Mietnormaden, brauche Hilfe

Diskutiere Mietnormaden, brauche Hilfe im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, durch meine Nachforschungen im Internet bin ich auf dieses Forum gestoßen. Folgender Fall macht einem das Leben im Moment echt schwer und ich weiß ...


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  1. Mietnormaden, brauche Hilfe #1

    Mietnormaden, brauche Hilfe

    Hallo,

    durch meine Nachforschungen im Internet bin ich auf dieses Forum gestoßen.
    Folgender Fall macht einem das Leben im Moment echt schwer und ich weiß nicht mehr weiter.
    Hab das erste Mal vermietet und bin gleich gründlich auf die Nase gefallen. Fakt ist, dass die Mieter nun zum zweiten Mal innerhalb von 1 1/2 Jahren keine Miete zahlen. Angeblich wird das ganze von der Arge jetzt mal bearbeitet, aber selbst wenn die die Rückstände und die zukünftigen Mieten zahlen sollten, mag ich jetzt einfach nicht mehr und will die nurnoch raushaben.
    Rechtsanwalt ist irrsinnig teuer und ich frag mich, ob es wohl auch ohne geht. Es sind mehrere Monatsmieten offen und normalerweise kann ich dann ja fristlos kündigen. Bloß...wie mach ich das ? Was muß da drinn stehen? Vermietet ist an einen Hauptmieter, welcher die Erlaubniss hat, an seine Lebensgefährtin ( welche ein 16 jähriges Kind hat ) unterzuvermieten. Wem schicke ich die Kündigung ? Ihm oder auch seiner Lebensgefährtin ?
    Könnt ihr mir bitte weiterhelfen ? Wie gesagt, ich muß die Kosten so gering wie möglich halten, da ich selber nicht wirklich Geld habe.

    Vielen Dank und bis dahin,
    Icke

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  2. Mietnormaden, brauche Hilfe #2
    Hallo,

    dein Vertragspartner ist der Hauptmieter.
    Dieser steht doch bestimmt auch im Mietvertrag (und nur der), oder?

    Die Lebensgefährtin hat ja offensichtlich keinen Vertrag mit dir abgeschlossen, sondern mit dem Hauptmieter, folglich muss und darf dich der Vertrag zwischen Lebensgefährtin und Hauptmieter in diesem Flall nicht interessieren.

    Angeblich wird das ganze von der Arge jetzt mal bearbeitet
    Von wem das Geld kommt, ist egal. Der, der im Vertrag steht (dein Vertragspartner) hat dafür zu sorgen, daß die Kohle pünktlich da ist. Wenn die Arge nciht zahlt, ist das das Problem des Vertragspartners - er kann die Schuld nicht auf die Arge abschieben.

  3. Mietnormaden, brauche Hilfe #3
    Hallo Christian,

    danke für deine Antwort. OK, dann schicke ich die Kündigung nur an ihn. Reicht es wohl aus wenn ich schreibe:

    Sehr geehrter Herr xxx,
    hiermit kündige ich fristlos die Mietsache ( Adresse des Hauses ), da Sie zum zweitem Mal innerhalb xy Monate mit der Miete im Verzug sind. Ihre letzte Mietzahlung ging im September 09 ein und somit ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt.
    Mit freundlichen Grüßen.
    xyz

    Ginge das so und hätte das auch vor Gericht bestand ?

    Liebe Grüße,
    Icke

    Antworten auch gerne als PN :tuschel

  4. Mietnormaden, brauche Hilfe #4
    nein das reicht nicht

    du solltest jeden Grund den es geben könnte in der Kündigung aufzählen (zu spät bezahlte miete, nicht bezahlte mieten, vertragswidriger Gebrauch etc....)
    du solltest hilfsweise ordentlich Kündigen § 573 BGB
    du solltest die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB ausschließen
    WICHTIG du solltest den Mieter auf sein widerspruchsrecht nach § 574 BGB hinweißen (das er nur bei einer ordentlichen Kündigung hätte)

  5. Mietnormaden, brauche Hilfe #5
    Icke, so wie deine Postings sind, wird das eher schwierig mit deinen rechtsgültigen Kündigungen.

    Vielleicht solltest du mal über eine Mitgliedschaft in einem Haus- und Grundbesitzerverein nachdenken.


  6. Mietnormaden, brauche Hilfe #6
    Nebeinbei:
    Original von Christian

    Angeblich wird das ganze von der Arge jetzt mal bearbeitet
    Von wem das Geld kommt, ist egal. Der, der im Vertrag steht (dein Vertragspartner) hat dafür zu sorgen, daß die Kohle pünktlich da ist. Wenn die Arge nciht zahlt, ist das das Problem des Vertragspartners - er kann die Schuld nicht auf die Arge abschieben.
    Wobei wir gerade zu dem Thema ja vor kurzem einen Beitrag hatten, nachdem es nicht zur Kündigung berechtigt, wenn die Arge mit den Mietzahlungen Regelmäßig ein paar Tage zu spät dran ist (Aber hier in dem Fall spielt das natürlich keine Rolle)

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