Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel...

Diskutiere Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... im Mieterhöhung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, hier in der Stadt wird es dieses Jahr einen neuen Mietspiegel geben, so rauscht es durch die Blätter. Was genau drinnen steht, weiß außer ...


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  1. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #1

    Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel...

    Hallo,

    hier in der Stadt wird es dieses Jahr einen neuen Mietspiegel geben, so rauscht es durch die Blätter. Was genau drinnen steht, weiß außer den Leuten, die den gerade ausbaldowern noch niemand aber die Erfahrung lehrt, dass es höhere Zahlen als im jetzigen Mietspiegel sind.

    Wie sieht es aus:
    Wenn ich jetzt einen neuen Mietvertrag abschließe und bspw. im Juli kommt der neue Mietspiegel heraus - darf ich dann im Juli eine Mietsteigerung ankündigen? (Unter Wahrung der Fristen natürlich - also im Juli für Oktober die Erhöhung ankündigen?)

    Wer weiß dazu bescheid?
    Danke im Voraus,
    Andy

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  2. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #2
    Zitat Zitat von Andy Beitrag anzeigen
    Wenn ich jetzt einen neuen Mietvertrag abschließe und bspw. im Juli kommt der neue Mietspiegel heraus - darf ich dann im Juli eine Mietsteigerung ankündigen? (Unter Wahrung der Fristen natürlich - also im Juli für Oktober die Erhöhung ankündigen?)
    Hallo Andy,

    nein darf er nicht. Guckst Du hier:
    § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

    (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt.

    Gruß
    ObiWan

  3. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #3
    Das ist schlecht.
    Kann man das irgendwie aushebeln?
    Bei meinen Mietern gibt es eine familiäre Veränderung und es soll jemand zusätzlich in den Mietvertrag aufgenommen werden.
    Die Idee ist, einfach einen neuen Mietvertrag zu machen. Aber wenn ich dann 15 Monate nicht erhöhen kann, obwohl dieses Jahr ganz sicher ein neuer Mietspiegel rauskommt... Gefällt mir nicht.

    Wie macht man das am besten, wenn man jemanden zusätzlich in den Mietvertrag aufnimmt?
    So eine Art Änderungsvertrag. Der alte Vertrag besteht seit 2006...

  4. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #4
    Wie wäre es denn mit einem Staffelmietvertrag?

    Der Staffelmietvertrag ist ein schriftlicher Mietvertrag, in dem nicht nur die Anfangsmiete, sondern auch die zukünftigen jährlichen Mietsteigerungen festgelegt werden.

    Google doch mal danach.

    Gruß
    ObiWan

  5. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #5
    Darf man da auch eine unbekannte Steigerung vereinbaren?
    Beispielsweise:
    "Zum Zeitpunkt des neuen Mietspiegels erhöht sich die Miete um den Betrag, der sich aus einem Vergleich mit dem alten Mietspiegel ergibt"

  6. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #6
    Sorry, aber hier kann ich Dir nicht weiterhelfen.
    Ein derart schwammig formulierter Passus wie von Dir vorgeschlagen ist auf jeden Fall unwirksam.
    Am Besten Du googlest Dich mal durchs Netz.
    Warum möchtest Du, falls für Dich ein Staffelmietvertrag in Frage kommt, denn die zukünftigen Mietsteigerungen nicht in Euro-Beträgen festschreiben.
    Erhoffst Du Dir einen so hohen Anstieg des Mietspiegels? Über welchen Betrag spekulieren wir hier eigentlich?

    Gruß
    ObiWan

  7. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #7
    Die Erhöhung wird nur im zweistelligen Eurobereich sein. Aber ich habe schon seit 2002 (Euroumstellung) die Miete nicht mehr erhöht und langsam wird es mal wieder Zeit, finde ich.

  8. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #8
    Dann geh doch bei dem neuen Mietvertrag an das obere Ende des Mietspiegels.

    Nach 15 Monaten kannst Du dann das erste mal anpassen.

    So bist Du zumindest rechtlich auf der sicheren Seite.

    Gruß
    ObiWan

  9. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #9
    Zitat Zitat von Andy Beitrag anzeigen
    Die Erhöhung wird nur im zweistelligen Eurobereich sein.
    WOW, was für eine Aussage ...... also von 10 € bis 99 € alles dabei ...... Je nachdem ist also das "nur" total fehl am Platz !

    Sorry, aber was nützt dir eine Erhöhung a`la neuen Mietvertrag, wenn die Mieter da nicht mitmachen und lieber alles so lassen wie es zu Zeit ist ?

    Also ich versteh hier auch nicht, warum überhaupt jemand anderes jetzt nachträglich noch in den Mietvertrag hineingenommen werden muss, denn bei familären Sachen ist das eigentlich unnötig.
    Aber ich habe schon seit 2002 (Euroumstellung) die Miete nicht mehr erhöht und langsam wird es mal wieder Zeit, finde ich
    Sorry, aber das ist dein Problem wenn du hier bei deinen alten Mietern gepennt hast bzw bei einem neuen Abschluß das nicht änderst bzw angepasst hast !

    Deine neuen Mieter können doch für DEINE **zensiert*** nix !

  10. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #10
    @Pharao: Nimm mal ne Valium.

    Nach einigem Nachdenken bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich besser keinen neuen Mietvertrag mache. Denn dann brauche ich auch einen Energieausweis - den ich nicht habe.

  11. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #11
    Zitat Zitat von Andy Beitrag anzeigen
    Denn dann brauche ich auch einen Energieausweis - den ich nicht habe.
    Wieso brauchst Du einen Energieausweis???

  12. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #12
    Ist der nicht bei neuen Verträgen Vorschrift?

  13. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #13
    Zitat Zitat von Andy Beitrag anzeigen
    Ist der nicht bei neuen Verträgen Vorschrift?
    Nur wenn der neue Mieter den Ausweis sehen will.

    Mich hat noch nie ein Mieter nach einem Energieausweis gefragt (obwohl ich welche habe)!

  14. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #14
    In diesem Fall zahlt gelegentlich mal irgendeine Behörde die Miete.
    Der Mieter ist Selbständig, zahlt meist aus eigener Tasche, aber es gab in der Vergangenheit "Durststrecken", in denen die Behörde die Miete zahlte und so eine Durststrecke steht scheinbar gerade wieder bevor. Da sind zusätzliche Personen im Mietvertrag natürlich gerne gesehen!

    Ich befürchte, das Amt will einen Energieausweis sehen, wenn die zahlen sollen.

  15. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #15
    Zitat Zitat von Andy Beitrag anzeigen
    In diesem Fall zahlt gelegentlich mal irgendeine Behörde die Miete.
    Der Mieter ist Selbständig, zahlt meist aus eigener Tasche, aber es gab in der Vergangenheit "Durststrecken", in denen die Behörde die Miete zahlte und so eine Durststrecke steht scheinbar gerade wieder bevor. Da sind zusätzliche Personen im Mietvertrag natürlich gerne gesehen!

    Ich befürchte, das Amt will einen Energieausweis sehen, wenn die zahlen sollen.
    @ Andy,

    wie wäre es mal, wenn du Klartext redest ?

    Wer soll den bitte hier zusätzlich aufgenommen werden ? Gehört der zu der Familie oder ist das ein aussenstehender ?

    Außerdem hat das überhaupt nix damit zu tun, ob das JobCenter zahlt oder nicht ! Hier sind ganz andere Faktoren interessant.

  16. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #16
    Es soll ein Mitglied der Familie mit in den Mietvertrag.
    Das Mitglied hat regelmäßiges Einkommen aus Arbeit, daher finde ich das erstmal eine gute Idee. Mehr Sicherheit für mich.

  17. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #17
    Zitat Zitat von Andy Beitrag anzeigen
    Es soll ein Mitglied der Familie mit in den Mietvertrag.
    Das Mitglied hat regelmäßiges Einkommen aus Arbeit, daher finde ich das erstmal eine gute Idee. Mehr Sicherheit für mich.
    Um was für ein Familienmitglied handelt es sich denn da genau ?

    Denn ggf zahlt das Amt trotzdem nicht die ganze Miete, sondern nur den Teil der dem einen Familienmitglied zusteht und im schlimmst Fall zahlt das Amt garnix, weil das Gesamteinkommen dann evtl zu hoch ist. Alg2 gibt es nämlich nur, wenn man auch Bedürftig ist und keine anderen Quellen anzapfen kann. Interessant ist hier dann nämlich ob das Amt hier eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Hausgemeinschaft annimmt.

    Ob das nun für dich mehr Sicherheit bedeuten würde, halte ich für Fraglich. Ggf. kann dein Mieter nämlich auch Wohngeld beantragen, falls es knapp nicht reichen sollte. Aber das ist jetzt rein Spekulativ, da hier die genaueren Info`s vom Mieter fehlen.

  18. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #18
    Es handelt sich um Verwandschaft 1. Grades, um ein kürzlich erwachsen gewordenes Kind unter 25 Jahren.

    Ob die ARGE damals die Miete zahlte und nun wieder in der Pflicht ist, weiß ich gar nicht. Vielleicht ist es auch die Wohngeldstelle oder welche Behörde da auch immer für welche Art von vorübergehender Bedürftigkeit zuständig ist. Da kenne ich mich nicht so aus.
    Das lief damals so, dass ich irgendeinen amtlichen Fragebogen zur Wohnung ausfüllen musste (Den mir die Mieter zugesandt haben) und dann kam die Miete damals halt einige Wochen verspätet. Welche Behörde da was, wie und warum gezahlt hatte, weiß ich nicht. Aber es wurde gezahlt und das ist ja die Hauptsache.
    Wenn das nicht der Dauerzustand wird, kann das ja Jedem mal passieren... Shit happens.

  19. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #19
    Ob das nun damals Wohngeld oder Alg2-Leistungen waren, kann ich dir auch nicht sagen. Allerdings bist du als Vermieter nicht verpflichet irgendeiner Behörde was extra & auch noch kostenlos Auszustellen ! Wenn alle wichtigen Daten aus dem Mietvertrag & der Betriebskostenabrechung herausgehen, dann sind solche Fragebögen rein freiwillig zum Ausfüllen, auch wenn diese Ämter das ganz gerne mal anders hinstellen !

    Außerdem, wenn ein Amt was von DIR als Vermieter will, dann soll das Amt bitte schön auch DICH persönlich anschreiben ! Das wird aber kein Amt machen, da es hierfür keine Gesetzesgrundlage gibt ! Und aus einem normalen Mietvertrag & der Betriebskostenabrechnung gehen normal alle wichtigen Daten hervor. Mehr musst du nicht angeben. Unzulässig sind zB Fragen wie groß einzelne Zimmer sind, ect Sowas soll ggf der Mieter selber ausfüllen, wenn er meint das machen zu müssen.

    Meiner persönlichen Meinung bringt dir das als "mehr" Sicherheit nichts, ob jetzt der Sprössling mit aufgenommen wird oder nicht. Der einzige Vorteil wäre, das im Streitfall auch der Sprössling herangezogen werden könnte. Aber ob dem sein verdienst ggf ausreichend wäre ist genauso fraglich, wie wenn die Eltern mal wieder einen schlechten Monat haben.

    Und wenn eben mal wieder eine Durststrecke für den Mieter ist, dann kann dir das eigentlich egal sein, hauptsache du bekommst deine Miete. Nur gehört es sich, das ein Mieter dich hier rechtzeitig anspricht und nicht umgekehrt das du dich erst beim Mieter melden musst, weill keine Mietzahlung eingegangen ist.

    Für deine Mieter gibt es zwei Möglichkeiten bei einer Durststrecke, entweder den Wohngeldzuschuß beantragen oder ggf ergänzendes Alg2.

  20. Mieterhöhung wie kurz nach Vertragsabschluss möglich? In Kürze neuer Mietspiegel... #20
    Die Behörde wollte u.a. die qm-Zahl, Baujahr und Heizungsart wissen. Ich habe aber ohne Angabe der qm-Zahl vermietet und das auch so in den Fragebogen geschrieben.
    Letztendlich hat es die Behörde geschluckt und niemand musste mit dem Metemaß durchs Haus turnen.

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