Hallo Liebe Community,

in meinem 2 Parteien-Haus (OG bewohnt, EG saniere ich gerade, um selbst einzuziehen) habe ich Mieterhöhung wegen Sanierungsarbeiten und die Umstellung auf verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung angekündigt. Die Anwältin der Mieterin schießt mit Androhung von Mietminderung wegen diverser Mängel zurück. Werde die Mängel im wesentlichen auch abstellen. So weit dazu.
Nun droht die Anwältin aber mit einer Mietminderung von 40,-€, da die Garage undicht ist (Wasser sickert über die Dachterasse in die Garage und verursacht Kalkflecken und Feuchtigeit). Laut Mietvertrag (den ich incl der Mieterin im Sommer beim Kauf übernommen habe) ist vereinbart, dass die Garage gegen Instandhaltung und Pflege des Gartens MIETFREI zur Verfügung gestellt wird!
M.E. kann die Mieterin die Gartenpflege einstellen, da das ihre "Gegenleitsung" ist, aber doch nicht Miete kürzen, die sie in der Form für die Garage gar nicht zahlt, oder? Hat jemand §§ dazu, da ich der Anwältin das gerne hieb und stichfest darlegen würde.

Danke für jeden Tipp und Hinweis!

Gruß,
Sebastian