Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist?

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  1. Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist? #1

    Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist?

    Meine Nachbarin hat heute die Kündigung ihrer Wohnung zum 29.02..2012 erhalten

    es gibt keine Begründung

    Sie hat einen gewerblichen Mietvertrag nutzt die Wohnung aber zu 75% privat und zu 25% gewerblich. Dies wurde bereits gerichtlich festgestellt und festgehalten. Ihr Ehemann wohnt ebenfalls mit in der Wohnung

    Ist die Kündigung fristgerecht?
    Denkt ihr das das als gewerblicher Mietvertrag zählt? oder eher als Privat?

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  2. Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist? #2
    Hallo Nürnberg,

    Wenn die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt,
    dann ist die Kündigung fristhemäs.

    Es wir aber schwierig zu beurteilen.
    Ob eine Kündigung ohne Begründung,
    sowie eine 3 monatige Kündigungsfrist rechtens ist.


    VG Syker

  3. Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist? #3
    Also ihr Mietvertrag ist ein ganz normaler Mietvertrag auf dem per Hand " Model-Wohnung" vermerkt ist.

    Sie wohnt dort seit April 2009 ist seit dem dort gemeldet. Der Vertrag ist unbefristet.

    sind denn die drei Monate eingehalten wenn die Kündigung am 11.11 abgeschickt wird zum 29.02 ? Das wären ja eigentlich weniger als 3 Monate.


    Was ich auch nicht weis ist, ob es auch bei gewerblichen Verträgen notwendig ist, darauf hinzuweisen das der Kündigung binnen ... widersprochen werden kann. Mir ist nämlich aufgefallen dass diese Information fehlt.

    ihre Katze soll sie bis zum 30.11. entfernen ansonsten bekommt sie dir fristlose Kündigung. Diese Frist kann doch auch nicht rechtens sein oder? Zudem dachte ich das man wegen Tierhaltung gar nicht gekündigt werden kann und schon gar nicht fristlos!?

  4. Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist? #4
    Zitat Zitat von Nürnberg Beitrag anzeigen
    sind denn die drei Monate eingehalten wenn die Kündigung am 11.11 abgeschickt wird zum 29.02 ? Das wären ja eigentlich weniger als 3 Monate.
    Herr, lass es Hirn regnen. Bis drei zu zählen scheint ein beträchtliches Problem zu sein. Die Reihenfolge der Monate kann notfalls durch einen Blick in einen Kalender festgetellt werden...

    Zitat Zitat von Nürnberg Beitrag anzeigen
    Was ich auch nicht weis ist, ob es auch bei gewerblichen Verträgen notwendig ist, darauf hinzuweisen das der Kündigung binnen ... widersprochen werden kann. Mir ist nämlich aufgefallen dass diese Information fehlt.
    Bei gewerblichen Mietverhältnissen gibt es bei einer Kündigung weder ein Widerspruchsrecht des Mieters noch einen Begründungszwang für den Vermieter.


    Zitat Zitat von Nürnberg Beitrag anzeigen
    ihre Katze soll sie bis zum 30.11. entfernen ansonsten bekommt sie dir fristlose Kündigung. Diese Frist kann doch auch nicht rechtens sein oder? Zudem dachte ich das man wegen Tierhaltung gar nicht gekündigt werden kann und schon gar nicht fristlos!?
    Ob eine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Tierhaltung bei einem gewerblichen Mietverhältnis möglich ist, wird von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Bei einer Fristsetzung liegt der Gedanke nahe, dass es sich um eine Abmahnung wegen vertragswidrigem Verhalten handeln könnte. Eine fristlose Kündigung wäre dann zumindest nicht aussgeschlossen.

    Auch wenn eine fristlose Kündigung nicht zulässig sein sollte, könnte der Vermieter eine Katzenhaltung zum Anlass für eine ordentlichen Kündigung nehmen. Ob er das als Grund nennt oder nicht ist - wir erinnern uns, dass die Kündigung bei einem Mietverhältnis über Gewerberäume nicht begründet werden muss - unerheblich.

  5. Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist? #5
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Herr, lass es Hirn regnen. Bis drei zu zählen scheint ein beträchtliches Problem zu sein. Die Reihenfolge der Monate kann notfalls durch einen Blick in einen Kalender festgetellt werden...
    bis drei zählen kann ich, aber ich dachte es müsste bis zu einem bestimmten Werktag des Monats die Kündigung ausgesprochen werden. Also bis zum dritten eines Monats und dann drei Monate.

    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Bei gewerblichen Mietverhältnissen gibt es bei einer Kündigung weder ein Widerspruchsrecht des Mieters noch einen Begründungszwang für den Vermieter.
    Das wusste ich nicht. Danke für die Aufklärung


    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Ob eine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Tierhaltung bei einem gewerblichen Mietverhältnis möglich ist, wird von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Bei einer Fristsetzung liegt der Gedanke nahe, dass es sich um eine Abmahnung wegen vertragswidrigem Verhalten handeln könnte. Eine fristlose Kündigung wäre dann zumindest nicht aussgeschlossen.
    Sie hat die Miete gemindert. Die Schäden wurden bereits durch gerichtliche Gutachter anerkannt. Sie hat einen Vergleich mit den bisherigen Eigentümer geschlossen der nicht eingehalten wurde. Sie selbst hat den Vergleich eingehalten.
    Nun hat sie angekündigt ihr Rückbehaltungsrecht geltend gemacht und ein extra Mietkonto für den Rückbehalt angelegt.
    Jetzt wird behauptet, sie hätte zu 100% gemindert (bereits am 30.Oktober als sie den Vorbehalt für November angekündigt hat) und es wird behauptet sie hätte diese 100% wegen Heizungsausfall im November gemindert. Ich hatte berichtet, das der Vermieter ihr die Heizung abgedreht hatte.

    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Auch wenn eine fristlose Kündigung nicht zulässig sein sollte, könnte der Vermieter eine Katzenhaltung zum Anlass für eine ordentlichen Kündigung nehmen. Ob er das als Grund nennt oder nicht ist - wir erinnern uns, dass die Kündigung bei einem Mietverhältnis über Gewerberäume nicht begründet werden muss - unerheblich.
    Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann kommt es darauf an, ob der Richter ihr Mietverhältnis als gewerblich oder privat ansieht?

  6. Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist? #6
    Dabei stellt sich mir die Frage ob man Wohnraum einfach so als Gewerberaum vermieten kann/darf? Ich meine technisch sicher kein Problem, aber rechtlich?

  7. Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist? #7
    Hallo Nürnberg,

    Zitat Zitat von Nürnberg Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    ...
    Bis drei zu zählen scheint ein beträchtliches Problem zu sein. Die Reihenfolge der Monate kann notfalls durch einen Blick in einen Kalender festgetellt werden
    ...
    bis drei zählen kann ich, aber ich dachte es müsste bis zu einem bestimmten Werktag des Monats die Kündigung ausgesprochen werden. Also bis zum dritten eines Monats und dann drei Monate.
    Du hast zwar nicht ganz unrecht,
    aber lies mal:

    Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
    Bedeutet also: jede Kündigung zwischem dem 04.11.2011 und dem 03.12.2011 zählt bei dreimonatiger Frist zum 29.02.2012.

    Spätestens dritter Werktag eines Monats (hier 03.12.2011)
    eines Kalendermonats (hier Dezember 2011)
    nächster Monat (hier Januar 2012)
    übernachster Monat (hier Februar 2012)
    ablauf des übernächsten Monats (hier 29.02.2012)


    Schönen Abend wünscht
    Syker

  8. Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist? #8
    Syker vielen Dank für die ausführliche Erklärung, ich habe es nun gecheckt

    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Dabei stellt sich mir die Frage ob man Wohnraum einfach so als Gewerberaum vermieten kann/darf? Ich meine technisch sicher kein Problem, aber rechtlich?
    Gute Frage, vor allem da ich dachte, dass dann auch Parkplätze vorhanden sein müssten!?

    Aber wie ist es z.B. bei Arztpraxen, die in normalen Wohnhäusern sind? Was für Verträge haben die?

    und ist ihr Vertrag nur durch den handschriftlichen Vermerk: "Model-Wohnung" ein echter gewerblicher Vertrag?
    Vor allem nachdem ihr Vergleich wegen Instandsetzung vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, denn wenn es ein gewerblicher Vertrag wäre, dann wäre eigentlich das Landesgericht zuständig gewesen, da der Streitwert über 5000 Euro lag. Das Gericht hat aber anerkannt das die Wohnung zu 75% privat genutzt wird und das überwiegt klar die gewerbliche Nutzung.

  9. Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist? #9
    Hallo Nürnberg,

    Ob Privat oder Gewerbe ist bei euch schwer zu beurteilen.

    Bei Arztpraxen wird der Doc wohl nicht in der Praxis wohnen.
    Und wegen den Parkplätzen gibt es wohl auch Regelungen, wo eine Art "Strafzahlung" zu leisten ist. Das wird aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

    VG Syker

  10. Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist? #10
    Im Erstposting schreibst Du: "Sie hat einen gewerblichen Mietvertrag"
    Und nun: "Also ihr Mietvertrag ist ein ganz normaler Mietvertrag"

    Tja, wat denn nu???

    "...auf dem per Hand " Model-Wohnung" vermerkt ist."
    Das bedeutet garnichts. Das Wort "Model" gibt es nicht in unserer Sprache. Auch wenn im MV Modell-Wohnung hinzugefügt worden wäre, würde auch dies nichts über die Art der Nutzung aussagen.
    Was steht denn oben drüber?: Wohnraum-Mietvertrag ODER Gewerbe-Mietvertrag?

    "ihre Katze soll sie bis zum 30.11. entfernen ansonsten bekommt sie dir fristlose Kündigung."
    Das ist dummes Zeugs. Katzen können nicht verboten werden. Gibt's inzwischen genügend Rechtsprechung drüber. Google hilft.

  11. Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist? #11
    Sie hat einen Vertrag über Wohnraum auf dem handschriftlich Model-Wohnung steht.

    Ich denke nämlich wie Du schon sagst Berny, das es diesen Begriff eigentlich überhaupt nicht gibt. Ich habe auch schon gegoogelt und wenn unser Freund Google nicht weiss was das sein soll, dann gehe ich auch davon aus das das ein Begriff ist der mehr intern in diesem Bereich verwendet wird.

    Fakt ist nämlich auch, dass diese Wohnung eigentlich alle unter ganz normalen Wohnraumverträgen laufen.

    Meine Nachbarin hat mittlerweile auch einen Bekannten erreicht der Jura studiert hat und der sagt sie hätte einen Mischvertrag und es wäre wichtig das sie nachweisen kann das sie nicht alleine von dem Geld lebt das sie dort verdient. Das ist bei ihr kein Problem da sie seit sie verheiratet ist weniger arbeitet da ihr Mann als LkW-Fahrer genug verdient.

    Dann ist es noch die einzige Wohnung die sie hat, also die eheliche Wohnung, von dem her gehe ich auch davon aus das das ein Schmarrn ist mit der gewerblichen Kündigung.

    Dieser Anwalt hat auch gemeint sie soll da kurz und bündig widersprechen mitteilen das es ein Mischvertrag ist und auf die Katzen gar nicht mehr eingehen (sie hat zwei und nicht eine wie der Anwalt geschrieben hat)

    das sie keine 100% mindert und schon gar nicht für etwas das erst 1,5 wochen später geschieht ist auch klar. Sie soll da noch den Kontoauszug von dem Mietkonto das sie extra angelegt hat dazu legen und dann abwarten was geschieht.

  12. Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist? #12
    Nürnberg:
    "Dieser Anwalt hat auch gemeint sie soll da kurz und bündig widersprechen mitteilen das es ein Mischvertrag ist und auf die Katzen gar nicht mehr eingehen"
    Richtig. Ich muss meinem Gegner keine Munition liefern. Auch würde ich nicht "Mischvertrag" erwähnen, sondern nur Mietvertrag, eben das, was tatsächlich obendrüber steht..

  13. Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist? #13
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Richtig. Ich muss meinem Gegner keine Munition liefern. Auch würde ich nicht "Mischvertrag" erwähnen, sondern nur Mietvertrag, eben das, was tatsächlich obendrüber steht..
    Okay, vielen Dank für den Tipp.

    Wir schreiben uns erst mal alles von der Seele und dann kürzen wir auf ein Minimum.

    so in etwa:

    Hiermit widerspreche ich der gewerblichen Kündigung, da ich einen Mietvertrag über Wohnraum habe.
    Hiermit widerspreche ich der Behauptung, die Miete um 100 % gekürzt zu haben, da ich mit Schreiben vom .... 40%Minderung so wie 60% der Miete auf Rückbehalt angekündigt habe.
    Anlage 1 das Schreiben vom ...
    Anlage 2 Kontoauszug des separat angelegten Mietkontos

    Desweiteren mache ich darauf aufmerksam das der Vergleich mit dem Voreigentümer seitens des Voreigentümers nicht eingehalten wurde.
    Anlage 3 Schreiben meines Anwalts mit Anzeigen der noch vorhanden Schäden und mangelhaft behobenen Schäden

    ihr Mandant hat bei der seiner Wohnungsbesichtigung am .. selbst festgestellt das die Schäden nicht behoben wurden und hat mir mitgeteilt das eine komplette Instandsetzung von 4-6 Wochen meiner Wohnung notwendig sei. Leider hat er mir bis heute nicht Mitgeteilt wann diese Instandsetzung stattfinden wird. Voller Vorfreude erwarte ich die Terminierung.

    Mit freundlichen Grüßen

  14. Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist? #14
    Hallo Nürnberg,

    ich würde es anders formulieren:

    "Hiermit widerspreche ich Ihrer Kündigung vom Datum. Sie ist unwirksam, da Sie ein berechtigtes Interesse i.S. des § 573 BGB nicht nachweisen konnten."

    Mehr nicht. Alles andere würde ich weglassen und zu gegebener Zeit verwenden.
    Falls dem VM eine MM fehlt, ist dies noch kein Kündigungsgrund, und hier dreht es sich ja ausschliesslich um Kündigung ja oder nein.
    Ich wiederhole mich: Kurz und knackig, keine Lamentierereien oder Diskussionen (welche eh zu nichts führen).

  15. Kündigung erhalten. Frage ist ob sie fristgerecht ist? #15
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Hallo Nürnberg,

    ich würde es anders formulieren:

    "Hiermit widerspreche ich Ihrer Kündigung vom Datum. Sie ist unwirksam, da Sie ein berechtigtes Interesse i.S. des § 573 BGB nicht nachweisen konnten."

    Mehr nicht. Alles andere würde ich weglassen und zu gegebener Zeit verwenden.
    Falls dem VM eine MM fehlt, ist dies noch kein Kündigungsgrund, und hier dreht es sich ja ausschliesslich um Kündigung ja oder nein.
    Ich wiederhole mich: Kurz und knackig, keine Lamentierereien oder Diskussionen (welche eh zu nichts führen).
    okay, dann werde ich das genauso weitergeben. ich finde das hört sich gut an und macht Sinn.

    Ich danke Dir.

    •   



       


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