Nachmieter gefunden: trotzdem provision

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  1. Nachmieter gefunden: trotzdem provision #1
    Unregistriert

    Nachmieter gefunden: trotzdem provision

    Guten Tag ich habe eine kurze Frage

    Ich bin auf der Wohnungssuche auf eine Anzeige gestoßen in der der jetzige Mieter eigenständig einen Nachmieter für die Wohnung gesucht hatte. Das hat er auch in der Kündigung so angekündigt.

    Nun haben wir uns für diese Wohnung entschieden und wir wurden beim Vermieter vorgeschlagen. Der hat das alles erstmal in Ruhe ignoriert und wiegelt jetzt aber ab, will von eigenständigem Suchen gar nichts wissen und wir sollen uns bei dem Makler melden der dafür zuständig ist. Was mir jedoch bitter aufstößt ist die Tatsache, dass es sich bei dem Makler um die Tochter des Vermieters handelt. Und wir jetzt ohne Vermittlung dennoch Provision zahlen sollen.

    Da frage ich mich, ob man rechtlich etwas erreichen kann, wenn Makler und Vermieter in nunja familiärem Verhältnis stehen... ?

    wäre nett wenn mir jemand helfen könnte...

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  2. Nachmieter gefunden: trotzdem provision #2
    hallo, ich kann den Unmut nachvollziehen, aber ich denke nicht dass rechtlich da was geht, da die Tochter ja nicht Ihr künftiger Vermieter sein wird, sondern der Vater (Eltern). Abgesehen davon würde ich mir überlegen, ob ich da überhaupt gleich mit einem Anwalt kommen wollte und das Mietverhältnis so beginnen wollte. Auch würde ich mir überlegen, ob ich da überhaupt hinziehen will, wenn das schon so anfängt. Sicherlich ist das moralisch verwerflich, aber bestimmt nicht ungesetzlich. Vielleicht haben Sie ja noch die Anzeige des Vormieters und versuchen ein sachliches Gespräch mit dem Vermieter mit dem "Beweis" und der Argumentation, dass die Tochter bestimmt keinen Wert auf Provision verlangt, wenn sie dafür ja gar nicht "gearbeitet" hat. Viel Glück!

  3. Nachmieter gefunden: trotzdem provision #3
    Die Pflicht zur Zahlung der Provision erfordert das Vorliegen verschiedener Voraussetzungen, die sich zum einen aus § 652 Abs. 1 BGB ableiten lassen und zum anderen von der Rechtsprechung ergänzt wurden:

    a)...........

    b) Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers.Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages ist nach der Rechtsprechung des BGH erbracht, wenn aufgrund einer Mitteilung des Maklers an seinen Kunden und Auftraggeber dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen mit einem potenziellen Vertragspartner über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten. Unverzichtbare, aber auch ausreichende Voraussetzung für einen Nachweis ist deshalb, dass der Makler dem Kunden einen Interessenten benennt und damit auf eine konkrete Vertragsgelegenheit hinweist (BGH 04.06.2009 - III ZR 82/08).

    c).........
    d)........

    e) Kenntnis des Kunden von der Tätigkeit des Maklers.

    Quelle: Maklerprovision: Information - Begriff - Definition im JuraForum.de

  4. Nachmieter gefunden: trotzdem provision #4
    Unregistriert
    "Ich bin auf der Wohnungssuche auf eine Anzeige gestoßen in der der jetzige Mieter eigenständig einen Nachmieter für die Wohnung gesucht hatte. Das hat er auch in der Kündigung so angekündigt.

    Nun haben wir uns für diese Wohnung entschieden und wir wurden beim Vermieter vorgeschlagen. Der hat das alles erstmal in Ruhe ignoriert und wiegelt jetzt aber ab, will von eigenständigem Suchen gar nichts wissen und wir sollen uns bei dem Makler melden der dafür zuständig ist."


    der aktuelle mieter kann tausendmal ankündigen dass er selbst einen nachmieter sucht, der vermieter muss sich darauf aber nicht einlassen, es sei denn etwas entsprechendes ist mietvertraglich festgelegt. aber selbst dann muss er die vom mieter vorgeschlagenen nachmieter nicht akzeptieren und kann sie ablehnen - da geht's dann meist nur drum ob der mieter vorzeitig (also vor ablauf seiner kündigungsfrist) ausziehen kann oder nicht (bzw. richtiger: ausziehen und die mietzahlungen einstellen kann).

    schön dass ihr euch für die wohnung entschieden habt. ob ihr sie bekommt entscheidet aber nun mal einzig und allein der vermieter. und wenn der jemand vorzieht der über "seine" maklerin kommt, dann ist das auch seine sache. mit anderen worten: entweder ihr lasst euch drauf ein, dann habt ihr vielleicht chancen die wohnung zu bekommen, oder ihr lasst es und schaut euch was anderes an.

    "Abgesehen davon würde ich mir überlegen, ob ich da überhaupt gleich mit einem Anwalt kommen wollte und das Mietverhältnis so beginnen wollte."
    na dass sie dann diese wohnung NICHT bekommen und das geld für den anwalt komplett in den sand setzen dürfte wohl klar sein.
    welche ansprüche soll denn der anwalt da durchsetzen wollen? es gibt keine!
    dass die tochter die maklerin ist, dürfte auch keine rolle spielen. wenn der vermieter nun mal nur über makler vermieten will, dann ist das seine freie entscheidung, da ist nichts zu wollen. und dass er seine eigene tochter und nicht einen fremden makler nimmt halte ich für absolut nachvollziehbar, ist doch irgendwie verständlich. illegal oder "moralisch verwerflich" ist da jedenfalls nichts dran.

    "Vielleicht haben Sie ja noch die Anzeige des Vormieters und versuchen ein sachliches Gespräch mit dem Vermieter mit dem "Beweis" und der Argumentation, dass die Tochter bestimmt keinen Wert auf Provision verlangt, wenn sie dafür ja gar nicht "gearbeitet" hat."
    die anzeige des vormieters hat aber keinerlei aussagekraft. er war ja nicht vom vermieter beauftragt, einen nachmieter zu suchen oder irgendwas in dieser richtung und versucht vermutlich einfach nur auf diesem weg früher aus seinem vertrag zu kommen (einen anderen grund sich die mühe zu machen einen nachmieter zu suchen wüsste ich jetzt nicht).
    und dann kommen wir halt an den punkt uns zu fragen warum der vermieter unbedingt über einen makler gehen will. klar liegt's nahe, dass er seiner tochter da ein geschäft zuschanzen will. aber es gibt 'ne menge andere gute gründe warum man makler beauftragt, z.b. weil die eben leichter an schufa-auskünfte und ähnliches rankommen und fälschungen diesbezüglich somit ausgeschlossen werden können.

    wie auch immer - da ist dann wohl nichts zu machen. aber die maklerin muss natürlich schon nachweisen können, dass sie in irgendeiner form dafür gearbeitet hat, ansonsten müsst ihr auch nichts bezahlen.

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