Hallo!
Habe folgendes Problem. Habe für die Vorweihnachtszeit ein Ladengeschäft angemietet. Wurde am 28.11. eingeräumt und am 1.12. eröffnet. Die Raumtemparatur hatte allerdings, ohne vorherige Information auf Probleme mit der Heizung, nur 14 Grad!!. Vom Vermieter wurde angeboten, den Mietvertrag rückgängig zu machen, was auch geschah.
Jetzt zum Problem: Die über dem Ladengeschäft angebrachte Werbetafel wurde mit meinem Logo überklebt und nun
fordert der Vermieter von mir, die Werbetafel in den Urzustand zu bringen (war mit einem Logo eines Outlet beklebt, das nur für den Sommer eingemietet war) Bin ich tatsächlich verpflichtet, die Tafel wieder mit dem Logo einer Firma zu überkleben, die das Ladenlokal nur im Somme angemietet hatte??? oder kann ich die Tafel hängen lassen. Es war nicht mein Verschulden, daß ich binnen ein paar Tagen wieder ausziehen mußte, sondern die Unmöglichkeit des Vermieters, eine "lebbare" Raumtemparatur zu produzieren


