Der Gewerbe-Mieter tauscht die Schließzylinder und verhindert den Zutritt.

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  1. Der Gewerbe-Mieter tauscht die Schließzylinder und verhindert den Zutritt. #1

    Der Gewerbe-Mieter tauscht die Schließzylinder und verhindert den Zutritt.

    Im Mietvertrag ist folgendes vereinbart:
    1. Der Vermieter kann das Mietobjekt während der Geschäftszeit zur Prüfung seines Zustandes oder aus anderen wichtigen Gründen betreten. Bei Gefahr ist der Zutritt zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.
    2. Will der Vermieter das Grundstück veräußern, so darf er das Mietobjekt zusammen mit den Kaufinteressenten während der Geschäftszeit betreten. Ist das Mietverhältnis gekündigt, so darf der Vermieter das Mietobjekt zusammen mit Mietinteressenten während der Geschäftszeit betreten.
    3. Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Räume auch während seiner Abwesenheit durch den Vermieter betreten werden können. Bei längerer Abwesenheit (z.B. Betriebsferien) hat er die Schlüssel an einer erreichbaren Stelle unter entsprechender Benachrichtigung des Vermieters zu hinterlegen.
    Meine Frage:
    Unterscheidet sich das Zutrittsrecht bei Gewerberäumen von dem Zutrittsrecht zu Wohnraum?
    Gibt es die Möglichkeit ein Verfügungsgesuch bei Gericht einzureichen,
    womit der Zutritt zum Gebäude gemäß der Zutritts-Vereinbarung im Mietvertrag incl. Übergabe von Schlüsseln verfügt wird?
    Ich möchte einen Zutritt mit Handwerkern nötigenfalls mit dieser Verfügung unter Zuhilfenahme der Polizei erreichen. (Wenn das damit überhaupt geht?).
    Der Schlüsselaustausch des Mieters behindert die Weiterentwicklung des Gebäudes (Installationen etc.). Ebenso benötige ich mit Handwerkern den Zugang zum Heizraum. Wie kann ich das erreichen?
    VorabDank! CasparDavid

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  2. Der Gewerbe-Mieter tauscht die Schließzylinder und verhindert den Zutritt. #2
    Zitat Zitat von CasparDavid
    Unterscheidet sich das Zutrittsrecht bei Gewerberäumen von dem Zutrittsrecht zu Wohnraum?
    Hi,

    der Schutz des Wohnraums ist im Art.13 GG festgehalten. Ein Gewerberaum ist aber kein Wohnraum. Mehr kann ich aber leider zu deinen Fragen auch nicht beisteuern.

  3. Der Gewerbe-Mieter tauscht die Schließzylinder und verhindert den Zutritt. #3
    Meines Wissens (25 Jahre Erfahrung mit diversen Fällen, da wir Türöffnungen und Absicherungen machen), ist es bei einem Gewerbemietvertrag nicht anders als im Privatbereich. Ich würde auch meinem Vermieter nur Zugang während meiner Anwesenheit gestatten. Wenn allerdings z.B. eine Brandmeldeanlage für das Gesamtgebäude vorhanden ist und die Feuerwehr nicht die Räume ohne den großen Schlüssel (Brecheisen) öffnen kann, wird auch bei einem Fehlalarm der Kostenfaktor für die Instandsetzung der Türen/Schlösser dem Mieter angelastet.
    Bei vielen Gewerbeversicherungen wird auch eine ständige Kontrolle der Schlüssel verlangt.
    Ebenso ist aus Datenschutzrechtlichen Gründen ein anderes Vorgehen teilweise nicht möglich.

  4. Der Gewerbe-Mieter tauscht die Schließzylinder und verhindert den Zutritt. #4
    Also sorry, aber ich erkenne die Problemstellung nicht.

    Hier wurde doch eine klare vertragliche Vereinbarung getroffen, die m.E. auch gegen kein Gesetz verstößt.

    Ich finde nirgendwo ein Passage, wonach der Mieter sein Schloss nicht austauschen darf bzw. der Vermieter einen Schlüssel haben muss.

    Einen Handwerkertermin oder eine Besichtigung wärend der Geschäftszeiten könnte man sogar rechtzeitig ankündigen und im Havariefall muss der Zugang ggf. halt hergestellt werden. Wobei in letzterem Fall den Vermieter sicherlich die Beweislast für die Notwendigkeit des Zutritts trifft.

  5. Der Gewerbe-Mieter tauscht die Schließzylinder und verhindert den Zutritt. #5
    Anstelle eines Schlüssels würde ich dem VM meine Handy-Nr. geben.

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Der Gewerbe-Mieter tauscht die Schließzylinder und verhindert den Zutritt.


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