Schreiben vom Mieter über 100% Mietminderung

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  1. Schreiben vom Mieter über 100% Mietminderung #1

    Schreiben vom Mieter über 100% Mietminderung

    Hallo ihr lieben und zwar ich habe folgendes Problem mit meinem Mieter. Ich besitze ein Mehrfamilienhaus mit 3 Mietparteien. (2 Wohnungen im Erdgeschoss und 1 im ersten Stock)
    Ich führe derzeit in meinem Haus im ersten Stock eine Badrenovierung durch.
    Die Handwerker drehten ausversehen das Wasser bei einem Mieter im Ergeschoss ab.
    Nun erhielt ich ein Schreiben von diesem das er seit 5 Tagen kein Wasser hat und er für diese Zeit eine Mietkürzung von 100 % vornehmen wird.
    Meiner Meinung nach hätte er mir zuvor beischeid geben müssen und mir eine Frist setzen müssen bevor er mir mit Mietminderung kommt.
    Desweiteren ist ja noch der Hammer das wenn ich diese nicht akzeptiere er zum Anwalt geht und mich wegen Schadensersatz verklagt und ich soll die Kosten übernehmen.
    Das einzige was ich nicht getan habe, dass ich ihm nicht bescheid gegeben habe das Renovierungsarbeiten durchgeführt werden, da es auch nicht seine Seite des Hauses betrifft.
    Bitte helft einen alten Mann!!!:-)

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  2. Schreiben vom Mieter über 100% Mietminderung #2

    RE: Schreiben vom Mieter über 100% Mietminderung

    der mieter ist grundsätzlich verpflichtet, mängel sofort zu melden, damit der vermieter abhilfe schaffen kann. hier hätte die sofortige meldung zum sofortigen wiedergebrauch des wassers geführt. sein verschulden (nicht mitgeteilter mangel) also begründete den mangel für 5 tage. das müssen sie nicht dulden.

    und selbst wenn mal ein mangel da ist, der zu einem minderungsrecht führt, so darf nur für die fraglichen tage gemindert werden. also taggenau.

    und 100% ist ohnehin zuviel. denn das würde ja bedeuten, ohne wasser lebt es sich genauso schlecht wie ganz ohne wohung.

    also: frist setzen und verzugszinsen ab dem tag berechnen, wo keine miete kommt.

  3. Schreiben vom Mieter über 100% Mietminderung #3

    RE: Schreiben vom Mieter über 100% Mietminderung

    Original von Charly_53
    ... Meiner Meinung nach hätte er mir zuvor beischeid geben müssen und mir eine Frist setzen müssen bevor er mir mit Mietminderung kommt.
    Desweiteren ist ja noch der Hammer das wenn ich diese nicht akzeptiere er zum Anwalt geht und mich wegen Schadensersatz verklagt und ich soll die Kosten übernehmen.
    Das einzige was ich nicht getan habe, dass ich ihm nicht bescheid gegeben habe das Renovierungsarbeiten durchgeführt werden, da es auch nicht seine Seite des Hauses betrifft.
    Die Rechtslage hat prgmatiker schon zutreffend beschrieben. Rechtsgrundlage ist § 536c Abs. 2 BGB.

    Der Mieter ist unmittelbar nach Anzeige des Mangels zur Minderung berechtigt. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich.

    Schadenersatzforderungen des Mieters sind ohne Mängelanzeige nach der gleichen Rechtsvorschrift wie schon bei der Minderung ausgeschlossen.

    Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Ankündigung irgendwelcher Instandsetzungsmaßnahmen.

    Falls die Sachlage vollständig und zutreffend beschrieben wurde, wäre m.E. eine sehr kurze Frist zur Zahlung der Miete und bei Bedarf unmittelbar anschließend eine Zahlungsklage angebracht. Wenn der Mieter ausprobiert, wie weit er gehen kann, sollte man deutlich die Grenzen aufzeigen.
    Die Grenzen werden möglicherweise nur dann wirklich ernst genommen, wenn es viel Geld gekostet hat.

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