Urteile bei Klagen auf Zustimmung

Diskutiere Urteile bei Klagen auf Zustimmung im Mieterhöhung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; ich schon wieder... Nachdem ich meinen Mietern eine letzte Frist gesetzt habe,sie diese verstreichen liessen frage ich mich ab,ob jemand selbst Erfahrungen gemacht mit Klage ...


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  1. Urteile bei Klagen auf Zustimmung #1

    Urteile bei Klagen auf Zustimmung

    ich schon wieder...
    Nachdem ich meinen Mietern eine letzte Frist gesetzt habe,sie diese verstreichen liessen frage ich mich ab,ob jemand selbst Erfahrungen gemacht mit Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung?
    Ich meine konkret,hat jemand unter Einbehaltung aller Vorgaben gemäß § 558 BGB eine Mieterhöhung bis zum Limit innerhalb der Spannen des Mietspiegels geklagt, und diese Forderung hat der Richter dann letztendlich auch entsprochen,ohne daß der Richter vorher einen Kompromissvorschlag gemacht hat,den beide Parteien hätten zustimmen können und dadurch wohlmöglich die Gerichtskosten hätten verteilt werden müssen?
    kurz gefragt,wie groß sind die Chancen daß dem Mieterhöhungsverlangen bis zum maximalen Mietzinswert der Mietspiegelspanne vor Gericht auch entsprochen wird,sodaß der Vermieter dann nicht noch auf Teilkosten des Verfahrens sitzten bleibt,nur weil er einen Kompromißvorschlag vom Richter im Verfahren selbst abgelehnt hat ?

    hat da jemand Erfahrungen gemacht?

    danke euch

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  2. Urteile bei Klagen auf Zustimmung #2
    Generell kann man dazu nichts sagen, es kommt immer auf den Richter an.

    Die Richter versuchen es immer gütlich, d.h. die bieten einen Vergleich an. Wenn man einem Vergleich zustimmt, dann wird man auch an den Kosten der Klage beteiligt, das ist ganz klar.
    Streitwert errechnet sich aus der Jahresmiete.
    Mieterhöhung habe ich noch niemals eingeklagt.

    Aber bei Renovierungen, die den Wohnwert steigern, da geht wohl eine Mieterhöhung durch, man muss gut darlegen warum sich der Wohnwert gesteigert hat.


    Bei neuen Fenstern, Wärmedämmung, da darf man 11% der Kosten auf die Mieter umrechnen. Also nicht jeder Mietpartei 11% mehr Miete abverlangen.
    Sondern diese 11% auf die vermieteten m2 umrechnen, so meine ich.

    Kosten (RECHNUNGEN)der Renovierung durch 12 Monate, davon dann 11% dies ergibt welchen Preis man je m2 auf die Miete aufschlagen kann.
    Dies geht bei Gericht wohl durch, da es so die Gesetzeslage ist. Die Rechnungen kann man ja in Kopie an das Gericht geben.

    Einfach nur so , die Miete erhöhen, das dürfte schwieriger sein. Da heißt es dann eine vergleichbare Wohnung benennen, bei der diese Miethöhe bezahlt wird. Ich sehe das so, dass es dabei Zoff geben wird. Wenn der Mieter dann auch noch Prozesskostenhilfe bekommt, dann suchen die Richter krampfhaft, irgend etwas zu finden, damit der Vermieter die Kosten tragen muss. Manchmal hatte es den Anschein, dass die Richter für den Staat arbeiten, darum wird versucht die Kosten dem Vermieter aufzulegen, dann muss die Staatskasse nicht diese Kosten (Prozesskostenhilfe) bezahlen. Schon aus diesem Grunde, sollte man überlegen, an wen man vermietet, denn jemand mit einem guten Verdienst, der erhält keine Prozesskostenhilfe. Da hat man dann wohl als Vermieter eine bessere Chance auf ein gerechtes Urtel. Soweit meine Erfahrung, bei Mietern mit Prozesskostenhilfe.

  3. Urteile bei Klagen auf Zustimmung #3
    Zu dem letzten Abschnitt kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln.
    Als ob dem Richter überhaupt Unterlagen vorliegen würden, wer nun den Anwalt bezahlt. Der Mandant selbst, die Rechtschutzversicherung, der Staat oder die Schwiegermutter - das ist doch dem Richter egal.

    Und wenn in einem Fall, an dem du beteiligst warst, ein begründeter Verdacht vorlag, dass der Richter in irgendeiner Weise beeinflusst war, dann hätte dein Anwalt da sicher was gegen unternommen.

  4. Urteile bei Klagen auf Zustimmung #4
    Ich verstehe nicht, weshalb meine beiden Vor-Schreiber überhaupt "geantwortet" haben. War doch garnicht nach gefragt.
    @Roachy: Ich sehe keinen Grund, weshalb Du nicht klagen könntest; vorausgesetzt, die Mieter können es leisten.

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