Mieterhöhung um über 70%

Diskutiere Mieterhöhung um über 70% im Mieterhöhung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, wir haben ein riesen Problem mit unserer Vermieterin. Vorgeschichte: Im Oktober letzten Jahr haben wir uns ein Mietshaus (Bj. 1910)angesehen. Die Vermieterin hat dieses ...


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  1. Mieterhöhung um über 70% #1

    Mieterhöhung um über 70%

    Hallo,

    wir haben ein riesen Problem mit unserer Vermieterin.
    Vorgeschichte: Im Oktober letzten Jahr haben wir uns ein Mietshaus (Bj. 1910)angesehen. Die Vermieterin hat dieses geerbt und da dort ein alter Mann wohnte, war dieses Haus auch auf dem entsprechenenden Stand. Alte Fenster, alles Renovierungs/Sanierungsbedürftig, .... Nach einer Besichtigung einigten wir uns mit der Vermieterin in sofern, dass sie uns das nötige Material stellt und wir in Eigenleistung das Haus sanieren. Man muss dazu sagen mein Mann ist vom Fach. Abgesprochene Miete war damals 400 (380) Euro. Im Oktober haben dann mein Mann, Vater und Freunde das Haus angefangen zu entrümpeln und zu sanieren. Alles wurde in Eigenleistung erbracht ohne Entgeld.... Fenster, Fließenarbeiten, Stromkabel, Wände neu aufgemauert, ... Im Februar bin ich dann mit den Kindern in das fast fertige Haus eingezogen. Aufgund der enormen Umbaumaßnahmen haben wir das erste halbe Jahr Mietfrei wohnen dürfen, da ja auch noch nicht alles fertig war.

    So, nun als alles soweit fertig saniert ist und auch das halbe Jahr rum, kommt unsere Vermieterin und möchte von uns 600 Euro Miete. Begründung sind die hohen Sanierungskosten. Wir hätten zwar in Eigentleistung dass Haus saniert und somit den Wert enorm gesteigert, aber dem Finanzamt wäre die Eigenleistung egal. Aus diesem Grund hätte sie auch das Recht eine höhere Miete zu verlangen. Schließlich müssen die Kosten (Kredit für die Sanierungskosten) ja auch zügig gedeckt werden.
    Darf sie das?

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  2. Mieterhöhung um über 70% #2

    RE: Mieterhöhung um über 70%

    Original von Sperling
    Darf sie das?
    Das Ergebnis wird davon abhängen, ob die angebliche Absprache über 400 (380) Euro (was eigentlich?) eine Vereinbarung war oder nur eine Schätzung. M.a.W.: es gilt, was vereinbart wurde.

  3. Mieterhöhung um über 70% #3

    RE: Mieterhöhung um über 70%

    Original von RMHV
    Original von Sperling
    Darf sie das?
    Das Ergebnis wird davon abhängen, ob die angebliche Absprache über 400 (380) Euro (was eigentlich?) eine Vereinbarung war oder nur eine Schätzung. M.a.W.: es gilt, was vereinbart wurde.
    Das ist die Frage : Es gibt ja sicherlich einen Mietvertrag, wie ist das da geregelt ? Und war die Absprache mit der 380/400-Euro-Miete nur für den Zeitraum der Sanierung gedacht oder dauerhaft ? Und das halbe Jahr mietfrei wohnen muß man ja auch berücksichtigen.

    Ansonsten kann ich mich RMHV nur anschließen : Es gilt, was (beweisbar) vereinbart wurde.

    Edit : Ach ja, eine Erhöhung von 400 auf 600 EUR ist auch keine 70%ige Mieterhöhung, nur so am Rande

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