimmobilie - Kündigung von DDR-Verträgen

    Wir haben in Weimar das 3-Parteien-Haus unserer Großerltern zuückbekommen. Kurz die Fakten: Das Objekt ist Baujahr 1908 und seitdem nie wirklich renoviert. Substanz nocht gut, jedoch renoverungsbedürftig. 1 Partei ist Studenten-WG (problemlos), 2 Parteien haben noch DDR Mietverträge seit 1984 und 1975.

    Problem: Die beiden DDR-Mieter verweigern jede vernünftige Kooperation. Sie bezeichnen das Haus als "ihr Eigentum", erklären, alles "würde wie immer weitergehen, an einer Renovierung habe man keine Interesse".

    Alle von mir konsultierten Anwälte erklären, die Kündigung der Mieter mit derart langen Verträgen sei de facto unmöglich.

    Der Verkauf -der von uns auch mehrfach angetsrengt wurde- scheitert an dem Verhalten der Mieter. Entweder sind sie bei Terminen nicht anwsend oder verhalten sich so, daß potentielle Käufer ohnehin keine Lust mehr haben.

    Frage: Hat jemand mit derartigen Fällen Erfahrung? Was könnten wir tun?

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  2. Hilfe! Brauche dringend Hilfe - Ostimmobilie - Kündigung von DDR-Verträgen #2

    RE: Hilfe! Brauche dringend Hilfe - Ostimmobilie - Kündigung von DDR-Verträgen

    Original von Stephan
    Problem: Die beiden DDR-Mieter verweigern jede vernünftige Kooperation. Sie bezeichnen das Haus als "ihr Eigentum", erklären, alles "würde wie immer weitergehen, an einer Renovierung habe man keine Interesse".
    Die Mieter haben Instandsetzungen und Modernisierungen zu dulden (§ 554 BGB). Ein Mitspracherecht der Mieter gibt es nicht.
    Wenn mit Renovierung nur eine Instandsetzung gemeint ist, wird diese durchgeführt. Soweit dazu die Mieterwohnung betreten werden muss, wird dies dem Mieter ca. 1 Woche vorher angekündigt. Mit der Terminankündigung wird auch gleich mitgeteilt, dass bei Verweigerung des Zugangs Schadenersatz eingeklagt wird.
    Soweit es sich um eine Modernisierung handelt, ist eine Ankündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Der Mieter muss die Modernisierung dann nicht dulden, wenn dies für ihn eine unzumutbare Härte wäre. Dabei sind die regelmäßig völlig anbwegigen Mietervorstellungen über Unzumutbarkeit nicht weiter relevant. Die Herstellugn eines zeitgemäßen Zustands ist für den Mieter nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen unzumutbar.

    Alle von mir konsultierten Anwälte erklären, die Kündigung der Mieter mit derart langen Verträgen sei de facto unmöglich.
    Das wird vermutlich nicht an der langen Mietdauer liegen, sondern vielmehr daran, dass ein Kündigungsgrund nicht mal ansatzweise erkennbar ist.

    Der Verkauf -der von uns auch mehrfach angetsrengt wurde- scheitert an dem Verhalten der Mieter. Entweder sind sie bei Terminen nicht anwsend oder verhalten sich so, daß potentielle Käufer ohnehin keine Lust mehr haben.
    Hier macht der Mieter sich Schadenersatzpflichtig. Schadenersatz wird in einem konkreten Fall sicher nicht einfach durchzusetzen sein: Man könnte den Mieter aber vielleicht im Vorfeld von Besichtigungsterminen mal damit konfrontieren. Wenn man dann auch noch den Interessenten dazu bringt, seine Absage damit zu begründen, dass der Mieter sich rechtswidrig verhalten und den Zugang verhindert hat, wäre schon mal ein wichtiger Schritt geschafft.

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