Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen

Diskutiere Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen im Makler Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo liebe Leute, ich habe eine Frage, ich wollte mir eine kleine Eigentumswohnung kaufen. Ich habe die Wohnung zusammen mit meinem Vater besichtigt. Es schien ...


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  1. Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen #1

    Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen

    Hallo liebe Leute,

    ich habe eine Frage, ich wollte mir eine kleine Eigentumswohnung kaufen. Ich habe die Wohnung zusammen mit meinem Vater besichtigt. Es schien alles in Ordnung zu sein. Wir haben das Expose erhalten am Tag der Besichtigung. Ich bin Laie , ich kenne mich 0 aus. Die Wohnung machte eigentlich einen guten Eindruck. Der Schein kann trügen. Der Makler sagte, die Außenfassade ist ok , es besteht eine Dämmung. Das Gebäude bekommt einen guten Energiepass.

    Da mir die Wohnung gefallen hat habe ich ein unverbindliches Kaufpreisangebot schriftlich an den Makler abgegeben . Ich habe es dem Makler sogar noch gefaxt. Darin stand FETT Gedruckt unverbindliches Kaufpreisangebot. Ich habe die E Mail Protokolle hier. Der Grund war das ich noch andere Wohnungen besichtigt hatte und ich wollte mich auf keine Wohnung festlegen.
    Deswegen hatte ich in der Betreffzeile geschrieben " unverbindliches Kaufpreisangebot ". Und im Text steht es nochmal.

    Nach dem er das Angebot per Fax bekommen hatte, hat er mir gesagt, er leitet es an den Eigentümer weiter und er sollte dann entscheiden.

    Am nächsten Tag kam der Anruf das der Verkäufer gewillt ist die Eigentumswohnung um den Preis zu verkaufen. Ich habe mich erst gefreut.

    Der Makler sagte ! bevor der Verkäufer die Wohnung an mich verkauft braucht er von meiner Bank eine Finanzierungsbestätigung. Der Verkäufer möchte eine Finanzierungsbestätigung um meine Bonität zu sehen. Ich sagte kein problem, ich ging dann zu Bank, die sagten , eine Bestätigung bekomm ich erst wenn 1. unbegelaubitger Grundbuchauszug und 2. Vertragsentwurf vorlege.

    Der Banker warnte mich wie blauäugig ich sein könnte. ICh soll mir die Protokolle und die Hausgeldberechnung und die Pläne anschauen.

    Ich habe dem Makler telefonisch und schriftlich gesagt , was die Bank noch braucht um seine gewollte Finanzierungsbestätigung zu bekommen. Außerdem wollte ich die Protokolle usw sehen. Der Makler hat gesagt, da steht nichts besonderes drinnen und wollte keine Protokolle zusenden.

    Als ich dann sagte, ich kauf die Wohnung dann nicht , gab er nach und schickte mir die Protokolle. Er hatte schon einen Notartermin und die Daten von mir für einen Kaufvertragsentwurf.

    Er schickte mir dann auch alles. Den Termin des Notars , den Entwurf usw. Ich wollte die Wohnung für den Preis damals erwerben. Nach Durchsicht der Unterlagen kommt das böse Erwachen.

    Die Wohnung entspricht nicht der Quadratmetergröße die im Expose angegeben war, im Exposte steht 66 m² , die reine Wohnfäche nach Dinnorm beträgt 50 qm 2. die Außenwände sind nicht wärmeisoliert. Das Dach hat keine Dämmung , die Außendwand muss saniert werden. Stand alles im Protokoll was der Makler mir verschwiegen hatte. , sonst hätte ich blind gekauft. . Der Makler hat mir alles nicht gesagt bei der Besichtigung. Er hat gelogen. Sogar der Heizkessel muss erneuert werden. Es werden in nächster Zeit Sonderumlagen kommen , da ein Eigentümer im Haus sogar zwangsvollstreckt wird und von Ihm auch nichts zu holen sei. Die Hausgeldrückstände müssten die Eigentümer nächstes Jahr zahlen. Desweiteren hat meine Wohnung eine Leitungskorosion. Rostwasser und dazu noch einen Wasserschade. Die Rohre sind korodiert. Rohre sind laut Teilungserklärung Sondereigentum, es müsste eine Komplettsanierung her. Wände einschlagen und Rohre austauschen.
    Hab ich alles nicht gewusst.

    Ich bin mit dem gewählten Notar nicht in Berührung gekommen, weder telefonisch noch schriftlich. Ich habe den Notar nicht beauftragt. Ich wusste garnicht das ein Entwurf vom Notar kommt, ich dachte der kommt vom Makler selber. Wusste auch nicht das sowas kostet.

    Ich habe den Notar weder schriftlich, noch mündlich noch habe ich jemanden eine Spezialvollmacht gegeben in meinem Namen irgendwas zu erstellen. Der Auftraggeber ist allein der Makler.

    Ich habe dem Makler gesagt. Ich kaufe die Wohnung, aber nicht bei dem Preis. Da aber der Verkäufer nicht runtergehen will ist der Notar geplatzt. Es ist das Verschulden des Maklers. Er hätte mir eklatante Mängel nicht verschweigen dürfen. Das war arglistige Täuschung, ich gehe schon so weit zu sagen, das er diese Mängel schon gewusst hat.

    Gott sei Dank habe ich überhaupt nichts schriftliches unterschrieben, gott sei dank habe ich Ihm nur ein unverbindliches Kaufpreisangebot gemacht. Ich habe Ihn auch nicht mündlich beauftragt. Zwischen mir und Ihm existiert keine Vollmacht oder sonst irgendwas. Ich habe Ihn immer erkennen lassen , das ich die Wohnung prüfen lassen werde.

    Jetzt habe ich die Kaufvertragsentwurfkosten vom Notar bekommen. 1000 Euro müssen bezahlt werden.

    Der Notar wendet sich an den Makler , der den Auftrag erteilt hat. Der Makler wird die Vertragskosten 100 % zahlen, aber das Geld möchte er bei mir wieder reinholen.

    Wie soll ich mich verhalten. ?

    Es gibt keine schriftlichen Vereinbarungen. Makler hat mich nicht über die Kosten belehrt. Ich habe nichts unterschrieben.

    Außerdem hätte ich die Wohnung ja gekauft, aber bei den Tatsachen die Im Protokoll stehen , habe ich das Kaufangebot ja gesenkt.

    Wie kann ich mich gegen den Makler wehren. Ich habe das Expose mit den falschen Angaben hier.

    Der Makler hat einen auf schnell schnell gemacht um einen Dummen zu finden der diese Schrottimmobilie kauft.Deswegen hat Sie niemand gekauft, aber das alles habe ich erst später erfahren.

    Makler meint ich hätte Ihn beauftragt, aber ich sehe es nicht so.
    Er hat keine Spezialvollmacht von mir. Nirgendwo steht schriftlich.

    Ich habe nix unterschrieben !

    Gruss

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  2. Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen #2
    aber auch ein mündliche auftragserteilung oder nur das zusenden eines exposés gilt als auftragserteilung und somit als vertrag, da aber nicht gekauft wurde kann der makler keine kosten von dir verlangen. für den geplatzten notartermin kann man dich eigentlich auch nicht zur kasse beten, da der termin aufgrund falscher informationen der verkäufer- und maklerseite geplatzt ist.
    natürlich will er das geld, wer will schon einfach so geld zahlen, aber er kann es nicht von dir verlangen, da aufgrund seines fehlverhalten der kauf geplatzt ist.
    hat er dir schon irgendwelchen forderungen geschickt?
    du sagst ihm wenn er seine vorderungen nicht einstellt gehst du juristisch gegen ihn vor.
    ich würde mir nen anwalt holen, jede zahlungen verweigern und zusätzlich würde ich juristisch gegen den makler vorgehen.

  3. Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen #3

    RE: Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen

    Ich würde überhaupt nichts machen!

    Wenn der Notar, was ich nicht glaube, dir einen Mahnbescheid schickt, mußt du allerdings sofort reagieren!

    Sofort zum RA.

    So wie ich die Sache einschätze, kommt dabei nichts raus. Es soll einfach ein Unwissender (Unbedarfter) unter Druck gesetzt werden zu zahlen.

    Makler sind eine eigene Spezies....mehr sag ich dazu nicht, aber ich könnte über die Brüder und Schwestern Bücher schreiben....

  4. Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen #4
    Bei einer solchen Sache, könntest du auch beim IVD mal nachfragen, ob das die gängige Praxis ist. Sollte dieser Makler Mitglied sein, bekommt er wohl mal eines "hinter die Ohren". Zumindest wird das nicht vorteilhaft für ihn sein.
    eine auskunft bekommst du dort auch noch zusätzlich.

  5. Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen #5
    oder nur das zusenden eines exposés gilt als auftragserteilung und somit als vertrag,
    Wenn mich eine Immobilie interessiert, fordere ich ein Expose an, das ist weder eine Auftragserteilung, noch entsteht dadurch ein Vertrag.

  6. Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen #6
    noch entsteht dadurch ein Vertrag.
    Aber etwas anderes: Das Objekt ist nun dem Interressenten bekannt. Sollte er eine Willenserklärung zum Kauf abgeben, so ist dieser Makler der Vermiettler.
    so entsteht mE doch ein Vertrag durch die Zusendung des Exposes.
    1. Willenserklärung: Mich interessiert das Objekt, ich wünsche Informationen
    2. Wir verkaufen das Objekt ihnen. und senden ihnen Informationen zu...

  7. Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen #7

    RE: Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen

    Hallo,

    auch uns wurde versucht vor einigen Jahren übers Ohr zu hauen bzw. zu erpressen! Sogar "seriöse" Unternehmen wie die DB Immobilien haben schwarze Schafe:

    Wir haben eine Immobilie erworben und wollten über die Courtage verhandeln. Der Makler entgegnete uns, dass er auf etwas offizielle Courtage verzichten kann, wenn wir ihm "schwarz" Geld zahlen. Ausserdem würde er uns die Immobilie auch nur dann verkaufen, sonst hätte er nichts davon. Wir haben dieses Handeln bei der DB Immobilien angezeigt und der Makler ein Herr Klaffke wurde auch umgehend entlassen.

    Lasst euch also nichts gefallen!

    Euer
    Maklerberlin

  8. Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen #8

    RE: Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen

    Original von thundercatpepsi

    Wie soll ich mich verhalten. ?
    Ganz einfach ignorieren. Solltest Du einen Mahnbescheid bekommen, lege Widerspruch dagegen ein.

  9. Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen #9
    Hi,

    Da aber der Verkäufer nicht runtergehen will ist der Notar geplatzt
    da der Notar leider das Zeitliche gesegnet hat, wirst Du vermutlich auch keine Rechnung bekommen.

    Im Ernst:

    Leider bist Du an einen unseriösen Makler geraten. Zwar ist eine mündliche Auftragserteilung auch eine Auftragserteilung, allerdings hat Dir der Makler mutmaßlich elementare Dinge verschwiegen.

    Ich würde die Sache einfach aussitzen und erste reagieren wenn ein Mahnbescheid vom Amtsgericht eintrudeln sollte.

    Auf jeden Fall würde ich nicht zahlen.
    Grüße

  10. Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen #10
    Wie ist das denn weitergegangen? Das war doch schon im Jahre 2007..

  11. Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen #11
    ....2007... das werden wir wohl nie erfahren ....



    Original von schnorps40
    oder nur das zusenden eines exposés gilt als auftragserteilung und somit als vertrag,
    Wenn mich eine Immobilie interessiert, fordere ich ein Expose an, das ist weder eine Auftragserteilung, noch entsteht dadurch ein Vertrag.
    falsch. Leider ist das schon der Vertrag und die Basis dazu, dass im Fall eines Kaufes die Provisionspflicht entstanden ist. Nur der reine Wisch hier reicht schon aus, keine Unterschrift, keine Besichtung nötig. Leider!

  12. Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen #12
    Original von frenchberlin
    ....2007... das werden wir wohl nie erfahren ....
    Original von schnorps40
    oder nur das zusenden eines exposés gilt als auftragserteilung und somit als vertrag,
    Wenn mich eine Immobilie interessiert, fordere ich ein Expose an, das ist weder eine Auftragserteilung, noch entsteht dadurch ein Vertrag.
    falsch. Leider ist das schon der Vertrag und die Basis dazu, dass im Fall eines Kaufes die Provisionspflicht entstanden ist. Nur der reine Wisch hier reicht schon aus, keine Unterschrift, keine Besichtung nötig. Leider!
    QUATSCH!! :stupid
    Morgen werde ich Ikea anrufen und mir den Katalog zuschicken lassen. Habe ich damit dann schon alle Angebote daraus gekauft?

  13. Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen #13
    Hey Berny,

    hier gehts um 2 verschiedene Verträge.
    Einmal den Kaufvertrag für die Immobilie.
    Und dann ist da noch der Vertrag zwischen Makler und Interessent:
    ..., dass im Fall eines Kaufes die Provisionspflicht entstanden ist.

  14. Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen #14
    Der Notar bekommt laut Notarordnung nur Geld, wenn der Kaufvertrag abgeschlossen wurde und das nach Katalog. Der Kaufvertrag ist eh nur ein Vordruck. Somit ist der Notar ein Betrüger. Ein Verkauf in Deutschland geht nur über einen gültigen Kaufvertrag. Bitte wende dich an die Notarkammer.

    Der Notar wird immer vom Käufer bestimmt, man nimmt immer einen anderen den der vom Makler vorgeschlagen wird. Makler muss den Käufer drauf hinweisen wenn er Seriös ist. Dies sieht so aus als kennen sich Makler und Notar.

    Was das Gebäude angeht, hast du es schriftlich ? Ist auf jedem Fall betrug. Natürlich muss man nachsehen. Was für eine Dämmung, nach welchen Standart, Geld in der Kasse usw.

    Man sollte sich also vorbereiten.

    Hast du eine Rechtsschutz ?

    Willst du wissen wie eine Dämmung aussieht:

    Neue Wärmedämmung:

    http://www.immonet.de/schleswig-hols....html?drop=sel

    70er Jahre weiß - Asbest Wärmedämmung ( besser ohne Wärmedämmung ):

    http://www.immonet.de/schleswig-hols....html?drop=sel

    keine Wärmedämmung:

    http://www.immonet.de/schleswig-hols....html?drop=sel

  15. Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen #15
    Original von McFelsen
    Makler muss den Käufer drauf hinweisen wenn er Seriös ist. Dies sieht so aus als kennen sich Makler und Notar.
    Da haste recht. Habe mal einen (Bettel-)Brief gelesen, den ein Notar für seinen ortsansässigen Makler-Geschäftesfreund schrieb, damit der inzwischen insolvent gegangene Kunde doch noch das Maklerhonorar zahle. War aber ein Satz mit x...

  16. Hilfe, Makler hat mich übers Ohr gehauen #16
    Unregistriert

    Besser, man läßst die Maklergilde gleich außen vor

    Ich habe jetzt 15 Jahre Maklergeschäft hinter mir und habe die Seiten gewechselt.
    Bin jetzt nur noch für die Interessenten da, so wie es zu Zeiten von Karteikarten noch der Fall war - meistens jedenfalls.
    Besuchen Sie die Homepage : 3w.keine-provision-zalhen . com
    Es geht eben auch anders.
    Bleibe dabei hier lieber unregistriert, die "Kollegen" sind schon sauer genug

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