Erstmals können wir nun in diesem Jahr die Miete erhöhen - die letzte Mieterhöhung erfolgte durch den Vorbesitzer der Wohnung zum 1.04.2007.
Doch nun haben wir ein "klitzekleines" Problem. Womit sollen wir die Mieterhöhung begründen ?
Die Mieterin zahlt momentan für 60 qm und Garage 360 EUR/Monat. Die Wohnung hatte zuvor durch die Finanzierungsform des Vorbesitzers eine 10-jährige Sozialbindung (zum 1.04.2007 ausgelaufen).
Garagen werden wohl für 40 EUR/Monat vermietet. Verbleiben also 320 EUR/Monat für 60 qm Wohnfläche. Das wäre dann ein Mietzins von 5,33 EUR/qm und Monat !
Das Haus befindet sich in allerbester Wohnlage des Ortes. Vermietete Vergleichswohnungen sind außerhalb des Gebäudes schwerlich zu finden, da das Umfeld mit großzügigen Privathäusern bebaut ist.
Im Haus selbst gibt es insgesamt noch 3 weitere vergleichbare Wohnungen (Maisonetten mit ungefähr gleicher Größe) - die Wohnflächen und Mieten von 2 Wohnungen habe ich - der dritte Eigentümer möchte sich nicht zur Miete äußern.
Kann ich als Vergleichsobjekte auch solche aus schlechteren Wohnlagen nehmen, solange deren Mietzins über der unsrigen Wohnung liegt ?
Andererseits habe ich bei einer Mieterhöhung mit Vergleichsmieten datenschützerisch so meine Bedenken - schließlich geht es unsere Mieterin doch gar nichts an, was ihre Nachbarn an Miete zahlen.
Eleganter fände ich eine Begründung mit dem Mietspiegel.
Unsere Stadt selbst gibt leider keinen eigenen Mietspiegel heraus. Statt dessen wird aus einem Nachbarort der Mietspiegel herangezogen - so wurde erst im letzten Monat die Satzung unserer Stadt über die Begrenzung der Miethöhe bei öffentlich geförderten Wohnungen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz neu gefasst. Darin wurde der Mietspiegel des Nachbarortes zur Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Miete gemacht.
Kann ich mich nun für meine Zwecke auch darauf stützen ? - Die Sozialbindung für die Wohnung ist seit 2007 gefallen.
Gehe ich mit den Eckdaten unserer Wohnung nun in den Mietspiegel des Nachbarortes, komme ich für
beste Lage auf 8,05 bis 9,05 EUR/qm
gute Lage auf 7,50 bis 8,40 EUR/qm
mittlere Lage auf 7,30 bis 8,20 EUR/qm.
Die Qualität der Lage könnte ich anhand der Grundstückspreise belegen.
Da die Miete 3 Jahre lang nicht erhöht worden ist, kann ich die vollen 20 % ausschöpfen und käme dann auf eine Kaltmiete inkl. Garage von 432,00 EUR, was nach Herausrechnung der Garage (40 EUR) einem Mietzins von 6,53 EUR/qm und Monat entsprechen würde - also noch meilenweit von dem entfernt, was der Mietspiegel zulassen würde.
Würdet Ihr unter diesen Voraussetzungen einfach mit dem Mietspiegel des Nachbarortes argumentieren ?
Wir gehen davon aus, dass unsere Mieterin mit unserem Mieterhöhungsschreiben gleich zum Mieterverein rennt und unsere Mieterhöhungsbegründung prüfen lässt. Unsere Sorge ist nun, dass der Mieterverein den Mietspiegel des Nachbarortes aus formalen Gründen ablehnen könnte und sich unsere Mieterhöhung dadurch um 3 Monate verzögert.
Andererseits ist unserer Mieterin durchaus bewusst, dass sie momentan sehr sehr günstig wohnt.
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.
Gruß aus'm Ländle
Ulrich


