Mietmängel - vorgehensweise

Diskutiere Mietmängel - vorgehensweise im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Diese Urteile und Beiträge würde ich auch mal gerne sehen....


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  1. Mietmängel - vorgehensweise #21
    Diese Urteile und Beiträge würde ich auch mal gerne sehen.

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  2. Mietmängel - vorgehensweise #22
    Zitat Zitat von Mieter1962 Beitrag anzeigen
    Ein Tip wäre aber: Wenn der Mieter bei seinen Überweisungen nicht im Verwendungsweeck angibt, dass es z.B. Miete und NK für Febr. 2012 sind, kannst du bei der nächsten Überweisung die Zahlung auf die älteste Schuld anrechnen. Also auf die Kaution. Ganz nebenbei kommt so dann ein tatsächlicher Mietrückstand zustande, den du dann anmahnen kann, und wo auch die Drohung mit Kündigung für den Mieter real wird.
    Ein weiterer Tipp wäre der, im MV zu vereinbaren, dass Zahlungen des Mieters, ungeachtet, ob ein Verwendungszweck angegeben ist oder nicht, nach den Vorgaben des Vermieters angerechnet werden können, welches i.d.R. die ältesten noch offenen Forderungen sind.

  3. Mietmängel - vorgehensweise #23
    Vielleicht sollten wir es mal genauer schreiben:

    unberechtige Mietminderung ist durchaus ein Kündigungsgrund, unpünktliche Mietzahlungen können ein Kündigungsgrund sein oder auch offene Mietrückstände können zu Kündigung führen. Nähere Infos findet man durchaus a`la Google und entsprechende Urteile auch ......

    Ok, bei Rückständen aus Nebenkostennachzahlungen sieht es anders aus. Da hab ich wohl etwas schnell gelesen bzw überlesen.

  4. Mietmängel - vorgehensweise #24
    Pharao:

    "Vielleicht sollten wir es mal genauer schreiben:"
    Oder gar noch genauer?:

    "unberechtige Mietminderung ist durchaus ein Kündigungsgrund,"
    Njet, zunächst nur ein Abmahngrund. Ein Kündigungsgrund erst dann, wenn die zurückbehaltene Summe zwei BruttoMM erreicht hat.

    "unpünktliche Mietzahlungen können ein Kündigungsgrund sein oder auch [offene] Mietrückstände können zu Kündigung führen."
    Antwort wie vor.

  5. Mietmängel - vorgehensweise #25
    Hallo Pharao,

    diese Urteile interessieren mich auch brennend.

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Mietmängel - vorgehensweise


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