Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel

Diskutiere Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, Wenn einem Mieter nach einem Eigentümerwechsel auffällt dass seine im Mietvertrag angegebene Wohnfläche um mehr als 10% abweicht, kann er ja für 3Jahre rückwirkend ...


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  1. Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel #1
    Timondio

    Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel

    Hallo,
    Wenn einem Mieter nach einem Eigentümerwechsel auffällt dass seine im Mietvertrag angegebene Wohnfläche um mehr als 10% abweicht, kann er ja für 3Jahre rückwirkend die Miete mindern(sofern nicht entsprechende Klauseln im Mietvertrag stehen)

    Frage: von wem darf der Mieter diese rückwirkende Mietmiederung verlangen? Nur von demjendigen an den er die Miete gezahlt hat, also dem ehemaligen Eingentümer oder auch vom neuen Eigentümer?

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  2. Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel #2
    Carsten C.
    man kann sogar bis zu 10 Jahre die Mieten zurückfordern, wenn die Abweichung nicht bekannt war
    lies mal die Erläuterung hier Recht - Spezial - HUNOLD & SCHABIO - Rechtsanwälte und Fachanwälte in Wuppertal-Barmen
    haften für die Rückzahlung tut m.E. immer der jeweilige Vermieter, also der alte und der neue

    Gruß
    C.C.

  3. Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel #3
    Der Vertragspartner des Mieters ist der Vermieter. M.E. übernimmt der neue Vermieter beim Kauf alle Rechte und Pflichten des alten Vermieters.

    Ich denke, daß die Rückzahlung des Betrages als Pflicht durchgehen kann ;-)

  4. Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel #4
    Hallo Timondio,

    da wohnt wer 3 Jahre in einer Wohnung / in einem Haus und merkt erst dann, dass sie zu kleiner als angegeben ist? Auf einmal ist es zu eng?

    Kommt auf den Mietvertrag an - es gibt nämlich welche, in denen man durchaus die Wohnfläche eintragen kann, aber darunter steht, dass die Flächenangaben unverbindlich sind und ... Da ist dann nichts mehr mit späterer Mietminderung bezüglich der Flächenangabe.

    Zumal es bei Flächenangaben verschiedene Normen gibt, nach denen mitunter bei der gleichen Wohnung unterschiedliche Flächen rauskommen, z.B. bei der Berechnung der Wohnfläche unter der Dachschräge und zu wieviel % ein evtl. vorhandener Balkon mitgerechnet wird. Könnte also sein, dass je nach Norm doch noch eine Flächenangabe rauskommt, die immer noch dem Mietvertrag gerecht wird.

    Pauschaul lässt sich diese Frage nicht beantworten.

    rotz loeffel

  5. Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel #5
    Hallo Timondio,
    den wird das nach über 3 Monaten ohne Antwort auch nicht mehr interessieren

    da wohnt wer 3 Jahre in einer Wohnung / in einem Haus und merkt erst dann, dass sie zu kleiner als angegeben ist? Auf einmal ist es zu eng?
    Vielleicht hat man irgendwann mal aufgrund der Betriebskostenabrechnung nachgemessen? Oder man hat das BGH Urteil gelesen und verspricht sich ne Menge Geld.

    Kommt auf den Mietvertrag an - es gibt nämlich welche, in denen man durchaus die Wohnfläche eintragen kann, aber darunter steht, dass die Flächenangaben unverbindlich sind und ... Da ist dann nichts mehr mit späterer Mietminderung bezüglich der Flächenangabe.
    Meist steht eher ein ca. davor und bei mehr als 10% Abweichung reisst einen das auch nicht mehr raus.

    Zumal es bei Flächenangaben verschiedene Normen gibt, nach denen mitunter bei der gleichen Wohnung unterschiedliche Flächen rauskommen
    Es gibt keine unterschiedlichen Normen für die Berechnung von Flächen in einer Wohnung.

  6. Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel #6
    Zitat Zitat von kathi
    Meist steht eher ein ca. davor
    Hi,

    das "ca." ist keine Absicherung ! Entscheidend ist das was "rotz_loeffel" geschrieben hat:
    Zitat Zitat von rotz_loeffel
    Kommt auf den Mietvertrag an - es gibt nämlich welche, in denen man durchaus die Wohnfläche eintragen kann, aber darunter steht, dass die Flächenangaben unverbindlich sind ....
    Zitat Zitat von kathi
    und bei mehr als 10% Abweichung reisst einen das auch nicht mehr raus
    Naja, also mehr als 10% Abweichung (wahrscheinlich zu ungunsten des Mieters) ist schon ganz schön arg. Klar, bei einer kleinen Wohnung mag das vernachlässigbar sein, aber bei einer großen Wohnung kommen da schon einige Eurönchen im Jahr zusammen.

    Ich mein, zB bei einer 120m2 Wohnung die in Wirklichkeit nur 108m2 hat, also 10% Abweichung zu ungunsten des Mieter, sind das bei einem Mietpreis von:
    • 6€/m2 pro Jahr 860€
    • 8€/m2 pro Jahr 1150€
    • 12€/m2 pro Jahr 1720€
    Da kann man schon einen kleinen Urlaub von machen .....

    Je nach dem, wie andere Wohnungen in dem Haus auch falsch ausgeschrieben sind, kann das auch noch die Nebenkosten dann betreffen.

    Andererseits, jeder hat sich vorab die Wohnung wahrscheinlich angeschaut und ich sehe es eigentlich so: die Wohnung kostet unabhängig von den m2 einfach den Betrag x.

    Zitat Zitat von kathi
    Es gibt keine unterschiedlichen Normen für die Berechnung von Flächen in einer Wohnung
    Oh doch. Zum Beispiel den Balkon kann du zu 1/2 mit eingehen lassen oder auch nur zu 1/4 (und das ist noch aktuell).

    Und wenn man ältere Mietverträge noch hat, da würde zum Teil der Flur auch nur mit 1/2 angerechnet oder 1/4 für Abstellkämmerchen, ect. Einbauschränke wurden zum Teil garnicht berechnet (also früher). Deswegen ist es in alten Mietverträgen oft auch andersum, da stehen oft zu wenig m2 drinnen !

  7. Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel #7
    Hey Pharao,

    in allen Mietverträgen, die ich bisher gesehen habe, wurde nie ein Mietbetrag pro Quadratmeter, sondern immer eine Eurozahl für die gesamte Mietsache angegeben.

    Gruß,
    Christian

  8. Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel #8
    Hallo,

    den wird das nach über 3 Monaten ohne Antwort auch nicht mehr interessieren
    Hatte ich nicht gesehen ...

    in allen Mietverträgen, die ich bisher gesehen habe, wurde nie ein Mietbetrag pro Quadratmeter, sondern immer eine Eurozahl für die gesamte Mietsache angegeben
    War doch nur ein Rechenbeispiel von Pharao.

  9. Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel #9
    Zitat Zitat von kathi
    Es gibt keine unterschiedlichen Normen für die Berechnung von Flächen in einer Wohnung
    Oh doch. Zum Beispiel den Balkon kann du zu 1/2 mit eingehen lassen oder auch nur zu 1/4 (und das ist noch aktuell).
    Deshalb wird die Grundfläche des Balkons aber nicht anders berechnet. Nur wird er, je nach Qualität des Balkons, anders mit einbezogen.

  10. Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel #10
    Zitat Zitat von Christian
    in allen Mietverträgen, die ich bisher gesehen habe, wurde nie ein Mietbetrag pro Quadratmeter, sondern immer eine Eurozahl für die gesamte Mietsache angegeben.
    Hi,

    das ist zwar richtig, das in keinem Mietvertrag ein €/m2 angegeben wird (also hab ich auch noch nie gesehen), aber ich gehe mal davon aus, das jeder sich Anhand der m2 und dem Mietpreis sich das selber errechnen kann .....

    Wenn im Mietvertrag irgendwo m2 auftauchen (auch mit ca-Angaben), dann sichern die dem Mieter eine gewisse m2-Zahl zu. Und es ist dann durchaus ein Mangel, wenn diese m2-Zahl überdurchschnittlich abweicht.

    In neuen Mietverträgen stehen deswegen garkeine m2 mehr drinnen oder solche Sätze wie: "Sind Flächenmaße angegeben, so sind diese nicht Bestandteil des Mietgegenstands".

    Ansonsten sollte es nur ein Beispiel sein, das es duchaus einige Eurönchen ausmachen kann, wenn man für m2 zahlen muss die einem laut Mietvertrag zustehen und man diese letztendlich garnicht hat .....

    Zitat Zitat von kathi
    Deshalb wird die Grundfläche des Balkons aber nicht anders berechnet. Nur wird er, je nach Qualität des Balkons, anders mit einbezogen
    Ok, wenn man es so sieht: ja, da hast du natürlich Recht.

    Aber "rotz_loeffel" meinte sicherlich nicht die stinknormale Flächenberechnung, sondern die Wohnflächenberechnung.

  11. Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel #11
    Hey Pharao,

    wenn mein Auto statt 200 nur 180 PS hat, kann ich ja auch nicht den Kaufpreis auf 200 PS umrechnen und dann anteilig für 20 PS Geld zurückfordern.

    Genau so wird es m.E. bei einer Mietwohnung sein. Klar, die Wohnung ist weniger oder mehr "wert".
    Man wird den Mehr- oder minderwert aber garantiert nicht pauschal per qm-Zahl umrechnen und beziffern können.

    Außerdem: DU schreibst, daß in neuen Mietverträgen angeblich "garkeine m² drinstehen". Wie kannst du dir da sicher sein? Kennst du ALLE neuen Mietverträge, und hast du ALLE diese Mietverträge daraufhin kontrolliert? Ist dir bewusst, daß jeder jederzeit einen Mietvertrag mit quasi beliebigem Inhalt verfassen und abschließen kann? Daß jeder jederzeit einen Mietvertrag auch MIT qm-Angabe aufsetzen und auch abschließen kann?

    In neuen (was auch immer das heißen mag) Mietverträgen kann also folglich durchaus eine qm-Angabe (oder eine Quadratkilometer- oder Quadratzoll-Angabe oder irgendein anderes Flächenmaß) drinstehen.

    Gruß von einem, der weiß, wie du das meinst, es aber bedenklich findet, wenn man das, was da schwarz auf weiß und für die ganze Welt bis in alle Ewigkeit lesbar niedergeschrieben ist, erst noch "umdeuten" muss damit es richtig wird.

    Christian

  12. Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel #12
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Hey Pharao,

    wenn mein Auto statt 200 nur 180 PS hat, kann ich ja auch nicht den Kaufpreis auf 200 PS umrechnen und dann anteilig für 20 PS Geld zurückfordern.
    Witzig, wollte auch erst noch ein Beispiel mit Auto und PS bringen ....

    Du kannst dann aber einen Mangel beanstanden, wenn dein Auto statt 200PS nur 130 PS hat. Den Vertraglich würde dir was anderes zugesichert. Ob man dann ggf Geld zurückbekommt oder vom Kaufvertrag zurücktreten kann, das ist ja was anderes.

    Außerdem: DU schreibst, daß in neuen Mietverträgen angeblich "garkeine m² drinstehen". Wie kannst du dir da sicher sein? Kennst du ALLE neuen Mietverträge, und hast du ALLE diese Mietverträge daraufhin kontrolliert?
    Entschuldigung, ich meinte damit die aktuellen Mietverträge zB von Haus&Grund, denn beim Supermarkt würde ich mir keinen Mietvertrag kaufen. Sorry, wenn ich sowas Voraussetze. Und ja, denen vertraue ich ..... (gerade wenn man die aktuellste Ausgabe hat).

    findet, wenn man das, was da schwarz auf weiß und für die ganze Welt bis in alle Ewigkeit lesbar niedergeschrieben ist, erst noch "umdeuten" muss damit es richtig wird.
    Merkste was ? Das ist wohl der Unterschied zwischen einem Laien und einen Fachanwalt der damit sein Geld verdient. Und wirklich jeder User sollte auch den Unterschied kennen, zwischen Forum & Rechtsberatung ...

  13. Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel #13
    Jo. Trotzdem nicht schön, wenn hier in diesem Forum Aussagen gemacht werden, die dann im Nachhinen mit "ich meinte eigentlich was anderes/das Gegenteil/daß das nur unter bestimmten Bedingungen gilt" relativiert werden.

    Warum nicht direkt beim ersten Versuch richtig, dann braucht man auch im Nachhinein keine Erklärungen zum Richtigstellen.

    Es sei denn, daß dir das irgendwas bringt ... dann will ich nix gesagt haben.

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