tut mir leid, aber DAS glaub ich dir nicht.Original von nersd
Es handelt sich um einen Gewölbekeller mit meterdicken Granitwänden, der voriges Jahr komplett saniert wurde.
meterdicke granitwände? das ist bauphyiskalisch totaler schwachsinn. mal abgesehen davon dass es irrwitzig teuer wäre. woher willst du überhaupt wissen dass die wände "meterdick" sind?
mach mal ein foto und poste es hier, damit wir uns ein bild machen können.
nein, aber viele leute haben ja heute anstatt dem klassischen barometer mit integriertem hygrometer so 'ne funk-wetterstation, da ist ein hygrometer integriert. damit kann man sowas zumindest im groben auch ganz gut messen.Original von nersd
Nein habe ich ich nicht. Gibt es ein Gesetz, welches mir das vorschreibt? Oder dass ich bei einer Wohnungsbesichtigung Messgeräte mitbringen muss?
oh - vielleicht liegt ja hier der hund begraben.Original von nersd
Dann muss mich der Vermieter drauf hinweisen. Ich bin kein Baugutachter! Aber stattdessen hat er mir den Wäschetrockenraum gezeigt & besonders darauf hingewiesen, dass der keller mittels Schächten usw. sehr gut durchlüftet ist. Damit erweckt er den Eindruck, der keller wäre trocken.
waren die lüftungsschächte bzw. deren abschliessende fenster evtl. den sommer über geöffnet?
du warst doch sicher schon mal auf 'ner burg oder in 'nem schloss oder so, wenigstens zur besichtigung. so 'nen gewölbekeller erkennt man doch. in neubauten gibt's sowas nicht.Original von nersd
Wo steht, dass ich das wissen müsste? Ich habe noch nie einen "historischen Gewölbekeller" besessen und auch noch nie ein entsprechendes Gebäude bewohnt.
das stimmt so nicht.Original von nersd
Ein Keller hat einen einzigen Zweck, und zwar um Dinge zu lagern. Das ist eine verkehrsentsprechende Nutzung & sollte dies nicht möglich sein, muss man explizit darauf hingewiesen werden.
keller wurden und werden durchaus auch für anderes genutzt als nur zum "dinge" lagern. nochmal: früher wurden keller bewusst so gebaut das sie ganzjährig kühl und feucht sind eben DAMIT man dort gemüse, wein und ähnliches so lagern kann, dass es lange hält. das kannst du in einem trockenen keller nämlich nicht!
umgekehrt könnte also jemand, der bewusst einen solchen keller anmietet, mit mietminderung drohen wenn der keller trockengelegt wird (mal ganz abgesehen davon dass dies bei historischen gewölbekellern garnicht möglich ist, es sei denn man will schäden an der substanz riskieren).
dann hättest du denn keller mitmieten müssen. hast du aber nicht.Original von nersd
Denn ohne Keller sinkt der Wert einer Wohnung deutlich, zumal keinerlei andere Lager-/Abstell-/Trockenräume zur Verfügung stehen.
nein. wir haben sie aber damals nur mündlich darauf aufmerksam gemacht dass der keller feucht ist. später haben wir dann eine ähnliche klausel in unsere mietverträge aufgenommen wie sie auch bei dir drin steht. diese wurde vom anwalt als rechtsgültig abgenickt.Original von nersd
Ihr habt euren Mietern auch bewusst oder unbewusst einen feuchten keller verschwiegen und vor Gericht gewonnen?
und genau aus diesem grund, eben WEIL diese klausel bei dir im vertrag steht und wir das anwaltlich haben prüfen und abnicken lassen gehe ich davon aus, dass du nicht durchkommen wirst.
du hast doch ein urteil bekommen. aber das scheint dir ja nicht zu reichen.Original von nersd
Ja, genau das habe ich erwartet. meinungen kann ich mir selber bilden & Recherche ist sehr aufwändig. Wozu ist ein "Fach"forum dann gut, wenn man da nicht verweise, Urteile etc. bekommt?
bzw. nicht zu gefallen.
du hättest gern was anderes, das kann ich dir aber nicht bieten. nichts desto trotz scheine ich aber hier die einzige zu sein, die sowas schon mal vor gericht durchgezogen hat.
nochmal: ich würde ein gerichtsurteil nicht als "persönliche meinung" bezeichnen. klar, vermutlich könnte man sagen es zeigt die "persönliche meinung" des richters. aber vor diesem problem wirst du IMMER stehen, dass urteile eben von richtern gefällt werden und eben DEREN meinung darstellen.Original von nersd
Wie gesagt, persönliche Meinungen kann jeder äußern, aber dann ist das Forum hier komplett unnötig. Meinungen finde ich im i-net genügend auch ohne danach zu suchen.
dann widerleg mir das mal. ich bin gespannt.Original von nersd
Damit sagst du also, wenn ich einen Kauf-/Mietvertrag unterschreibe & da Sachen drinstehen, zu denen ich zu dem Zeitpunkt keinen Bezug habe, erhält der Vermieter/Verkäufer damit einen Freibrief? Ich bin zwar kein Anwalt, aber das widerlege ich dir mittels des BGB in zwei Minuten!
vor allem da wir ja so eine klausel auch in unseren verträgen haben und diese vom anwalt auf rechtssicherheit hin geprüft wurden.
du hast mit deiner unterschrift die klausel, dass der vermieter nicht haften muss, akzeptiert. ob du einen "einen bezug dazu" hast oder nicht hättest du dir bei unterschriftsleistung überlegen müssen.
nochmal: dass die feuchtigkeit im keller einen "mangel" darstellt behauptest DU.Original von nersd
Stell dir vor, du kaufst ein fabrikneues Auto & da steht im Kaufvertrag "die Haftung wird für Schäden ausgeschlossen, die durch Mängel oder durch alles was es auf der Welt geben könnte entstehen" & später hast du einen schweren Unfall, weil der Wagen einen erheblichen Mangel aufwies.
das muss aber nicht so sein. wie gesagt, in historischen gewölbekellern MUSS das so sein, da wäre trockenheit ein "mangel", denn man könnte weder gemüse noch wein dort dauerhaft frischhalten bzw. lagern.
oder um bei deinem beispiel zu bleiben: wenn du ein auto kaufst und im kaufvertrag steht: "der hersteller haftet nicht für schäden, die dadurch entstehen dass der käufer mit dem auto auf dem dach den berg runterrutscht" dann geht es um sachgerechte nutzung. und du hast den keller ja eben nicht-sachgerecht genutzt, wohlwissend dass der vermieter dafür nicht haften muss.
genau aus diesem grund haben wir die fragliche klausel ja vom anwalt prüfen und abnicken lassen. um sicher zu sein dass sie wirksam ist. und sie ist es.Original von nersd
Zudem, schon mal was von unwirksamen bestandteilen in Mietverträgen gehört? Ganz und gar nicht alles was da drin steht, ist auch so zu akzeptieren.....auch wenn man es unterschrieben hat.
(mal ganz abgesehen davon dass wir ja schon ein entsprechendes gerichtsurteil in der tasche haben, das durchaus als präzedenzfall dienen kann.)
nein, denn hier wurden sicherlich entsprechende materialien verwendet.Original von nersd
Stromkästen & -Zähler sind auch im keller. Da sollte man doch von einer gewissen Trockenheit ausgehen können![]()
bei uns sind die zähler auch im keller und das ist völlig in ordnung so, obwohl es dort nicht trocken ist.
wenn ich deine aussage so verstehen soll, dass elektrik und feuchtigkeit nicht zusammenpasst, dann erklär mir mal wieso du im bad kabel hast, wenn das nicht möglich sein sollte.
unsere keller sehen auch alle sehr ordentlich aus (wenn nicht grad wieder irgendwelche mieter rumgemüllt haben). trotzdem sind sie feucht.Original von nersd
Auch der Keller ist komplett saniert. Sieht auf den ersten Blick alles sehr ordentlich aus. Ein Grund mehr, nicht mit Nässe zu rechnen (denn von Feuchtigkeit kann man wohl kaum sprechen).
was meinst du denn jetzt bitte mit "nässeschutz"? gibt's irgendwelche vorschriften dass sowas vorhanden sein müsste? NEIN.Original von nersd
Und Bohrungen in den Estrich um den Nässeschutz zu prüfen und die Feuchtigkeit im Boden zu messen kann man mir wohl kaum vorschreiben.
mal abgesehen davon dass du da garnicht bohren dürftest ohne erlaubnis des eigentümers. erst recht nicht wenn du da noch nicht mal was angemietet hast.
zugegeben: die idee in einem keller wäsche zu trocknen irritiert mich auch ganz erheblich. auf die idee würde ich garnicht kommen (ausser natürlich in entsprechenden räumen wie einer waschküche etc., was aber sicher nicht vergleichbar ist).Original von nersd
Da macht der Wäschetrockenraum da wirklich viel SinnHier wird ein falscher Eindruck erweckt. Ob vorsätzlich oder fahrlässig ist dabei unerheblich.
trocknen denn die anderen mieter dort ihre wäsche?
gibt's da entsprechende einrichtungen wie z.b. wäscheleinen?
es gibt keine vorschriften darüber, dass eine wohnung abstell- oder lagerräume haben müsste.Original von nersd
Doch, da der Verkehrswert ohne Keller deutlich sinken würde. Wie schon gesagt, gibt es KEINERLEI andere Abstell-/Lagermöglichkeiten.
bei einer wohnung mit 200qm hast du doch wirklich platz genug um sachen zu lagern! hast du keine schränke oder sowas? warum musst du z.b. klamotten und bücher überhaupt ausserhalb der wohnung lagern? das macht doch kein mensch!!!Original von nersd
Die Wohnungen sind teilweise fast 200 qm groß. Wer würde eine derart große Wohnung mieten, ohne auch nur die geringste Lagermöglichkeit zu haben oder z.B. Fahrräder einstellen zu können?
DU hast dich für diese wohnung entschieden trotz des mietpreises. warum auch immer, das können WIR nicht wissen.Original von nersd
Und das Ganze für 7,50 € pro qm! Anmerkung: in unserer Region ist das ein horrender preis, wir sind hier nicht in München! Der Schnitt liegt normalerweise zwischen 4,50 € und 6 €.
tja. nochmal: ich würde von einem historischen gewölbekeller erwarten dass er ganzjährig kühl und feucht ist. was DU erwartest kann ich nicht wissen, aber an deiner stelle hätte ich halt einfach mal danach gefragt...Original von nersd
Dafür kann man dann auch das erwarten, was man erwarten würde.
wie alt ist denn das haus?



die passenden Lagerräume hast Du ja schon...
[/Ironie]