Mietminderung

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  1. Mietminderung #1

    Mietminderung

    Hallo alle zusammen :-)

    Ich hätte mal eine Frage zu folgender Geschichte:

    Unsere Mieter haben in Ihrem Schlafzimmer bemerkt dass die Wand hinter Ihrem Schrank im unteren Bereich feucht ist .... sie haben die Tapete und die Fußleisten entfernt und irgendein Zeug gegen Schimmel darauf gesprüht und uns dann den Fall einen Tag später telefonisch gemeldet und uns Fotos geschickt.
    Daraufhin haben wir unsere Versicherung angerufen und den Schaden gemeldet, der Gutachter konnte erst 1,5 Wochen später kommen und es sich angucken.(obwohl wir ständig hinterher telefoniert haben) Der Gutachter hat dann einen Messtechniker bestellt der am nächsten Tag die Feuchtigkeit in den Wänden gemessen hat und als Ursache defekte Fugen im anliegenden Bad festgestellt hat. Die haben wir dann noch am selben Tag erneuert. Eine Woche später hat der Messtechniker das ganze erneut begutachtet und dann festgelegt das ein Trocknungsgerät in das Zimmer gestellt werden muß. Einen Tag später wurde das Gerät aufgestellt und mußte dann 2 Wochen laufen. Dann wurde es abgeholt und nun warten wir auf den Maler der die Wand renoviert.

    Nun kam gestern ein Schreiben von unseren Mietern:

    Sehr geehrter Herr ......,
    leider müssen wir auf Grund der unten angegebenen Mängel und der andauernden Renovierungsarbeiten den Mietzins bis zur vollständigen Instandsetzung (ca. 4 Wochen) des Schadens um 20 % reduzieren.

    Es handelt sich dabei um Folgendes:
    1. Wie Sie wissen wird die Wand im Schlafzimmer im Souterrain für zwei Wochen professionell getrocknet. Dadurch ist dieser Raum für uns nicht mehr nutzbar und auch die Lärmbelästigung durch die Trocknungsmaschine ist immens.
    2. Außerdem dauert die Instandsetzung (Malerarbeiten) noch an.
    3. Des Weiteren sind die zahlreichen Termine mit Gutachtern, Sachverständigen sowie Handwerkern enorm einschränkend.

    Da der Mietzins für den laufenden Monat bereits gezahlt ist, werden wir den anteiligen Betrag mit der übernächsten Miete verrechnen und bitten dafür um Ihr Verständnis.

    Ich hatte unsere Mieter dann um eine genaue Aufstellung gebeten:

    • 27.08.11: Schimmel bemerkt und beseitigt, Schlafzimmer geräumt
    • 28.08.11: Vermietern Schaden gemeldet, siehe Fotos
    • 06.09.11: 15 Uhr Termin mit Gutachter (Hr. ....) der ..... -Versicherung und Vermieter
    • 07.09.11: 12 Uhr Termin mit Messtechniker der Firma ..... (.....)
    • 07.09.11: Instandsetzung der defekten Fugen im Badezimmer durch Vermieter
    • 13.09.11: 10 Uhr Termin mit Mitarbeiter der Firma ...... zur erneuten Begutachtung
    • 14.09.11: 11 Uhr Aufstellung der Trocknungsmaschine durch die Firma ....... (Heizplatte und Kondenstrockner, die Platte musste alle zwei Tage umgestellt und das Wasserauffanggerät täglich geleert werden)
    (in dieser Zeit waren unsere Mieter übrigens 10 Tage im Urlaub ... wir hatten Ihnen angeboten dass wir jeden Tag die Aufgaben wegen dem Trockner erledigen, aber sie wollten lieber das es ein Bekannter von Ihnen macht)
    • 28.09.11: 10 Uhr Abbau der Trocknungsanlage
    • ab 28.09.11: Warten auf Termin für die Instandsetzung der Wand (z.B. Tapezier- und Malerarbeiten)

    Ich würde mich sehr freuen Eure Meinung zu dieser Geschichte zu hören .... ist die Minderung berechtigt bzw. ist der Ablauf so in Ordnung ???
    Freue mich über jede Antwort :-)
    Viele Grüße

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  2. Mietminderung #2
    ist die gebrauchsfähigkeit einer wohnung eingeschränkt, so kann der mieter mindern. allerdings nur taggenau und ab dem zeitpunkt, an dem der vermieter kenntnis vom mangel hat. termine mit handwerkern oder gutachtern schränken den gebrauch der ömietsache nicht ein und sind damit untauglich für eine mietminderung.

    die höhe von miderung wird auch in den diversen Amtsgerichten oft gewürfelt (so will mir scheinen).
    es wäre wünschenswert, wenn minderungen im verhältnis stünden zum mangel. ist ein zimmer nicht nutzbar, so sollte nicht mehr gemindert werden, als die entsprechende qm-miete. es macht einen großen unterschied, ob ich 20% der gesamten miete mindere oder 100% für das nicht nutzbare zimmer. gibt es nur lärm für ein paar stunden, kann man nicht 7 tage die woche für 24 stunden mindern etc.
    sinnvoll ist daher, dass sie selber mal rechnen, die einschränkungen berücksichtigen und zu einem nachvollziehbaren ergebnis kommen. ist ihres weniger als das, was der mieter mindern will, teilen sie es ihm mit und versuchen sie eine einigung. das ist in jedem fall nervenschonender und billiger als einen prozess zu führen.

    •   



       


Mietminderung


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