Mieter will rückwirkend mindern

Diskutiere Mieter will rückwirkend mindern im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Guten Tag allerseits, Ich habe folgendes Problem meine Mieter zahlen schon seit einigen Monaten keine monatliche Betriebskosten Vorauszahlung. Angeblich kommen Sie nicht mit der Heiz/Nebenkostenabrechnung ...


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  1. Mieter will rückwirkend mindern #1

    Mieter will rückwirkend mindern

    Guten Tag allerseits,
    Ich habe folgendes Problem meine Mieter zahlen schon seit einigen Monaten keine monatliche Betriebskosten Vorauszahlung. Angeblich kommen Sie nicht mit der Heiz/Nebenkostenabrechnung klar (dh ich zahl das Heizgas).Die Abrechnung wird für mich von einer Firma erstellt die dafür spezialisiert ist.Nach langen hin und her konnte ich die Lage klären.Aber nun das:

    Aus den Unterlagen der Fa. xxxxx habe ich entnommen, dass meine Wohnung eine Wohnfläche von 47 qm hat.
    Im Mietvertrag sind jedoch ca. 60 qm angegeben.
    Ich habe mich bemüht und versucht, die Flächen nachzuvollziehen. Tatsächlich hat die Wohnung eine Grundfläche von 60 qm. Aber unter Berücksichtigung der Dachschrägen, wobei bei einer Höhe unter 1m keine Berücksichtigung erfolgt und zwischen 1 und 2 m die Fläche zu 50% in die Berechnung einfliesst, ergibt sich eine Fläche von ca. 47 qm.
    Nach diversen Urteilen des BGH hat ein Mieter das Recht, bei einer Abweichung von über 10 % der Wohnfläche, die Miete entsprechend zu mindern und ab Beginn des Mietvertrages zurückzufordern.

    Demnach würde sich folgende Berechnung ergeben:

    xxxx EUR : 60 qm = x EUR für die tatsächliche Wohnfläche x EUR x 47 qm = yyyEUR

    Unterschiedsbetrag zuviel gezahlter Miete x EUR (xxx EUR - yyyEUR)

    für 32,5 Monate seit 15.03.2009 (2009: 9,5 / 2010: 12 / 2011: 11 Monate)

    ergibt einen Erstattungsbetrag von insgesamt EUR vvvvv

    abzüglich der bereits einbehaltenen Gelder von EUR --- wären noch EUR --- an mich zurückzuerstatten.

    Für den Monat Dezember 2011 werde ich zunächst die verminderte Miete zzgl. der Betriebskosten in Höhe von EUR bbbb zahlen, um keinen Mietrückstand aufzubauen.

    Tatsächlich wurde die Wohnung nach Besichtigung zu einer pauschal Grundmiete vermietet.Der Vertragstext lautet:§1 Die Wohn/nutzfläche beträgt ca.60 Quadratmeter
    §2 Die monatliche Grundmiete beträgt xxxx Euro

    Kann der Mieter so vorgehen?Dh die Grundmiete (das ist ja die Miete der Wohnung pauschal) auf Miete pro Quadratmeter runterrechnen und dann die für die Heizkosten relevante Fläche (die ist natürlich kleiner da die Schrägen das zu heizende Raumvolumen verkleinert) mit dem errechneten Preis/Quadratmeter multiplizieren.
    Ich hab nie im vertrag einen preis/Quadratmetern genannt und ich habe ca.60quadratmeter Wohn/Nutzfläche erwähnt(leider) die Grundfläche beträgt ja 60 qm
    Ist der Mieter im Recht?
    kodomo

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  2. Mieter will rückwirkend mindern #2
    soweit ich informiert bin, ist der mieter tatsächlich im recht!
    (das alles hat auch nichts mit mietminderung zu tun, sondern der mieter wurde seit einzug über die tatsächliche größe der wohnfläche getäuscht und kann das dadurch zuviel gezahlte geld zurückverlangen)

  3. Mieter will rückwirkend mindern #3
    Auch bei ca angaben, wirst du leider in den sauren Apfel beißen müssen......
    Eine ca Angabe bestätigt zwar, das Toleranzen vorhanden sind, aber auch für das hintertürchen ca. muss es Grenzen geben.

    siehe
    Urteil des VIII.*Zivilsenats vom*24.3.2004 -*VIII*ZR*133/03*-

  4. Mieter will rückwirkend mindern #4
    Hallo Kodomo,

    sinnvoll wäre es, wenn Du Dich nicht öfters als Vermieter und auch Mieter darstellen würdest. :-(( *kopfschüttel*

  5. Mieter will rückwirkend mindern #5
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    ... sinnvoll wäre es, wenn Du Dich nicht öfters als Vermieter und auch Mieter darstellen würdest. :-(( *kopfschüttel*
    Naja, am reinen Sachverhalt dürfte sich dadurch nicht so viel ändern ... aber eins stimmt: Es nervt.

  6. Mieter will rückwirkend mindern #6
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Naja, am reinen Sachverhalt dürfte sich dadurch nicht so viel ändern ... aber eins stimmt: Es nervt.
    Eben! - Und als Vermieter sollte man seine Gedanken schon beieinander haben.

  7. Mieter will rückwirkend mindern #7
    Ja Mieter ist im Recht, sei froh das der Mieter so kulant ist. Eigentlich ist das Betrug, wenn auch unwissentlich.

  8. Mieter will rückwirkend mindern #8
    Zitat Zitat von Mietnomade Beitrag anzeigen
    Ja Mieter ist im Recht, sei froh das der Mieter so kulant ist. Eigentlich ist das Betrug, wenn auch unwissentlich.
    Was hat das mit Kulanz zu tun?
    Der Mieter schöpft doch seine Möglichkeiten komplett aus...

    Aber wie soll man UNWISSENTLICH einen Betrug begehen?
    Bei dem § 263 StGB handelt es sich um ein sog. Vorsatzdelikt, d. h. man muss u.a. wissentlich täuschen...
    Meines Wissens kann ja jeder potentielle Mieter bei der Besichtigung den Zollstock rausholen, oder etwa nicht?

    Wenn Du ein schwarzes Auto kaufst, der Verkäufer nennt es weiß und Du freust Dich über Dein neues weißes Auto, dann ist das Dummheit aber kein Betrug...

  9. Mieter will rückwirkend mindern #9
    danke für die Antworten
    die Miete wurde nach Besichtigung der Wohnung vereinbart von Quadratmetern hat keiner gesprochen.Der Mieter nutzt auch Garage,Garten und div.Kellerräume unentgeldlich
    auf Kulanz von mir.Naja es war dumm irgendeine Fläche im Mietvertrag anzugeben.Ich hab die Grundfläche angegeben im vertrag steht,die Wohn/Nutzfläche beträgt ca.60 Quadratmeter.Gibt es einen Unterschied zwischen Wohn-und Nutzfläche in bezug auf die Dachschrägen?Oder anders ausgedrückt ist die Nutzfläche gleich der Grundfläche?Dann würden die angegebenen 60 qm stimmen.
    kodomo

  10. Mieter will rückwirkend mindern #10
    Zitat Zitat von BarneyGumble2 Beitrag anzeigen
    Was hat das mit Kulanz zu tun?
    Der Mieter schöpft doch seine Möglichkeiten komplett aus...

    Aber wie soll man UNWISSENTLICH einen Betrug begehen?
    Bei dem § 263 StGB handelt es sich um ein sog. Vorsatzdelikt, d. h. man muss u.a. wissentlich täuschen...
    Meines Wissens kann ja jeder potentielle Mieter bei der Besichtigung den Zollstock rausholen, oder etwa nicht?

    Wenn Du ein schwarzes Auto kaufst, der Verkäufer nennt es weiß und Du freust Dich über Dein neues weißes Auto, dann ist das Dummheit aber kein Betrug...
    Es ist Betrug.

  11. Mieter will rückwirkend mindern #11
    Zitat Zitat von Mietnomade Beitrag anzeigen
    Es ist Betrug.
    Herr, lass es Hirn regnen...

  12. Mieter will rückwirkend mindern #12
    Am besten Hirn ohne geldgier......

  13. Mieter will rückwirkend mindern #13
    Zitat Zitat von Kodomo Beitrag anzeigen
    danke für die Antworten
    die Miete wurde nach Besichtigung der Wohnung vereinbart von Quadratmetern hat keiner gesprochen.Der Mieter nutzt auch Garage,Garten und div.Kellerräume unentgeldlich
    auf Kulanz von mir.Naja es war dumm irgendeine Fläche im Mietvertrag anzugeben.Ich hab die Grundfläche angegeben im vertrag steht,die Wohn/Nutzfläche beträgt ca.60 Quadratmeter.Gibt es einen Unterschied zwischen Wohn-und Nutzfläche in bezug auf die Dachschrägen?Oder anders ausgedrückt ist die Nutzfläche gleich der Grundfläche?Dann würden die angegebenen 60 qm stimmen.
    kodomo
    Es wird das zählen, was im Vertrag steht!

    Mir stellt sich jetzt nur die frage, in wie fern man einem Mieter (laie) zumuten kann..........."sich mit speziellen Begriffen auskennen zu -müssen-".
    Wohnfläche, Nuztfläche, Grundfläche, Wirtschaftsräume, Bodenräume, Zubehörräume usw........

  14. Mieter will rückwirkend mindern #14
    es gibt ganz klare vorschriften, wie die quadratmeterzahl bei vermietetem wohnraum berechnet werden MUß! wird sie mehr als 10% falsch berechnet, ist es wirklich BETRUG.

    wenn eine wohnung verkauft wird, greifen die mieterschutzgesetze nicht und die wohnflächenberechnung muß nicht mehr so genau sein .

  15. Mieter will rückwirkend mindern #15
    wilhelmine:
    "es gibt ganz klare vorschriften, wie die quadratmeterzahl bei vermietetem wohnraum berechnet werden MUß!"
    Rüchtüch, nennt sich Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV).

    "wird sie mehr als 10% falsch berechnet, ist es wirklich BETRUG."
    Hier liegen Wilhelmine und Mietnomade FALSCH.

    "wenn eine wohnung verkauft wird, greifen die mieterschutzgesetze nicht und die wohnflächenberechnung muß nicht mehr so genau sein."
    Aha, nicht mehr SO genau... *kopfschüttel*
    Wieweit darf sie denn ungenau sein?

  16. Mieter will rückwirkend mindern #16
    herrlich ...

    §1 Anwendungsbereich ...(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.
    So, ... und wenn man keine Förderung bekommt? Soviel zur WoFlV.

    Im übrigen finde ich keine Vorschrift, wonach ich mit ´nem Laser messen muss. Fuß, Elle und Klafter müssten´s also auch tun.

  17. Mieter will rückwirkend mindern #17
    so steht das im orginal im Mietvertrag:
    " §1 Mieträume
    Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Hause ... im ... Stock
    gelegene Wohnung (Nr....) bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Diele, Bad/WC,
    (Kellerraum, Balkon, Terrasse, Garten ) Die Wohn/Nutzfläche beträgt ca. 60m²"

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