Hallo liebe Gemeinde
Ich habe eine Mieterhöhung um 10 % meinen Mietern geschickt,welche nach Ablauf von ca. 10 Wochen gelten soll.
Die Begründung ist der Mietspiegel,welcher mir den nötigen Raum dafür lässt.Im Mietspiegel wird lediglich unterschieden zwischen Häusern und Wohnungen,Wohnlagen und Ausstattungen.
Ich bin mit meinen 7,5 Aufschlag innerhalb der Spanne für Häuser ( bis 10% Zuschlag zu Wohnungen) geblieben ,habe eine besondere Ausstattung gemäß Mietspiegelerklärungen ( Einbauküche,extra WC,Garten,zusätzliches Liegebad zur Dusche) gewählt und die mittlere Wohnlage ( obwohl im verkehrsberuhigten Wohngebiet ohne Verkehr).
Somit soll die Miete von 700€ kalt auf 770€ erhöht werden,wie gesagt,innerhalb des möglichen Rahmens im aktuellen Mietspiegel.
Meine Mieter wohnen seit 3 Jahren in der Doppelhaushälfte und haben noch nie eine Mieterhöhung bekommen.
Ich bekam prompt einen Brief von deren Anwalt ,wo sie mir 20 € anboten,da meine Haus nur "normal" ausgestattet sei,in einer mittleren Wohnlage,und das 5 % Aufschlag gegenüber Wohnungen ausreichen würden,da es sich nur um eine DHH handelt und nicht um ein freistehendes Haus usw....
Wie groß sind meine Chancen,falls meine Mieter nicht zustimmen,daß ich die Erhöhung einklagen kann vor Gericht,wie gesagt,die Mieterhöhung ist innerhalb des Mietspiegels,und was kostet eine solche Klage,sollte ich mir dafür einen Anwalt nehmen ?
Brauche ich eventuell sogar ein Gutachten wegen der Ausstattung und Lage?
Vielleicht hat jemand Erfahrung mit einer Klage zur Zustimmung,bei Begründung Mietspiegel ?
Danke für Eure Meinungen
Roachy

