Rechtens ?

Diskutiere Rechtens ? im Mieterhöhung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich hätte mal eine frage und zwar. habe ich am 1.9.11 von meinem Vermieter ein Schreiben bekommen in dem steht: wegen der erfolgten Preiserhöhung ...


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  1. Rechtens ? #1
    hallo

    Rechtens ?

    Hallo,
    ich hätte mal eine frage und zwar.
    habe ich am 1.9.11 von meinem Vermieter ein Schreiben bekommen in dem steht:
    wegen der erfolgten Preiserhöhung durch die Statt Werke sehe ich mich gezwungen Ihre pauschale Abschlagszahlung für Nebenkosten um monatlich 20€ zu erhöhen.
    Der Gaspreis wurde im Oktober 2010 erhöht und der Strompreis zum 1.1.11.
    Gleichzeitig möchte ich die Miete um 30€ erhöhen.
    Die Erhöhung wird wirksam zum 1.10.11
    Ich möchte Sie daher bitten ab 1.10.11 manatlich 50€ mehr zu überweisen.

    2Wochen darauf hatte ich die KÜndigung im Treppenhaus liegen.
    In der steht sie müssten mir die Wohnung auf eigenbedarf zum 31.12.11 kündigen.
    Jedoch bitten sie mich die Mieterhöhung doch bitte wie in Ihrem Schreiben festgelegt zubezahlen!

    ich finde das ehrlich gesagt eine frechheit!
    Und möchte gerne wissen wie ich mich dagegen währen kann, diese Mieterhöhung nicht bezahlen zu müssen,
    da meine Vermieter werde eine Grund für die Mieterhöhung genannt haben noch die 3 Monate frist einhalten möchten!
    Viele Dank im Vorraus

    •   



       

  2. Rechtens ? #2
    "pauschale Abschlagszahlung" ist ja ein Widerspruch in sich.
    Entweder zahlst du eine Pauschale, dann erfolgt keine Abbrechnung und eine Anpassung kann der Vermieter zwar vornehmen, muss dies aber ganz genau erläutern (einfach zu sagen, es ist teurer geworden, reicht dann nicht).
    Für den Fall, dass du eine Abschlagzahlung auf die Nebenkosten zahlst, so erfolgt eine jährliche Abrechnung. Hast du dort eine Nachzahlung zu leisten, so kann der zukünftige Abschlag erhöht werden.

    Und was die Mieterhöhung (der Netto-Kaltmiete) angeht, so sind hier strenge gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Da diese scheinbar nicht eingehalten sind, kannst du die Erhöhung getrost ignorieren.

    Was für eine Begründung steht denn in den Kündigung? Und erscheint dir diese auch nachvollziehbar?
    EigenBEDARF heißt ja, dass ein tatsächlicher Bedarf vorhanden sein muss und dieser muss genau benannt werden.

  3. Rechtens ? #3
    Mieterhöhungen und deren Anforderungen sind im § 558 BGB ff. geregelt.
    Der Vermieter muss schon eine dort festgelegte Art der Begründung (z.B. Mietspiegel etc.) nennen, damit die Erhöhung rechtmäßig wird.
    Auch muss er auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen!
    Innerhalb von einem Monat geht das ganze dann schon gar nicht.

    Ist denn eine Nebenkostenpauschale vereinbart?
    Hast Du keinen eigenen Stromzähler?

    Hast Du denn die Erhöhung gezahlt?
    Falls ja, könnte man dadurch Dein Einverständnis hineininterpretieren...
    Falls nein, dann widerspreche der Erhöhung und fordere ein rechtlich einwandfreies Mieterhöhungsverlangen.

    Wenn der Vermieter noch nachbessert, dann könnte er ggf. die Erhöhung durchsetzen, aber erst in knapp drei Monaten ab heute...

    Zur Kündigung:
    In einer Eigenbedarfskündigung muss schon drin stehen, für wen die Wohnung benötigt wird und dann auch nur Haushaltsangehörige oder nahe Verwandte, z.B. Sohn oder Mutter.
    Die Freundin des Friseurs vom Nachbarn zählt da nicht...

    Wieviele Parteien wohnen in dem Haus?

    Fall nur Du und die Vermieterpartei dort wohnt, wird gar kein besonderer Grund für eine Kündigung benötigt.

  4. Rechtens ? #4
    hallo:

    " "wegen der erfolgten Preiserhöhung durch die Statt Werke sehe ich mich gezwungen Ihre pauschale Abschlagszahlung für Nebenkosten um monatlich 20€ zu erhöhen." "
    Sich "gezwungen zu sehen" ist keine rechtsgültige Aussage bzw. Forderung.

    "Der Gaspreis wurde im Oktober 2010 erhöht und der Strompreis zum 1.1.11."
    Ist keine klare Aussage und kann erst nach der nächsten Betriebskostenabrechnung eingeschätzt und abschlagszahlungsmässig eingeschätzt werden.

    "Gleichzeitig möchte ich die Miete um 30€ erhöhen."
    Schön, dass er das möchte...

    "Die Erhöhung wird wirksam zum 1.10.11. Ich möchte Sie daher bitten ab 1.10.11 manatlich 50€ mehr zu überweisen."
    Garnichts wird wirksam.

    "2Wochen darauf hatte ich die KÜndigung im Treppenhaus liegen."
    Unwirksam. Müsste in Deinem Briefkasten oder unter Deiner Wohnungstür durchgeschoben worden sein.

    "In der steht sie müssten mir die Wohnung auf eigenbedarf zum 31.12.11 kündigen."
    "Müssten" ist was anderes als: "Ich kündige", also keine klare Aussage, unwirksam.

    "ich finde das ehrlich gesagt eine frechheit!"
    Ich würde auf diese Geschreibsel garnicht reagieren.

    •   



       


Rechtens ?


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