Vermieter / Verpächter vergrault die Kunden

Diskutiere Vermieter / Verpächter vergrault die Kunden im Mietvertrag über Gewerberäume Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Guten Abend / Nacht Ich hab mal an Euch Profis eine Frage. Es geht darum... Mein Bruder hat seit 6 Jahren eine KFZ Werkstatt gepachtet, ...


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  1. Vermieter / Verpächter vergrault die Kunden #1

    Vermieter / Verpächter vergrault die Kunden

    Guten Abend / Nacht

    Ich hab mal an Euch Profis eine Frage. Es geht darum... Mein Bruder hat seit 6 Jahren eine KFZ Werkstatt gepachtet, wo der Pacht Vertrag jedes Jahr erneuert wird. Sprich der Vertrag hat immer eine Gültigkeit von 1 Jahr.

    Zuletzt wurde der Vertrag im September 2011 um 1 weiteres Jahr verlängert.
    Nun ist es aber so das sich von meinen Bruder ( dieser ist der Pächter ) die Ehefrau von diesem getrennt hat und er eine Zeitlang wirklich keine Lust mehr auf die KFZ Werkstatt hatte. Diese Unlust zog sich von Ende Oktober bis anfang Dezember.

    Jetzt ist es aber so das unser Vermieter die Kunden wirklich vergrault. Er fängt die Kunden regelrecht vor der Hof Einfahrt der Werkstatt ab, verwickelt diese in einen Gespräch und lässt Äußerungen von sich, vonwegen das mein Bruder sowieso keinen Bock mehr auf die Werkstatt hätte, er diesen sowieso Kündigen will und Er die Werkstatt nicht in seinem Sinne weiterführt und diese nur Verdreckt ist (was totaler blödsinn ist... unsere Werkstatt ist von den Freien Werkstätten bestimmt die vernünftigste hier im ORT).

    Das die Werkstatt nicht mehr in dem Zustand wie vor 6 Jahren ist, ist klar. In einer Werkstatt wird ja nunmal auch gearbeitet und verschleiss hat man meiner Meinung ja überall. Die Werkstatt war damals in einem Fast neuwertigen Zustand und ist heute meiner Meinung nach in einem altersentsprechenden NORMAL Zustand. Wo gearbeitet wird fällt nun mal auch Spähne.

    Aber darf das der Vermieter ??? Mein Bruder sieht sich gerade nach einer anderen Werkstatt um weil er seit längerem schon vor hatte sich zu vergrößern. Nun hat der Vermieter davon Wind bekommen und meint zu meinem Bruder das dieser ja sowieso einen Vertrag für mind. 1 Jahr hätte und eh nichts anderes machen könnte. Ist dieses richtig ??? Kann man unter solchen Umständen nicht sogar schon Fristlos kündigen ???

    Das Problem an unserer Werkstatt ist auch , das wir keinen Zugang zu unseren Strom und Wasserzählern haben, da diese sich im Hauptgebäude des Vermieters befinden. Wir haben eine ca. 100qm Halle + 30qm Büroraum. Die Nebenkosten belaufen sich aber jeden Monat von um die 200,- abschlag (Industriestrom), obwohl eigentlich garnichts großartig genutzt wird und nur 1. Vollwertiger Arbeitsplatz (1 Hebebühne) vorhanden ist. Dieses kam uns schon seit längerem schleierhaft vor, da die anderen Werkstätten die wesentlich mehr zutun haben Nebenkosten von um die 100-150Euro im Monat haben.

    Wir haben unseren Vermieter auch schon desöfteren dabei erwischt das mal eine Kabeltrommel oder Wasserschlauch zu seinem Gebäude rüber ging. Der Teich gefüllt wurde etc. Selbst beklaut hat er uns schon. Neulig kam es vor das wir einen Mess-Schieber ( Schieblehre ) bei unserem Vermieter gesehen haben wo die Schulklasse von der Ausbildung meines Bruders eingraviert war, dieser fehlt meinem Bruder auch komischerweise... genauso wie vieles andere. Dieses heisst ja auch das dieser uns irgendwie ja auch beklaut.

    Mein Bruder wurde auch schon von ansässigen Kunden angesprochen was Er manchmal bis Abends 22-23 Uhr noch in der Werkstatt machen würde, weil desöfteren Licht brennt. Fakt ist mein Bruder ist zu den Zeiten nie dort in der Werkstatt. Der Vermieter benutzt die Werkstatt auch um einen Umweg mit seinen Hund zu gehen, kontrolliert dabei auch die Büroräume etc. Dieses gibt der Vermieter sogar zu, obwohl er dazu aber nie eine Erlaubnis bekommen hat, noch das Recht besitzt das Pachtobjekt einfach so ohne Anmeldung zu betreten oder ??? Oder liegen wir da falsch ??

    Aber die Frage ist jetzt. Ist es möglich diesen Pacht Vertrag Rechtlich Fristlos zu kündigen ??? Ich kann mir nicht vorstellen das unser Vermieter unsere Kunden vergraulen darf in dem er diese abfängt und irgendwas vom Pferd erzählt.

    Wir wollen sofern es geht erstmal ohne Rechtsanwalt versuchen, allerdings bräuchten wir dafür irgendwelche Sachen auf die Wir uns berufen könnten.

    Über Hilfe sind wir sehr dankbar

    Ganz liebe Grüße

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  2. Vermieter / Verpächter vergrault die Kunden #2
    Na, wenn Dein Bruder eine Werkstatt gepachtet hat, dann isses ja mal gut, daß er auch der Pächter ist.


    Ich kann jetzt unmöglich auf die ganzer Tapete eingehen, aber wenn Dein Bruder dem Vermieter kein pauschales Zutrittsrecht eingeräumt hat, dann hat dieser in der Werkstatt auch grundsätzlich erst mal nichts verloren (natürlich darf ein Vermieter nach Anmeldung sein Eigentum besichtigen ... mehr aber auch nicht). Was so´n tapferer Autoschrauber ist, der wird ja wohl auch mal problemlos ein Türschloss austauschen können, oder?

    Du wirst weder dem Vermieter, noch irgendjemandem sonst verbieten können, seine persönliche Meinung über Deinen Bruder und seine Werkstatt zu äußern ... lediglich wenn Falschaussagen zu einer Verunglimpfung führen, könnte man m. E. eine Unterlassung erwirken (soo genau kenne ich mich da aber nicht aus). Allerding müsste Dein Bruder dafür dann aber handfeste Beweise haben, sonst kippt die Sache um und er kriegt womöglich selber noch eine Verleumdungsklage an die Backe.

    Übrigens ist die Werkstatt meines Autoschraubers noch in dem gleichen tadellosen Zustand wie vor 10 Jahren. Er hat sich nach reiflicher Überlegung und umfangreicher Beratung einen Besen zugelegt und fegt seine Späne jetzt täglich auf.

  3. Vermieter / Verpächter vergrault die Kunden #3
    als pächter hat man das recht, eigene schlösser einzubauen (dann müßten sich die meisten probleme schon erledigt haben)

    wenn der verpächter nicht sehr positiv über den pächter redet, ist das noch lange kein kündigungsgrund (das eine hat mit dem anderen nichts zu tun)

    wenn der verpächter tatsächlich strom und wasser "mitbenutzt", würde ich ein paar fotos davon machen und überschlagsmäßig einen teil der nebenkosten nicht bezahlen.
    dieses aber natürlich mit vorher schriftlicher ankündigung.

    werkstätten können, auch nach mehrjähriger benutzung, immer noch wie neu aussehen (bringt dann auch mehr zahlungskräftige kunden)

  4. Vermieter / Verpächter vergrault die Kunden #4
    Eigene Schlösser einbauen ist nicht möglich, da dieser sich Zutritt über ein Elektro Tor in die Halle verschafft.

    Es ist garnicht so das die Halle jetzt in einem schlechten Zustand ist, das ist definitiv nicht der Fall. Es ist nur so das die Halle damals abgebrannt war, er von der Versicherung alles ersetzt bekommen hat und die Werkstatt quasi in einem Neu Zustand übergeben worde. Die Halle wird regelmäßig (jeden Samstag) sauber gemacht. Meist muss aber nur der hell gefließte Hallenboden geschruppt werden.

    Na egal , soll sich mein Bruder mit auseinander setzen ^^

  5. Vermieter / Verpächter vergrault die Kunden #5
    Hallo ZeroCool1983,

    ich kann Dir nur empfehlen, einen fähigen RA aufzusuchen, denn hier dreht es sich m.E. um mögliche Straftatbestände und Bürgerliches Recht: Hausfriedensbruch, üble Nachrede, Geschäftsschädigung, Betrug, Mietrecht.

  6. Vermieter / Verpächter vergrault die Kunden #6
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Hallo ZeroCool1983,

    ich kann Dir nur empfehlen, einen fähigen RA aufzusuchen, denn hier dreht es sich m.E. um mögliche Straftatbestände und Bürgerliches Recht: Hausfriedensbruch, üble Nachrede, Geschäftsschädigung, Betrug, Mietrecht.
    Diebstahl (siehe Schieblehre) kommt noch hinzu.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

  7. Vermieter / Verpächter vergrault die Kunden #7
    Zitat Zitat von Kitzblitz Beitrag anzeigen
    Diebstahl (siehe Schieblehre) kommt noch hinzu.
    Gruß aus'm Ländle Ulrich
    ... vom Messschieber mal ganz zu schweigen... ;-)

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