nasser Keller

Diskutiere nasser Keller im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Original von nersd Es handelt sich um einen Gewölbekeller mit meterdicken Granitwänden, der voriges Jahr komplett saniert wurde. tut mir leid, aber DAS glaub ich ...


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  1. nasser Keller #21
    Original von nersd
    Es handelt sich um einen Gewölbekeller mit meterdicken Granitwänden, der voriges Jahr komplett saniert wurde.
    tut mir leid, aber DAS glaub ich dir nicht.
    meterdicke granitwände? das ist bauphyiskalisch totaler schwachsinn. mal abgesehen davon dass es irrwitzig teuer wäre. woher willst du überhaupt wissen dass die wände "meterdick" sind?
    mach mal ein foto und poste es hier, damit wir uns ein bild machen können.

    Original von nersd
    Nein habe ich ich nicht. Gibt es ein Gesetz, welches mir das vorschreibt? Oder dass ich bei einer Wohnungsbesichtigung Messgeräte mitbringen muss?
    nein, aber viele leute haben ja heute anstatt dem klassischen barometer mit integriertem hygrometer so 'ne funk-wetterstation, da ist ein hygrometer integriert. damit kann man sowas zumindest im groben auch ganz gut messen.

    Original von nersd
    Dann muss mich der Vermieter drauf hinweisen. Ich bin kein Baugutachter! Aber stattdessen hat er mir den Wäschetrockenraum gezeigt & besonders darauf hingewiesen, dass der keller mittels Schächten usw. sehr gut durchlüftet ist. Damit erweckt er den Eindruck, der keller wäre trocken.
    oh - vielleicht liegt ja hier der hund begraben.
    waren die lüftungsschächte bzw. deren abschliessende fenster evtl. den sommer über geöffnet?

    Original von nersd
    Wo steht, dass ich das wissen müsste? Ich habe noch nie einen "historischen Gewölbekeller" besessen und auch noch nie ein entsprechendes Gebäude bewohnt.
    du warst doch sicher schon mal auf 'ner burg oder in 'nem schloss oder so, wenigstens zur besichtigung. so 'nen gewölbekeller erkennt man doch. in neubauten gibt's sowas nicht.

    Original von nersd
    Ein Keller hat einen einzigen Zweck, und zwar um Dinge zu lagern. Das ist eine verkehrsentsprechende Nutzung & sollte dies nicht möglich sein, muss man explizit darauf hingewiesen werden.
    das stimmt so nicht.
    keller wurden und werden durchaus auch für anderes genutzt als nur zum "dinge" lagern. nochmal: früher wurden keller bewusst so gebaut das sie ganzjährig kühl und feucht sind eben DAMIT man dort gemüse, wein und ähnliches so lagern kann, dass es lange hält. das kannst du in einem trockenen keller nämlich nicht!
    umgekehrt könnte also jemand, der bewusst einen solchen keller anmietet, mit mietminderung drohen wenn der keller trockengelegt wird (mal ganz abgesehen davon dass dies bei historischen gewölbekellern garnicht möglich ist, es sei denn man will schäden an der substanz riskieren).

    Original von nersd
    Denn ohne Keller sinkt der Wert einer Wohnung deutlich, zumal keinerlei andere Lager-/Abstell-/Trockenräume zur Verfügung stehen.
    dann hättest du denn keller mitmieten müssen. hast du aber nicht.

    Original von nersd
    Ihr habt euren Mietern auch bewusst oder unbewusst einen feuchten keller verschwiegen und vor Gericht gewonnen?
    nein. wir haben sie aber damals nur mündlich darauf aufmerksam gemacht dass der keller feucht ist. später haben wir dann eine ähnliche klausel in unsere mietverträge aufgenommen wie sie auch bei dir drin steht. diese wurde vom anwalt als rechtsgültig abgenickt.
    und genau aus diesem grund, eben WEIL diese klausel bei dir im vertrag steht und wir das anwaltlich haben prüfen und abnicken lassen gehe ich davon aus, dass du nicht durchkommen wirst.

    Original von nersd
    Ja, genau das habe ich erwartet. meinungen kann ich mir selber bilden & Recherche ist sehr aufwändig. Wozu ist ein "Fach"forum dann gut, wenn man da nicht verweise, Urteile etc. bekommt?
    du hast doch ein urteil bekommen. aber das scheint dir ja nicht zu reichen.
    bzw. nicht zu gefallen.
    du hättest gern was anderes, das kann ich dir aber nicht bieten. nichts desto trotz scheine ich aber hier die einzige zu sein, die sowas schon mal vor gericht durchgezogen hat.

    Original von nersd
    Wie gesagt, persönliche Meinungen kann jeder äußern, aber dann ist das Forum hier komplett unnötig. Meinungen finde ich im i-net genügend auch ohne danach zu suchen.
    nochmal: ich würde ein gerichtsurteil nicht als "persönliche meinung" bezeichnen. klar, vermutlich könnte man sagen es zeigt die "persönliche meinung" des richters. aber vor diesem problem wirst du IMMER stehen, dass urteile eben von richtern gefällt werden und eben DEREN meinung darstellen.

    Original von nersd
    Damit sagst du also, wenn ich einen Kauf-/Mietvertrag unterschreibe & da Sachen drinstehen, zu denen ich zu dem Zeitpunkt keinen Bezug habe, erhält der Vermieter/Verkäufer damit einen Freibrief? Ich bin zwar kein Anwalt, aber das widerlege ich dir mittels des BGB in zwei Minuten!
    dann widerleg mir das mal. ich bin gespannt.
    vor allem da wir ja so eine klausel auch in unseren verträgen haben und diese vom anwalt auf rechtssicherheit hin geprüft wurden.
    du hast mit deiner unterschrift die klausel, dass der vermieter nicht haften muss, akzeptiert. ob du einen "einen bezug dazu" hast oder nicht hättest du dir bei unterschriftsleistung überlegen müssen.

    Original von nersd
    Stell dir vor, du kaufst ein fabrikneues Auto & da steht im Kaufvertrag "die Haftung wird für Schäden ausgeschlossen, die durch Mängel oder durch alles was es auf der Welt geben könnte entstehen" & später hast du einen schweren Unfall, weil der Wagen einen erheblichen Mangel aufwies.
    nochmal: dass die feuchtigkeit im keller einen "mangel" darstellt behauptest DU.
    das muss aber nicht so sein. wie gesagt, in historischen gewölbekellern MUSS das so sein, da wäre trockenheit ein "mangel", denn man könnte weder gemüse noch wein dort dauerhaft frischhalten bzw. lagern.
    oder um bei deinem beispiel zu bleiben: wenn du ein auto kaufst und im kaufvertrag steht: "der hersteller haftet nicht für schäden, die dadurch entstehen dass der käufer mit dem auto auf dem dach den berg runterrutscht" dann geht es um sachgerechte nutzung. und du hast den keller ja eben nicht-sachgerecht genutzt, wohlwissend dass der vermieter dafür nicht haften muss.

    Original von nersd
    Zudem, schon mal was von unwirksamen bestandteilen in Mietverträgen gehört? Ganz und gar nicht alles was da drin steht, ist auch so zu akzeptieren.....auch wenn man es unterschrieben hat.
    genau aus diesem grund haben wir die fragliche klausel ja vom anwalt prüfen und abnicken lassen. um sicher zu sein dass sie wirksam ist. und sie ist es.
    (mal ganz abgesehen davon dass wir ja schon ein entsprechendes gerichtsurteil in der tasche haben, das durchaus als präzedenzfall dienen kann.)

    Original von nersd
    Stromkästen & -Zähler sind auch im keller. Da sollte man doch von einer gewissen Trockenheit ausgehen können
    nein, denn hier wurden sicherlich entsprechende materialien verwendet.
    bei uns sind die zähler auch im keller und das ist völlig in ordnung so, obwohl es dort nicht trocken ist.
    wenn ich deine aussage so verstehen soll, dass elektrik und feuchtigkeit nicht zusammenpasst, dann erklär mir mal wieso du im bad kabel hast, wenn das nicht möglich sein sollte.

    Original von nersd
    Auch der Keller ist komplett saniert. Sieht auf den ersten Blick alles sehr ordentlich aus. Ein Grund mehr, nicht mit Nässe zu rechnen (denn von Feuchtigkeit kann man wohl kaum sprechen).
    unsere keller sehen auch alle sehr ordentlich aus (wenn nicht grad wieder irgendwelche mieter rumgemüllt haben). trotzdem sind sie feucht.

    Original von nersd
    Und Bohrungen in den Estrich um den Nässeschutz zu prüfen und die Feuchtigkeit im Boden zu messen kann man mir wohl kaum vorschreiben.
    was meinst du denn jetzt bitte mit "nässeschutz"? gibt's irgendwelche vorschriften dass sowas vorhanden sein müsste? NEIN.
    mal abgesehen davon dass du da garnicht bohren dürftest ohne erlaubnis des eigentümers. erst recht nicht wenn du da noch nicht mal was angemietet hast.

    Original von nersd
    Da macht der Wäschetrockenraum da wirklich viel Sinn Hier wird ein falscher Eindruck erweckt. Ob vorsätzlich oder fahrlässig ist dabei unerheblich.
    zugegeben: die idee in einem keller wäsche zu trocknen irritiert mich auch ganz erheblich. auf die idee würde ich garnicht kommen (ausser natürlich in entsprechenden räumen wie einer waschküche etc., was aber sicher nicht vergleichbar ist).
    trocknen denn die anderen mieter dort ihre wäsche?
    gibt's da entsprechende einrichtungen wie z.b. wäscheleinen?

    Original von nersd
    Doch, da der Verkehrswert ohne Keller deutlich sinken würde. Wie schon gesagt, gibt es KEINERLEI andere Abstell-/Lagermöglichkeiten.
    es gibt keine vorschriften darüber, dass eine wohnung abstell- oder lagerräume haben müsste.

    Original von nersd
    Die Wohnungen sind teilweise fast 200 qm groß. Wer würde eine derart große Wohnung mieten, ohne auch nur die geringste Lagermöglichkeit zu haben oder z.B. Fahrräder einstellen zu können?
    bei einer wohnung mit 200qm hast du doch wirklich platz genug um sachen zu lagern! hast du keine schränke oder sowas? warum musst du z.b. klamotten und bücher überhaupt ausserhalb der wohnung lagern? das macht doch kein mensch!!!

    Original von nersd
    Und das Ganze für 7,50 € pro qm! Anmerkung: in unserer Region ist das ein horrender preis, wir sind hier nicht in München! Der Schnitt liegt normalerweise zwischen 4,50 € und 6 €.
    DU hast dich für diese wohnung entschieden trotz des mietpreises. warum auch immer, das können WIR nicht wissen.

    Original von nersd
    Dafür kann man dann auch das erwarten, was man erwarten würde.
    tja. nochmal: ich würde von einem historischen gewölbekeller erwarten dass er ganzjährig kühl und feucht ist. was DU erwartest kann ich nicht wissen, aber an deiner stelle hätte ich halt einfach mal danach gefragt...

    wie alt ist denn das haus?

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  2. nasser Keller #22
    Ich gebe jetzt noch mal den Versuch einer Antwort.

    Ist der Keller mitgemietet (steht er als Bestandteil der Wohnung im Vertrag) oder wird er freiwillig zur Verfügung gestellt?

    Sofern der Keller nicht Bestandteil des Vertrages und damit Mietsache geworden ist, kann Du schlicht und ergreifend keine Mietminderung durchsetzen. Es fehlt an der vertraglich Grundlage.

    Meiner Meinung nach kannst Du auch keine Abstellung des Mangels verlangen, da der Keller keine Mietsache ist.

    Ob Feuchtigkeit überhaupt in einem Gewölbekeller einen Mangel darstellt ist hier ausführlich, sogar mit entsprechenden Urteilen, erörtert worden. Ich wage zu behaupten, dass Feuchtigkeit in einem Gewölbekeller "Stand der Technik zur Bauzeit" ist. Eine Modernisierung / Sanierung ändert ja nicht das Baujahr des Hauses.

    Schadenersatz gibt es auch nicht, da Du aufgrund einer Individualvereinbarung im Mietvertrag darauf verzichtet hast.

    Ich verstehe, dass die Feuchtigkeit für Dich sehr ärgerlich ist.

    Aber, welche Alternativen hast Du?

    Ich sehe genau zwei:

    1. Status Quo
    2. Ausziehen

  3. nasser Keller #23
    Original von lostcontrol

    tut mir leid, aber DAS glaub ich dir nicht.
    meterdicke granitwände? das ist bauphyiskalisch totaler schwachsinn. mal abgesehen davon dass es irrwitzig teuer wäre. woher willst du überhaupt wissen dass die wände "meterdick" sind?
    mach mal ein foto und poste es hier, damit wir uns ein bild machen können.
    Das Gebäude wurde 1836 in Betrieb genommen.
    http://www.walther-bau.de/Sekt1.pdf hier sind Bilder, auch vom Keller. Ich weise auch auf die Formulierungen bzgl. des Kellers hin.........."die Keller der Mieter"........

    Original von lostcontrol
    waren die lüftungsschächte bzw. deren abschliessende fenster evtl. den sommer über geöffnet?
    Die Lüftungsschächte sind schräg in der decke und verlaufen nach oben. Sie sind nicht abschließbar und mehrere Meter lang. Warme Luft sollte aus physikalischen Gründen nicht nach unten wandern können

    Original von lostcontrol
    du warst doch sicher schon mal auf 'ner burg oder in 'nem schloss oder so, wenigstens zur besichtigung. so 'nen gewölbekeller erkennt man doch. in neubauten gibt's sowas nicht.
    Inner Burg wird der keller auch nicht derart saniert, dass er danach voll nutzbar ist. Das ist ein erheblicher Unterschied.

    Original von lostcontrol
    das stimmt so nicht.
    keller wurden und werden durchaus auch für anderes genutzt als nur zum "dinge" lagern. nochmal: früher wurden keller bewusst so gebaut das sie ganzjährig kühl und feucht sind eben DAMIT man dort gemüse, wein und ähnliches so lagern kann, dass es lange hält. das kannst du in einem trockenen keller nämlich nicht!
    umgekehrt könnte also jemand, der bewusst einen solchen keller anmietet, mit mietminderung drohen wenn der keller trockengelegt wird (mal ganz abgesehen davon dass dies bei historischen gewölbekellern garnicht möglich ist, es sei denn man will schäden an der substanz riskieren).
    Wenn ich heute eine WOHNung anmiete, dann hat der keller sicher nicht den Zweck der Lagerung von Weinfässern Wenn ich einen gewerbekeller anmiete, dann kann er andere Zwecke haben. Wenn ich heute ein Pferd mieten würde, wäre der vermieter auch (berechtigt) erbiost, wenn ich das Pferd für die Tjoste einsetzen würde Zeiten ändern sich & verkehrsmäßigkeit verändert sich. Als Verbraucher muss ich heute nicht mit Maßen messen, die vor 200 jahren gültig waren.


    Original von lostcontrol
    nein. wir haben sie aber damals nur mündlich darauf aufmerksam gemacht dass der keller feucht ist. später haben wir dann eine ähnliche klausel in unsere mietverträge aufgenommen wie sie auch bei dir drin steht. diese wurde vom anwalt als rechtsgültig abgenickt.
    Hier wurde eben niemand auf den nassen Keller hingewiesen. Alle anderen Mieter haben das gleiche Problem!

    Original von lostcontroloder um bei deinem beispiel zu bleiben: wenn du ein auto kaufst und im kaufvertrag steht: "der hersteller haftet nicht für schäden, die dadurch entstehen dass der käufer mit dem auto auf dem dach den berg runterrutscht" dann geht es um sachgerechte nutzung. und du hast den keller ja eben nicht-sachgerecht genutzt, wohlwissend dass der vermieter dafür nicht haften muss.
    Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Ein Auto auf dem Dach zu nutzen ist keineswegs verkehrsmäßig und angemessen. Dagegen müsste ich jedoch sehr wohl drauf hingewiesen werden, wenn die zu erwartende Nutzungseigenschaft (fahren) nicht vorhanden wäre. Bei einem keller kann man im Jahre 2009 erwarten, dass er zur Lagerung nutzbar ist. Zumal es keine anderen Lagermöglichkeiten gibt. Zumal das Abstellen von Fahrrädern usw. in Treppenhäusern und dem Innenhof ausdrücklich untersagt ist. Niemand kann erwarten, dass ich 5 Fahrräder in meinem Wohnzimmer lagere!

    Original von lostcontrol
    wenn ich deine aussage so verstehen soll, dass elektrik und feuchtigkeit nicht zusammenpasst, dann erklär mir mal wieso du im bad kabel hast, wenn das nicht möglich sein sollte.
    Mein Bad ist NICHT so nass wie der Keller! Zudem habe ich in meinem Bad weder Schaltschränke, noch Stromzähler oder Verteilerkästen. Auch der Sicherungskasten wurde nicht im Bad geplant. Was durchaus absichtlich so gemacht wird. Elektrische Anlagen in Feuchträumen werden anders (müssen sogar) gesichert als in nicht-Feuchträumen. Mein Bruder ist Elektriker
    Wenn ich z.B. mein Handy im Keller lagern würde, würde es irreparablen Schaden nehmen, da Schaltkreise durch Feuchtigkeit IMMER geschädigt werden, so sie nicht speziell vor Feuchtigkeit geschützt sind.
    Wir haben hier auch massive Probleme mit der Internet-/Fernseh-/Telefonanlage. Nicht unwahrscheinlich, dass dies an der Feuchtigkeit liegt.

    Original von lostcontrol
    unsere keller sehen auch alle sehr ordentlich aus (wenn nicht grad wieder irgendwelche mieter rumgemüllt haben). trotzdem sind sie feucht.
    Und ihr weist eure Mieter auch darauf hin, sagst du zumindest.

    Original von lostcontrol
    zugegeben: die idee in einem keller wäsche zu trocknen irritiert mich auch ganz erheblich. auf die idee würde ich garnicht kommen (ausser natürlich in entsprechenden räumen wie einer waschküche etc., was aber sicher nicht vergleichbar ist).
    trocknen denn die anderen mieter dort ihre wäsche?
    gibt's da entsprechende einrichtungen wie z.b. wäscheleinen?
    Logischerweise kann dort niemand etwas trocknen! Und ja, es gibt Vorrichtungen zum Aufhängen von Wäscheleinen und auch vorhandene Leinen.

    Original von lostcontrol
    bei einer wohnung mit 200qm hast du doch wirklich platz genug um sachen zu lagern! hast du keine schränke oder sowas? warum musst du z.b. klamotten und bücher überhaupt ausserhalb der wohnung lagern? das macht doch kein mensch!!!
    Ich selbst habe z.B. keine 200 qm. Ich habe 80, aufgeteilt in drei Räume. Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer. Dazu ein Bad und ein WC, ein Balkon & eine Terasse. Wo soll ich deiner Meinung nach Fahrräder, Bücher, Arbeitskleidung, Schuhe etc. lagern? Zudem habe ich im OG keine Möglichkeit Schränke aufzustellen, da die Schrägen keine Wand verschonen.

    Ebenso sind in den größeren Wohnungen genauso keine Lagerräume vorgesehen & mit 2 oder 3 Kindern wird auch eine solche Wohnung recht schnell ziemlich eng.

    Original von lostcontrol
    DU hast dich für diese wohnung entschieden trotz des mietpreises. warum auch immer, das können WIR nicht wissen.
    Weil mich das Gesamtpaket (inkl. Keller, der für mich ein ganz entscheidender Grund war) überzeugt hat!

  4. nasser Keller #24
    Original von nersd
    Das Gebäude wurde 1836 in Betrieb genommen.
    http://www.walther-bau.de/Sekt1.pdf hier sind Bilder, auch vom Keller. Ich weise auch auf die Formulierungen bzgl. des Kellers hin.........."die Keller der Mieter"........
    also wenn DAS kein historischer gewölbekeller ist dann weiss ich auch nicht.
    ist dir klar dass du auf einen text verweist, in dem sogar noch darauf hingewiesen wird, dass dort konstant niedrige temperaturen herrschen? und der früher tatsächlich als SEKT-keller genutzt wurde?
    in einem trockenen keller kann man keinen wein oder sekt lagern.
    und bei temperaturen von 6-7°C sind papiere oder klamotten ganz sicher falsch gelagert.
    und du willst erzählen du wärst davon augegangen dieser keller sei trocken? und verweist jetzt sogar auf so einen pressebericht? ganz schön naiv.
    kannst du dir aber auch gerne vom richter erzählen lassen wenn dir das lieber ist...

    Original von nersd
    Die Lüftungsschächte sind schräg in der decke und verlaufen nach oben. Sie sind nicht abschließbar und mehrere Meter lang. Warme Luft sollte aus physikalischen Gründen nicht nach unten wandern können
    gut erkannt. feuchtigkeit verhält sich da aber anders. und was das aufeinandertreffen von kalter mit warmer luft bewirkt muss ich dir wohl nicht erklären, ich hoffe das hast du im physikunterricht gelernt.

    Original von nersd
    Inner Burg wird der keller auch nicht derart saniert, dass er danach voll nutzbar ist. Das ist ein erheblicher Unterschied.
    es hat auch bei deinem keller kein mensch behauptet dass dieser keller später plötzlich für was anderes als seine eigentliche bestimmung nutzbar wäre, oder?
    und seine eigentliche bestimmung war ganz offensichtlich die lagerung von WEIN (bzw. sekt) für die eine entsprechende luftfeuchtigkeit vonnöten ist.

    Original von nersd
    Wenn ich heute eine WOHNung anmiete, dann hat der keller sicher nicht den Zweck der Lagerung von Weinfässern
    also ich lagere in meinem gewölbekeller wein.
    und wir haben einen gewölbekeller an einen weinhändler vermietet wie schon geschrieben.

    Original von nersd
    Zeiten ändern sich & verkehrsmäßigkeit verändert sich. Als Verbraucher muss ich heute nicht mit Maßen messen, die vor 200 jahren gültig waren.
    da bist du auf dem falschen dampfer.
    wenn du heutige zustände haben möchtest, dann musst du einen neubau mieten.
    ein altbaukeller muss nur die bestimmungen erfüllen, die zur zeit seiner erbauung galten.

    Original von nersd
    Hier wurde eben niemand auf den nassen Keller hingewiesen. Alle anderen Mieter haben das gleiche Problem!
    bist du da sicher dass der vermieter nichts dazu gesagt hat? kannst du das beweisen?
    und: jeder mensch bei klarem verstand weiss dass in einem historischen gewölbekeller (und um einen solchen handelt es sich ausgewiesenermaßen) eine gewisse feuchtigkeit herrscht. und hier ist das sowas von klar, dass man es garnicht übersehen kann, denn es handelt sich ja pressebekannt um einen alten WEINkeller!

    Original von nersd
    Bei einem keller kann man im Jahre 2009 erwarten, dass er zur Lagerung nutzbar ist.
    von einem historischen gewölbe-weinkeller aus dem jahr 1836 kannst du nicht erwarten dass er sich verhält wie ein neubau-keller mit "weisser wanne" und pi-pa-po.
    genausowenig wie du von einem oldtimer erwarten kannst dass er APS und zentralverriegelung hat.
    soviel zum thema "äpfel und birnen"
    du hast einen oldtimer kostenlos zur verfügung gestellt bekommen. und willst kosenlos einen nagelneuen ferrari fahren.

    Original von nersd
    Zumal es keine anderen Lagermöglichkeiten gibt. Zumal das Abstellen von Fahrrädern usw. in Treppenhäusern und dem Innenhof ausdrücklich untersagt ist. Niemand kann erwarten, dass ich 5 Fahrräder in meinem Wohnzimmer lagere!
    der keller wurde nicht mietgemietet - welchen teil davon verstehst du nicht?
    dass du 5 fahrräder hast ist nicht das problem des vermieters.
    viele wohnungen werden komplett ohne abstellräume ausserhalb der wohnung vermietet, es ist im gegenteil heutzutage eher selten abstellräume zur verfügung gestellt zu bekommen.

    Original von nersd
    Elektrische Anlagen in Feuchträumen werden anders (müssen sogar) gesichert als in nicht-Feuchträumen. Mein Bruder ist Elektriker
    richtig. dann frag deinen bruder mal wie das mit zählern in kellern ist. immerhin sind die fast überall im keller.

    Original von nersd
    Und ihr weist eure Mieter auch darauf hin, sagst du zumindest.
    selbstverständlich tun wir das!
    das würden wir auch dann tun, wenn es sich um eine ehemalige kellerei handeln würde. wobei es sich da in meinen augen eigentlich erübrigt, denn da dürfte es jedem normaldenkenden menschen klar ein was sache ist. außer dir vielleicht.
    wenn der richter das schon bei uns so bestätigt, was wird er dann erst bei einem gebäude sagen, das überregional als weinkellerei bekannt ist?

    Original von nersd
    Ich selbst habe z.B. keine 200 qm. Ich habe 80, aufgeteilt in drei Räume. Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer. Dazu ein Bad und ein WC, ein Balkon & eine Terasse. Wo soll ich deiner Meinung nach Fahrräder, Bücher, Arbeitskleidung, Schuhe etc. lagern? Zudem habe ich im OG keine Möglichkeit Schränke aufzustellen, da die Schrägen keine Wand verschonen.
    dann hast du wohl die falsche wohnung angemietet, wenn dort nicht mal platz für deine arbeitskleidung bzw. sogar schränke ist.

    Original von nersd
    Ebenso sind in den größeren Wohnungen genauso keine Lagerräume vorgesehen & mit 2 oder 3 Kindern wird auch eine solche Wohnung recht schnell ziemlich eng.
    jaja. ich bin auch der meinung dass 200qm für eine 4köpfige familie VIEL zu wenig ist *augenroll*.

    Original von lostcontrol
    DU hast dich für diese wohnung entschieden trotz des mietpreises. warum auch immer, das können WIR nicht wissen.
    Original von nersd
    Weil mich das Gesamtpaket (inkl. Keller, der für mich ein ganz entscheidender Grund war) überzeugt hat!
    da hast du aber offensichtlich einen groben fehler gemacht...

  5. nasser Keller #25
    Warum rückst Du erst nach und nach mit den Details heraus?

    Du hast einen Keller in einer ehemaligen Sektkellerei, Baujahr 1836.

    Und dann wunderst Du dich, dass der Keller feucht ist?

    Jetzt mal ganz im Ernst und unter uns: Ich glaube nicht, dass ein Richter hier auf einen Mangel erkennt.

    Hast Du vor Unterzeichnung des Mietvertrages den Vermieter gefragt, ob der Keller trocken ist?

    Bei Bj. 1836 könnte man ja mal auf die Idee kommen!

  6. nasser Keller #26
    Kurz und knapp bei Altbauten gelten feuchte Keller in der Regel nicht als Mangel. Google spuckt dazu massig Urteile aus. Falls Du dennoch versuchen möchtest 'ne Mietminderung durchzuboxen, wirst Du wohl 'nen Anwalt einschalten müssen.

    Ich persönlich stutze immer, wenn ich in einem Gewölbekeller einen befestigten Boden sehe. Allenfalls wurde Kopfsteinpflaster o.ä. gelegt, häufiger wurde jedoch der Naturboden belassen. Die Gründe (Lebensmittellagerung) hat @lostcontrol ja schon erläutert. Daher haben wir bei unserem Haus mit Gewölbekeller, den Naturboden auch bewusst belassen und lediglich Lüftungsöffnungen hergestellt. Ein versiegeln des Naturbodens hätte nur eine höhere Raumfeuchte zur Folge gehabt.

    Generell ist bei der Lagerung in "normalen" fensterlosen Räumen ja schon auf ausreichende Zwischenlüftung (besonders zur Außenwand) zu achten, erst recht in Gewölbekellern. Pappt man Regale und Lagergut direkt an die Wand, wundert es nicht wenn es feucht wird. Aber das nur am Rande, ich gehe davon aus, dass die Sachen entsprechend gelagert wurden.

  7. nasser Keller #27
    Original von lostcontrol
    also wenn DAS kein historischer gewölbekeller ist dann weiss ich auch nicht.
    ist dir klar dass du auf einen text verweist, in dem sogar noch darauf hingewiesen wird, dass dort konstant niedrige temperaturen herrschen? und der früher tatsächlich als SEKT-keller genutzt wurde?
    in einem trockenen keller kann man keinen wein oder sekt lagern.
    und bei temperaturen von 6-7°C sind papiere oder klamotten ganz sicher falsch gelagert.
    und du willst erzählen du wärst davon augegangen dieser keller sei trocken? und verweist jetzt sogar auf so einen pressebericht? ganz schön naiv.
    kannst du dir aber auch gerne vom richter erzählen lassen wenn dir das lieber ist...
    1. solltest du wissen, dass bei 6-7 Grad nicht sehr viel Feuchtigkeit in der Luft sein kann! Bei null Grad kann Luft nämlich schon gar keine Feuchtigkeit mehr speichern
    Zudem sind im Keller absolut keine derart niedrige temperaturen Sicher ist es kühl, aber ich kann da kurzärmlich rumlaufen ohne zu frieren. Wo die Außentemperaturen jetzt unter 15 Grad waren, war es im keller spürbar wärmer & da konnte man das Dschungelklima deutlich spüren. Bei 6-7 Grad gäbe es die beschriebenen Probleme gar nicht. Z.B. würde ganz sicher kein Fahrrad vermodern!

    Original von lostcontrol
    gut erkannt. feuchtigkeit verhält sich da aber anders. und was das aufeinandertreffen von kalter mit warmer luft bewirkt muss ich dir wohl nicht erklären, ich hoffe das hast du im physikunterricht gelernt.
    Aber du vergisst, dass ich die Lüftungsschächte weder eingebaut noch geöffnet habe Und der Vermieter hat diese extra erwähnt, weil dadurch die Zirkulation im keller besonders gut wäre & die feuchtigkeit sehr schön abtransportiert würde. Entsprechend sind im Wäschetrockenbereich besonders viele dieser Schächte

    Original von lostcontrol
    bist du da sicher dass der vermieter nichts dazu gesagt hat? kannst du das beweisen?
    und: jeder mensch bei klarem verstand weiss dass in einem historischen gewölbekeller (und um einen solchen handelt es sich ausgewiesenermaßen) eine gewisse feuchtigkeit herrscht. und hier ist das sowas von klar, dass man es garnicht übersehen kann, denn es handelt sich ja pressebekannt um einen alten WEINkeller!
    Beweisen kann ich es nicht. Er kann aber auch nicht beweisen, dass er auf Feuchtigkeit hingewiesen hat. Er hat bei der Begehung die tolle Sanierung und Belüftung gelobt & nix von überdurchschnittlicher feuchtigkeit gesagt. Gegen "etwas" Feuchtigkeit hätte ich ja nix!

    Original von lostcontrol
    du hast einen oldtimer kostenlos zur verfügung gestellt bekommen. und willst kosenlos einen nagelneuen ferrari fahren.
    Nicht ganz. Ich habe optisch einen ferrari bekommen & der Vermieter hat gesagt, der ist mindestens so gut wie wie ein echter Ferrari. Wenn er es dann nicht tut, bin ich der Gelackmeierte? Ich muss nachweisen, dass er das gesagt hat? Und er muss nicht nachweisen, dass er es nicht gesagt hat?

    Original von lostcontrol
    viele wohnungen werden komplett ohne abstellräume ausserhalb der wohnung vermietet, es ist im gegenteil heutzutage eher selten abstellräume zur verfügung gestellt zu bekommen.
    Dann weiß man das aber vorher Ich habe eine Wohnung MIT Keller gemietet! Und ich habe keine 5 Fahrräder, sondern nur zwei, aber eine fünfköpfige Familie könnte durchaus über 5 Fahrräder verfügen

    Original von lostcontrol
    richtig. dann frag deinen bruder mal wie das mit zählern in kellern ist. immerhin sind die fast überall im keller.
    Im Normalfall sind Keller feucht & nicht NASS!!!!

    Original von lostcontroldann hast du wohl die falsche wohnung angemietet, wenn dort nicht mal platz für deine arbeitskleidung bzw. sogar schränke ist.
    Wer sagt das? Zum Zeitpunkt der Anmietung ging ich von einem funktionellen Keller aus & damit hat alles gepasst! Nicht umsonst habe ich mir den zusammen mit dem Vermieter seeehr ausführlich angeschaut! Der Vermieter war sogar sehr stolz auf den großen schönen Keller & die Großen Abteile für die Mieter. Wieso sollte er mir das vorschwärmen, wenn ich es nicht nutzen kann?

    Original von lostcontrol
    jaja. ich bin auch der meinung dass 200qm für eine 4köpfige familie VIEL zu wenig ist *augenroll*.
    Du kennst die Wohnungen nicht. Das Gebäude wurde nicht speziell für Wohneinheiten gebaut. Entsprechend sind viele Räume ungewöhnlich und die effektiven Nutzflächen reduzieren sich deutlich. Teilweise stehen Säulen in den Räumen (bei mir nicht) und die Grundrisse der Räume sind doof. Meine Wohnung z.B. taugt durch die Raumverteilung nur für eine Person. Trotz 80 qm können keine 2 Personen hier brauchbar leben.
    Also deine Vorverurteilungen sind fehl am Platze. Ich rolle die Augen ja auch nicht über dich, weil du armer armer Vermieter die schwere Last von vermietetem Eigentum schultern musst!

    Original von Olbi
    Hast Du vor Unterzeichnung des Mietvertrages den Vermieter gefragt, ob der Keller trocken ist?
    Ja, ich bin schließlich keine 12 mehr. Darf ich das nicht glauben? Bin ich da naiv?


    Ich merke schon.....wenn ein Vermieter Mängel, oder nennen wir es Nutzungseinschränkungen, verschweigen darf und hinterher noch bis aufs Messer verteidigt wird, dann brauch ich mich nicht über die Handlungsweise des Vermieters zu wundern.

  8. nasser Keller #28
    Original von nersd
    1. solltest du wissen, dass bei 6-7 Grad nicht sehr viel Feuchtigkeit in der Luft sein kann!
    mir ging's mehr darum, dass der keller ein typischer historischer gewölbekeller ist und dass ein klardenkender mensch sich das bei einem als KELLEREI erbauten gebäude von 1836 eigentlich denken können sollte, dass der dann auch so gebaut wurde, dass er für diese nutzung geeignet ist, sprich: feucht und kühl (mal ganz abgesehen davon dass man damals auch in privathäusern so gebaut hat).
    an die 6-7 grad glaub ich auch nicht so wirklich. wir haben einen keller aus dem mittelalter bzw. laut stadtarchivar sogar aus der römerzeit, der teils in den stein gehauen ist, etwa 10m unterm strassenniveau - da hat's konstant 8-12 grad.

    Original von nersd
    Aber du vergisst, dass ich die Lüftungsschächte weder eingebaut noch geöffnet habe Und der Vermieter hat diese extra erwähnt, weil dadurch die Zirkulation im keller besonders gut wäre & die feuchtigkeit sehr schön abtransportiert würde. Entsprechend sind im Wäschetrockenbereich besonders viele dieser Schächte
    das hauptproblem bei solchen kellern ist, dass die meisten leute nicht mehr wissen wie das mit der "lüftung" durch besagte schächte zu handhaben ist. da gilt nämlich: konsequent im sommer fenster zu, im winter auf. nur so kann man vermeiden dass sich zusätzlich feuchtigkeit im keller sammelt, denn eindringende warme luft kondensiert sonst an den kalten mauern.
    das meinte ich mit dem begrabenen hund: dass da jemand nicht bescheid wusste und im sommer die fenster geöffnet hat.

    Original von nersd
    Beweisen kann ich es nicht. Er kann aber auch nicht beweisen, dass er auf Feuchtigkeit hingewiesen hat.
    er hat im mietvertrag die entsprechende klausel untergebracht, die du mitunterschrieben hast. DAS ist problemlos beweisbar. du wirst es dagegen schwer haben zu beweisen dass er dir nicht gesagt hat dass es sich um einen historischen gewölbekeller handelt, der bisher zur weinlagerung genutzt wurde. dass du DAS nicht gewusst hat wird dir kein richter abnehmen, das kannst du drehen und wenden wie du willst.

    Original von nersd
    Ich habe optisch einen ferrari bekommen...
    du hast optisch einen historischen gewölbekeller bekommen. das kannst du nicht leugnen. oder willst du etwa behaupten dass dieser keller aussieht wie ein moderner neubau-keller??? mach dich nicht lächerlich.

    Original von nersd
    ... der Vermieter hat gesagt, der ist mindestens so gut wie wie ein echter Ferrari.
    nur so am rande: der weinhändler, der bei uns einen historischen gewölbekeller gemietet hat, hält diesen keller für einen ferrari (bzw. den ultimativen glücksfall, weil man sowas normalerweise eben nicht anmieten kann sondern statt dessen sündhaft teure klimaanlagen einbauen muss die den keller runterkühlen und befeuchten).

    Original von nersd
    Dann weiß man das aber vorher Ich habe eine Wohnung MIT Keller gemietet! Und ich habe keine 5 Fahrräder, sondern nur zwei, aber eine fünfköpfige Familie könnte durchaus über 5 Fahrräder verfügen
    nein. du hast eine wohnung gemietet. und einen kellerraum kostenlos zur verfügung gestellt bekommen.
    fahrräder kann man übrigens auch draussen in fahrradständern oder -garagen unterbringen. ich für meinen teil würde mein geliebtes bike nie und nimmer im keller lagern - wär mir schon zu blöd das ständig hoch- und runterzutragen.

    Original von nersd
    Im Normalfall sind Keller feucht & nicht NASS!!!!
    die elektriker, die in deinem haus gearbeitet haben, sahen das vermutlich anders, sonst hätten sie wohl kaum dort zähler etc. eingebaut, oder?
    aber wie gesagt: in badezimmern gibt's auch stromleitungen...

    Original von nersd
    Wer sagt das? Zum Zeitpunkt der Anmietung ging ich von einem funktionellen Keller aus & damit hat alles gepasst!
    wie selten brauchst du denn deine arbeitsklamotten, dass du sie im keller lagerst? nur mal ganz blöd gefragt...
    also ich hab meine arbeitsklamotten in einem extra-karton im kleiderschrank. jederzeit griffbereit.

    Original von nersd
    Wieso sollte er mir das vorschwärmen, wenn ich es nicht nutzen kann?
    du kannst ihn doch nutzen - nur halt nicht zur einlagerung von klamotten, büchern und ähnlichem feuchte-empfindlichen kram.
    und mal ernsthaft: was haben bitte klamotten und bücher in kellern verloren? ich kenne niemand der sowas im keller lagert...

    Original von nersd
    Du kennst die Wohnungen nicht. Das Gebäude wurde nicht speziell für Wohneinheiten gebaut. Entsprechend sind viele Räume ungewöhnlich und die effektiven Nutzflächen reduzieren sich deutlich. Teilweise stehen Säulen in den Räumen (bei mir nicht) und die Grundrisse der Räume sind doof.
    ahja. und das erzählst du mir? sorry, aber ich bin hier die mit den altbauten. oder meinst du alle unsere immos stehen auf mittelalterlichen kellern und sind oben rum neubau vom letzten jahr?

    Original von nersd
    Meine Wohnung z.B. taugt durch die Raumverteilung nur für eine Person. Trotz 80 qm können keine 2 Personen hier brauchbar leben.
    dann nochmal die frage: warum hast du die wohnung dann angemietet wenn sie so mies ist???

    Original von nersd
    Also deine Vorverurteilungen sind fehl am Platze. Ich rolle die Augen ja auch nicht über dich, weil du armer armer Vermieter die schwere Last von vermietetem Eigentum schultern musst!
    ich habe dich nicht vorverurteilt. ich wollte dir nur erklären dass es für historische gewölbekeller normal ist dass sie feucht sind und dass das kein mangel ist.
    und was die "schwere last von vermietetem eigentum" angeht: du hast recht. unvermietet trägt sich das viel leichter, weil man dann nicht mit leuten wie dir rumrechten muss.
    abgesehen davon: wenn du solche sprüche klopfst wird es höchstens noch ein, zwei antworten dauern bis dir jemand dringend ans herz legt dir einfach selbst was zu kaufen. deine wohnung ist scheisse. mieser grundriss. viel zu teuer. keller taugt nicht zum lagern von klamotten und büchern. das geht garnicht. andere wohnungen sind aber auch nicht besser, die sind auch alle nicht perfekt. was bleibt dir also? selber bauen nach deinen wünschen. einen altbau herzurichten ist garantiert nichts für dich, soviel wurde klar. zu schätzen weisst du's ohnehin nicht, das ist offensichtlich.

    Original von nersd
    Ja, ich bin schließlich keine 12 mehr. Darf ich das nicht glauben? Bin ich da naiv?
    und dann hast du dich nicht über die klausel im mietvertrag gewundert?


    Original von nersd
    Ich merke schon.....wenn ein Vermieter Mängel, oder nennen wir es Nutzungseinschränkungen, verschweigen darf und hinterher noch bis aufs Messer verteidigt wird, dann brauch ich mich nicht über die Handlungsweise des Vermieters zu wundern.
    zum letzten mal:
    DAS IST KEIN MANGEL UND AUCH KEINE NUTZUNGSEINSCHRÄNKUNG!!!
    das ist ein historischer gewölbekeller und da muss das so sein!!!
    und das hast du im vorfeld gewusst, oder willst du uns erzählen dass du nichts davon wusstest dass das vorher ein weinkeller war? obwohl du sogar den presseartikel darüber aufgehoben hast?

    viel spass vor gericht.
    ich hab keine lust mehr dir das jetzt zum x-ten mal zu erklären dass kein mangel vorliegt und auch nicht, dass der richter das wohl auch so sehen wird.
    such selbst nach urteilen, vielleicht findest du ja unseres...

    Original von clline
    Ich persönlich stutze immer, wenn ich in einem Gewölbekeller einen befestigten Boden sehe. Allenfalls wurde Kopfsteinpflaster o.ä. gelegt, häufiger wurde jedoch der Naturboden belassen.
    och, das gibt's durchaus dass in kellern gepflastert wurde - aber eben wie du sagst, z.b. kopfsteinpflaster (bei uns weniger üblich) oder steinplatten. bodenabläufe gibt's aber auch immer und natürlich wird da nicht mit fliesenkleber gearbeitet oder verfugt sondern locker verlegt.
    gerade in einer kellerei wird's wohl zwingend notwendig gewesen sein dort zu pflastern, ich glaube kaum dass die ihre kisten immer getragen haben, und für wägelchen ist gestampfter lehmboden dann eben doch ungeeignet.

  9. nasser Keller #29
    Zudem sind im Keller absolut keine derart niedrige temperaturen Sicher ist es kühl, aber ich kann da kurzärmlich rumlaufen ohne zu frieren. Wo die Außentemperaturen jetzt unter 15 Grad waren, war es im keller spürbar wärmer & da konnte man das Dschungelklima deutlich spüren. Bei 6-7 Grad gäbe es die beschriebenen Probleme gar nicht. Z.B. würde ganz sicher kein Fahrrad vermodern!
    Also irgendwie hört sich das für mich nach Sanierungsmassnahmen des Kellers an, die gründlich in die Hose gegangen sind. Wenn man bei uns im Hochsommer in den Gewölbekeller geht, dann fröstelt es einen definitiv und so sollte das auch sein. Nichtsdestotrotz würde ich nie auf die Idee kommen dort Klamotten (die man nochmal anziehen will) oder Bücher zu lagern. Sowas hat in einem Gewölbekeller, egal ob richtig alt, mit der richtigen Temperatur und der richtigen Feuchtigkeit oder fehlsaniert, nichts zu suchen. Die Verrottung geht nur bei einem fehlsanierten Gewölbekeller noch schneller.

    Ich habe eine Wohnung MIT Keller gemietet!
    So wie ich dich verstanden habe, darfst du den Keller nur nutzen. Gemietet hast ihn nicht. Und nirgends steht, dass man in jedem Keller alles lagern kann.
    Im Privathaus existieren bei uns mehrere Kellerräume und dann gehts noch ein paar Stufen runter in einen fest verschlossenen Gewölbekeller. Und in dem lagern genau die Dinge, die da auch lagern dürfen: Wein, Kartoffeln, Äpfel, Konserven, Eingemachtes. Alle anderen Dinge, die auf solche Umgebungsbedingungen empfindlich reagieren, lagern in den "normalen" Kellerräumen.
    Wenn du also nur ein Nutzungsrecht für den Keller hast, dann kannst du daraus nur einen Vorteil ableiten, nämlich den, dass der Vermieter dir dieses vertraglich zugesicherte Nutzungsrecht nicht entziehen darf und das hat er auch nicht getan.

    Im Normalfall sind Keller feucht & nicht NASS!!!!
    Ah ok, du gehst also davon aus, dass Keller normalerweise feucht sind (was übrigens nicht stimmt) und lagerst trotzdem feuchtigkeitsempfindliche Sachen da drin?

  10. nasser Keller #30
    Original von lostcontrol
    das meinte ich mit dem begrabenen hund: dass da jemand nicht bescheid wusste und im sommer die fenster geöffnet hat.
    Diese Schächte sind nicht verschließbar! Stell dir das wie kleine Schießscharten vor, die in der Decke verschwinden.

    Original von lostcontrol
    er hat im mietvertrag die entsprechende klausel untergebracht, die du mitunterschrieben hast. DAS ist problemlos beweisbar. du wirst es dagegen schwer haben zu beweisen dass er dir nicht gesagt hat dass es sich um einen historischen gewölbekeller handelt, der bisher zur weinlagerung genutzt wurde. dass du DAS nicht gewusst hat wird dir kein richter abnehmen, das kannst du drehen und wenden wie du willst.
    Im Mietvertrag steht nichts davon, dass auf Nässe im Keller hingewiesen wurde!
    Von dem Haftungsauschluss bzgl. Feuchtigkeitsschäden auf einen Hinweis zu vorhandener Nässe zu schließen ist dann doch arg weit hergeholt.

    Original von lostcontrol
    fahrräder kann man übrigens auch draussen in fahrradständern oder -garagen unterbringen. ich für meinen teil würde mein geliebtes bike nie und nimmer im keller lagern - wär mir schon zu blöd das ständig hoch- und runterzutragen.
    Das ist ja ausdrücklich untersagt! Und Garagen gibt es nicht. Es gibt nur den Keller. Undsorry, bin doch kein Student & stelle mir das Fahrrad in die Stube!


    Original von lostcontrol
    wie selten brauchst du denn deine arbeitsklamotten, dass du sie im keller lagerst? nur mal ganz blöd gefragt...
    also ich hab meine arbeitsklamotten in einem extra-karton im kleiderschrank. jederzeit griffbereit.
    Sehr selten. Zudem habe ich aufgrund der Dachschrägen lediglich einen winzigen extra angefertigten Kleiderschrank. Da würde gar kein Karton reinpassen. Für meine normale Kleidung reichts.

    Original von lostcontrol
    und mal ernsthaft: was haben bitte klamotten und bücher in kellern verloren? ich kenne niemand der sowas im keller lagert...
    Wo soll ich es deiner Meinung nach lagern? Und Fahrräder? Ist ein Keller nicht zum Abstellen von Fahrrädern geeignet???

    Original von lostcontrol
    dann nochmal die frage: warum hast du die wohnung dann angemietet wenn sie so mies ist???
    Wer sagt das? Für mich alleine ist die Wohnung toll. Da kommen die Mädels gar nicht erst auf dumme Gedanken
    Ich habe NIE behauptet, dass mir meine Wohnung nicht gefällt oder Grundriss scheiße ist oder was auch immer. Ich hab das Gefühl, du willst mich gar nicht verstehen.
    Aber ein nicht nutzbarer Keller ist schon ein Ärgernis. Und zum Zeitpunkt der Anmietung war mir die Nässe NICHT bekannt! Ich wiederhole es gern noch zehn Mal.

    Original von lostcontrol
    du hast recht. unvermietet trägt sich das viel leichter, weil man dann nicht mit leuten wie dir rumrechten muss.
    Warum tust du dir das dann an?


    Original von lostcontrol
    DAS IST KEIN MANGEL UND AUCH KEINE NUTZUNGSEINSCHRÄNKUNG!!!
    das ist ein historischer gewölbekeller und da muss das so sein!!!
    und das hast du im vorfeld gewusst, oder willst du uns erzählen dass du nichts davon wusstest dass das vorher ein weinkeller war? obwohl du sogar den presseartikel darüber aufgehoben hast?
    Wenn ich bei der Begehung gesagt bekomme, der Keller ist trocken, sehr gut durchlüftet, toll saniert & ich brauche mir darüber keine Sorgen zu machen, dann mache ich mir auch keine. Da akzeptiere ich auch nicht, dass mir jetzt seitens der Vermieterlobby der Schwarze Peter zugeschoben wird.....

  11. nasser Keller #31
    Wenn ich bei der Begehung gesagt bekomme, der Keller ist trocken, sehr gut durchlüftet, toll saniert & ich brauche mir darüber keine Sorgen zu machen, dann mache ich mir auch keine.
    Mag sein,dass du dir keine Gedanken darüber gemacht hast, aber hier sind offenbar einige, die sich durchaus Gedanken darüber machen würden. Und wenn mir ein Keller zum Lagern von Klamotten, Büchern und Fahrrädern so wichtig ist, dann würde ich mir die Eigenschaft eines trockenen Kellers, vor allem bei Anblick eines Gewölbekellers, schriftlich zusichern lassen. Du hast aber im Gegenteil den Haftungsausschluss wegen Feuchtigkeitsschäden unterschrieben.

    Sehr selten. Zudem habe ich aufgrund der Dachschrägen lediglich einen winzigen extra angefertigten Kleiderschrank. Da würde gar kein Karton reinpassen. Für meine normale Kleidung reichts.
    Dachschrägen müssen kein Mangel sein. Für alles unter 2m Höhe zählt nur die halbe Fläche, für alles unter 1m zählt gar keine Fläche mehr. Wenn du also per Mietvertrag 80m² bewohnst, dann hast du letztendlich trotzdem wesentlich mehr Fläche zur Verfügung. Und es gibt sehr schöne Lösungen, um z.B. die Flächen unter 1m Deckenhöhe in Einbauschränke zu verwandeln. Und schon muss man Bücher nicht mehr im Keller lagern.

    Das mit dem Fahrrad ist sicher ärgerlich, aber wenn man ein Fahrrad so lange nicht benutzt, dass es vermodern kann, dann kann man das vielleicht auch bei Freunden unterstellen.

  12. nasser Keller #32
    @nerds:

    Was willst Du eigentlich von uns?

    Was sollen wir tun? Auf Deinen bösen Vermieter verbal mit eindreschen? Dich bemitleiden? Dir das sagen, was Du hören möchtest?

    Die rechtliche Seite wurde beleuchtet. Keine Ansprüche auf Mangelbeseitigung, da der Keller keine Mietsache ist.

    Es ist fraglich ob überhaupt ein Mangel besteht, unabhängig von der rechtlichen Seite.

    Ich gebe Dir jetzt noch einen Rat, dann bin endgültig raus aus diesem Thema:
    Investiere ein paar Euros für ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt. Gib ihm alle Informationen, auch das der Keller von 1836 ist und ein ehemaliger Sektkeller ist.

    Dann kannst Du entscheiden, ob Du schlechtem Geld auch noch Gutes hinterher wirfst.

    Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Frage mal an, ob die diese Sache übernehmen. Wobei ich die Antwort schon kennen dürfte.

    Ich prognostiziere, dass Du vor Gericht Schiffbruch erleiden wirst.

    Stempel die Sachen als Lehrgeld ab und genieße das tolle Ambiente des Hauses, ich persönlich finde das schon exclusiv.
    Lager doch in dem Keller Sachen, die das aushalten. (Konserven, Kartoffeln, was weiss ich...)

    [Ironie]Werde Sektgroßhändler die passenden Lagerräume hast Du ja schon... [/Ironie]

  13. nasser Keller #33
    Original von nersd
    Diese Schächte sind nicht verschließbar! Stell dir das wie kleine Schießscharten vor, die in der Decke verschwinden.
    nerds - ich weiss wie solche schächte aussehen. schon vergessen? ich hab mehrere historische gewölbekeller. die schächte sind zwar normalerweisse grösser als schießscharten, denn durch sie wurden meist auch z.b. kohlen oder eben kartoffeln heruntergeschüttet, aber verschliessbar sind sie eben doch im normalfall. ob mit klappen oder mit fenstern, ganzjährig offen sind sie jedenfalls sicher nicht, jedenfalls nicht im original. sonst würde der genannte effekt eintreten den ich oben beschrieben habe.

    Original von nersd
    Im Mietvertrag steht nichts davon, dass auf Nässe im Keller hingewiesen wurde!
    Von dem Haftungsauschluss bzgl. Feuchtigkeitsschäden auf einen Hinweis zu vorhandener Nässe zu schließen ist dann doch arg weit hergeholt.
    das ist nicht dein ernst, oder?
    warum sonst hätte der vermieter das wohl da rein schreiben sollen?
    zumal ich nach wie vor davon ausgehe dass a) der vermieter dir das sehr wohl gesagt hat und du das entweder nicht mitgekriegt hast oder eben schon wieder vergessen hast und b) dass für dich klar erkennbar war dass es sich um einen historischen gewölbekeller handelt. wem willst du weissmachen dass du diesen keller für einen modernen keller gehalten hast? soviel dummheit wird dir niemand von uns unterstellen, und der richter sicherlich auch nicht.

    Original von nersd
    Das ist ja ausdrücklich untersagt! Und Garagen gibt es nicht. Es gibt nur den Keller. Undsorry, bin doch kein Student & stelle mir das Fahrrad in die Stube!
    tja. was soll man dazu sagen? entweder selbst 'ne fahrrad-garage zulegen oder das nächste mal 'ne wohnung anmieten bei der die fahrrad-unterbringung geklärt ist.

    Original von nersd
    Sehr selten. Zudem habe ich aufgrund der Dachschrägen lediglich einen winzigen extra angefertigten Kleiderschrank. Da würde gar kein Karton reinpassen. Für meine normale Kleidung reichts.
    sorry, aber wenn du nicht genügend platz für deine klamotten hast, dann hättest du das doch vor anmietung schon merken müssen? ist ja nicht so dass die schrägen erst später aufgetaucht wären.
    ich kann dir aber gerne ein paar artikel zukommen lassen zum thema "schrägen gut ausnutzen", ich hab das gesammelt weil ich im OG diesbezüglich auch so meine problemchen habe.

    Original von nersd
    Wo soll ich es deiner Meinung nach lagern? Und Fahrräder? Ist ein Keller nicht zum Abstellen von Fahrrädern geeignet???
    klamotten lagere ich im kleiderschrank. zweimal jährlich wechsle ich winter- gegen sommerkluft und das jeweils andere kommt teils in truhen, teils auf den dachboden. ja ich weiss, du hat keinen dachboden. aber du hast dir das so ausgesucht. was nicht mehr getragen wird fliegt raus (ob altkleidersammlung, ökumenische kleiderhilfe oder sonstwohin, je nachdem halt).
    bücher gehören ins bücherregal. was man nicht mehr braucht schenkt man der stadtbücherei oder verkloppt sie "en gros" einem antiquariat.
    bist wohl ein sammler?
    ich lagere garnichts mehr ein ausser lebens- und genussmitteln (die erwähnten gemüse, eingemachtes, wein etc.), was nicht mehr gebraucht wird fliegt raus. und ich hab wirklich verdammt viel platz.

    Original von nersd
    Wer sagt das? Für mich alleine ist die Wohnung toll. Da kommen die Mädels gar nicht erst auf dumme Gedanken
    den satz versteh ich jetzt nicht.

    Original von nersd
    Ich habe NIE behauptet, dass mir meine Wohnung nicht gefällt oder Grundriss scheiße ist oder was auch immer. Ich hab das Gefühl, du willst mich gar nicht verstehen.
    dich stören die dachschrägen, dich stört der grundriss, du findest die wohnung teuer, es gibt keine abstellmöglichkeiten usw. hast du alles geschrieben. muss ich's zitieren?

    Original von nersd
    Aber ein nicht nutzbarer Keller ist schon ein Ärgernis. Und zum Zeitpunkt der Anmietung war mir die Nässe NICHT bekannt! Ich wiederhole es gern noch zehn Mal.
    ich wiederhole auch gerne noch 10 mal dass der keller nutzbar ist.
    nur eben nicht so wie du das gerne hättest.
    dass es sich um einen historischen gewölbekeller handelt und du das gewusst hast kannst du nicht leugnen.
    mag sein du trinkst keinen wein bzw. hast keine ahnung von dessen richtiger lagerung und hast deshalb nicht gewusst, dass ein weinkeller kühl und feucht sein MUSS, aber dass es sich um einen historischen gewölbekeller handelt, das konntest du nicht übersehen.

    Original von nersd
    Warum tust du dir das dann an?
    ganz einfach: wenn wir nicht vermieten können wir die gebäude nicht halten.
    und verkaufen wollen wir nicht.
    verkauft wird erst wenn's auch mir zu blöd wird. aber ich hätte die probleme mit dir ja nicht, unsere mieter sind a) schlau genug zu erkennen dass unsere keller historische gewölbekeller sind und b) weisen wir sie ausdrücklich darauf hin, nicht nur mündlich sondern auch im mietvertrag. ich würde das merken, wenn jemand das nicht rafft.
    die mieter die damals geklagt haben habe ich nicht ausgesucht (da war ich grad 'ne zeit im ausland), aber sowas wird garantiert nie wieder passieren.

    Original von nersd
    Da akzeptiere ich auch nicht, dass mir jetzt seitens der Vermieterlobby der Schwarze Peter zugeschoben wird.....
    nochmal: du hast unterschrieben dass der vermieter für feuchtigkeitsschäden an unsachgemäss im historischen gewölbekeller eingelagerten sachen nicht haften muss. was heisst hier "schwarzer peter"?
    du hast dir den "schwarzen peter" selbst gekrallt indem du das unterschrieben hast.

    und jetzt ist das thema für mich endgültig beendet.
    du willst es nicht verstehen.
    geh vor gericht und kämpf das aus.
    oder such dir 'ne andere wohnung ohne dachschrägen, mit einem vernünftigen grundriss, damit auf 80qm mehr als ein mensch leben kann (also kein loft oder sowas) und vor allem mit ausreichend trockenen abstellmöglichkeiten die du dann MIETEST damit du auch entsprechende ansprüche stellen kannst.
    lass die finger von altbau, das ist nichts für dich.

  14. nasser Keller #34
    Original von lostcontrol
    Original von clline
    Ich persönlich stutze immer, wenn ich in einem Gewölbekeller einen befestigten Boden sehe. Allenfalls wurde Kopfsteinpflaster o.ä. gelegt, häufiger wurde jedoch der Naturboden belassen.
    och, das gibt's durchaus dass in kellern gepflastert wurde - aber eben wie du sagst, z.b. kopfsteinpflaster (bei uns weniger üblich) oder steinplatten. bodenabläufe gibt's aber auch immer und natürlich wird da nicht mit fliesenkleber gearbeitet oder verfugt sondern locker verlegt.
    gerade in einer kellerei wird's wohl zwingend notwendig gewesen sein dort zu pflastern, ich glaube kaum dass die ihre kisten immer getragen haben, und für wägelchen ist gestampfter lehmboden dann eben doch ungeeignet.
    Stimmt, ich habe mich mißverständlich ausgedrückt. Mit "befestigt" meinte ich in diesem Fall Estrich (wie @nersd schrieb) o.ä. ... ist ja auch auf dem Foto recht gut zu erkennen. Damit ist der Boden "dicht", wodurch sich das Klima im Gewölbe verändert. Wie jedoch schon geschrieben wurde, ist das Hauptproblem in den allermeisten Fällen das falsche Lüften und eben nicht, wie gerne angenommen, aufsteigende Feuchtigkeit.

  15. nasser Keller #35

    nasser Keller

    Ich bin Mieter und Vermieter und hatte aus beiden Perspektiven mit Feuchtigkeit in
    Räumen zu tun.
    Der Keller zu meiner gemieteten Wohnung war bei Anmietung absolut in Ordnung,
    trocken und sauber. Ohne Keller hätte ich die Wohnung nicht genommen.
    Vor gut einem Jahr Rohrbruch in Nähe der Kellerwand verursacht durch die Stadtwerke.
    Mein Hinweis an die Verwaltung bitte auf Feuchtschäden im Keller zu achten wurde
    abgetan mit: Da ist alles trocken!
    Einige Monate später stelle ich fest, dass meine Sachen im Keller müffeln und
    Schimmel ansetzen. Wieder kam von der Verwaltung: Da ist alles trocken!
    Dann sollte ich bei meinem Auszug eine Schadensliste einreichen, weil der Verwalter
    meinen Schaden gesehen hat und ich viele Gegenstände entsorgen mußte, da diese
    wegen des Schimmels und Geruchs nicht mehr genutzt werden konnten.
    Nun warte ich seit Ende Oktober auf Antwort. Auf meine Schreiben keine Reaktion mehr. Selbst die Ansage, dass ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben werde
    bringt keine Reaktion der Verwalters hervor. Die Hauseigentümerin selbst, die durch die
    Schimmelbildung im Keller auch geschädigt wurde, sagt dazu, dass sie sich nicht dafür
    interessiert. Später wurde mir klar warum.
    Während meiner Mietzeit erfuhr ich, dass ich diesem schönen Haus wohl alles "schwarz"
    umgebaut, saniert und renoviert worden ist. Der Anbau, mein Balkon, Fliesenleger und
    Installateure - alles schwarz. Der Verwalter verhielt sich diesbezüglich nicht verschwiegen.
    Dann kam die Sache mit dem Keller. Ein Architekt sagte mir, dass die Zugänge zum
    Keller überhaupt nicht "genehmigungsfähig" sind. So etwas könnte man vielleicht im privaten Ferienhaus machen, zur Vermietung aber unfassbar - geht gar nicht!
    Damit wurde mir klar, dass die Eigentümer lieber auf dem Schaden sitzen bleiben als auf zufliegen.
    > Wasserschaden durch Stadtwerke - Gutachter der Versicherung - stellt dies alles fest- und dann?

    Über meine Schadensregulierung wollten wir verhandeln, was aber auch nach
    zugestellten Schreiben nicht passiert. Der Verwalter stellt sich einfach tot.
    Bisher habe ich keinen Anwalt eingeschaltet, weil ich grundsätzlich kein Denunziant
    bin. Da dieser Weg mit Gutachtern einhergeht, würde der Zustand öffentlich.

    Solcher Vermieter gibt es eben auch:
    Außen hui innen fui.

  16. nasser Keller #36
    So etwas könnte man vielleicht im privaten Ferienhaus machen, zur Vermietung aber unfassbar - geht gar nicht!
    Hallo,

    worauf beruht diese Aussage?

    Gruß,
    Christian

  17. nasser Keller #37
    Also was mir trotz der vielen Worte gewechselten Worte nicht klar ist, ob der Keller nun naß oder feucht ist.
    Einmal wird von Näße dann wieder von Feuchte gesprochen.
    Dann werden genaue Temperaturangabe zitiert dann wiederum deutlich höhere gefühlte Temperaturen festgestellt werden.
    Ich würde zunächst einmal diese Unklarheiten beseitigen, dann läßt sich auch leichter darüber diskutieren.
    Was ich auch nicht verstehe, dass hier ein Mietvertrag unterschrieben wird der explizit den Keller nicht vermietet und auch keine Haftung übernommen wird.
    Jobo

    •   



       


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