Nässeschäden im Keller

Diskutiere Nässeschäden im Keller im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; nasser Keller Ich bin Mieter und Vermieter und hatte aus beiden Perspektiven mit Feuchtigkeit in Räumen zu tun. Der Keller zu meiner gemieteten Wohnung war ...


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  1. Nässeschäden im Keller #1

    Nässeschäden im Keller

    nasser Keller

    Ich bin Mieter und Vermieter und hatte aus beiden Perspektiven mit Feuchtigkeit in
    Räumen zu tun.
    Der Keller zu meiner gemieteten Wohnung war bei Anmietung absolut in Ordnung,
    trocken und sauber. Ohne Keller hätte ich die Wohnung nicht genommen.
    Vor gut einem Jahr Rohrbruch in Nähe der Kellerwand verursacht durch die Stadtwerke.
    Mein Hinweis an die Verwaltung bitte auf Feuchtschäden im Keller zu achten wurde
    abgetan mit: Da ist alles trocken!
    Einige Monate später stelle ich fest, dass meine Sachen im Keller müffeln und
    Schimmel ansetzen. Wieder kam von der Verwaltung: Da ist alles trocken!
    Dann sollte ich bei meinem Auszug eine Schadensliste einreichen, weil der Verwalter
    meinen Schaden gesehen hat und ich viele Gegenstände entsorgen mußte, da diese
    wegen des Schimmels und Geruchs nicht mehr genutzt werden konnten.
    Nun warte ich seit Ende Oktober auf Antwort. Auf meine Schreiben keine Reaktion mehr. Selbst die Ansage, dass ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben werde
    bringt keine Reaktion der Verwalters hervor. Die Hauseigentümerin selbst, die durch die
    Schimmelbildung im Keller auch geschädigt wurde, sagt dazu, dass sie sich nicht dafür
    interessiert. Später wurde mir klar warum.
    Während meiner Mietzeit erfuhr ich, dass ich diesem schönen Haus wohl alles "schwarz"
    umgebaut, saniert und renoviert worden ist. Der Anbau, mein Balkon, Fliesenleger und
    Installateure - alles schwarz. Der Verwalter verhielt sich diesbezüglich nicht verschwiegen.
    Dann kam die Sache mit dem Keller. Ein Architekt sagte mir, dass die Zugänge zum
    Keller überhaupt nicht "genehmigungsfähig" sind. So etwas könnte man vielleicht im privaten Ferienhaus machen, zur Vermietung aber unfassbar - geht gar nicht!
    Damit wurde mir klar, dass die Eigentümer lieber auf dem Schaden sitzen bleiben als auf zufliegen.
    > Wasserschaden durch Stadtwerke - Gutachter der Versicherung - stellt dies alles fest- und dann?

    Über meine Schadensregulierung wollten wir verhandeln, was aber auch nach
    zugestellten Schreiben nicht passiert. Der Verwalter stellt sich einfach tot.
    Bisher habe ich keinen Anwalt eingeschaltet, weil ich grundsätzlich kein Denunziant
    bin. Da dieser Weg mit Gutachtern einhergeht, würde der Zustand öffentlich.

    Solcher Vermieter gibt es eben auch:
    Außen hui innen pfui.

    •   



       

  2. Nässeschäden im Keller #2
    "Dann sollte ich bei meinem Auszug..."

    Also wohnst du garnicht mehr in der Wohnung? Und was willst du dann jetzt noch erreichen?

  3. Nässeschäden im Keller #3
    Mein Hinweis an die Verwaltung bitte auf Feuchtschäden im Keller zu achten ... Einige Monate später stelle ich fest, dass meine Sachen im Keller müffeln und Schimmel ansetzen.
    Hallo Maria Bauer,

    m.E. wird man dir (auch) daraus einen Strick drehen können, daß du Sachen im Keller gelagert hast, obwohl du schon geahnt/gewusst hast, daß der Keller feucht ist.
    Deine Sachen, die du entsorgt hast, (bzw. den daraus entstandenen Schaden) wird dir deswegen vermutlich niemand ersetzen.

    Dann sollte ich bei meinem Auszug eine Schadensliste einreichen, ...
    Hast du das getan? Was beinhaltete diese Schadensliste? Die Schäden am Keller? Der durch den Schimmel dir entstandene Schaden?

    Selbst die Ansage, dass ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben werde bringt keine Reaktion der Verwalters hervor.
    lol ... darf ich das mal übersetzen? "Ich hab denen gedroht, aber die haben mich nicht für voll genommen. Nun hab ich Schiß, weil ich nur geblöfft habe. " :-D
    Du kannst denen erzählen, daß du einen Anwalt einschalten wirst, oder aber, wann du für gewönlich aufs Klo gehst - beides ist m.E. im Zusammenhang mit diesem Thread vollkommen irrellevant.

    Die Hauseigentümerin selbst, die durch die
    Schimmelbildung im Keller auch geschädigt wurde
    Wie ist der Zusammenhang zwischen "Schimmel" einerseits und "geschädigte Hauseigentümerin"?
    Wie wurde die Hauseigentümerin durch den Schimmel geschädigt. in welchem Umfang?

    Damit wurde mir klar, dass die Eigentümer lieber auf dem Schaden sitzen bleiben
    Welcher Schaden? Bisher hast "nur" du einen Schaden durch die zu entsorgenden Gegenstände.

    Gruß,
    Christian

    •   



       


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