Hallo zusammen,

der vorliegende Fall:
Mieterin bezieht eine Wohnung in einem Altbau, frisch saniert - mit Waschmaschinenanschlüssen in der Küche.
Es gibt im Haus eine "sehr" alte Waschküche, die zwar irgendwann zur Sanierung vorgesehen ist, aber in nicht absehbarer Zeit.
Mieterin fragt ob Sie diese Waschküche denn ggf. trotzdem nutzen dürfe, in (bei Vertragsabschluss) bekanntem Zustand. Die Bitte wird Ihr gewährt, im Mietvertrag der Haken bei gemeinschaftlichen Einrichtungen "Waschküche" gesetzt.
Randbemerkung - alle anderen Mieter nutzen die Anschlüsse in der Wohnung.
Ähnlich verhält es sich mit dem Keller, jeder Mieter hat einen Raum - jedoch nicht neu ausgebaut und nicht unbedingt tauglich um, sagen wir mal "organische" Geschichten zu lagern.
Auch dies war bei Vetragsabschluss bekannt.
Nach nunmehr einem halben Jahr vollständiger Mietzahlung kommt ein Schreiben vom Mieterschutzbund, welche zur vollständigen Sanierung der Waschküche und des Kellers auffordern und anderweitig mit Mietminderung drohen. Der aktuelle Zustand der Räumlichkeiten sei nicht tragbar, also Keller und Waschküche.
Meines Erachtens nach ist eine Mietminderung doch hier nicht möglich, da a) der Mangel bei Vertragsabschluss bekannt war b) ja bereits Anschlüsse in der Wohnung vorgesehen waren und c) die Einräumung der Nutzung doch nicht über den Zustand der Räume zu entscheiden hat, tatsächlich wurde Ihr die Nutzung doch im IST Zustand genehmigt. Sehe ich das Falsch oder Richtig ? Wäre über zahlreiche Antworten dankbar.