Miter lüftet nicht - Schimmelbildung - was tun ?

Diskutiere Miter lüftet nicht - Schimmelbildung - was tun ? im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo erst Mal ! Ich bin gan neu hier und allg. auch erst eine junge Vermieterin. Mein Objekt - ein 1 Zimmer Appartment - hab ...


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  1. Miter lüftet nicht - Schimmelbildung - was tun ? #1

    Miter lüftet nicht - Schimmelbildung - was tun ?

    Hallo erst Mal !

    Ich bin gan neu hier und allg. auch erst eine junge Vermieterin.

    Mein Objekt - ein 1 Zimmer Appartment - hab ich erst am 15. Oktober 2010 vermietet und bereue es jetzt schon.

    Das vermieten habe ich einem Markler überlassen und habe damit gehofft anständige Mieter in die Wohnung zu bekommen - leider sind die Markler doch nur auf die Provision aus....

    Die Fakten: Ein junger Herr hat die Wohnung am 15.Oktober angemietet - seit dem habe ich zwar alle Mieten erhalten nur war keine pünktlich auf dem Konto
    Beim Mietvertrag unterschreiben hiess es sein Chef würde für Ihn bürgen (ich dachte mir supi-mein Geld ist zumind sicher ).
    Im nachhinein hat sich rausgestellt, dass der Junge die Arbeit gewechselt hat (des wusste man ja noch nicht von Okober auf November) und dass die Bürgschaft nur mündlich war !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Dazu kommt dass das Immobüro meinte Sie schauen dass er eine Haftpflicht hat - die er zu aller Überraschung immernoch nicht hat !!!!!!!

    So und jetzt kommt der Obergau - gestern war ich in der Wohnung - sehe die Küche - und Ihr glaubt es mir nicht - die ganze Wand ein Schimmelfleck !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Ich übertreibe es wirklich nicht wenn ich sage dass man da Champions anpflanzen kann !!!!

    Ich hab die Wand abgetastet sowie die Hezung - alles trocken - dafür schwitzt das Fester (übrigens nagelneue PVC Fester) und am Fenstersims ist eine Pfütze und die Wand ist an der Stelle nass .... Für mich eindeutig dass er nicht richtig lüftet.........
    Ich habe Ihn dann gestern gleich aufgeklärt - Heizung Aus - 30 min mind. alle Fenster auf - Fenster zu - Heizung an .... und hab Ihm Schimmelreiniger gebracht,,,

    Zusätzlich ist mir gestern klar geworden, dass seine Frau nicht zur Besuch (so hiess es im Oktober) da ist sondern dass die auch da drin wohnt ....

    So und was soll ich jetzt machen ????????????????????????

    Ich möchte den eigentlich so schnell raus haben wie nur möglich -------

    nur wie --- so viel wie ich gelesen hab kann ich ihn ohne Grund nicht kündigen - stimmt dass obwohl ich ein unbefristeten Vertrag habe ?

    Was ist wenn ich auf Eigenbedarf ihn kündige ?

    Was ist wenn ich ihm ein Mietaufhebungsvertrag unterjuble ?

    Vielen Dank für eure Vorschläge / Erfahrungen !!!

    Und wer unappetitliche Fotos sehen möchte .... nur bescheid geben !

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  2. Miter lüftet nicht - Schimmelbildung - was tun ? #2

    RE: Miter lüftet nicht - Schimmelbildung - was tun ?

    Original von Mimosa
    Die Fakten: Ein junger Herr hat die Wohnung am 15.Oktober angemietet - seit dem habe ich zwar alle Mieten erhalten nur war keine pünktlich auf dem Konto
    was wäre denn "pünktlich"? normalerweise ist's der dritte werktag im monat, aber es könnte in deinem mietvertrag auch was anderes stehen, drum bitte mietvertrag prüfen und dann abmahnen (evtl. mit verzugszinsen drohen).

    Original von Mimosa
    Beim Mietvertrag unterschreiben hiess es sein Chef würde für Ihn bürgen (ich dachte mir supi-mein Geld ist zumind sicher ).
    Im nachhinein hat sich rausgestellt, dass der Junge die Arbeit gewechselt hat (des wusste man ja noch nicht von Okober auf November) und dass die Bürgschaft nur mündlich war !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    du hast also garnichts schriftliches hierzu? und hast trotzdem den mietvertrag unterschrieben? das war ziemlich dumm von dir...
    damit dass jemand seine arbeit wechselt musst du immer rechnen, schon deshalb ist eine bürgschaft vom chef nicht wirklich sinnvoll.

    Original von Mimosa
    Dazu kommt dass das Immobüro meinte Sie schauen dass er eine Haftpflicht hat - die er zu aller Überraschung immernoch nicht hat !!!!!!!
    die haftpflicht bringt dir als vermieter sowieso nur dann was, wenn's nicht die einfache standardhaftpflicht ist - in der sind schäden am gemieteten nämlich sowieso nicht enthalten.

    Original von Mimosa
    Ich habe Ihn dann gestern gleich aufgeklärt - Heizung Aus - 30 min mind. alle Fenster auf - Fenster zu - Heizung an .... und hab Ihm Schimmelreiniger gebracht,,,
    das ist FALSCH. so kriegst du nur noch mehr schimmel.
    30min sind viel zu viel, da kühlen die wände aus und die luftfeuchtigkeit kondensiert an ihnen. effektiver ist es, 5 bis 10min zu lüften (am besten natürlich querlüften). das spart heizkosten und die wände kühlen nicht aus.

    Original von Mimosa
    Zusätzlich ist mir gestern klar geworden, dass seine Frau nicht zur Besuch (so hiess es im Oktober) da ist sondern dass die auch da drin wohnt ....
    woher weisst du das? schon beim einwohnermeldeamt geprüft? könnte ja auch sein sie ist nur zu besuch...
    aber da hast du doch deinen kündigungsgrund: da hätte er dich nämlich fragen müssen. die erlaubnis hättest du zwar nicht verweigern dürfen, aber dass er nicht um erlaubnis gefragt hat ist ein verstoss gegen den mietvertrag.
    und auf jeden fall muss die betriebskostenvorauszahlung entsprechend erhöht werden!

    Original von Mimosa
    So und was soll ich jetzt machen ????????????????????????
    dich erstmal selbst schlau machen über die entstehung von schimmel und übers richtige heizen und lüften, bevor du deinen mietern die falschen tipps gibst und hinterher selbst schuld am schimmel bist, weil du falsche empfehlungen gegeben hast.

    Original von Mimosa
    Ich möchte den eigentlich so schnell raus haben wie nur möglich -------
    was steht denn im mietvertrag bezüglich mietsicherheit/kaution?
    die würde ich jetzt erstmal abmahnen.

    Original von Mimosa
    nur wie --- so viel wie ich gelesen hab kann ich ihn ohne Grund nicht kündigen - stimmt dass obwohl ich ein unbefristeten Vertrag habe ?
    richtig, so einfach kannst du nicht kündigen.
    aber du kannst abmahnen dass die miete nicht pünktlich kommt (bitte vorher die vertragsbedingungen kontrollieren!) und du kannst abmahnen dass eine person zugezogen ist ohne deine erlaubnis (bitte vorher auf dem einwohnermeldeamt nachfragen, möglicherweise ist's nur besuch).

    Original von Mimosa
    Was ist wenn ich auf Eigenbedarf ihn kündige ?
    dann muss derjenige, für den du den eigenbedarf geltend machst, auch einziehen. und zwar nicht nur für 2 wochen...

    Original von Mimosa
    Was ist wenn ich ihm ein Mietaufhebungsvertrag unterjuble ?
    verrat mal wie du das machen willst - den muss er ja unterschreiben...

  3. Miter lüftet nicht - Schimmelbildung - was tun ? #3

    RE: Miter lüftet nicht - Schimmelbildung - was tun ?

    @ pünktlich - im Vertrag ist bis spätestens 3. - ich hab die miete zum teil erst am 20ten bekommen,,,

    @Bürgschaft ja war dumm - und der markler war auch nicht professionell....

    @Lüften: die halbe Stunde hab ich auf mehreren Inmternet Seiten gefunden - da heisst es dass Kippen nicht genügend ist - sondern nur komplettes Stosslüften - und wenn schon Schimmel dann mind 20 min...

    @Besuch: bei mir bleibt kein Besuch 2 Monate ... aber Amt ist ein gute Idee

    @Mietaufhebungsvertrag- er versteht sehr schlecht deutsch udn hat von nicht ne Ahnung ....

    Trotzdem vielen Dank für deine Tipps.....

  4. Miter lüftet nicht - Schimmelbildung - was tun ? #4

    RE: Miter lüftet nicht - Schimmelbildung - was tun ?

    Original von Mimosa
    @ pünktlich - im Vertrag ist bis spätestens 3. - ich hab die miete zum teil erst am 20ten bekommen,,,
    dann mahn das ab.

    Original von Mimosa
    @Lüften: die halbe Stunde hab ich auf mehreren Inmternet Seiten gefunden - da heisst es dass Kippen nicht genügend ist - sondern nur komplettes Stosslüften - und wenn schon Schimmel dann mind 20 min...
    was im internet steht muss nicht zwangsläufig stimmen.
    "kippen" ist übrigens tödlich für deine fensterlaibungen, da ist schimmel vorprogrammiert (zumindest im winter, im sommer ist das natürlich kein problem).
    wenn du möchtest kann ich dir gerne mal mein "merkblatt zum richtigen lüften und heizen" zumailen das bei uns zum mietvertrag gehört. da sind die physikalischen zusammenhänge erklärt und das ganze wurde auch von einem physiker abgenickt.
    probier's einfach bei dir zuhause aus: wenn du 30min lang sämtliche fenster und türen aufreisst, dann wird doch nicht nur die feuchte luft ausgetauscht sondern die wände werden doch auch kühl, oder? logischerweise müssen die dann erst wieder aufgewärmt werden, und bis das passiert ist (das dauert ganz schön lange) wird sich die feuchtigkeit in der warmen luft dort absetzen, d.h. die wände werden noch feuchter als es ohnehin schon der fall ist.

    Original von Mimosa
    @Besuch: bei mir bleibt kein Besuch 2 Monate ... aber Amt ist ein gute Idee
    es gibt diverse urteile bezüglich besuch. 6 bis 8 wochen scheinen da durchaus für normal zu gelten.
    wobei mich das ohnehin wundert, der typ hat eine ehefrau und du fragst nicht nach, wo die wohnen wird?
    mach das mal mit dem einwohnermeldeamt. nimm den mietvertrag mit, falls sie nach deiner legitimation für diese auskunft fragen. evtl. musst du 'ne bearbeitungsgebühr bezahlen...

    Original von Mimosa
    @Mietaufhebungsvertrag- er versteht sehr schlecht deutsch udn hat von nicht ne Ahnung ....
    so schlecht, dass er nicht mal merkt dass er unterschreiben soll dass er ausziehen muss?

    •   



       


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