Im April letzten Jahres bezog ich eine neue Wohnung mit schönem großen Keller. Dieser war wichtig & mitentscheidend für meine Wahl.
Da man nicht täglich eingelagerte und verpackte Sachen überprüft, habe ich erst kürzlich strarke Schäden an meinen Sachen festgestellt.
Der Keller entpuppte sich als derart nass, dass Kleidung, Bücher, Taschen usw. vermodert & damit komplett unbrauchbar sind. Selbst anorganische Gegenstände wie Fahrräder vermodern! Das ist dann keinesfalls mehr als "Restfeuchtigkeit" aufgefasst werden.
Zudem sind die Trockenräume zum Trocknen von Wäsche ebenfalls im Keller und damit absolut unnutzbar. Es sei denn, man möchte seine Wäsche auf der Leine verschimmeln sehen. Trocken dürfte sie auch nicht werden.
Ich habe den Vermieter angeschrieben und zur Behebung des Mangels aufgefordert und eine Mietminderung von 5% angedroht. Er versucht sich nun zu drücken, indem er auf den Mietvertrag verweist, dass der Keller kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
Kann er das? Auch wenn kostenfrei, steht die Wohnung ja in direktem Zusammenhang mit dem Keller und der Keller ist Teil der gemieteten Sache, oder?
Ebenso hat er im Mietvertrag Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch Feuchtigkeit entstehen, gleichgülti welcher Art, Herkunft und Dauer der Feuchtigkeit. Aus meiner Sicht hat der Vermieter jedoch grob fahrlässig gehandelt und ist seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen. Schließlich hat er mir eine fehlerfreie Mietsache zur Verfügung zu stellen, die ich zweckentsprechend nutzen kann.
Kann er sich so aus seiner Haftung herauswinden und den Schadenersatz verweigern oder sind diese Bestandteile des Mietvertrages unwirksam?
Wie sollte ich weiter verfahren?
Info noch am Rande, die Wohnung ist Erstbezug nach Komplettsanierung. Da kann man doch von einem "nutzbaren" Zustand ausgehen, oder?
Vielen Dank schonmal für Eure Unterstützung.


