Können die zulässigen 20% Mieterhöhung durch Modernisierungen weiter erhöht werden

Diskutiere Können die zulässigen 20% Mieterhöhung durch Modernisierungen weiter erhöht werden im Mieterhöhung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Ein Mieter zahlt für eine 34qm Wohnung EUR 7,38/qm. Der durschnittliche Preis liegt bei über EUR 10,--/qm. In dieser Dachwohnung werden nun sämtliche (3) Dachfenster ...


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  1. Können die zulässigen 20% Mieterhöhung durch Modernisierungen weiter erhöht werden #1

    Können die zulässigen 20% Mieterhöhung durch Modernisierungen weiter erhöht werden

    Ein Mieter zahlt für eine 34qm Wohnung EUR 7,38/qm. Der durschnittliche Preis liegt bei über EUR 10,--/qm.
    In dieser Dachwohnung werden nun sämtliche (3) Dachfenster ausgetauscht.
    Mieterhöhung hat der Mieter noch keine erhalten.
    Die Miete kann ich ja um die 20% erhöhen. Kann ich zusätzlich die zulässigen 11% der Renovierungskosten umlegen?
    Dabke für Eure Antworten.

    Gruß
    Hoppe

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  2. Können die zulässigen 20% Mieterhöhung durch Modernisierungen weiter erhöht werden #2
    Renovierung oder Modernisierung? Und wurde die Modernisierung, wenn es denn eine ist, angekündigt? Und die Modernisierungserhöhung auch?

  3. Können die zulässigen 20% Mieterhöhung durch Modernisierungen weiter erhöht werden #3
    Zitat Zitat von kathi Beitrag anzeigen
    Renovierung oder Modernisierung?
    Das ist die entscheidende Frage... Bei einer Renovierung, besser Instandsetzung, kommt eine Mieterhöhung nicht in Betracht.

    Zitat Zitat von kathi Beitrag anzeigen
    Und wurde die Modernisierung, wenn es denn eine ist, angekündigt?
    Ob die Modernisierung angekündigt wurde, ist für die Mieterhöhung nach Modernisierung unerheblich. Voraussetzung für die Mieterhöhung ist nach § 559 BGB lediglich die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme. Einzige Rechtsfolge einer unterlassenen Ankündigung ist nach § 559b Abs. 2 Satz 2 BGB eine Verschiebung der Fälligkeit um 6 Monate.


    Die Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB betrifft nicht Mieterhöhungen nach § 559 BGB, also nach Modernisierungen oder nach baulichen Maßnahmen wegen Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.

  4. Können die zulässigen 20% Mieterhöhung durch Modernisierungen weiter erhöht werden #4
    3 Dachfenster werden ausgetauscht. Ein Dachfenster ist doppelt so groß wie das Alte, die anderen zwei sind etwas größer wie die Alten. Dies sehe ich schon als Modernisierung.
    Der Mieter ist natürlich informiert über den Austausch in seiner Wohnung. Die Mietanpassung aus diesem Grund kann ich ja sicherlich noch nachreichen.
    Gruß
    hoppe

  5. Können die zulässigen 20% Mieterhöhung durch Modernisierungen weiter erhöht werden #5
    Zitat Zitat von hoppe Beitrag anzeigen
    Der Mieter ist natürlich informiert über den Austausch in seiner Wohnung. Die Mietanpassung aus diesem Grund kann ich ja sicherlich noch nachreichen.
    Jawoll, immer nur drauf!
    Wäre doch gelacht, wenn sich keine Möglichkeit mehr bieten würde, noch mehr 'rauszuschlagen...

  6. Können die zulässigen 20% Mieterhöhung durch Modernisierungen weiter erhöht werden #6
    ich denke mal es kommt auch darauf an warum die Fenster ausgetauscht wurden. soweit ich weiß ist es so dass wenn sie auf Grund von Mängeln repariert hätten werden müssen und statt dessen ausgetauscht (modernisiert) wurde, dann müssten die Kosten für die Reparatur angefallen wären, von den tatsächlichen Kosten des Austauschs abgezogen werden, das was dann rauskommt wären die Kosten die man aufschlagen könnte, wenn man denn sonst als Vermieter alles richtig gemacht hat.

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