Guten Tag allerseits,
Ich habe folgendes Problem meine Mieter zahlen schon seit einigen Monaten keine monatliche Betriebskosten Vorauszahlung. Angeblich kommen Sie nicht mit der Heiz/Nebenkostenabrechnung klar (dh ich zahl das Heizgas).Die Abrechnung wird für mich von einer Firma erstellt die dafür spezialisiert ist.Nach langen hin und her konnte ich die Lage klären.Aber nun das:
Aus den Unterlagen der Fa. xxxxx habe ich entnommen, dass meine Wohnung eine Wohnfläche von 47 qm hat.
Im Mietvertrag sind jedoch ca. 60 qm angegeben.
Ich habe mich bemüht und versucht, die Flächen nachzuvollziehen. Tatsächlich hat die Wohnung eine Grundfläche von 60 qm. Aber unter Berücksichtigung der Dachschrägen, wobei bei einer Höhe unter 1m keine Berücksichtigung erfolgt und zwischen 1 und 2 m die Fläche zu 50% in die Berechnung einfliesst, ergibt sich eine Fläche von ca. 47 qm.
Nach diversen Urteilen des BGH hat ein Mieter das Recht, bei einer Abweichung von über 10 % der Wohnfläche, die Miete entsprechend zu mindern und ab Beginn des Mietvertrages zurückzufordern.
Demnach würde sich folgende Berechnung ergeben:
xxxx EUR : 60 qm = x EUR für die tatsächliche Wohnfläche x EUR x 47 qm = yyyEUR
Unterschiedsbetrag zuviel gezahlter Miete x EUR (xxx EUR - yyyEUR)
für 32,5 Monate seit 15.03.2009 (2009: 9,5 / 2010: 12 / 2011: 11 Monate)
ergibt einen Erstattungsbetrag von insgesamt EUR vvvvv
abzüglich der bereits einbehaltenen Gelder von EUR --- wären noch EUR --- an mich zurückzuerstatten.
Für den Monat Dezember 2011 werde ich zunächst die verminderte Miete zzgl. der Betriebskosten in Höhe von EUR bbbb zahlen, um keinen Mietrückstand aufzubauen.
Tatsächlich wurde die Wohnung nach Besichtigung zu einer pauschal Grundmiete vermietet.Der Vertragstext lautet:§1 Die Wohn/nutzfläche beträgt ca.60 Quadratmeter
§2 Die monatliche Grundmiete beträgt xxxx Euro
Kann der Mieter so vorgehen?Dh die Grundmiete (das ist ja die Miete der Wohnung pauschal) auf Miete pro Quadratmeter runterrechnen und dann die für die Heizkosten relevante Fläche (die ist natürlich kleiner da die Schrägen das zu heizende Raumvolumen verkleinert) mit dem errechneten Preis/Quadratmeter multiplizieren.
Ich hab nie im vertrag einen preis/Quadratmetern genannt und ich habe ca.60quadratmeter Wohn/Nutzfläche erwähnt(leider) die Grundfläche beträgt ja 60 qm
Ist der Mieter im Recht?
kodomo



herrlich ...