Gewerbemieter beanstandet Miete Kaltwasserzähler

Diskutiere Gewerbemieter beanstandet Miete Kaltwasserzähler im Mietvertrag über Gewerberäume Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Nehmen wir an, in einem Mehrfamilienhaus bemängelt ein Gewerbemieter die letzte Betriebskostenabrechnung. Neben div. Beschwerden, einige berechtigt, fordert er, die Mietverträge für die Kaltwasserzähler "anzupassen". ...


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  1. Gewerbemieter beanstandet Miete Kaltwasserzähler #1

    Gewerbemieter beanstandet Miete Kaltwasserzähler

    Nehmen wir an, in einem Mehrfamilienhaus bemängelt ein Gewerbemieter die letzte Betriebskostenabrechnung. Neben div. Beschwerden, einige berechtigt, fordert er, die Mietverträge für die Kaltwasserzähler "anzupassen". Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

    Wie weit und genau muss der Vermieter darlegen, dass die von der beauftragten Firma vor Jahren ausgeführten Arbeiten und installierten Wasserzähler die kostengünstigste Variante sind (Stichwort Ventilwasserzähler oder Wohnungswasserzähler)? Inwieweit darf sich der Vermieter auf die Fachfirma verlassen, wenn es um die Planung und Ausführung der Arbeiten geht?

    Kann ein Gewerbemieter, der 2008 einzog, in der Betriebskostenabrechnung 2010 Verträge zwischen Vermieter und Dienstleistern bemängeln, die 2004 abgeschlossen wurden und deren Ergebnis er mit der Abrechnung 2009 bereits schon einmal nicht beanstandet hat? Falls ein Gewerbemieter Verträge zwischen Vermieter und Dienstleister beanstanden darf, wenn sie bereits vor Abschluss seines Gewerbemietvertrags bestanden, hat er sie dann im o.g. Fall nicht durch konkludentes Handeln mit der Abrechnung 2009 bestätigt?

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  2. Gewerbemieter beanstandet Miete Kaltwasserzähler #2
    er kann hier nicht bemängeln, gemietet wie vereinbart und gesehen.
    solange der mieter keine wucherpreise zahlen soll für die wasserzählermiete sehe ich für den keine chance.

  3. Gewerbemieter beanstandet Miete Kaltwasserzähler #3
    Zitat Zitat von Wired Beitrag anzeigen
    Wie weit und genau muss der Vermieter darlegen, dass die von der beauftragten Firma vor Jahren ausgeführten Arbeiten und installierten Wasserzähler die kostengünstigste Variante sind...
    Der Vermieter muss überhaupt nichts darlegen bzw. nur die Höhe der entstanden Kosten belegen. Wenn der Mieter einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot behauptet, hat er seinerseits für diese Behauptung Beweis anzutreten.

  4. Gewerbemieter beanstandet Miete Kaltwasserzähler #4
    Danke für die klaren Meinungsäusserungen.

    Zitat Zitat von pragmatiker Beitrag anzeigen
    solange der mieter keine wucherpreise zahlen soll für die wasserzählermiete sehe ich für den keine chance.
    Was ist ein Wucherpreis? Der Mieter kommt immer wieder mit Vergleichen aus dem Einzelhandeln, woraufhin der der Vermieter wiederholt erklärt hat, dass die Miete auch die Montagekosten und die Instandhaltung enthält. Natürlich hat der Vermieter keinen Einblick in die Kalkulation des die Zähler vermietenden Unternehmens.

    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Wenn der Mieter einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot behauptet, hat er seinerseits für diese Behauptung Beweis anzutreten.
    Wie muss denn so ein Beweis aussehen? Ein Angebot einer Firma über die Installation von Kaltwasserzählern?

    Und kommen wir zur nächsten Eskalationsstufe: wenn der Mieter sich weigert die vom Vermieter verlangten Betriebskosten in voller Höhe zu zahlen bleibt nur die Klage. Welche Belege muss der Vermieter vorlegen, nur die entstandenen Betriebskosten?

  5. Gewerbemieter beanstandet Miete Kaltwasserzähler #5
    Zitat Zitat von Wired Beitrag anzeigen
    Wie muss denn so ein Beweis aussehen? Ein Angebot einer Firma über die Installation von Kaltwasserzählern?
    Ein Angebot für einen Zählereinbau wäre völlig sinnlos. Der Mieter hätte nachzuweisen, dass der Vertragsabschluss des Vermieters zum damaligen Zeitpunkt unwirtschaftlich war. Unwirtschaftlich ist ein Vertragsabschluss, wenn der Leistungsumfang völlig unsinnig oder der Preis für eine Leistung völlig überzogen wäre.
    Mit einem einzelnen Angebot kann niemals ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nachgewiesen werden. Der Anspruch des Vermeiters auf Zahlung der Betriebskosten hängt nicht davon ab, dass der Vermieter allwissend ist und damit zu jedem beliebigen Zeitpunkt immer den allerniedrigsten Preis findet.


    Zitat Zitat von Wired Beitrag anzeigen
    Und kommen wir zur nächsten Eskalationsstufe: wenn der Mieter sich weigert die vom Vermieter verlangten Betriebskosten in voller Höhe zu zahlen bleibt nur die Klage. Welche Belege muss der Vermieter vorlegen, nur die entstandenen Betriebskosten?
    Letzlich reicht die Abrechnung... in der Regel werden Kopien der Rechnungen der Klage als Belege beigefügt werden. Es geht für den Vermieter ausschließlich um den Nachweis der Kostenhöhe.

  6. Gewerbemieter beanstandet Miete Kaltwasserzähler #6
    Ich wollte nur mal anmerken, dass Ventilzähler etwas teurer sind. Das liegt an deren Konstruktion und der aufwändigeren Montage.

    Neben dem eigentlichen Zähler muss ja auch die passende Ventilzählerarmatur eingebaut werden. Da diese zum Zähler gehört, kann diese natürlich auch mit vermietet werden, was in der Regel auch gemacht wird.

    Ventilzählermietpreise schwanken so zwischen 12€ für einfache mechanische Zähler bis zu 25€ für Funkzähler.

  7. Gewerbemieter beanstandet Miete Kaltwasserzähler #7
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Ich wollte nur mal anmerken, dass Ventilzähler etwas teurer sind. Das liegt an deren Konstruktion und der aufwändigeren Montage.
    Mir wurde gesagt, die Ventilzähler sind gerade im Altbau oftmals einfacher zu montieren, weil z. B. die Rohre zu nah an einer Wand sind. Auf solche Aussagen muss man sich als Vermieter doch verlassen können. Es kann doch nicht sein, dass man nach Jahren mit einem Mieter das Für und Wieder der Installation eines bestimmten Zählertyps diskutieren muss, oder?

  8. Gewerbemieter beanstandet Miete Kaltwasserzähler #8
    Zitat Zitat von Wired Beitrag anzeigen
    Mir wurde gesagt, die Ventilzähler sind gerade im Altbau oftmals einfacher zu montieren, weil z. B. die Rohre zu nah an einer Wand sind. Auf solche Aussagen muss man sich als Vermieter doch verlassen können. Es kann doch nicht sein, dass man nach Jahren mit einem Mieter das Für und Wieder der Installation eines bestimmten Zählertyps diskutieren muss, oder?
    Ja natürlich ist es einfacher einen Ventilzähler zu montieren als die ganze Wand aufzuhacken. Nur das Wand aufhacken bezahlt der Eigentümer und die höheren Ventilzählerpreise der Mieter.

  9. Gewerbemieter beanstandet Miete Kaltwasserzähler #9
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Nur das Wand aufhacken bezahlt der Eigentümer und die höheren Ventilzählerpreise der Mieter.
    Nicht zwingend, wenn der Vermieter der Wasserzähler auch die Installation übernimmt, sind die Installationskosten in der Zählermiete enthalten und werden vom Mieter getragen.

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Gewerbemieter beanstandet Miete Kaltwasserzähler


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