Mietmängel - vorgehensweise
Diskutiere Mietmängel - vorgehensweise im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Diese Urteile und Beiträge würde ich auch mal gerne sehen....
- 30.01.2012 15:54 Mietmängel - vorgehensweise #21
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Mietmängel - vorgehensweise
- 30.01.2012 15:57 Mietmängel - vorgehensweise #22
- 30.01.2012 16:02 Mietmängel - vorgehensweise #23
Vielleicht sollten wir es mal genauer schreiben:
unberechtige Mietminderung ist durchaus ein Kündigungsgrund, unpünktliche Mietzahlungen können ein Kündigungsgrund sein oder auch offene Mietrückstände können zu Kündigung führen. Nähere Infos findet man durchaus a`la Google und entsprechende Urteile auch ......
Ok, bei Rückständen aus Nebenkostennachzahlungen sieht es anders aus. Da hab ich wohl etwas schnell gelesen bzw überlesen.
- 30.01.2012 16:16 Mietmängel - vorgehensweise #24
Pharao:
"Vielleicht sollten wir es mal genauer schreiben:"
Oder gar noch genauer?:
"unberechtige Mietminderung ist durchaus ein Kündigungsgrund,"
Njet, zunächst nur ein Abmahngrund. Ein Kündigungsgrund erst dann, wenn die zurückbehaltene Summe zwei BruttoMM erreicht hat.
"unpünktliche Mietzahlungen können ein Kündigungsgrund sein oder auch [offene] Mietrückstände können zu Kündigung führen."
Antwort wie vor.
- 30.01.2012 16:20 Mietmängel - vorgehensweise #25
Mietmängel - vorgehensweise
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