Ich habe eine Frage: Ich habe einem Makler und Mieter mündlich und schriftlich per Email zugesagt, dass ich eine Wohnung anmieten möchte.
Nun möchte der Eigentümer mich kennenlernen und ggf., falls ich seinen Vorstellungen entspreche, den Vertrag mit mir unterzeichnen. Inzwischen habe ich aber ein günstigeres Mietangebot bekommen, ein Vertrag wurde noch nicht unterschrieben. Kann ich jederzeit von meiner Zusage zurück treten oder kann der Mieter "Schadensersatz" einklagen, weil er in der Zwischenzeit nicht nach weiteren Nachmietern gesucht hat?

Danke schon mal!