Gewerbeordnung 34c
Diskutiere Gewerbeordnung 34c im Maklerforum Forum im Bereich Immobilien Forum; Ich habe seit vielen Jahren die Gewerbeerlaubnis nach 34c . nun bin ich 'Rentner. kann diesen Schein der ja nicht billig ist verkaufen ??...
- 25.07.2011 19:45 Gewerbeordnung 34c #1
Gewerbeordnung 34c
Ich habe seit vielen Jahren die Gewerbeerlaubnis nach 34c . nun bin ich 'Rentner.
kann diesen Schein der ja nicht billig ist verkaufen ??
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Gewerbeordnung 34c
- 25.07.2011 23:18 Gewerbeordnung 34c #2
soll das ein Witz sein?
eine Privatperson kann doch keine Gewerbeerlaubnis erteilen! und was soll das bringen? also bei uns kostet 34c 750 € - willst du deinen dann für 200 € verkaufen?
- 26.07.2011 09:59 Gewerbeordnung 34c #3
Bei ebay wird man doch so ziemlich alles los ... alte Postkarten, getragene Unterhosen, warum also nicht auch irgendeinen Zettel, auf dem irgendwas steht. Ob der Käufer etwas damit anfangen kann (und, wenn ja, was), ist doch in diesem Fall egal.
Warum versucht der Fragesteller nicht einfach, einen Käufer zu finden, um so festzustellen, ob er den Schein verkaufen kann?
Und falls die Frage im Sinne von "Darf ich den Schein verkaufen" gemeint war: Warum gibt man sich beim Erstellen eines Beitrags nicht genau so viel Mühe, wie man es von denen, die einem antworten sollen, erwartet?
- 26.07.2011 19:22 Gewerbeordnung 34c #4
natürlich kann man irgendeinen Zettel verkaufen, aber anscheinend möchte der Fragesteller seine auf ihn ausgestellte Erlaubnis übertragen. Das ginge nur im Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis. Aber dies ist anscheinend nicht gewünscht. Eine Übertragung ist ansonsten nicht möglich, das bestimmte Voraussetzungen (http://fhh1.hamburg.de/Dibis/form/pdf/WI-73.07-2.pdf) gegeben sein müssen und die müssen erst durch die Behörde geprüft werden.
- 27.07.2011 09:34 Gewerbeordnung 34c #5Hallo peewee,anscheinend möchte der Fragesteller seine auf ihn ausgestellte Erlaubnis übertragen.
der Fragesteller hat das hier geschrieben:
Da ist die Rede von einem Schein. Einem konkreten greifbaren Gegenstand. Natürlich könnte der Fragesteller auch etwas anderes meinen, aber warum drückt er sich dann nicht so aus, daß klar ist, was er will? Ist es zu viel verlangt, daß derjenige, der eine Frage/ein Problem hat, sich ein bisschen Mühe beim Versuch, sein Anliegen in Worte zu fassen, gibt? Natürlich ist es aus Sicht des Fragestellers einfacher, seine Nöte und Sorgen einfach mal in dieses Eingabe-Textfeld zu rotzen, ohne sich irgendwie zu bemühen, und darauf zu warten, daß sich viele hilfsbereite Menschen die Mühe machen, und das erst mal auseinanderklamüsern. Aber kann das der Weisheit letzter Schluss sein? Kann das im Sinne eines/dieses Forums sein?kann diesen Schein ... verkaufen ??
Gruß,
Christian
- 27.07.2011 11:17 Gewerbeordnung 34c #6hallo christian,
natürlich hat er geschrieben, dass er den Schein verkaufen will. Aber welche Sinn hätte das? Mehr Sinn würde es doch machen, wenn man die Rechte aus dem Schein übertragen könnte, deswegen bin ich davon ausgegangen. Man könnte auch seinen Führerschein kopieren und die Kopie verkaufen, trotzdem dürfte der Käufer kein Auto fahren bzw. würde die Kopie ihn nicht dazu berechtigten. So sieht es auch hier aus.
Aber anscheinend war es wirklich nur ein Witz, sonst würde man hier mal nähere Infos bekommen, was genau gemeint ist.




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