Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann?

Diskutiere Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, kann ich als Mieter die Mietkosten mindern, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? (nachts unter 17 Grad, Küche hat keinen Heizkörper, Zugluft ...


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  1. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #1

    Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann?

    Hallo,
    kann ich als Mieter die Mietkosten mindern, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann?
    (nachts unter 17 Grad, Küche hat keinen Heizkörper, Zugluft am Rolladenkasten, Heizung macht Geräusche etc.)

    Wenn "ja", um wieviel Prozent kann ich mindern und, muss ich das vorher irgendwie ankündigen?
    Gibt es Fristen, die ich einzuhalten habe?

    Gruß aus Wuppertal

    Heinz

    •   



       

  2. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #2
    Wenn die Heizung nicht richtig wärmt muß zuallererst einmal der Vermieter informiert werden. Weil er es ja vielleicht gerne ändern würde, wenn er davon wüßte.......

  3. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #3
    Zitat Zitat von fradra Beitrag anzeigen
    ... kann ich als Mieter die Mietkosten mindern, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? (nachts unter 17 Grad, Küche hat keinen Heizkörper, Zugluft am Rolladenkasten, Heizung macht Geräusche etc.) ...
    Jein !

    Wenn die Küche keinen Heizkörper hat, war das doch bestimmt schon bei Einzug so. Du musst selbst für eine Heizmöglichkeit sorgen.

    Als das Haus gebaut worden ist, stand bestimmt ein Kohleherd in der Küche, mit dem geheizt worden ist. Jetzt wird elektrisch oder mit Gas gekocht und die Küche bleibt kalt.

    Eine Mietminderung für die Küche ist nicht möglich, da deren heiztechnischer Zustand bereits bekannt war.

    Mängel an der für die anderen Räume vorhandenen Heizungsanlage müssen natürlich durch den Vermieter abgestellt werden. Du musst ihn zunächst über die Missstände informieren - hellsehen wird er vermutlich nicht können.

    Mit der Suchfunktion wirst du hierzu in diesem Forum einiges finden.

    Zu den Mindesttemperaturen gibt es gesetzliche Vorgaben:

    Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche

    06:00 Uhr – 23:00 Uhr = 20 Grad Celsius.

    23:01 Uhr – 5:59 Uhr = 18 Grad Celsius.

    Bad/Toilette

    06:00 Uhr – 23:00 Uhr = 21 Grad Celsius.

    23:01 Uhr – 5:59 Uhr = 18 Grad Celsius.


    Zitat Zitat von fradra Beitrag anzeigen
    ... Wenn "ja", um wieviel Prozent kann ich mindern und, muss ich das vorher irgendwie ankündigen?
    Gibt es Fristen, die ich einzuhalten habe? ...
    Ich bin immer etwas entsetzt, dass die Mietminderung für die Fragesteller (hierzu gibt es viele Beiträge in diesem Forum) in den Mittelpunkt gestellt werden. Dabei beschleicht mich eigentlich immer das Gefühl, dass es nicht darum geht, die Wohnqualität zu verbessern, sondern die Miete zu kürzen. Über die Motivation für ein solches Handeln kann man hier natürlich nur rätseln ... alle Begleitumstände kommen nicht oder nur so nach und nach an's Tageslicht.

    Im Vordergrund einer solchen "Aktion" sollte immer die Abstellung eines Mangels an der Mietwohnung stehen. Mit der Mietminderung soll der Vermieter unter Druck gesetzt werden, den Mangel so schnell wie möglich abzustellen, sofern es sich überhaupt um einen Mangel handelt.

    Zum Thema "Mietminderung" ist google.de und auch die Suchfunktion dieses Forums sehr ergiebig.

    Unabhängig davon ist Reden mit dem Vermieter, bevor man solche Aktionen startet, immer der erste und vor allem richtige Schritt. Erst wenn sich so keine sinnvolle Lösung abzeichnet, sollte man über eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Ankündigung einer Mietminderung nachdenken.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

  4. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #4
    Danke Ulrich,

    ich muss hier nochmal kurz nachfragen....

    Der Vermieter wurde über die Missstände informiert allerdings bisher keine abhilfe geschaffen.
    Eine Mietminderung habe in dem Schreiben nicht angedroht.

    Kann ich jetzt die Miete einfach mindern oder MUSS ich das vorher schriftlich ankündigen?

    Wenn ja, wieviel % könnte ich maximal in Abzug bringen?

    Gruß
    Heinz

  5. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #5
    Kann ich jetzt die Miete einfach mindern oder MUSS ich das vorher schriftlich ankündigen?
    Hallo,

    die Miete kann man ab dem Zeitpunkt mindern, ab dem der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat.
    Einer Ankündigung bedarf es nicht.

    wieviel % könnte ich maximal in Abzug bringen?
    Um wieviel ist der (Gebrauchs-)Wert der Mietsache denn durch den Mangel vermindert? Kannst du die Mietsache noch für den Zweck, für den sie angemietet wurde, nutzen (d.h. wohnst du noch in der Wohnung)? Kannst du alle Räume nutzen?
    M.E. kommt es z.B. darauf an, in welchem Raum die Heizkörpergeräusche zu hören sind. Geräusche im Schlafzimmer würden m.E. eine höhere Minderung rechtfertigen als Heizungsgeräusche im Bad oder der Abstellkammer.

    Gruß,
    Christian

  6. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #6
    Danke Christian,
    ja, wohne noch drin und nutze auch noch die Räume.

    Nachts ist es halt teilweise im SZ unter 17 Grad und die Geräusche der Heizung sind auch im SZ am lautesten.

    Wären 20-25% Abzug OK?

    Gruß
    Heinz

  7. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #7
    Hallo Heinz,

    ob 20-25% Abzug okay wären, hängt u.A. davon ab,
    - zu welchem Zweck die Wohnung angemietet bzw. vermietet wurde
    - was im Mietvertrag steht
    - was der Vermieter dazu sagt
    - ob du gerne eine geräuschlose Heizung hättest oder doch lieber ein paar Euro miete sparen möchtest
    - wie dein Verhältnis mit dem Vermieter ist
    - was dir das bisher (hoffentlich gute) Verhältnis mit deinem Vermieter wert ist
    - wie stark der (Gebrauchs-)Wert der Wohnung gegenüber dem vertragsgemäßen Zustand gemindert ist
    - was überhaupt der vertragsgemäße Zustand ist
    - wie der Richter entscheidet, wenn du dich mit deinem Vermieter vor Gericht uneinig seid, ob die Minderung "okay" ist
    - ...
    .. usw ...

    Lass' uns abstimmen, ob 20% okay sind. Jedes Forumsmitglied bekommt eine Stimme. Heinz, du hast 2 Stimmen, da du die ganzen angesprochenen Punkte am besten beurteilen kannst.

    Gruß,
    Christian

  8. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #8

    Abstimmung Mietminderung

    Also ich stimme für 10% ... falls die Geräusche der Heizung sehr laut sind vlt. 15%. Leider hat Heinz noch keine Angaben über die Art der Geräusche gemacht.

    Meine Heizung stöhnt hin und wieder (jeden 1. & 3. Donnerstag im Monat ) ... in so einem Fall würde ich sogar sogar nur 5% geben. Und natürlich max. während der Heizperiode ... also nicht jetzt wo hier alle öffentlichen Grillplätze belegt sind.

    Von einer gesetzlich verankerten Mindestheizleistung habe ich noch nie etwas gehört ... m. E. haben sich dazu in verschiedenen Bundesländern eher Werte aus den jeweiligen Rechtsprechungen entwickelt.

    Wie Ulrich schon treffend festgestellt hat, soll die Minderung ein Druckmittel gegen den Vermieter sein, einen Mangel zu beseitigen. Daraus ergibt sich m.E. schon eine gewisse Notwendigkeit, sein Vorhaben vorab anzukündigen.

    Im Übrigen lese ich in vergleichbaren Threads häufig, daß der Vermieter informiert sei ... scheinbar rechnet aber kaum ein Mieter damit, daß der gemeine und böse Vermieter vor Gericht einfach "Nöö" dazu sagt. Um Recht nicht nur zu haben - sondern auch zu kriegen, wäre ein entsprechnder Nachweis durchaus hilfreich.

  9. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #9

    Moin, Papabär

    Meine Heizung stöhnt hin und wieder ...

    Bist Du sicher, daß es die Heizung ist?

    (jeden 1. & 3. Donnerstag im Monat ...

    Vollmond / Neumond, da ist so einiges aktiv

  10. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #10
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Im Übrigen lese ich in vergleichbaren Threads häufig, daß der Vermieter informiert sei ... scheinbar rechnet aber kaum ein Mieter damit, daß der gemeine und böse Vermieter vor Gericht einfach "Nöö" dazu sagt.
    Ich glaube, dass dies deutlich(er) herausgestellt werden sollte vonwegen der Rechtssicherheit.
    Um sicher zu gehen, sollte der Mieter dem VM den Mangel schriftlich nachweisbar anzeigen und eine Frist zur Behebung einräumen und bei Erfolglosigkeit Mietminderung androh.., äh, ankündigen.

  11. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #11
    Um sicher zu gehen, sollte der Mieter dem VM den Mangel schriftlich nachweisbar anzeigen und eine Frist zur Behebung einräumen und bei Erfolglosigkeit Mietminderung androh.., äh, ankündigen.
    Grundsätzlich ist das so richtig. Um sicher zu gehen, KANN man etwas schriftlich nachweisbar anzeigen.

    Trotzdem MUSS man nichts anzeigen, schon gar nicht schriftlich.

    Es soll Fälle geben, in denen man einwandfrei nachweisen kann, daß der Vermieter zum/ab Zeitpunkt X von einem Mangel Y wusste, ohne daß man irgendwas anzeigt.

    Kann ja sein, daß die Nachbarin von nebenan schon letzte Woche dem Vermieter schriftlich angezeigt hat, daß beim letzten Sturm das Dach weggeflogen ist.


    Natürlich kann man auch irgendwelche Fristen einräumen, wenn man sich dann besser fühlt, aber man MUSS es im Zusammenhang mit einer Mietminderung nicht.

    Gruß,
    Christian

  12. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #12
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Trotzdem MUSS man nichts anzeigen, schon gar nicht schriftlich.
    Nur komisch dass das BGB hier was anderes sagt. Siehe hierzu § 536c BGB

  13. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #13
    Hallo,

    ... stimmt, den § 536c BGB hatte ich nicht auf dem Schirm. Darf ich nochmal nachbessern?

    Statt ... "Trotzdem MUSS man nichts anzeigen, schon gar nicht schriftlich." würde ich aufgrund der neuen Sachlage jetzt schreiben:

    Trotzdem MUSS man im Zusammenhang mit einer Mietminderung nichts anzeigen, schon gar nicht schriftlich.
    Bernys Rat ist aber m.E. weiterhin gültig:
    Um sicher zu gehen, sollte der Mieter dem VM den Mangel schriftlich nachweisbar anzeigen
    ... auch wenn man dazu nicht verpflichtet ist.

    Gruß,
    Christian

  14. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #14
    §536c (2) Satz 2 BGB: "Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,

    1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,

    ... "


    So, und nun bitte noch mal durchatmen und ordentlich Sauerstoff an´s Gehirn lassen.

  15. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #15
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    §536c (2) Satz 2 BGB: "Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,
    1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,
    ... und regelmässig fragen die Richter die Kläger sinngemäss, ob sie denn die Beklagten vorher abgemahnt haben...

  16. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #16
    ich danke Euch für Eure Antworten.

    Noch eine Frage bitte:

    dürfte ich denn auch, zusätzlich zur Minderung der Kaltmiete, die Umlagenzahlung kürzen wenn ich aufgrund magelhafter Heizleistung die Wohnung nicht ordentlich warm kriege?

    Gruß
    Heinz

  17. Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann? #17
    HAllo,

    gemindert wird immer die Warmmiete.

    •   



       


Mietminderung möglich, wenn die Wohnung nicht richtig geheizt werden kann?


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