Mietminderung bei nicht abstellbaren Mängeln

Diskutiere Mietminderung bei nicht abstellbaren Mängeln im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, ich möchte (eigentlich) meine Eigentumswohnung vermieten (Teil einer Eigentümergemeinschaft!). Die Wohnung ist BJ 84 und recht hellhörig. Man hört die Schritte der Obermieter ...


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  1. Mietminderung bei nicht abstellbaren Mängeln #1
    SDA

    Mietminderung bei nicht abstellbaren Mängeln

    Hallo zusammen,

    ich möchte (eigentlich) meine Eigentumswohnung vermieten (Teil einer Eigentümergemeinschaft!). Die Wohnung ist BJ 84 und recht hellhörig. Man hört die Schritte der Obermieter (Kind von 8 Jahren, Trampeln, Türenschlagen). Ebenfalls hört man manchmal die Mieter unter meiner Wohnung reden (jedenfalls den lautstarken männlichen Mieter). Geräusche wie die Toilettenspülung sind ebenfalls zu hören. Darauf würde ich eventuelle Mieter auch aufmerksam machen.

    Leider kann ich diese Probleme nicht abstellen, da ja die Eigentümer über und unter mir die Trittschalldämmung in ihren Eigentumswohnungen vornehmem müssten, damit der Mangel behoben wird.

    Kann mir in so einem Fall überhaupt eine Mietminderung zugemutet werden? Wäre ich Vermieter aller Wohnungen, wäre die Sachlage klar. Aber so?

    Wer weiß Rat? Wäre dankbar.

    Viele Grüße,SDA

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  2. Mietminderung bei nicht abstellbaren Mängeln #2
    Zitat Zitat von SDA Beitrag anzeigen
    Kann mir in so einem Fall überhaupt eine Mietminderung zugemutet werden?
    Wenn diese Mängel bei der Anmietung dem Mieter nicht auffielen (nicht auftraten bzw. hörbar waren), würde ich sagen Ja.

  3. Mietminderung bei nicht abstellbaren Mängeln #3
    Wenn Sie den "Mangel" verschweigen ja, sollten Sie den neuen Mieter auf diesen Umstand hinweisen (und ma besten dann auch schriftlich festhalten) ist eine Minderung nicht möglich.

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Mietminderung bei nicht abstellbaren Mängeln


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