Hallo,
zwar bin ich "nur" Mieter, möchte jedoch gerne die Meinungen der Vermieter über mein Problem erfahren, wie die "Andere Seite" darüber denkt.
I. In unserem Merhfamilienhaus wurde im Sommer die Sanierung der Balkone, hier Oberkante der Decke und Vorderseite unterhalb Pflanzkübeln angekündigt.
Lärm und Nichtbenutzung der Balkone wurde im Schreiben ebenfalls angekündigt.
II. Meine Wohnung ist 47 m² groß, wobei die Hälfte des 10m² großen Balkons als Teil
der Wohnungsfläche eingerechnet ist.
III. Die ca 7 mtr lange Balkonseite der Wohnung ist die Seite, von welcher Licht in die Wohnung gelangt.
Zu den Baumaßnahmen: Vor und auf den Balkonen steht ein Gerüst, welches an der Außenseite mit Wetterschutzplane eingehaust ist. Dies mindert etwas die Helligkeit der Wohnung. Direktes Sonnen-, oder Tageslicht fällt natürlich keine mehr in die Whg.
Hinzu kommt allerdings die Tatsache der Abklebung mit milchiger Folie aller Fenster und Türen. Doch damit nicht genug! An den Innenstielen des Gerüstes, welches auf meinem Balkon steht, ist eine zweite Wetterschutzplane angebracht.
Meine Fragen:
Stünde mir Mietminderung wegen a.) Wegfall 10% der Wohnfläche ( Balkon ) und b.) mangelhafte Lichtausbeute in der gesamten Wohnung zu?
Falls ja wo liegt die Erträglichkeitsgrenze für einen Mieter? Muss er 4 Wochen diese verminderte Wohn-, und Lebensqualität hinnehmen, oder 6 oder gar 10 Wochen wie in meinem Fall?
Bevor ich euere geschätzten Antworten bekomme, eine Sache vorweg:
Ich werde keine Mietminderung vornehmen, da ich das intakte Verhältnis zum Vermieter nicht belasten möchte. Andererseits ihm den Hinweis auf die Umstände zukommen lasse, auch für den Fall, ihm fiele im nächsten Jahr eine Mieterhöhung ein. Denn der würde ich auf gar einen Fall zustimmen.
Vielen Dank


