Mietminderung wegen Nutzungsausfall Balkon und Verdunkelung

Diskutiere Mietminderung wegen Nutzungsausfall Balkon und Verdunkelung im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, zwar bin ich "nur" Mieter, möchte jedoch gerne die Meinungen der Vermieter über mein Problem erfahren, wie die "Andere Seite" darüber denkt. I. In ...


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  1. Mietminderung wegen Nutzungsausfall Balkon und Verdunkelung #1

    Mietminderung wegen Nutzungsausfall Balkon und Verdunkelung

    Hallo,

    zwar bin ich "nur" Mieter, möchte jedoch gerne die Meinungen der Vermieter über mein Problem erfahren, wie die "Andere Seite" darüber denkt.

    I. In unserem Merhfamilienhaus wurde im Sommer die Sanierung der Balkone, hier Oberkante der Decke und Vorderseite unterhalb Pflanzkübeln angekündigt.
    Lärm und Nichtbenutzung der Balkone wurde im Schreiben ebenfalls angekündigt.

    II. Meine Wohnung ist 47 m² groß, wobei die Hälfte des 10m² großen Balkons als Teil
    der Wohnungsfläche eingerechnet ist.

    III. Die ca 7 mtr lange Balkonseite der Wohnung ist die Seite, von welcher Licht in die Wohnung gelangt.

    Zu den Baumaßnahmen: Vor und auf den Balkonen steht ein Gerüst, welches an der Außenseite mit Wetterschutzplane eingehaust ist. Dies mindert etwas die Helligkeit der Wohnung. Direktes Sonnen-, oder Tageslicht fällt natürlich keine mehr in die Whg.

    Hinzu kommt allerdings die Tatsache der Abklebung mit milchiger Folie aller Fenster und Türen. Doch damit nicht genug! An den Innenstielen des Gerüstes, welches auf meinem Balkon steht, ist eine zweite Wetterschutzplane angebracht.





    Meine Fragen:
    Stünde mir Mietminderung wegen a.) Wegfall 10% der Wohnfläche ( Balkon ) und b.) mangelhafte Lichtausbeute in der gesamten Wohnung zu?
    Falls ja wo liegt die Erträglichkeitsgrenze für einen Mieter? Muss er 4 Wochen diese verminderte Wohn-, und Lebensqualität hinnehmen, oder 6 oder gar 10 Wochen wie in meinem Fall?

    Bevor ich euere geschätzten Antworten bekomme, eine Sache vorweg:
    Ich werde keine Mietminderung vornehmen, da ich das intakte Verhältnis zum Vermieter nicht belasten möchte. Andererseits ihm den Hinweis auf die Umstände zukommen lasse, auch für den Fall, ihm fiele im nächsten Jahr eine Mieterhöhung ein. Denn der würde ich auf gar einen Fall zustimmen.

    Vielen Dank

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  2. Mietminderung wegen Nutzungsausfall Balkon und Verdunkelung #2
    Grundsätzlich steht dir für diese Beeinträchtigung eine Mietminderung zu. Und zwar seit der Vermieter Kenntnis des Mangels erlangt hat, was hier der Beginn der Maßnahme sein dürfte, da diese ja durch den Vermieter selbst beauftragt wurde.
    Was die Höhe angeht so lässt sich über dieses Thema vortrefflich streiten. Ich würde das Gespräch mit dem Vermieter suchen und eine einvernehmliche Lösung finden. Du schreibst euer Verhältnis sei gut, dann hör doch erstmal welche Höhe er dir anbietet.

  3. Mietminderung wegen Nutzungsausfall Balkon und Verdunkelung #3
    Zitat Zitat von EinMieter Beitrag anzeigen
    Meine Fragen:
    Stünde mir Mietminderung wegen a.) Wegfall 10% der Wohnfläche ( Balkon ) und b.) mangelhafte Lichtausbeute in der gesamten Wohnung zu?
    Falls ja wo liegt die Erträglichkeitsgrenze für einen Mieter? Muss er 4 Wochen diese verminderte Wohn-, und Lebensqualität hinnehmen, oder 6 oder gar 10 Wochen wie in meinem Fall?

    Bevor ich euere geschätzten Antworten bekomme, eine Sache vorweg:
    Ich werde keine Mietminderung vornehmen, da ich das intakte Verhältnis zum Vermieter nicht belasten möchte. Andererseits ihm den Hinweis auf die Umstände zukommen lasse, auch für den Fall, ihm fiele im nächsten Jahr eine Mieterhöhung ein. Denn der würde ich auf gar einen Fall zustimmen.

    Vielen Dank
    Hallo,

    eine Minderung wäre wegen beiden Punkten durchaus möglich.
    Über die Höhe lässt sich dann natürlich streiten und würde im schlimmstenfall vom Richter festgesetzt (was durchaus von Richter zu Richter unterschiedlich sein kann).

    Voraussetzung für die Minderung ist aber die schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter.

    Bezüglich dem Thema Mieterhöhung könnte es Ihnen aber passieren, dass der Vermieter die Erhöhung einklagt.
    Und wie dann der dann zuständige Richter endscheidet, weis nur er.

  4. Mietminderung wegen Nutzungsausfall Balkon und Verdunkelung #4
    ein grund zur mietminderung ist gegeben. eine minderung entsprechend der berechneten wohnfläche des balkons halte ich für absolut akzeptabel und noch ein bischen mehr wegen der lichtverhältnisse.

    eine berechtigte mieterhöhung hat nichts mit mietminderung zu tun, d.h. ihr verzicht auf eine mögliche mietminderung hat keine auswirkungen auf einen einklagbaren anspruch auf mieterhöhung (so den die mieterhöhung in sich in ordnung ist).

    was sie natürlich machen können: verhandeln sie jetzt mit dem vermieter eine für x-monate eingefrorene miete, sie mindern nicht, er verplfichtet sich, keinerlei mietrhöhungen für x-monate auszusprechen.
    alles möglich und verhandelbar.

  5. Mietminderung wegen Nutzungsausfall Balkon und Verdunkelung #5
    Dankeschön. So werde ich es machen.

  6. Mietminderung wegen Nutzungsausfall Balkon und Verdunkelung #6
    Zitat Zitat von pragmatiker Beitrag anzeigen
    ... was sie natürlich machen können: verhandeln sie jetzt mit dem vermieter eine für x-monate eingefrorene miete, sie mindern nicht, er verplfichtet sich, keinerlei mietrhöhungen für x-monate auszusprechen.
    alles möglich und verhandelbar.
    Gute Idee ... gefällt mir!
    Natürlich müsste eine solche Vereinbarung schriftlich fixiert werden.

    Ach ja, ihr solltet übrigens darauf achten, das die tapferen Bauarbeiters die Festerflügel so abkleben, daß eine ordentliche Belüftung trotzdem möglich ist.
    Bei uns hatten die das damals recht großzügig abgeklebt - die Folie hat jegliche Luftzirkulation unterbunden, die Folge: Schimmel

  7. Mietminderung wegen Nutzungsausfall Balkon und Verdunkelung #7
    Zitat Zitat von EinMieter Beitrag anzeigen
    Dankeschön. So werde ich es machen.
    Ich würde garnichts machen, denn:
    Vorab: Die Sanierung der Balkone, evtl. auch der Fassade, ist keine Modernisierung und somit auch nicht (11%ig) auf die Mieten umlegbar.
    Und wenn es länger dauert, kann das auch ganz triviale Gründe haben: Vielleicht ist der Vermieter finanziell etwas klamm, und wenn er dann noch Mietmindereinnahmen hätte, wäre das nun auch nicht so toll für ihn.
    Wenn die Arbeiten erledigt sein werden, würden sich doch sicherlich auch die Bewohner freuen, oder?
    ManFrau sollte solche Angelegenheiten immer auch aus der Perspektive des Anderen sehen und beurteilen.

  8. Mietminderung wegen Nutzungsausfall Balkon und Verdunkelung #8
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    ... Vorab: Die Sanierung der Balkone, evtl. auch der Fassade, ist keine Modernisierung und somit auch nicht (11%ig) auf die Mieten umlegbar.
    ...
    Das kommt wohl schwer auf den Einzelfall an. Wenn die Balkone z.B. mit ´ner Rundumverglasung ausgerüstet werden, dürfte da durchaus eine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes bei rauskommen. Und Fassadensanierungen gehen heutzutage oft mit Wärmedämmung und einer damit verbundenen Energieeinsparung einher.


    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    ... ManFrau sollte solche Angelegenheiten immer auch aus der Perspektive des Anderen sehen und beurteilen.
    Kann man machen ... eine Verpflichtung dazu sehe ich aber weder auf Mieter- noch auf Vermieterseite.

  9. Mietminderung wegen Nutzungsausfall Balkon und Verdunkelung #9
    Hallo

    Wollte, um das Thema abzuschließen, Euch den Verlauf mitteilen.

    Das Baugerüst inkl. der Einhausung ( Plane ) stand tatsächlich die ganze Vorweihnachtszeit und wurde am 23.12. demontiert.
    Ich unternahm in Sachen Mietminderung nichts, nichtmal einen Anruf
    beim Vermieter. Dadurch ist unser Mietverhältnis weiterhin im guten,
    entspannten Verhältnis. Mit einer Mieterhöhung im Gegenzug ist
    daher nicht zu rechen.

    Begründung für mein Verhalten:
    Besäße und bewohnte ich ein Eigenheim an dem Gerüst stände, so
    hätte ich auch damit leben müssen, da Bauarbeiten / Sanierungen
    nun eben manchmal unauswegbar sind.

    Freundliche Grüße

    •   



       


Mietminderung wegen Nutzungsausfall Balkon und Verdunkelung


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