Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel?

Diskutiere Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich bin mit meiner Freundin vor ~4 Monaten in unsere jetztige Wohnung gezogen. Wir hatten auch am Anfang keine Probleme mit unserem jetztigen Problem, ...


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  1. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #1
    Unregistriert

    Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel?

    Hallo,

    ich bin mit meiner Freundin vor ~4 Monaten in unsere jetztige Wohnung gezogen. Wir hatten auch am Anfang keine Probleme mit unserem jetztigen Problem, mit Ausnahme, dass wir keinen "Hintereingangschlüssel" besitzen. (Die Tür von den Tiefgarage ins Haus hinein) - was jedoch nicht das Problem ist.

    Vor ~1 Monaten wurde das Haustürschloß ausgetauscht, in eine alte Schließanlage, welches vor unserem Einzug drin war. Es war scheinbar zu dem Zeitpunkt unseres Einzuges ein Ersatzschloß in Takt. Dieses wurde dann, wie bereits erwähnt, vor ~ 1 Monaten wieder getauscht. Alle Mieter besitzen diesen Schlüssel für das nun wieder intakte Schloß, außer uns. Da die anderen Mieter vor uns bereits hier wohnten. Es ist ein Schlüssel, welcher Zugang zum Haus und auch zu der Wohnung ist.
    (Einen Wohnungsschlüssel besitzen wir, da das Wohnungsschloß bei der Schlüsselübergabe ausgetauscht wurde.)

    Doch seit dem Zeitpunkt der Schließanlage besitzen wir keinen Schlüssel und unsere einzige Möglichkeit ins Haus zu gelangen, ist ein ewiges und nerviges Klingeln bei den Nachbarn.

    Da seitdem nichts passiert ist (Auftrag ist wohl angeblich raus, jedoch dauert das seine Zeit...), haben wir letzten Monat, nach schriftlicher und telefonischer Ankündigung, 10% der Miete einbehalten.

    Heute erreicht uns nun ein Schreiben der lieben Vermietergesellschaft, mit der Aufforderung die fehlende Miete zu überweisen.

    Nun fragen wir uns, ob unser Schritt korrekt war und wenn ja, wie soll man nun auf das Schreiben reagieren?

    - Wir besitzen übrigens bis heute immernoch keinen Haustürschlüssel


    Vielen Dank,

    Dennis

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  2. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #2
    Ich denke Ihr habt das etwas falsch gemacht. da ihr dem Vermieter schon Zeit geben müsst einen Mangel zu beheben, wenn er zugesagt hat das der Ersatzschlüssel bereits in Auftrag gegeben wurde, dann tut er ja etwas.

    Ob die Minderung da nicht zu hoch ist, kann ich nicht sagen, ich denke aber schon, auch wenn ich es verstehe da ich es auch ultra nervig und übel finden würde keinen Schlüssel für das Haus zu haben.

    Allerdings frage ich mich ob ihr das Schloss zur Wohnungstür ausgewechselt habt und den vorhandenen Schlüssel einfach entsorgt habt, dann seit ihr irgendwo auch mitschuld, da ihr hättet fragen müssen oder das alte Schloss plus Schlüssel hättet aufheben müssen. Mache ich auch seit drei Jahren so. Wenn ich ausziehe bekommt der Eigentümer das alte Schloss von mir und mir kann keiner etwas vorwerfen.

    Ich würde mal zum Mieterschutzbundgehen, wenn ihr weiterhin unbedingt mindern wollt, bevor ihr etwas falsch macht und wegen einer "Kleinigkeit" die Wohnung verliert, vorausgesetzt alles andere passt und ihr fühlt Euch ansonsten wohl in der Wohnung.

  3. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #3
    Um wieviel % (und ob es überhaubt gerechtfertigt ist) weiss ich nicht.

    Wenn es innentürschlüssel sind (z.b. Zimmertüren) dann kann hier nicht gemindert werden.

    Schlüssel (fehlende)

    LG Berlin, GE 1981, S. 673 (kein erheblicher Mangel, wenn die Schlüssel für die Innentüren fehlen).

    Quelle: Mietminderungstabelle

    Wie das aber nun mit den Fehlenden Haustürschlüseln aussieht, weiss ich nicht.

    Und wie Nürnberg schon sagte, muss dem VM hier eine fristgesetzt werden
    das er überhaubt tätig wird.

    Hier wäre er es ja, da der Auftrag erteilt wurde.

    Ich würde dem VM nochmas drum bitten und nachfragen wegen des schlüssels
    und die Minderung (Zurück gehaltenes geld) auszahlen, damits kein stress gibt.

    Mir ist sonnst nichts bekant wie hoch man hier hätte gehen können mit der Minderung da sowas wohlmöglich noch nicht vor Gericht geklärt wurde ?

    Also ich würd's nicht riskieren einen auf den deckel zu bekommen.

  4. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #4
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    (Auftrag ist wohl angeblich raus, jedoch dauert das seine Zeit...), haben wir letzten Monat, nach schriftlicher und telefonischer Ankündigung, 10% der Miete einbehalten.
    Hast Du denn die Firma, die den Auftrag bekommen hat, mal gefragt?
    So einfach Miete kürzen ist nicht. Zunächst müsstest Du den Vermieter (schriftlich nachweislich) abmahnen.

  5. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #5
    ich habe gegoogelt und zufällig den gleichen Post von dir in einem anderen Forum gefunden. dort schreibst du das es sich um einen Kartenschlüssel (oder so ähnlich) handelt. Heisst das das ihr ein Schloss das mit Karte zu öffnen ist von der Wohnungstür entfernt habt und diese entsorgt habt??????? Wenn das der Fall ist, denke ich mal das ihr für die Kosten der neuen Karte sogar aufkommen müsste, wahrscheinlich sogar für ein komplett neues Schloss an der Wohneingangstür.

    Oder war das der Eigentümer oder die Hausverwaltung???? Wenn dies der Fall ist, dann hat derjenige es verbockt und ihr könntet freundlich und ich meine ernsthaft freundlich, darauf hinweisen das da wohl ein Irrtum bei eurem Einzug passiert ist und das ihr natürlich an ein gute miteinander mit dem Eigentümer/HV interessiert seit und sobald ihr den Schlüssel habt natürlich die 10% nachbezahlt (eigentlich wäre es wirklich klüger gleich zu bezahlen) die Minderung würde ich auf jeden Fall wenigstens in einen Vorbehalt umwandeln, wenn ihr mindestens vier Wochen vorher SCHRIFTLICH angekündigt habt das ihr den und den Betrag einbehaltet.

    Ich minder ja auch, aber ich habe 1,5 Jahre damit gewartet und ein halbes Jahr lang bevor ich angefangen habe zu mindern, noch mal die Minderungen angekündigt und und und. Trotzdem braucht es das Gericht und sehr wahrscheinlich Gutachter um festzustellen ob meine Minderungen zu recht sind. Daher denke ich das wenn man gleich loslegt und mindert und dann noch um 10% dann habt ihr keine guten Karte eine ordentliche Kündigung wegen Vertragsbruch könnte Euch der Vermieter auf jeden Fall aussprechen.

  6. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #6
    Hallo zusammen,

    Zitat Zitat von Nürnberg Beitrag anzeigen
    ...
    dort schreibst du das es sich um einen Kartenschlüssel (oder so ähnlich) handelt.
    ...
    Ich würde jetzt mal vermuten, dass die Schlüssel codiert sind.
    Man benötig eine Karte, damit der Schlüsseldienst neue Schlüssel anfertigen kann.
    Und wenn man ein qualitativ hochwertiges Schloß bzw. Schließzylinder hat,
    werden die Nachschlüssel vom Hersteller gefertigt.
    Dieser Vorgang kann schon mal 2-3 Wochen dauern.


    Zitat Zitat von Nürnberg Beitrag anzeigen
    ...
    Heisst das das ihr ein Schloss das mit Karte zu öffnen ist von der Wohnungstür entfernt habt und diese entsorgt habt??????? Wenn das der Fall ist, denke ich mal das ihr für die Kosten der neuen Karte sogar aufkommen müsste, wahrscheinlich sogar für ein komplett neues Schloss an der Wohneingangstür.
    ...
    Also ich geh mal von den codierten Schlüsseln, Chipkartenschlösser an Türen kenn ich nur aus dem Hotel. (gibts das wirklich an Wohnungstüren?)
    Wenn der Gast seinen Schließzylinder bei Einzug austauscht, ist dass natürlich seine Sache. Nur muss er den Ursprungszustand wieder herstellen können wenn das Mietverhältnis beendet wird.

    VG Syker

  7. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #7
    Ich vermute mal, der Threadersteller redet von der Schließanlage des Hauses, nicht von seiner Wohnungstür.
    Offenbar befand sich *vor* deren Einzug eine andere Schließanlage, zu welchem die dort schon wohnenden Mieter die Schlüssel noch besitzen.
    Diese wurde dann einen Monat vor Einzug des Mieters getauscht, er bekam also bei Einzug den Schlüssel zur neuen Anlage ausgehändigt. Nun baute man die alte Schließanlage wieder ein, die Altmieter haben ja noch einen Schlüssel, kein Problem für diese, wohl aber für den Mieter hier, denn er hat keinen, er steht nun vor verschlossener Haus- Eingangstür (nicht Wohnungstür!) und kommt nur rein, wenn eine der Nachbarn für ihn öffnen.

  8. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #8
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Dieses wurde dann, wie bereits erwähnt, vor ~ 1 Monaten wieder getauscht. Alle Mieter besitzen diesen Schlüssel für das nun wieder intakte Schloß, außer uns. Da die anderen Mieter vor uns bereits hier wohnten. Es ist ein Schlüssel, welcher Zugang zum Haus und auch zu der Wohnung ist.
    (Einen Wohnungsschlüssel besitzen wir, da das Wohnungsschloß bei der Schlüsselübergabe ausgetauscht wurde.)
    Wegen dem letzten Satz in Klammern denke ich das der Schlüssel zur Wohnungstür auch der Schlüssel zur Haustür gewesen wäre. Kann natürlich sein das ich mich da komplett vertue

  9. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #9
    Hmm, also in allen MFH, wo ich bisher so wohnte, gab es IMMER 2 Schlüssel, einen für die Haustür und einen für die Wohnungstür. Ich kann mir gerade nicht vorstellen, das es technisch möglich ist, Hauseingansschlüssel und Wohnungsschlüssel zusammenzufassen und dabei für x Mieter zu trennen, wenn man nicht davon ausgeht, das sämtliche Mieter das selbe Schloss für ihre Wohnung drin haben.

  10. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #10
    Bei meiner letzen Wohnung war es so, also ein Schlüssel für beide Türen. Daher habe ich gedacht das es hier auch so sein könnte. Wie gesagt vielleicht habe ich da auch komplett falsch gedacht

  11. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #11
    Zitat Zitat von missi Beitrag anzeigen
    Hmm, also in allen MFH, wo ich bisher so wohnte, gab es IMMER 2 Schlüssel, einen für die Haustür und einen für die Wohnungstür. Ich kann mir gerade nicht vorstellen, das es technisch möglich ist, Hauseingansschlüssel und Wohnungsschlüssel zusammenzufassen und dabei für x Mieter zu trennen, wenn man nicht davon ausgeht, das sämtliche Mieter das selbe Schloss für ihre Wohnung drin haben.
    Hmmmm...... - wo bzw. wie hast Du bislang gewohnt?
    Bei einer Schliessanlage ist es so, dass ALLE Schlüssel zwar zur Haustür passen, aber zusätzlich nur jeweils eine bestimmte Anzahl dann zusätzlich in die verschiedenen Wohnungstüren.
    Hier wirst Du gehelft: Schließanlage

  12. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #12
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Hier wirst Du gehelft: Schließanlage
    genau das meinte ich. Danke Berny! Daher ist mein Gedanke, dass evtl der vorherige Wohnungsschlüssel gleichzeitig auch der Haustürschlüssel ist und evtl sogar der von der Garage ins Haus!?

    Ich würde einfach einmal die Nachbarn fragen und dann kann man auch besser einschätzen ob wie hoch eine Minderung berechtigt ist. Wobei dann immer noch der Vermieter die Gelegenheit bekommen muss den Schlüssel nachmachen zu lassen und das dauert halt etwas. Der Zustand, keinen Hausschlüssel zu haben ist natürlich richtig übel. Ich wäre da auch sauer.

  13. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #13
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Hmmmm...... - wo bzw. wie hast Du bislang gewohnt?
    Bei einer Schliessanlage ist es so, dass ALLE Schlüssel zwar zur Haustür passen, aber zusätzlich nur jeweils eine bestimmte Anzahl dann zusätzlich in die verschiedenen Wohnungstüren.
    Hier wirst Du gehelft: Schließanlage
    In Berlin und Brandenburg. Ich kenn das so, wie die Wikipedia es sogar beschreibt:

    Typische Zentralschließanlagen finden sich in Mietshäusern. Dort ist der Haupteingang und beispielsweise der Kellerzugang als Zentralzylinder ausgelegt. Alle Schlüssel der Anlage können diese Zylinder betätigen. Die Wohnungstüren sind Einzelschließungen
    Einen Schlüssel für den Hauseingang, der dann zuweilen auch noch für den Keller passte. Die Wohnungstüren waren immer was komplett eigenes gewesen.

  14. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #14
    Zitat Zitat von missi Beitrag anzeigen
    In Berlin und Brandenburg. Ich kenn das so, wie die Wikipedia es sogar beschreibt:



    Einen Schlüssel für den Hauseingang, der dann zuweilen auch noch für den Keller passte. Die Wohnungstüren waren immer was komplett eigenes gewesen.
    Bei einer Schliessanlage ist es üblich, das ein Schlüssel für alle gemeinschaftsräume passt und jeweils zur Wohnung auch. Das ist Sinn und Zweck einer Schliesanlage, diese zu planen ist etwas kompliziert aus diesem Grund, durfte das bei meinem Ausbildungsbetrieb damals miterleben als ich in der Abteilung für die Schliessanlagen war.

    Sprich man kommt mit einem Schlüssel in die Gemeinschaftsräume und jeweils in die eigene Wohnung aber nicht in eine fremde Wohnung. Das haben wir auch bei Objekten mit mehr wie 60 Wohnungen und klappt einwandfrei.

  15. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #15
    Seit wann muss man mit einer Mietminderung auf die Probleme des Vermieters zur Beseitigung Rücksicht nehmen?

    Klar ist, die eingeschränkte Zutrittsmöglichkeit zur Mietsache ist ein Mangel.

    Für die Mietminderung ist lediglich das Vorhandensein eines Mangels erforderlich. Unter Berücksichtigung des §536c (2) BGB macht es natürlich Sinn, erst ab dem Zeitpunkt zu mindern, ab dem der Vermieter Kenntnis von dem Mangel erlangt hat (Nachweis?) ... eine soundsolange Vorlauffrist kann ich dem Gesetz nicht entnehmen.

    Ob es im Interesse eines stressfreien Vertragsverhältnisses evtl. sinnvoll ist, dem Vermieter eine gewisse Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen, steht hier erst einmal auf einem anderen Blatt.

    Ebensowenig kann hier beurteilt werden, ob die genannten 10% nun angemessen sind oder nicht. Ich persönlich halte die Quote durchaus für angemessen, insbesondere wenn es keinen weiteren Zugang zum Haus gibt. Letztlich kann das aber nur richterlich entschieden werden.

    Sollte der Fragesteller das Schloss der Wohnungstür selber gewechselt - und Schließzylinder nebst Schlüsseln auf eigene Kappe entsorgt haben, dann hat der Vermieter allerdings einen Anspruch auf den Ersatz des ihm daraus entstandenen Schadens, sprich auch auf die geminderten Mietzahlungen.

    Im übrigen kenne ich keinen Hersteller, dessen Schlüssel (bei Vorlage der Schlüsselkarte und eines Musterschlüssels) nicht von jedem x-beliebigen Schlüsseldienst innerhalb einer halben Stunde nachgemacht werden könnten.

  16. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #16
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Im übrigen kenne ich keinen Hersteller, dessen Schlüssel (bei Vorlage der Schlüsselkarte und eines Musterschlüssels) nicht von jedem x-beliebigen Schlüsseldienst innerhalb einer halben Stunde nachgemacht werden könnten.
    Das Problem ist wohl das es keinen Schlüssel gibt den man einfach so vorlegen kann, außer einen der beim Eigentümer liegt, denn einen von den Nachbarn kann man nicht nehmen da die ja dann zu deren Wohnungen gehören. (vom Threadersteller wurde dies in einem anderen Forum auch bestätigt. Also das er sich keinen Haustürschlüssel ausleihen kann von Nachbarn, da das eben gleichzeitig auch die Wohnungsschlüssel sind)

    Mich würde sehr interessieren wer das ursprüngliche Schloss entfernt hat und noch mehr was man tatsächlich, ungeachtet dessen wer das Schloss und somit den Schlüssel entfernt hat, kürzen kann. Ich finde nirgends eine eindeutige Antwort.

    Wenn ich mir überlege das ich keinen Haustürschlüssel hätte, dann könnte ich Nachts nicht mehr mit meinem Hund raus, könnte nicht mehr Abends weggehen, wenn alle im Haus arbeiten tagsüber nicht mehr einfach einkaufen gehen oder zum früh morgentlichen Gassie gehen gehen, da evtl keine mehr da ist der mir die Tür öffnet. Wenn man nachts arbeitet, so wie ich früher als Tänzerin bis früh um 3 oder manchmal 5 Uhr würde das auch nicht gehen, da man um die Uhrzeit niemanden rausklingeln kann. Oder man hat eine Autopanne und kommt erst um 2 Uhr Nachts nach Hause, dann hätte ich persönlich auch Hemmungen die Leute rauszuklingeln, vor allem wenn man erst kurz im Haus wohnt und eh schon seit einem Monat ständig klingeln muss um ins Haus zu kommen.

  17. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #17
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Im übrigen kenne ich keinen Hersteller, dessen Schlüssel (bei Vorlage der Schlüsselkarte und eines Musterschlüssels) nicht von jedem x-beliebigen Schlüsseldienst innerhalb einer halben Stunde nachgemacht werden könnten.
    Naja...sowas gibt es bei JEDEM Hersteller. Nennt sich Werksprofil, i.d.R. mit einem Patent-, Marken- oder ähnlichem Schutz versehen). Nachmachen wäre also eine illegale Handlung.
    Und KEIN Schlüsseldienst (komisch - nun ist der Schlüsseldienst derjenige der Schlüssel macht und nicht der, der Türen öffnet) kann Weksprofile einfach so kopieren.
    Aber sonst -fast richtig: fast alle nicht gesetzlich geschützten Schlüssel können wir kopieren ...hier ist nur der Technik die Grenze gesetzt.
    Mit der Sicherungkarte kann man (der Fachhandel) den Schlüssel im Werk bestellen. Aber hier benötigt auch der schnellste Hersteller 3-5 AT. Eine Zeit von 14 Tagen ist aber auch nicht selten.

  18. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #18
    So ist es.

    Daher verwende ich auch nur Schlüssel mit Karte von namhaften Herstellern.

    Beste Grüsse
    elli55

  19. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #19
    Wir kopieren hier jeden Tag "Schlüssel mit Karte von namhaften Herstellern"

    Das ist nicht der Punkt...die Karte ist ein Stück Plastik, welches der Hersteller einem Zylinder zugibt.
    Es gibt Systeme, (auch von Namhaften Herstellern) die sind noch nicht mal das Stück Plastikkarte wert.

    TECHNISCHER KOPIERSCHUTZ ist das "Zauberwort". Was ich nicht kopieren kann, brauch ich auch nicht "schützen".

    Wir haben immer wieder Schlüssel, welche von der Hausverwaltung für den Mieter bestellt werden, welche wir bereits seit 25 Jahren+ kopieren können. Also einfach den Fachhändler des Vertauens fragen...

  20. Mietminderung wegen fehlendem Haustürschlüssel? #20
    Zitat Zitat von Eilemuc Beitrag anzeigen
    Wir kopieren hier jeden Tag "Schlüssel mit Karte von namhaften Herstellern"

    Das ist nicht der Punkt...die Karte ist ein Stück Plastik, welches der Hersteller einem Zylinder zugibt.
    Es gibt Systeme, (auch von Namhaften Herstellern) die sind noch nicht mal das Stück Plastikkarte wert.

    TECHNISCHER KOPIERSCHUTZ ist das "Zauberwort". Was ich nicht kopieren kann, brauch ich auch nicht "schützen".

    Wir haben immer wieder Schlüssel, welche von der Hausverwaltung für den Mieter bestellt werden, welche wir bereits seit 25 Jahren+ kopieren können. Also einfach den Fachhändler des Vertauens fragen...
    Ja die meisten Schlüssel von Schließanlagen kann man ohne weiteres kopieren. Manche Schlüsseldienste sperren sich dagen. Aber ohne Grund. Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, dass man bestimmte Schlüssel nicht nachmachen darf. Das Patent für Schlüssel dürfte langsam abgelaufen sein

    Wie dem auch sei. 2-3 Wochen für einen Schlüssel nachmachen ist inakzeptabel.

    •   



       


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