Kündigung wegen Mieterhöhung

Diskutiere Kündigung wegen Mieterhöhung im Mieterhöhung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich würde gerne mein Mietverhältnis (seit 1998) wegen einer höheren Mieterhöhung vorzeitig beenden. Normale Kündigungsfrist sind ja drei Monate. Die Mieterhöhung wurde am 25.11.2011 ...


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  1. Kündigung wegen Mieterhöhung #1

    Kündigung wegen Mieterhöhung

    Hallo,

    ich würde gerne mein Mietverhältnis (seit 1998) wegen einer höheren Mieterhöhung vorzeitig beenden.

    Normale Kündigungsfrist sind ja drei Monate.

    Die Mieterhöhung wurde am 25.11.2011 verfasst und uns ein paar Tage später in den Briefkasten geworfen.
    Die Mieterhöhung sollte, wenn wir zustimmen, das erste Mal am 01.02.2012 fällig werden.
    Wir haben noch nicht zugestimmt.

    Zu wann kann ich jetzt frühestmöglich dort raus?

    Wann muss die Kündigung bei meinem Vermieter eingehen, wann tritt sie in Kraft und zu welchem Datum muss ich die Wohnung übergeben?

    Können wir noch früher raus, wenn wir angeben, dass mein Mann nun außerhalb Hamburgs arbeiten soll? Seine Firma zieht nämlich nächste Woche nach Schenefeld um. Dorthin würden wir gerne ziehen.

    Muss ich nach der langen Mietzeit einen brauchbaren Teppichboden hinterlassen?

    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir meine Fragen beantworten würden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nidi

    •   



       

  2. Kündigung wegen Mieterhöhung #2
    § 561 BGB
    Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

    (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.

    (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


    MfG
    Blakharaz

  3. Kündigung wegen Mieterhöhung #3
    Hallo,

    vielen dank für die Antwort.

    Allerdings verstehe ich eben genau diese Klausel nicht, daher meine Frage wann genau die Kündigung eingehen muss und ab wann gültig ist.

    Lieben Gruß

    Nidi

  4. Kündigung wegen Mieterhöhung #4
    Meines Wissens spielt es keine Rolle, wann die Kündigung beim VM eintrifft. Nur MUSS die Kündigung bis spätestens 31.01.2012 beim VM eingetroffen sein, weil hier die Überlegungsfrist abläuft.

    Wenn sie im Dezember noch Kündigen endet ihr Mietverhältniss am 29.Feb.2012
    Kündigen sie im Januar, beenden sie ihr Mietverhältniss zum 31. März.2012

    MFG Blakharaz

    Hier äussere nur meine Meinung, keine Rechtsberatung

  5. Kündigung wegen Mieterhöhung #5
    schade, also kann ich erst am 01.März woanders wohnen.

    Danke für die Erörterung

    Liebe Grüße
    Nidi

  6. Kündigung wegen Mieterhöhung #6
    Einige fragen sind ja noch unbeantwortet, eventuel meldet sich ja noch jemand und hat noch was zu ergänzen.......

  7. Kündigung wegen Mieterhöhung #7
    Ja ich hoffe es meldet sich noch Jemand

  8. Kündigung wegen Mieterhöhung #8
    Welche Fragen sind denn noch offen? Nur die mit dem Teppichboden oder? Für die Bodenbeläge ist idR der Vermieter zuständig. Wenn die Wohnung mit dem Teppichboden angemietet wurde, dann ist das nach 13 Jahren normale Abnutzung.

  9. Kündigung wegen Mieterhöhung #9
    Hallo zusammen,

    Zitat Zitat von Nidi Beitrag anzeigen
    ...
    ich würde gerne mein Mietverhältnis (seit 1998) wegen einer höheren Mieterhöhung vorzeitig beenden.
    ...
    Das meißte wurde ja schon beantwortet.


    Zitat Zitat von Nidi Beitrag anzeigen
    ...
    Können wir noch früher raus, wenn wir angeben, dass mein Mann nun außerhalb Hamburgs arbeiten soll? Seine Firma zieht nämlich nächste Woche nach Schenefeld um. Dorthin würden wir gerne ziehen.
    ...
    Es wäre mal ein Versuch mit der Vermieterin zu reden eventuell lässt sie euch früher raus.
    Da in Hamburg Wohnraum gut gefragt ist,
    wäre eine einvernehmliche Lösung bestimmt machbar.


    Zitat Zitat von Nidi Beitrag anzeigen
    ...
    Muss ich nach der langen Mietzeit einen brauchbaren Teppichboden hinterlassen?
    Dazu habe ich in dem anderen Tröödd was geschrieben.
    Grundsätzlich kommt es erstmal auf deinen MV an.


    Zitat Zitat von Nidi Beitrag anzeigen
    schade, also kann ich erst am 01.März woanders wohnen.
    ...
    Nicht ganz Richtig, natürlich kannst du schon früher wo anders wohnen,
    nur wird es passieren, dass du doppelt Miete bezahlst.
    Also solange ein MV läuft sind beide Seiten (also auch du) daran gebunden.


    VG Syker

    •   



       


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