Mieter haben Miete gemindert

Diskutiere Mieter haben Miete gemindert im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Heute hatten wir eine Nachricht unser Mieter auf unserem Anrufbeantworter. Sie haben uns davon in Kenntnis gesetzt, dass sie die April-Miete (410,- € kalt) ...


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  1. Mieter haben Miete gemindert #1

    Mieter haben Miete gemindert

    Hallo!
    Heute hatten wir eine Nachricht unser Mieter auf unserem Anrufbeantworter. Sie haben uns davon in Kenntnis gesetzt, dass sie die April-Miete (410,- € kalt) auf 300,- € herabgesetzt haben. Als Begründung dafür hat er "elementare Probleme" mit der Wohnung angeführt.

    Angeblich sei die Nebenkostenabrechnung falsch (die für 2005 haben wir im August 2006 gemacht). Außerdem fühlten sie sich durch die Handwerker belästigt, die mit ihren Schuhen angeblich die Wohnung verschmutzt hätten und ihren Strom für ihr Schweißgerät benutzt hätten. Die Handwerker waren an drei Tagen auf dem Balkon und haben ein neues Geländer und eine neue Überdachung angebracht, weil die alte Überdachung Risse hatte, was die Mieter Ende Dezember als Mangel gemeldet hatten.

    Als weiteren Grund für die Mietminderung führte der Mieter an, dass wir noch nicht über die Kabel der Satellitenanlage geredet haben. Vermutlich wollen sie eine Ablösesumme, weil sie sich beim Einzug dafür Kabel haben legen lassen und eine Sat-Schüssel an der Hauswand angebracht haben (mit Erlaubnis; laut Mietvertrag sind die Mieter für ihren Fernsehempfang selbst verantwortlich).

    Hintergrund:
    Die Mieter haben ihren Mietvertrag zum 31.5. gekündigt und wollen die Wohnung schon früher verlassen. Bei der Ablösesumme für das von ihnen verlegte Laminat sind wir ihnen schon entgegengekommen und es wurde eine Einigung erzielt. Wir denken jetzt, dass sie mit der Mietminderung einfach noch mehr Geld aus uns heraus pressen wollen. Der Mieter hatte vor einigen Wochen nämlich gemeint, dass sie schon vor dem 31. Mai ausziehen werden und das dann ja ein Vorteil für uns sei. Daher fragte er, ob sie die Mai-Miete dann nicht mehr zahlen müssen. Ich habe darauf geantwortet, dass die Wohnungsinteressenten ja selbst auch eine Kündigungsfrist haben und daher erst zum 1.6. einziehen können.

    Was meint ihr zu dem Fall? Ich bin froh, wenn wir diese Nörgel-Mieter endlich los sind. Aber natürlich wollen wir uns nicht erpressen lassen und denen auch nichts für die Sat-Anlage samt Kabel bezahlen.

    Gruß
    Löwenzahn

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  2. Mieter haben Miete gemindert #2
    'Das sind keine Minderungsgründe und zudem noch nicht einmal schriftl mitgeteilt und deswegen auch nicht gültig. Die Kü Frist müssensie einhalten, auch wenn sie es nicht wollen. Diese Kü Frist ist für den Vermieter gedacht, damit er innerhalb dieser Zeit einen Nachmieter finden kann.

    Die Belästigung der Handwerker ist vom Mieter zu akzeptieren. lt einigen Urteilen muss ein Handwerker (und auch der Vermieter) in der Mieterwohnung die Schuhe nicht ausziehen, es sei denn, der Schuhwechsel zum Hausschuh hat religiöse Gründe. Selbst dann darf der Mieter das vom Handwerker nicht verlangen, da dieser sich dann selbst schadet (Sicherheitsvorschriften).

    Schmutz kann der Mieter durch auslegen von Folie verhindern. Den Strom müssen die Mieter nicht geben.

    Frage: Wo soll der Vorteil sein, wenn Mieter früher ausziehen? Weniger Stress ist es für den Vermieter nicht. Die Arbeiten sind das gleiche; nur der Zeitdruck ist größer??

    Widerspreche der Mietminderung bzw weisse sie schriftl darauf hin ,dass dieser VErsuch einer Mietminderung nicht haltbar ist und dass sie die entsprechenden Vorschriften diesbezüglich einhalten sollen (schriftl Anmeldung).
    Dann kannst du denen widersprechen. widersprichst du diesem Telefonat direkt, legitimierst du es im Endeffekt.

  3. Mieter haben Miete gemindert #3
    Hallo!

    Original von Capo
    'Das sind keine Minderungsgründe und zudem noch nicht einmal schriftl mitgeteilt und deswegen auch nicht gültig. Die Kü Frist müssen sie einhalten, auch wenn sie es nicht wollen. Diese Kü Frist ist für den Vermieter gedacht, damit er innerhalb dieser Zeit einen Nachmieter finden kann.
    Dass sie die Miete bis zum Ende zahlen müssen haben wir ihnen auch gesagt. Das finden sie natürlich nicht so toll. Wahrscheinlich werden sie noch im April umziehen aber das ist ja nicht unser Pech, wenn sie die Wohnung so spät gekündigt haben. Dadurch, dass der Balkon saniert wurde, hatten wir noch keine Interessenten zur Besichtigung da. Es stand in der Anzeige, dass die Arbeiten bis Anfang April abgeschlossen sein werden. Die Leute wollen ja sehen, wie die neue Überdachung aussieht und nicht, wie kaputt die alte war.

    Die Belästigung der Handwerker ist vom Mieter zu akzeptieren. lt einigen Urteilen muss ein Handwerker (und auch der Vermieter) in der Mieterwohnung die Schuhe nicht ausziehen, es sei denn, der Schuhwechsel zum Hausschuh hat religiöse Gründe. Selbst dann darf der Mieter das vom Handwerker nicht verlangen, da dieser sich dann selbst schadet (Sicherheitsvorschriften).

    Schmutz kann der Mieter durch auslegen von Folie verhindern. Den Strom müssen die Mieter nicht geben.
    Dass die Mieter Bauarbeiten auf dem Balkon ohne besondere Lärmbelästigung als "elementare Probleme" mit der Wohnung bezeichnen, finde ich eh zum Haare raufen. Dass die Belästigung durch die Handwerker vom Mieter zu akzeptieren ist, habe ich mir schon gedacht. Zumal es nur wenige Tage waren und es eine Mängelbeseitigung war. Soweit ich weiß, haben die Handwerker auch nicht den Strom aus der Wohnung genommen.

    Frage: Wo soll der Vorteil sein, wenn Mieter früher ausziehen? Weniger Stress ist es für den Vermieter nicht. Die Arbeiten sind das gleiche; nur der Zeitdruck ist größer??
    Der Mieter meinte, wir würden dann ja eventuell schon ab 1. Mai einen neuen Mieter finden. Daraufhin hatte ich ihm ja gesagt, dass das sehr unwahrscheinlich ist, weil die Interessenten ja selbst eine Kündigungsfrist einhalten müssen. Uns ist es trotzdem ganz recht, dass die Mieter bald draußen sind, weil wir dann die Wohnungsübergabe machen können und dann mit dem Schlüssel jederzeit für Besichtigungen in die Wohnung können.

    Widerspreche der Mietminderung bzw weisse sie schriftl darauf hin ,dass dieser VErsuch einer Mietminderung nicht haltbar ist und dass sie die entsprechenden Vorschriften diesbezüglich einhalten sollen (schriftl Anmeldung).
    Dann kannst du denen widersprechen. widersprichst du diesem Telefonat direkt, legitimierst du es im Endeffekt.
    Wie ist das mit der schriftlichen Anmeldung einer Mietminderung? Wo gibt es da eine Vorschrift? Wir hatten bisher noch keinen Fall von Mietminderung.

    Viele Grüße
    Löwenzahn

  4. Mieter haben Miete gemindert #4
    Guck mal in § 536 ff BGB, insbesondere § 536c.

    Einer besonderen Form Bedarf es nicht.

    Aus Beweisgründen bietet sich jedoch die Text- oder Schriftform an.

    Die Beweislast liegt jedoch bei den Mietern, also nicht Dein Problem.

    Der Mieter muss dulden, mehr nicht.
    Folie auslegen und sauber machen u.s.w muss er nicht.

    Die hier vorgeschobenen Gründe dürften für eine Mietminderung nicht ausreichen, da Sie unsubstantiiert sind.

    Es bietet sich an der Sache zu widersprechen (wg. der besseren Beweisfähigkeit am besten schriftlich und per Boten).

  5. Mieter haben Miete gemindert #5
    Original von Dr.No
    Guck mal in § 536 ff BGB, insbesondere § 536c.

    Einer besonderen Form Bedarf es nicht.

    Aus Beweisgründen bietet sich jedoch die Text- oder Schriftform an.

    Die Beweislast liegt jedoch bei den Mietern, also nicht Dein Problem.

    Der Mieter muss dulden, mehr nicht.
    Folie auslegen und sauber machen u.s.w muss er nicht.

    Die hier vorgeschobenen Gründe dürften für eine Mietminderung nicht ausreichen, da Sie unsubstantiiert sind.

    Es bietet sich an der Sache zu widersprechen (wg. der besseren Beweisfähigkeit am besten schriftlich und per Boten).
    Mal sehen, was wir machen werden. Ich finde es etwas krass, dass der Mieter die Mängelbehebung nur dulden muss. Die Metallbauer hatten wohl etwas staubige Schuhe und da musste der Mieter hinterher saugen oder putzen. Unter anderem wegen dieser Unannehmlichkeiten haben sie die Miete gemindert.

    Außerdem hatten sie nach ihrem Einzug Sat-Kabel über den Dachboden in die Wohnräume verlegen lassen und dafür wollen sie jetzt Geld von uns. Die Sat-Schüssel wollen sie mitnehmen.

    Gruß
    Löwenzahn

  6. Mieter haben Miete gemindert #6

    RE: Mieter haben Miete gemindert

    Im Endeeffekt mag es keinen Unterschied machen, aber der Mieter hat aus den vorgenannten Gründen kein Recht die Miete zu mindern.
    Die Mietsache war ja nicht mangelhaft.

    Er könnte möglicherweise die Aufrechnung erklären.
    - gegen einen Rückforderungsanspruch aus der BK-Abrechnung
    - gegen Reinigungskosten beim Handwerkereinsatz
    - gegen die Wertverbesserung durch die Kabelverlegung

    Die Ansprüche mit denen er aufrechnet müsste der Mieter jedoch hinreichend substantiieren.

    Hatte er eigentlich die Zustimmung zur Verlegung der Kabel?

    Ich baue solchen Ansprüchen vor, indem ich eine schriftliche Vereinbarung schliesse in der ich dem Mieter den Einbau/Umbau erlaube und gleichzeit festlege, dass er bei Auszug keinen finanziellen Ausgleich hierfür erhält.

    Hast Du eigentlich eine Kaution?

  7. Mieter haben Miete gemindert #7

    RE: Mieter haben Miete gemindert

    Original von Dr.No
    Im Endeeffekt mag es keinen Unterschied machen, aber der Mieter hat aus den vorgenannten Gründen kein Recht die Miete zu mindern.
    Die Mietsache war ja nicht mangelhaft.

    Er könnte möglicherweise die Aufrechnung erklären.
    - gegen einen Rückforderungsanspruch aus der BK-Abrechnung
    - gegen Reinigungskosten beim Handwerkereinsatz
    - gegen die Wertverbesserung durch die Kabelverlegung

    Die Ansprüche mit denen er aufrechnet müsste der Mieter jedoch hinreichend substantiieren.

    Hatte er eigentlich die Zustimmung zur Verlegung der Kabel?

    Ich baue solchen Ansprüchen vor, indem ich eine schriftliche Vereinbarung schliesse in der ich dem Mieter den Einbau/Umbau erlaube und gleichzeit festlege, dass er bei Auszug keinen finanziellen Ausgleich hierfür erhält.

    Hast Du eigentlich eine Kaution?
    Die Mieter hatten eine mündliche Zustimmung zur Verlegung der Kabel. Eine solche Vereinbarung (kein Ausgleich für Einbauten) haben wir leider nicht getroffen. Ich befürchte, dass die Mieter die Sat-Kabel wieder entfernen, wenn wir keine Ablöse dafür zahlen. Echt bescheuert, dass man als Vermieter beim Mieterwechsel immer so hohe Kosten hat. Wir haben ja schon 500,- € Ablöse für die Bodenbeläge gezahlt (1x Teppichboden, 2x Laminat), weil die Mieterin angedroht hat, sie würde es sonst herausreißen.

    Eine Kaution haben wir nicht, da mein Großvater sich schon beim Einzug von der Mieterin hat hinhalten lassen. Die Frau hatte schon renoviert bevor sie überhaupt einen Mietvertrag unterschrieben hat (= mehrere Monate mietfreie Zeit für Renovierungen).

    Gruß
    Löwenzahn

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