Mietminderung: Bei Unbewohnbarkeit keine Miete
Diskutiere Mietminderung: Bei Unbewohnbarkeit keine Miete im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Wann ist eine Wohnung unbewohnbar? Die Gerichte billigen den totalen Mietentzug unter verschiedenen Voraussetzungen. Dazu zählen sie beispielsweise den vollständigen Ausfall der Elektrik und der ...
- 05.12.2005 08:55 Mietminderung: Bei Unbewohnbarkeit keine Miete #1
Mietminderung: Bei Unbewohnbarkeit keine Miete
Wann ist eine Wohnung unbewohnbar? Die Gerichte billigen den totalen Mietentzug unter verschiedenen Voraussetzungen. Dazu zählen sie beispielsweise den vollständigen Ausfall der Elektrik und der Wasseranlage sowie aller Kochmöglichkeiten und des Lichts. 100 Prozent Mietminderung sind aber gerechtfertigt, wenn die Wohnung durch einen Wasserschaden oder nach einem Brand in hohem Maße zerstört ist. Gleiches gilt jedoch auch wenn die Beeinträchtigungen durch an sich lobenswerte Renovierungsarbeiten das erträgliche Maß überschreiten. Dazu gehören so umfangreiche Bauarbeiten wie der Ausbau des Dachgeschosses, die Installation einer neuen Heizung, die Erneuerung der Wasserversorgung, Fassadenarbeiten und Arbeiten in der Mieterwohnung selbst, wie beispielsweise Wände, Decken und Böden aufstemmen. Die Aktenzeichen sind in der gleichen Reihenfolge angeführt wie die einzelnen Fälle.
Amtsgericht Neukölln 15 C 23/87, LG Berlin 61 S 211/87, LG Frankfurt / Main 2 / 1 S 147/95, AG Amtsgericht Charlottenburg 8 C 207/97.
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